Bachelorarbeit, 2016
28 Seiten, Note: 3,0
1. Einleitung
2. Die Kunstfreiheit
2.1 Der Schutzbereich
2.1.1 Der Kunstbegriff
2.1.2 Der Werk- und Wirkbereich
2.2 Die Schranken
2.2.1 Die Übertragung der Schrankentrias aus Art. 2 Abs. 1 GG
2.2.2 Die Anwendung der Schranken aus Art. 5 Abs. 2 GG
2.2.3 Die verfassungssystematischen Schranken
2.3 Fazit
3. Der Jugendschutz und die praktische Konkordanz
3.1 Die verfassungsmäßige Legitimität des Jugendschutzes
3.1.1 Die Ableitung aus Art. 6 Abs. 2 GG
3.1.2 Ableitung aus dem Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG)
3.1.3 Weitere Aspekte
3.1.4 Zwischenfazit
3.2 Die Geeignetheit des Jugendschutzes
3.3 Die Erforderlichkeit und die Proportionalität
3.3.1 Exkurs: Die Öffentliche Debatte
3.3.2 Wirkungsunterschied: Computerspiele - Filme
3.3.3 Wissenschaftliche Erkenntnisse der Medienwirkung
3.4 Fazit
4. Zusammenfassung und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit staatlicher Eingriffe in die Kunstfreiheit durch Maßnahmen des Jugendschutzes, insbesondere durch Altersfreigaben und die Indizierung von Trägermedien wie Filmen und Computerspielen. Ziel ist es zu prüfen, ob diese Zugangsbeschränkungen angesichts wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Medienwirkung mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
2.1.1 Der Kunstbegriff
Was ist Kunst? – Um die Beantwortung dieser Frage geht es bei der Definition des Kunstbegriffes. Aus rechtlicher Sicht ergeben sich hier einige Probleme, die im Folgenden behandelt werden sollen. Zudem soll festgestellt werden, ob Trägermedien Kunst sind beziehungsweise sein können.
Der Begriff der Kunst führt innerhalb des Schutzbereiches zu einem grundlegenden „Paradoxon“. Die Verfassung garantiert hier eine Freiheit, die sie selbst nicht definiert, noch definieren könnte. Vielmehr wird sie aus gesellschaftlichen Zusammenhängen definiert und liegt somit außerhalb des Grundrechtskontextes. Bis heute bleibt der Kunstbegriff daher in Literatur und Rechtsprechung viel diskutiert. Dabei bewegt sich die Diskussion zwischen den Extremen eines Definitionsgebotes und eines Definitionsverbotes.
Da es jedoch einer Definition bedarf, um eine Freiheit schützen zu können, weil ansonsten nicht bekannt wäre, was geschützt ist, muss die Definition in einer Form gefunden werden, die es erlaubt den Kunstbegriff zumindest zu umreißen. Diese darf jedoch nicht umfassend sein und muss dem offenen Begriff der Kunst Rechnung tragen.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche zu Trägermedien ein und skizziert die methodische Vorgehensweise zur Prüfung der Vereinbarkeit mit der Kunstfreiheit.
2. Die Kunstfreiheit: Das Kapitel untersucht den Schutzbereich der Kunstfreiheit, insbesondere den offenen Kunstbegriff, und erörtert die verfassungsrechtlichen Schranken, wobei insbesondere die verfassungssystematischen Schranken als zulässig identifiziert werden.
3. Der Jugendschutz und die praktische Konkordanz: Hier wird die Legitimität des Jugendschutzes kritisch beleuchtet, seine Geeignetheit anhand von Statistiken bewertet und die Erforderlichkeit sowie Proportionalität im Lichte der Medienwirkungsforschung hinterfragt.
4. Zusammenfassung und Ausblick: Das Abschlusskapitel fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die untersuchten Maßnahmen des Jugendschutzes die Kunstfreiheit unverhältnismäßig einschränken und daher abzulehnen sind.
Kunstfreiheit, Jugendschutz, Grundgesetz, Altersfreigabe, Indizierung, Medienwirkungsforschung, Verhältnismäßigkeit, Verfassungsrang, Trägermedien, praktische Konkordanz, verfassungssystematische Schranken, Mediengewalt, Persönlichkeitsrecht, Zugangsbeschränkung, Zensurverbot
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit von staatlichen Jugendschutzmaßnahmen, wie der Indizierung und Altersfreigabe, mit dem Grundrecht der Kunstfreiheit.
Die Schwerpunkte liegen auf der grundrechtsdogmatischen Einordnung der Kunstfreiheit, der Legitimation des Jugendschutzes als Rechtsgut mit Verfassungsrang sowie der Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe.
Das Ziel ist es, auf Basis grundrechtlicher Prinzipien und wissenschaftlicher Medienwirkungsforschung zu beurteilen, ob der aktuelle Jugendschutz bei Trägermedien verfassungsmäßig ist.
Es handelt sich um eine grundrechtsdogmatische Untersuchung, die sich auf die Auslegung des Grundgesetzes, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und aktuelle Erkenntnisse der Medienwirkungsforschung stützt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Schutzbereiches der Kunstfreiheit, die Herleitung (oder mangelnde Herleitung) des Jugendschutzes als Verfassungsgut und die Analyse der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Proportionalität der gesetzlichen Altersbeschränkungen.
Zentrale Begriffe sind unter anderem Kunstfreiheit, Jugendschutzgesetz, Verhältnismäßigkeit, Medienwirkungsforschung und verfassungssystematische Schranken.
Der Autor führt an, dass wissenschaftliche Studien belegen, dass die Altersfreigabe und Indizierung in der Praxis ein nur geringes Hindernis für den Zugang von Minderjährigen zu entsprechenden Medien darstellen.
Er argumentiert, dass die Herleitungen des Verfassungsrangs aus dem Grundgesetz (Art. 6 oder Persönlichkeitsrecht) wissenschaftlich und rechtlich nicht überzeugend sind und der Jugendschutz somit keine Grundlage für einen massiven Eingriff in die Kunstfreiheit bietet.
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