Magisterarbeit, 2013
63 Seiten, Note: 11 Punkte
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
1. Einleitung
2. Abschiebeschutz aus Perspektive des deutschen Verfassungsrechts
I. Rechtshistorische Entwicklung des Abschiebeschutzes
II. Rechtlicher Rahmen
III. Schutz des Individuums gegen eine drohende Abschiebung
A: Art. 16a GG als Schutzmöglichkeit gegen eine Abschiebung
a) „politisch“
b) „Verfolgung“
c) „Nachfluchtgründe“
d) „Sichere Drittstaaten“ gem. Art. 16a II GG
e) Kritik am System der sicheren Drittstaaten
f) Die Drittstaatenregelung in der Rechtsprechungspraxis
B: Verfahrensrechtliche Seite des Abschiebeschutzes
a) Verfahrensrechtliche Ausgangslage
b) Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Asylverfahren
c) Einschränkungen des vorläufigen Rechtsschutzes
d) Einflüsse der EMRK auf den vorläufigen Rechtsschutz
e) „Flughafenverfahren“
C: Familiäre Perspektive des Abschiebeschutzes
a) Einflüsse der Art. 6 GG auf den Abschiebeschutz
b) Auswirkungen des Art. 6 GG auf die Abschieberechtsprechung
3. Abschiebeschutz aus europarechtlicher Perspektive
a) Europarechtlicher Rahmen des Abschiebeschutzes
b) Wie funktioniert das „Dublin-II-System“ ?
c) Kritische Betrachtung des Dublin-II-Verfahrens
d) Das europäische Asylsystem in der Rechtsprechung
aa) Hirsi-Jamaa / Italien
bb) M.S.S. / Belgien und Griechenland
cc) Das GEAS in der nationalen Rechtsprechung
e) Reformmöglichkeiten des GEAS
f) Die Unionsbürgerschaft als Teil des europäischen Abschiebeschutzes
g) EuGH- Zambrano
h) Reaktion auf das „Zambrano-Urteil“ in Literatur und Rechtsprechung
4. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht den Abschiebeschutz aus der Perspektive des deutschen Verfassungsrechts sowie des Europarechts, wobei insbesondere die Einflüsse der EMRK beleuchtet werden. Die Forschungsfrage widmet sich der Herausforderung, wie das Individuum sich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen gegen eine drohende Abschiebung schützen kann und inwieweit das aktuelle System den Anforderungen des Rechtsstaates sowie menschenrechtlichen Standards gerecht wird.
3. Abschiebeschutz aus europarechtlicher Perspektive
Der Abschiebeschutz ist auch auf europarechtlicher Ebene ein relevantes Thema. Dies resultiert vor allem aus den Errungenschaften in der Anfangszeit der EU. Da mit dem Wegfall der Personenkontrollen an den Binnengrenzen grundsätzlich Bewegungsfreiheit im Unionsgebiet für Asylsuchende, Flüchtlinge und Einwanderer besteht, wurde die Frage ihrer Aufnahme oder Rückführung ein Thema, das alle Mitgliedsstaaten betrifft. Die Gesetzgebungskompetenz für dieses Rechtsgebiet bekam die EU nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung mit dem Vertrag von Maastricht im Jahre 1992. Auch im unionsrechtlichen Kontext kann das Asylrecht als Kehrseite des Abschiebeschutzes verstanden werden. Es stellt jedoch wie auf nationaler Ebene auch, nur eine Möglichkeit sich vor einer Abschiebung zu schützen, dar. Auf europarechtlicher Ebene kann auch die Unionsbürgerschaft gemäß Art. 20 AEUV als abschiebeschützende Norm interpretiert werden. Die gemeinsame Asylpolitik der EU ist nach dem Vertrag von Lissabon in Art. 78 AEUV geregelt. Diese grundsätzliche Gesetzgebungskompetenz wird von mehreren Richtlinien und Verordnungen konkretisiert. Außerdem proklamiert Art. 18 der EUGRCh ein Recht auf Asyl, welches an der Genfer Flüchtlingskonvention orientiert ist.
1. Einleitung: Die Einleitung skizziert die Relevanz des Themas Abschiebeschutz im Kontext globaler politischer Entwicklungen und legt die Struktur der Arbeit von der nationalen zur europäischen Ebene dar.
2. Abschiebeschutz aus Perspektive des deutschen Verfassungsrechts: Dieses Kapitel analysiert die rechtshistorische Entwicklung des deutschen Asylrechts, die Bedeutung von Art. 16a GG sowie verfahrensrechtliche und familiäre Aspekte des Abschiebeschutzes.
3. Abschiebeschutz aus europarechtlicher Perspektive: Das Kapitel untersucht den europäischen Rechtsrahmen, insbesondere das Dublin-II-System, die Rechtsprechung zu Menschenrechten und die Bedeutung der Unionsbürgerschaft als Schutzmechanismus.
4. Fazit: Das Fazit kritisiert die bürokratische Ausgestaltung des Abschiebeschutzes und plädiert für ein System, das stärker an Werten wie Fairness und Solidarität orientiert ist.
Abschiebeschutz, Asylrecht, Art. 16a GG, EMRK, Dublin-II-System, Grundgesetz, Unionsbürgerschaft, EuGH, EGMR, Non-Refoulement, Familienrecht, Art. 6 GG, Flüchtlingsschutz, Rechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit.
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen, wie sich ein Individuum gegen eine drohende Abschiebung wehren kann.
Die Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit dem deutschen Verfassungsrecht, dem Europarecht und dem Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention auf das Asylverfahren.
Das Ziel ist es, den Abschiebeschutz als Kehrseite des Asylrechts zu beleuchten und kritisch zu hinterfragen, ob die aktuellen Systeme den grundlegenden menschenrechtlichen Ansprüchen genügen.
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse von Gesetzestexten, Kommentarliteratur und aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des EuGH und des EGMR.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Untersuchung des nationalen Asylsystems, insbesondere das Konzept der sicheren Drittstaaten und den Schutz der Familie nach Art. 6 GG, sowie eine detaillierte Analyse der europäischen Ebene inklusive des Dublin-Verfahrens.
Wichtige Begriffe sind unter anderem Abschiebeschutz, Art. 16a GG, Dublin-II-Verordnung, EMRK, Unionsbürgerschaft und Grundrechte.
Diese Urteile des EGMR verdeutlichen die Verletzungen von Menschenrechten im europäischen Asylsystem und stärken den Schutz gegen unmenschliche oder erniedrigende Behandlung bei Abschiebungen.
Die Kernbereichsdoktrin erlaubt es dem EuGH, Unionsbürgerrechte auch auf reine Inlandssachverhalte anzuwenden, sofern der Kernbereich dieser Rechte (z. B. durch eine drohende Abschiebung der Eltern eines Kindes) betroffen ist.
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