Diplomarbeit, 2005
77 Seiten, Note: 2,0
I. Einleitung
II. Allgemeine Bedeutung des EG-Rechts für das nationale Steuerrecht
1. Die Harmonisierung der Steuern in der EU
2. Rahmenbedingungen des Gemeinschaftsrechts
III. Kapitalverkehrsfreiheit
1. Rechtsentwicklung
1.1. Rechtslage gem Art 67ff EWGV
1.2. Kapitalverkehrs-Richtlinie 88/361/EWG
1.3. Änderungen durch den Vertrag von Maastricht
2. Der Umfang der Kapitalverkehrsfreiheit
2.1. Kapitalverkehr und Zahlungsverkehr
2.2. Abgrenzung zur Niederlassungsfreiheit
2.3. Abgrenzung zur Warenverkehrsfreiheit
2.4. Abgrenzung zur Dienstleistungsfreiheit
3. Beschränkungs- und Diskriminierungsverbot
3.1. Unterscheidung zwischen Diskriminierung und Beschränkung
3.2. Die Reichweite der Verbote
3.3. Rechtfertigung von Beschränkungen
3.3.1. Die „Cassis“-Doktrin
3.3.2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Steuerrechtliche Aspekte in der Kapitalverkehrsfreiheit
4.1. Die Steuerklausel
4.1.1. Steuerklausel gem Art 58 Abs 1 lit a EG
4.1.2. Steuerklausel gem Art 58 Abs 1 lit b EG
4.1.3. Die Subsidiaritätsklausel
4.1.4. Einschränkung der Steuerklausel
4.2. Zwingende Gründe des Allgemeininteresses als Rechtfertigung für steuerliche Diskriminierung
4.2.1. Steuerliche Kohärenz
4.2.2. Gefahr der Steuerflucht
4.2.3. Herstellung der Wettbewerbsneutralität
4.2.4. Wirksame Steueraufsicht
5. Die EUGH – Rechtsprechung zum Konfliktfeld zwischen der Kapitalverkehrs- bzw Niederlassungsfreiheit und dem nationalen Steuerrecht
5.1. „Kommission/Frankreich“ („avoir fiscal“)
5.2. „Royal Bank of Scotland“
5.3. „Verkooijen“
5.4. „Schmid“
5.5. „Weidert und Paulus“
5.6. „Lenz“
IV. Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf das österreichische Steuerrecht
1. Endbesteuerung von Zinsen
1.1. Ursprüngliche Rechtslage
1.2. Prüfung der Endbesteuerung von Zinsen am Maßstab der Kapitalverkehrsfreiheit
1.3. Änderungen durch das BBG 2003
2. Besteuerung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen
2.1. Natürliche Personen als Gesellschafter
2.1.1. Rechtslage vor dem BBG 2003
2.1.2. Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit
2.1.3. Rechtfertigungsgründe
2.1.4. Änderungen durch das BBG 2003
2.2. Juristische Personen als Gesellschafter
2.2.1. Rechtslage vor dem BBG 2003
2.2.2. Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit
2.2.3. Rechtfertigungsgründe
2.2.4. Änderungen durch das BBG 2003
2.2.5. Prüfung der Gemeinschaftsrechtskonformität der geltenden Rechtslage
3. Investmentfonds
3.1. Die Besteuerung österreichischer Investmentfonds
3.2. Die Besteuerung „weißer“ ausländischer Investmentfonds
3.3. Die Besteuerung „schwarzer“ ausländischer Investmentfonds
3.3.1. Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit
3.3.2. Rechtfertigungsgründe
4. Gebühren für Rechtsgeschäfte
5. Das Erbschaftssteuergesetz
5.1. Rechtslage vor dem AbgÄG 2004
5.2. Änderungen durch das AbgÄG 2004
6. Genussscheine und junge Aktien
7. Die Wegzugsbesteuerung
7.1. Rechtslage vor dem AbgÄG 2004
7.2. Prüfung der Wegzugsbesteuerung am Maßstab der Kapitalverkehrsfreiheit
7.3. Änderungen durch das AbgÄG 2004
V. Zusammenfassung und Ausblick
Die Arbeit untersucht den Einfluss der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit auf das österreichische Steuerrecht. Dabei wird analysiert, inwieweit nationale steuerliche Regelungen die Kapitalverkehrsfreiheit beschränken und ob diese Beschränkungen unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung gemeinschaftsrechtskonform sind.
3.1. Die Besteuerung österreichischer Investmentfonds
Gem § 1 InvFG ist ein Kapitalanlagefonds (inländischer bzw österreichischer Investmentfonds) ein überwiegend aus Wertpapieren bestehendes, nach den Vorschriften des InvFG gebildetes Sondervermögen, das im Miteigentum der Anteilsinhaber steht und von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in Österreich verwaltet wird. Erträge aus diesen Fonds werden grundsätzlich zur Gänze unmittelbar dem Anteilsinhaber zugerechnet und bei diesem versteuert.154 Die Besteuerung hängt von der Art der vom Fonds erwirtschafteten Erträge ab. Grundsätzlich muss zwischen ausgeschütteten Erträgen (Dividenden, Zinsen und Substanzgewinne) und thesaurierten Erträgen unterschieden werden.
