Forschungsarbeit, 1985
13 Seiten
BÜROKRATIE - VERWALTUNG - RECHT
SPRACHE DES RECHTS
VERGESELLSCHAFTUNG DER NORMTEORIE
KRITISCHER AUSBLICK
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung und die kritische Bewertung der deutschen Amtssprache in ihrem engen Zusammenhang mit Bürokratie, Recht und Verwaltung. Dabei wird analysiert, inwieweit sprachliche Strukturen Machtungleichgewichte fördern und warum eine allgemeinverständliche Rechtssprache trotz zahlreicher Forderungen bis heute schwer zu realisieren ist.
SPRACHE DES RECHTS
Erhalten ist diese Symbolhaftigkeit des Rechts bis heute in der Alltagssprache: da kommt etwas "unter den Hammer" oder da wird "der Stab über jemanden gebrochen". Die heute bis zur Entfremdung ausgeprägte Gegensätzlichkeit von Alltags- und Rechtssprache vollzog sich erst in einem Jahrhunderte dauernden Prozess, in dem sich auch .die Rechtsinhalte änderten. Mittel dieses gesellschaftlichen und sprachlichen Differenzierungsprozesses war die lateinische Sprache, die mit der Übernahme des römischen Rechts einherging und sich im Mittelalter mit der Reichskammergerichtsordnung von 1495 durchsetzte.
Fachsprache dieses neuen Standes der Juristen war Latein. Dies nun prägte nach und nach Begriffe und Stil der deutschen Kanzlei-, Amts-, Gesetzes-, Gerichts- und Behördensprache des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts. Die Amtssprache selbst wurde nun nicht nur durch Fremdsprachen- und Fremdwortgebrauch schwer- bis unverständlich. Auch die Begrifflichkeit selbst wurde abstrakter und damit jedem Laien entfremdet: wurden zunächst noch lateinische und deutsche Paarformeln benutzt - etwa Consens und Wille, Approbation and Bestätigung, Administration und Verwaltung -, so gab man später den deutschen Ausdruck auf und schuf für neue Rechtsgebilde zunehmend nur noch lateinische Fachausdrücke.
BÜROKRATIE - VERWALTUNG - RECHT: Dieses einleitende Kapitel skizziert das grundlegende Spannungsfeld zwischen Institutionen, der Bürokratie als ordnendes Prinzip nach Max Weber und der daraus resultierenden Entfremdung durch eine komplizierte Amtssprache.
SPRACHE DES RECHTS: Hier wird der historische Wandel vom symbolhaften Recht hin zur abstrakten, lateinisch geprägten juristischen Fachsprache und deren zunehmende Unverständlichkeit für den Laien dargelegt.
VERGESELLSCHAFTUNG DER NORMTEORIE: Dieses Kapitel untersucht die theoretischen Versuche, Rechtssprache zu modernisieren, und analysiert die Kritik von Rechtstheoretikern wie Ernst Forsthoff und Hans Dölle am Verhältnis zwischen Normadressaten und Rechtsgestaltung.
KRITISCHER AUSBLICK: Das Fazit zieht eine Bilanz der bisherigen Reformbemühungen und betont, dass eine bürgernahe Amtssprache untrennbar mit einer grundlegenden Änderung des Verständnisses von Recht und Verwaltung verbunden ist.
Amtssprache, Bürokratie, Rechtssprache, Verwaltung, Juristenstand, Rechtssoziologie, Normtheorie, Verständlichkeit, Rechtsgeschichte, Machtungleichgewicht, Sprachkritik, bürgerliche Gesellschaft, Gesetzessprache, Fachsprache, Entfremdung.
Die Arbeit behandelt das historische und aktuelle Ärgernis der deutschen Amtssprache und untersucht, warum diese so eng mit den Strukturen von Bürokratie, Recht und Verwaltung verwoben ist und warum sie sich oft vom Bürger entfremdet.
Die zentralen Felder sind die historische Entwicklung der Rechtssprache, die Machtstrukturen in der Bürokratie, die Rolle der juristischen Fachsprache und die Frage nach deren gesellschaftlicher Verständlichkeit.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass die Unverständlichkeit der Amtssprache kein bloßes technisches Problem ist, sondern tief in der Entwicklung von Rechtsnormen und gesellschaftlichen Machtverhältnissen wurzelt.
Es handelt sich um einen historisch-kritischen Ansatz, der sprach- und sozialwissenschaftliche Perspektiven kombiniert, um die Entwicklung und Wirkung der Rechtssprache einzuordnen.
Im Hauptteil werden die historische Genese der juristischen Fachsprache, die Auswirkungen des Absolutismus auf die Sprache der Gesetze sowie verschiedene rechts- und staatstheoretische Positionen des 20. Jahrhunderts analysiert.
Die wichtigsten Begriffe sind Amtssprache, Bürokratie, Rechtssprache, Normtheorie, Entfremdung und bürgernahe Verwaltung.
Latein war das Mittel des Differenzierungsprozesses, durch das die Rechtssprache für Laien schwer verständlich wurde und sich als exklusive Fachsprache der Juristen etablieren konnte.
Die Arbeit sieht in den bisherigen Versuchen, durch bloße Stilbücher oder technische Hilfsmittel Abhilfe zu schaffen, lediglich „Handwerkelei und Flickwerk“, da sie die tieferliegenden strukturellen Ursachen des Problems ignorieren.
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