Bachelorarbeit, 2017
39 Seiten
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Das Ertragswertverfahren
2.1 Vergangenheits- und Gegenwartsanalyse
2.2 Zukunftsplanung und Unternehmenswertermittlung
2.3 Bestimmung des zukünftigen ausschüttungsfähigen Ertrags
2.4 Der Kapitalisierungszinssatz
2.5 Bestimmung der Abfindungs- und Ausgleichszahlung
3 Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes anhand von verschiedener Argumentationsgrundlagen und Methoden
3.1 Bestimmung des risikofreien Basiszinssatzes
3.2 Bestimmung und Variablen der Marktrisikoprämie
3.3 Bestimmung des Betafaktors
3.3.1 Bestimmung des empirischen Betafaktors mittels des Marktmodells
3.3.2 Bestimmung des Betafaktors über eine Peer Group
3.3.3 Anwendung von raw oder adjustierten Betafaktoren
3.3.4 Anwendung von levered oder unlevered Betafaktoren
3.4 Festlegung des Wachstumsabschlages
4 Ergebnis
Die vorliegende Arbeit untersucht die Gestaltungsspielräume bei der Ermittlung des Unternehmenswerts mittels des Ertragswertverfahrens gemäß IDW S 1 im Kontext von Strukturmaßnahmen. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie methodische Wahlmöglichkeiten bei der Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes und seiner Komponenten zu subjektiven Ergebnissen führen und somit den Anspruch auf eine objektive Unternehmensbewertung in Frage stellen.
3.1 Bestimmung des risikofreien Basiszinssatzes
Der Basiszinssatz ist als Rendite einer Investition, die keinem Ausfallrisiko und keiner Renditeschwankung unterliegt, definiert. (Vgl. Schacht/Fackler, 2005, S. 110) Zur Ermittlung des Basiszinssatzes ist in der Praxis der Unternehmensbewertung der Verrentungszinssatz nach dem Prinzip der Risiko- und Laufzeitäquivalenz zu ermitteln. (Vgl. Frank/Muxfeld/Galle, 2016, S.446) In dem Folgenden wird die Ermittlung des Basiszinssatzes anhand des Svensson-Parameters, der Mean-Reversion, dem Schattenzins und des Einheitszinses gemäß IDW behandelt.
Der IDW gibt vor, dass bei der Ableitung des Basiszinssatzes eine Restlaufzeit von mindestens zehn Jahren bei den Staatsanleihen vorhanden sein muss. (Vgl. Schmitt/Dausend, 2006, S. 234) Die Mindestanforderung einer Laufzeitlänge von zehn Jahren ist unter den Aspekten der Unternehmensbewertung als Schwachpunkt der deutschen Rechtsprechung anzusehen, aufgrund dessen, dass die Prognose des weiterführenden Zinssatzes mit vielen Unsicherheiten verbunden ist, ist hinsichtlich dessen eine Diskrepanz mit zunehmendem Zeithorizont zu erwarten. Widmann, Schieszl und Jeromin (2003) sprechen sich gegen die Nutzung von 10-jährigen und für die 30-jährigen Anleihen aus. Demnach wird mit der geringen Ausgabefrequenz von 30-jährigen Anleihen im Zeitraum von 1986 bis 1997 argumentiert, was in Anbetracht dessen, dass selbst eine Anleihe mit einer Laufzeit von 30 Jahren als ausreichend gilt, nicht als Argument überzeugt. (Vgl. Schmitt/Dausend, 2006, S. 234) Weiterhin wird mit vermeintlicher Illiquidität und der damit einhergehenden Ineffizienz von Staatsanleihen
1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Notwendigkeit der Unternehmensbewertung bei Strukturmaßnahmen ein und definiert die Problemstellung sowie den Untersuchungsaufbau.
2 Das Ertragswertverfahren: Es werden die Grundlagen, die verschiedenen Ertragsgrößen und die Unterscheidung zwischen objektiver und subjektiver Wertermittlung gemäß IDW S 1 erläutert.
3 Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes anhand von verschiedener Argumentationsgrundlagen und Methoden: Dieses Kernkapitel analysiert detailliert die Parameter des Kapitalisierungszinssatzes, insbesondere den Basiszinssatz, die Marktrisikoprämie, den Betafaktor und den Wachstumsabschlag.
4 Ergebnis: Die Arbeit resümiert, dass die methodischen Spielräume bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes zu einer Subjektivität führen, die den Anspruch auf einen objektiven Unternehmenswert erschwert.
Unternehmensbewertung, Ertragswertverfahren, IDW S 1, Kapitalisierungszinssatz, Basiszinssatz, Marktrisikoprämie, Betafaktor, Strukturmaßnahmen, Abfindungszahlung, Ausgleichszahlung, Tax-CAPM, Peer Group, Wachstumsabschlag, Unternehmenswert
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Gestaltungsspielräumen innerhalb des Ertragswertverfahrens nach IDW S 1 bei der Ermittlung von Unternehmenswerten, speziell im Rahmen von Abfindungs- und Ausgleichszahlungen bei Strukturmaßnahmen.
Zentrale Themen sind die methodischen Herausforderungen bei der Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes, die Analyse von Marktdaten, die Verwendung von Betafaktoren sowie die Auswirkungen der Kapitalstruktur auf den Unternehmenswert.
Das Ziel ist aufzuzeigen, dass durch verschiedene methodische Ansätze und den Ermessensspielraum bei der Definition der Eingangsgrößen der Unternehmenswert stark beeinflusst werden kann, was dem Anspruch an Objektivität bei Bewertungsanlässen widerspricht.
Die Arbeit basiert auf einer kritischen Literatur- und Praxisanalyse, die aktuelle Standards der Unternehmensbewertung (IDW S 1) sowie wissenschaftliche Debatten zur Bestimmung von Kapitalkosten und Betafaktoren zusammenführt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Ertragswertverfahrens und eine tiefgehende Analyse der Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes, inklusive Basiszinssatz, Marktrisikoprämie und Betafaktor-Berechnungen (Peer Group vs. empirisches Modell).
Die wichtigsten Begriffe sind das Ertragswertverfahren gemäß IDW S 1, der Kapitalisierungszinssatz, das Tax-CAPM, Betafaktoren und die Abfindungsregelung bei Strukturmaßnahmen.
Der Betafaktor, als Maß für das systematische Risiko, weist durch die Wahl zwischen verschiedenen Regressionsmodellen oder Peer-Group-Zusammensetzungen einen signifikanten Spielraum auf, der die Variabilität des Unternehmenswertes erhöht.
Der Adjustierte Betafaktor wird diskutiert, da historische Betafaktoren oft verzerrt sind. Die Anpassung an den Marktdurchschnitt (Blume-Ansatz) wird in der Praxis angewandt, aber von der Rechtsprechung teilweise skeptisch gesehen, da keine universelle Empfehlung zur Gewichtung vorliegt.
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