Werden von einer Kapitalgesellschaft Dividenden an den Investmentfonds ausgeschüttet, wird die KESt in Höhe von 25% einbehalten. Bei Ausschüttung der erwirtschafteten Dividendenerträge durch den Investmentfonds an die Anteilsinhaber muss der Fonds keine KESt einbehalten. Die Einkommensteuer für die ausgeschütteten Dividendenerträge ist bei natürlichen Personen gem § 97 Abs 1 EStG durch den KESt-Abzug bei Ausschüttung an den Fonds grundsätzlich abgegolten. Im Inland ausbezahlte ausländische Dividendenerträge unterliegen nach den Änderungen des BBG 2003 gem § 93 Abs 2 Z1 lit e EStG nun ebenfalls dem KESt-Abzug. Für ausländische Dividendenerträge, die nicht von einer inländischen Stelle ausbezahlt werden, besteht die Möglichkeit einer ESt-Veranlagung gem § 37 Abs 8 Z 2 EStG zum linearen Steuersatz von 25%. Sowohl die abgezogene KESt als auch der lineare Steuersatz sind mit einer Abgeltungswirkung verbunden.
Zinsen aus Bankeinlagen bei inländischen Banken oder bei ausländischen Banken mit einer inländischen Zweigstelle und Zinsen aus Forderungswertpapieren mit einer inländischen kuponauszahlenden Stelle unterliegen gem § 93 Abs 2 Z 3 EStG iVm § 93 Abs 3 EStG dem KESt-Abzug. Die KESt fällt gem § 93 Abs 3 Z 4 EStG jedoch erst bei der Ausschüttung durch den Investmentfonds an die Anteilsinhaber an.
I. Einleitung: Kurze Einführung in die zunehmende Bedeutung des EG-Rechts für das nationale Steuerrecht und die Zielsetzung der Untersuchung der Kapitalverkehrsfreiheit.
II. Allgemeine Bedeutung des EG-Rechts für das nationale Steuerrecht: Analyse der Harmonisierung der Steuern in der EU sowie die grundlegende Bedeutung der Grundfreiheiten des EG-Vertrags.
III. Kapitalverkehrsfreiheit: Detaillierte Darstellung der Rechtsentwicklung, des Umfangs sowie der Beschränkungs- und Diskriminierungsverbote unter Einbeziehung der Rechtsprechung des EuGH.
IV. Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf das österreichische Steuerrecht: Untersuchung spezifischer steuerrechtlicher Bereiche wie Endbesteuerung von Zinsen, Kapitalgesellschaftsbeteiligungen und Investmentfonds auf ihre Konformität mit dem Gemeinschaftsrecht.
V. Zusammenfassung und Ausblick: Fazit zur Kapitalverkehrsfreiheit als jüngste Grundfreiheit und der laufende Anpassungsbedarf österreichischer Steuerbestimmungen an das Gemeinschaftsrecht.
Kapitalverkehrsfreiheit, Europäisches Gemeinschaftsrecht, österreichisches Steuerrecht, EuGH-Rechtsprechung, Steuerklausel, Endbesteuerung, Kapitalgesellschaftsbeteiligungen, Investmentfonds, Wegzugsbesteuerung, Diskriminierungsverbot, Beschränkungsverbot, Harmonisierung, Doppelbesteuerung, Gemeinschaftsrechtskonformität, Budgetbegleitgesetz
Die Diplomarbeit analysiert das Spannungsfeld zwischen der europarechtlich garantierten Kapitalverkehrsfreiheit und dem österreichischen Steuerrecht.
Im Fokus stehen die Kapitalverkehrsfreiheit, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dazu sowie spezifische österreichische Steuerregelungen, wie die Endbesteuerung, die Besteuerung von Kapitalbeteiligungen und die Wegzugsbesteuerung.
Das Ziel ist zu prüfen, ob österreichische Steuerrechtsvorschriften, die bei Sachverhalten mit Auslandsbezug andere Rechtsfolgen als bei rein inländischen Vorgängen vorsehen, mit dem Verbot der Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar sind.
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der EG-Vertragsbestimmungen sowie einer umfassenden Auswertung der einschlägigen EuGH-Judikatur und österreichischer Gesetzesmaterialien.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Rahmenbedingungen der Kapitalverkehrsfreiheit (inklusive der Rechtfertigungsgründe für Diskriminierungen) und eine detaillierte Prüfung ausgewählter österreichischer Steuergesetze im Hinblick auf ihre Gemeinschaftsrechtskonformität.
Kapitalverkehrsfreiheit, Europarecht, österreichisches Steuerrecht, EuGH-Judikatur, Diskriminierungsverbot und Gemeinschaftsrechtskonformität.
Die Steuerklausel (Art 58 EG) ist zentral, da sie den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit zum Schutz nationaler Steuerinteressen vorzunehmen, wobei dies eng auszulegen ist.
Der Autor zeigt auf, dass die Rechtsprechung des EuGH maßgeblich dazu beigetragen hat, dass der österreichische Gesetzgeber durch Gesetzesänderungen (z.B. BBG 2003, AbgÄG 2004) den Anpassungsbedarf an das Gemeinschaftsrecht umgesetzt hat.
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