Magisterarbeit, 2004
102 Seiten, Note: 1,1
1. Einleitung
1.1 Fragestellung
1.2 Begriffsklärungen
1.2.1 Theoretisch fassbare Gestalt der EBS
1.2.2 Wohlfahrtsstaatsforschung und Beschäftigungspolitik
1.2.3 Geschlecht und Gender Mainstreaming
2. Wohlfahrtsstaat und Gleichstellungspolitik
2.1 Staat und Geschlechterverhältnis
2.1.1 Entstehung der modernen Nationalstaaten
2.1.2 Rechtsstaat
2.1.3 Wohlfahrtsstaat
2.2 Feministische Reaktionen auf androzentrische Staaten
2.2.1 Staatskritische Frauenbewegung
2.2.2 Mittelbare und unmittelbare Diskriminierung
2.3 ‚Frauenfreundlicher‘ Staat?
2.3.1 Skandinavischer Staatsfeminismus
2.3.2 Kritik an der skandinavischen Position
2.3.3 Herrschaft als ambivalenter Begriff
3. Wohlfahrtsstaatsforschung
3.1 Vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung
3.1.1 Maßstab: Dekommodifikation
3.1.2 Einteilung von Wohlfahrtsstaaten in Typen
3.1.2.1 Der liberale Wohlfahrtsstaat
3.1.2.2 Der korporatistische Wohlfahrtsstaat
3.1.2.3 Der universalistische Wohlfahrtsstaat
3.1.2.4 Der lateinisch-katholische Wohlfahrtsstaat
3.2 Feministische Wohlfahrtsstaatsforschung
3.2.1 Maßstab: Defamilialisation
3.2.2 Typologisierung nach dem männlichen Brotverdienermodell
3.2.2.1 Starke Version: Deutschland/Großbritannien
3.2.2.2 Abgeschwächte Version: Frankreich
3.2.2.3 Schwache Version: Schweden
3.3 Fragen an eine geschlechtergerechte Beschäftigungspolitik
4. Die Europäische Union als beschäftigungspolitischer Akteur
4.1 Die EU als dynamisches Gebilde, Rechtsgemeinschaft und Mehrebenensystem
4.2 Die sozial- und beschäftigungspolitische Staatstätigkeit der EU
4.2.1 Der Vertrag von Amsterdam
4.2.2 Beschäftigungspolitik
4.2.3 Die Europäische Beschäftigungsstrategie
4.2.3.1 Das erste Stadium der EBS (1997-2002)
4.2.3.2 Erste Erfahrungen und Kritik
4.2.3.3 Die aktuelle Form: Die beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2003
4.3 Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union
4.3.1 Geschichte der Gleichstellungspolitik
4.3.2 Reproduktionssphäre und Gender Mainstreaming in der EU
5. Analyse der Europäischen Beschäftigungsstrategie von 2003
5.1 Zugang zur Beschäftigung
5.1.1 Die Leitlinien
5.1.1.1 Aktive und präventive Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbspersonen
5.1.1.2 Schaffung von Arbeitsplätzen und Unternehmergeist
5.1.1.3 Erhöhung des Arbeitskräfteangebots und Förderung des aktiven Alterns
5.1.1.4 Gleichstellung der Geschlechter
5.1.2 Exkurs I: Zugang zur Beschäftigung in den Nationalen Aktionsplänen
5.1.2.1 Bildungspolitik
5.1.2.2 Wiedereingliederung
5.1.2.3 Aufstiegschancen und Unternehmensgründungsunterstützung für Frauen
5.1.3 Zwischenfazit I
5.2 Organisation der Reproduktionsarbeit
5.2.1 Die Leitlinien
5.2.1.1 Betreuung von Abhängigen
5.2.1.2 Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse
5.2.1.3 Einbezug von Männern in häusliche Arbeiten
5.2.2 Exkurs II: Reproduktionsarbeit in den Nationalen Aktionsplänen
5.2.2.1 Öffentliche Kinderbetreuung
5.2.2.2 Ältere Angehörige
5.2.2.3 Einbezug der Väter
5.2.2.4 Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse
5.2.3 Zwischenfazit II
5.3 Vergleich mit den vorangegangen beschäftigungspolitischen Leitlinien
6. Schluss
6.1 Ergebnisse
6.2 Ausblick
Die vorliegende Magisterarbeit verfolgt das Ziel, die gleichstellungspolitische Dimension der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) aus dem Jahr 2003 kritisch zu untersuchen. Im Zentrum der Forschungsarbeit steht die Frage, inwieweit die EBS, als Instrument der supranationalen Staatstätigkeit, geschlechtergerechte Aspekte integriert und ob sie tatsächlich dazu beiträgt, bestehende asymmetrische Geschlechterverhältnisse in den Mitgliedstaaten nachhaltig abzubauen oder diese durch ineffektive Mechanismen eher reproduziert.
2.3.3 Herrschaft als ambivalenter Begriff
Auch neuere feministische Arbeiten - sensibilisiert durch die ‚dekonstruktivistische’ Erkenntnis der repressiven Wirkungsweise von konstruierten Dualismen - tendieren dazu, sich nicht vor die falsche Alternative ‚Emanzipation per Gesetz versus Emanzipation durch veränderte Lebensweisen‘ stellen zu lassen. Marion Löffler löst das Problem logisch und plausibel, indem sie den Begriff ‚Herrschaft‘ (analog zu Foucaults Machtbegriff) neu fasst.
