Bachelorarbeit, 2017
51 Seiten, Note: 1,7
1 Besicherung zur Begrenzung des Kreditrisikos
1.1 Expected und Unexpected Loss im Rahmen des Kreditrisikos
1.2 Besicherung zur Reduzierung des Unerwarteten Verlusts durch Senkung der Verlustquote (LGD)
1.3 Arten der Kreditbesicherung unter besonderer Betrachtung von Grundpfandrechten
2 Anrechnung von Kreditsicherheiten vor dem Hintergrund der Mindesteigenkapitalanforderungen der CRR
2.1 Ermittlung des Kreditrisikos innerhalb der Mindesteigenkapitalanforderungen der CRR
2.2 Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen von Kreditsicherheiten auf die Risikogewichteten Positionsbeträge
2.3 Anrechnung von Grundpfandrechten auf die Risikogewichteten Positionsbeträge
3 Auswirkungen der CRR-Regelungen, sowie ergänzender aufsichtsrechtlicher Regelungen und Auslegungen auf das Sicherheitenmanagement deutscher Institute
3.1 Ergänzende Regelungen und Auslegungen der Bankenaufsicht zur Anerkennung der kreditrisikomindernden Wirkung von Grundpfandrechten
3.2 Optimierung des Sicherheitenmanagements hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Anforderungen der CRR
3.3 Handlungsempfehlungen für deutsche Kreditinstitute
Die vorliegende Arbeit untersucht die regulatorischen Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) an die Kreditsicherung, mit einem speziellen Fokus auf Grundpfandrechte. Das primäre Ziel ist es, zu analysieren, wie deutsche Kreditinstitute diese Anforderungen in ihr Sicherheitenmanagement integrieren können, um ihre Risikopositionen effizient zu optimieren.
1.1 Expected und Unexpected Loss im Rahmen des Kreditrisikos
Die im klassischen Kreditgeschäft existierenden finanziellen Risiken umfassen Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und das Kreditrisiko. In Bezug auf die Thematik der Kreditbesicherung ist insbesondere das Kreditrisiko relevant, weshalb die übrigen Risiken an dieser Stelle ausgeklammert werden.
Der Begriff „Kreditrisiko“ ist in der Literatur nicht eindeutig definiert. Für die Zwecke dieser Arbeit, wird folgende Definition des Kreditrisikos verwendet:
„Credit risk is the risk that a debtor may be unable or unwilling to make a payment to fulfil contractual obligations.”
Das Kreditrisiko im engeren Sinne ist daher der „default“, der Ausfall des Kreditnehmers. In diesem Zusammenhang wird das Kreditrisiko auch als Ausfallrisiko bzw. als Adressenausfallrisiko bezeichnet.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass der Begriff des „Risikos“ die Abweichung von einem Erwartungswert bezeichnet; nach obiger Definition handelt es sich streng genommen nicht um ein Risiko. Beim Ausfallrisiko wird davon abweichend vom Regelfall („Erwartungswert“) ausgegangen, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Das Ausfallrisiko bezeichnet demnach die Abweichung von diesem Regelfall. Das Ausfallrisiko hängt in erster Linie mit der Bonität des Kreditnehmers zusammen, welche i. d. R. über sein Rating gemessen wird. Ratings sind somit Bewertungen der Bonität, wobei jedes Rating eine ihm zugeordnete Ausfallwahrscheinlichkeit widerspiegelt. Um das Ausfallrisiko quantifizieren zu können, empfiehlt sich die in Abb. 1 dargestellte Unterteilung in den erwarteten Verlust (Expected Loss), und den unerwarteten Verlust (Unexpected Loss).
1 Besicherung zur Begrenzung des Kreditrisikos: Dieses Kapitel führt in die Grundlagen des Kreditrisikos ein, differenziert zwischen Expected und Unexpected Loss und erläutert die verschiedenen Arten der Besicherung unter besonderer Berücksichtigung von Grundpfandrechten.
2 Anrechnung von Kreditsicherheiten vor dem Hintergrund der Mindesteigenkapitalanforderungen der CRR: Hier wird der regulatorische Rahmen der CRR dargelegt, insbesondere wie Kreditsicherheiten und Grundpfandrechte die risikogewichteten Positionsbeträge beeinflussen.
3 Auswirkungen der CRR-Regelungen, sowie ergänzender aufsichtsrechtlicher Regelungen und Auslegungen auf das Sicherheitenmanagement deutscher Institute: Dieses Kapitel analysiert die operativen Anforderungen an das Risikomanagement und gibt Handlungsempfehlungen für ein optimales, IT-gestütztes Sicherheitenmanagement.
Kreditrisiko, CRR, Grundpfandrechte, Kreditsicherung, Eigenkapitalanforderungen, Risikogewichtung, Expected Loss, Unexpected Loss, Sicherheitenmanagement, Bankenaufsicht, MaRisk, Immobilienbewertung, Ausfallrisiko, KSA, IRBA
Die Arbeit analysiert die Bedeutung von Kreditsicherheiten, speziell Grundpfandrechten, für deutsche Banken im Kontext der europäischen Eigenkapitalvorschriften (CRR).
Die zentralen Themen umfassen die Definition von Kreditrisiken, die regulatorische Anerkennung von Sicherheiten unter der CRR und die Anforderungen an ein effizientes Sicherheitenmanagement in Instituten.
Ziel ist es, Rückschlüsse aus den regulatorischen Anforderungen der CRR für das praktische Sicherheitenmanagement zu ziehen und Handlungsempfehlungen für deutsche Kreditinstitute abzuleiten.
Es handelt sich um eine regulatorische Analyse, die auf der Auswertung der CRR-Vorgaben, ergänzenden aufsichtsrechtlichen Auslegungen und einschlägiger bankbetriebswirtschaftlicher Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung des Kreditrisikos, die Darstellung der Anrechnungsmodalitäten von Grundpfandrechten unter der CRR sowie die praktische Implementierung und Optimierung von Sicherheitenmanagementsystemen.
Zu den Kernbegriffen zählen Kreditrisiko, CRR, Grundpfandrechte, Eigenkapitalunterlegung, KSA, IRBA und Sicherheitenmanagement.
Im KSA erfolgt eine direkte Anwendung veränderter Risikogewichte, während im IRBA die Besicherung primär über eine veränderte Verlustquote (LGD) in die Risikokalkulation einfließt.
Ein Sicherheitenmanagementsystem (SMS) ist für größere Institute nahezu unverzichtbar, um die regulatorischen Anforderungen an Überprüfung, Bewertung und Dokumentation von Sicherheiten effizient und zeitnah zu erfüllen.
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