Die Begriffe Macht, implizite Herrschaft und explizite Herrschaft müssen auf der theoretischen Ebene voneinander getrennt werden. Herrschaft ist in dieser Sichtweise ähnlich wie Macht nicht nur durchgehend destruktiv, sondern hat die Funktion, auch nicht-hierarchische Ordnung zu schaffen. Der Verlauf der immer und überall stattfindenden Machtkämpfe wird durch verschiedene Arten der Herrschaft geprägt. Während Macht dabei also eher die momentane Machtposition einer Person oder das momentane Machtdispositiv verschiedener, permanent miteinander Konflikte austragender Subjekte oder Kollektive bezeichnet (Machtkämpfe) und damit ein ungesteuertes und dezentrales soziales Kräftefeld umreißt, drückt Herrschaft längerfristige, gesellschaftliche Ordnungsprinzipien aus, die bewirken, dass Machtkämpfe nicht willkürlich ablaufen. Herrschaft gestaltet die Ausgangsbedingungen und gibt Machtmittel für die alltäglichen Machtkämpfe vor.
Löffler unterscheidet nun theoretisch in implizite und explizite Herrschaft: Implizite patriarchale Herrschaft z. B. bezeichnet die unterschiedlichen hegemonialen ideologischen, normativen und damit repressiven Deutungsmuster und Diskurse in der gesamten Gesellschaft über eine ‚natürliche Ordnung der Geschlechter‘ oder darüber, wie Lebensentwürfe von Männern und Frauen natürlicherweise auszusehen haben. Diese Diskurse werden über permanente Machtkämpfe zu expliziter Herrschaft, wenn sie vom Staat in Gesetzen festgehalten werden, also der Staat „Machtpositionen und Machtmittel per Gesetz“ festlegt.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Forschungsfrage ein und erläutert die Notwendigkeit, Beschäftigungspolitik der EU unter Anwendung sozialwissenschaftlicher Instrumente aus einer gleichstellungspolitischen Perspektive zu analysieren.
2. Wohlfahrtsstaat und Gleichstellungspolitik: Hier werden die theoretischen Zusammenhänge zwischen Staatlichkeit, Geschlechterverhältnissen und dem Wohlfahrtsstaat dargelegt, wobei insbesondere die männliche Prägung staatlicher Strukturen kritisch hinterfragt wird.
3. Wohlfahrtsstaatsforschung: Dieses Kapitel gibt einen Abriss über die klassische Wohlfahrtsstaatsforschung, deren feministische Revision sowie die Notwendigkeit, Instrumente zur Analyse der Geschlechtergerechtigkeit zu entwickeln.
4. Die Europäische Union als beschäftigungspolitischer Akteur: Hier wird der Status der EU als dynamisches Mehrebenensystem diskutiert und die Entwicklung ihrer beschäftigungspolitischen Aktivitäten unter Berücksichtigung des Gender Mainstreamings dargestellt.
5. Analyse der Europäischen Beschäftigungsstrategie von 2003: In diesem Hauptteil wird die EBS 2003 detailliert analysiert, ihre Auswirkungen auf den Zugang zur Beschäftigung sowie die Organisation von Reproduktionsarbeit untersucht und mit früheren Leitlinien verglichen.
6. Schluss: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, wonach die Reform der EBS mangelhaft ist, da sie komplexe geschlechtsspezifische Probleme vernachlässigt und Gender Mainstreaming nicht konsequent umsetzt.
Europäische Union, Beschäftigungsstrategie, Geschlechterverhältnis, Wohlfahrtsstaat, Gender Mainstreaming, Gleichstellungspolitik, Arbeitsmarkt, Reproduktionsarbeit, Defamilialisation, Dekommodifikation, Beschäftigungsfähigkeit, Sozialpolitik, Macht, Herrschaft, Teilzeitarbeit
Die Arbeit untersucht die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) aus dem Jahr 2003 unter dem spezifischen Fokus ihrer gleichstellungspolitischen Konsequenzen für Frauen und Männer in der EU.
Zentrale Felder sind die Vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung, feministische Staatstheorien, die Organisation der Reproduktionsarbeit und die Analyse der beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU.
Das Ziel ist die kritische Evaluation der EBS hinsichtlich ihrer Effektivität, geschlechtergerechte Strukturen in den Mitgliedstaaten zu fördern und die Doppelbelastung der Geschlechter abzubauen.
Es wird ein Instrumentarium aus der Wohlfahrtsstaatsforschung genutzt, das um feministische Kriterien der Defamilialisation und des gender contracts erweitert wurde, um die EU als Akteur zu analysieren.
Der Hauptteil analysiert, wie die EBS 2003 den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Organisation von Reproduktionsarbeit in den nationalen Aktionsplänen der EU-Mitgliedstaaten prägt oder vernachlässigt.
Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie Gender Mainstreaming, Europäische Beschäftigungsstrategie, wohlfahrtsstaatliche Typologie und Reproduktionsarbeit charakterisiert.
Die Unterscheidung verdeutlicht, dass Gesetze (explizite Herrschaft) zwar formale Änderungen bewirken können, aber ohne die Transformation gesellschaftlicher Diskurse (implizite Herrschaft) ihre emanzipative Wirkung für echte Geschlechtergerechtigkeit verlieren.
Die Autorin kommt zu dem Fazit, dass die Reform der EBS 2003 mangelhaft ist, da sie als "Gender Mainstreaming" getarnt eher einen Rückschritt darstellt, indem sie geschlechterpolitische Maßnahmen zugunsten rein ökonomischer Zielvorgaben marginalisiert.
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