Bachelorarbeit, 2014
49 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung: Die neue Transparenz in der chinesischen Justiz
2. Die chinesische Justiz - ein Überblick
3. Das 13. Plenum des 18. Zentralkomitees
3.1 Rahmenbedingungen und ausgearbeitete Ziele
3.1.1 Rechtsstaatlichkeit
3.1.2 Verwaltungsreform des Rechtssystems
3.1.3 Unabhängigkeit der Gerichte und Volksstaatsanwaltschaft
3.1.4 Kontrolle juristischer Macht
3.1.5 Menschenrechtsschutz
3.2 Die vier Reformbereiche der Justiz gemäß der ZFG
4. Die Rolle des Obersten Volksgerichts bei der Umsetzung
4.1 Die Ansichten des OVG vom 28.11.2013
4.2 Die neuen Regularien von 2013
4.3 Der 5- Jahresplan des OVG
4.4 Adressaten
4.5 Eingerichtete Beschwerde- und Beteiligungsmechanismen
4.6 Beispiele für die Umsetzung der Reformen
5. Medien und Internet als Mittel zur Schaffung von Transparenz
5.1 Auswirkungen der neuen digitalen Öffentlichkeit
5.2 Der chinesische Öffentlichkeitsgrundsatz
6. Fazit: Digitale Transparenz - ein Schritt Richtung Rechtsstaatlichkeit?
Die vorliegende Arbeit untersucht die Justizreformpläne der Zentralregierung und des Obersten Volksgerichts in China vor dem Hintergrund des 3. Plenums des 18. Zentralkomitees. Dabei wird analysiert, inwieweit die neuen Maßnahmen zur Steigerung der Justiztransparenz – insbesondere durch digitale Plattformen und eine stärkere Einbindung der Öffentlichkeit – das Ziel einer rechtsstaatlichen Justiz fördern können.
3.1.1 Rechtsstaatlichkeit
Dem offiziellen Kommuniqué des Plenums und der EntscheidungZK ist als Reformziel „to build a China under the rule of law“ zu entnehmen. Das angelsächsische Konzept von „rule of law“ ähnelt dem aus der deutschen Rechtstradition entwickelten Begriff des „Rechtsstaates“ – beide haben aber, je nach Definition, dennoch erhebliche Gehaltsunterschiede.
Die Definition Dirk Sauerlands bezüglich Rechtsstaatlichkeit in der deutschen Rechtslehre nennt Bindung aller staatlichen Organe an die Grundrechte, Unabhängigkeit der Gerichte, Gewaltenteilung und ein System gegenseitiger Abhängigkeit und Kontrolle, Gleichbehandlung vor dem Gesetz, Willkürverbot sowie Trennung von Verwaltung und Gesetzgebung als Charakteristika. Darüber hinaus ist die Rechtssicherheit der Bürger durch z.B. das Rückwirkungsverbot, Verhältnismäßigkeit d.h. Übermaßverbot und die Freiheit zu tun, was nicht explizit verboten ist, Bestandteil des Rechtsstaatskonzeptes.
Die KPCh meint mit „Rechtsstaatlichkeit“ den mit der Verfassungsänderung 1999 in Art.5 eingeführten Begriff des „sozialistischen Rechtsstaats chinesischer Prägung“. Dieser beinhaltet die teilweise Entstaatlichung z.B. der Unternehmen, Erlaubnis zu Privatbesitz und Schutz dieses in Verbindung mit der alten kommunistischen Ideologie. „Sozialistisch“ bezieht sich auf die einheitliche Führung durch die KPCh. „Chinesische Prägung“ wird als ein Produkt von Marxismus- Leninismus, Mao Zedong Leitideen und Erfahrungen seit dem Beginn der Politik der Reform & Öffnung 1979 verstanden. Durch die Schaffung eines umfassenden Gesetzkörpers, die marktwirtschaftliche Öffnung und die Regulierung des gesellschaftlichen Lebens wird die KPCh ihrem Selbstverständnis als Dirigent eines sozialistischen Rechtsstaates gerecht. Die Partei beschränkt gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte, vor allem sobald diese politisch sensible Themen tangieren. Die Grundlage ist hier Art.3 OrgaVGGes, das Gerichte und das Gesetz als Instrumente der demokratischen Diktatur des Volkes und somit der Parteiherrschaft definiert.
1. Einleitung: Die neue Transparenz in der chinesischen Justiz: Die Einleitung beleuchtet den Paradigmenwechsel in der chinesischen Justizpolitik hin zu verstärkter Transparenz und Implementierung bestehender gesetzlicher Rahmenbedingungen.
2. Die chinesische Justiz - ein Überblick: Dieses Kapitel gibt einen historischen Abriss über den Aufbau des Gerichtssystems seit den 1980er Jahren und erläutert die heutige Struktur der relevanten Staatsorgane.
3. Das 13. Plenum des 18. Zentralkomitees: Das Kapitel analysiert die weitreichenden Reformpläne des 13. Plenums, wobei der Fokus auf Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit und Menschenrechtsschutz liegt.
4. Die Rolle des Obersten Volksgerichts bei der Umsetzung: Hier wird detailliert dargestellt, wie das Oberste Volksgericht durch neue Online-Plattformen und Regulierungen die Transparenz in Prozessen und Urteilen vorantreibt.
5. Medien und Internet als Mittel zur Schaffung von Transparenz: Das Kapitel untersucht die Doppelfunktion der Medien als Überwachungsinstitution und Instrument zur Legitimierung der Reformen im digitalen Zeitalter.
6. Fazit: Digitale Transparenz - ein Schritt Richtung Rechtsstaatlichkeit?: Das Fazit zieht eine Bilanz der bisherigen Reformschritte und diskutiert, ob eine rechtsstaatliche Entwicklung im chinesischen Kontext trotz der dominierenden Parteirolle möglich ist.
Justizreform, Rechtsstaatlichkeit, Transparenz, Oberstes Volksgericht, KPCh, Digitalisierung, Prozessverlauf, Menschenrechtsschutz, Parteieinfluss, Online-Plattformen, Offenlegungsplattform, Justizvollzug, Öffentlichkeitsgrundsatz, Reformpolitik, China.
Die Arbeit analysiert die jüngsten Justizreformen in der Volksrepublik China nach dem 3. Plenum des 18. Zentralkomitees, insbesondere den Fokus auf Transparenz und die Digitalisierung der Justiz.
Zentral sind die Umsetzung von Transparenzmaßnahmen, die Rolle des Obersten Volksgerichts, die Nutzung digitaler Medien zur Prozessüberwachung und die Vereinbarkeit dieser Reformen mit dem Konzept eines "sozialistischen Rechtsstaats".
Das Ziel ist es zu prüfen, ob die Reformbemühungen der chinesischen Regierung die Rechtssicherheit und Unabhängigkeit der Justiz fördern oder lediglich bestehende Strukturen durch digitale Instrumente modernisieren.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse offizieller Dokumente, Kommuniqués des ZK der KPCh sowie der Auswertung von Fachliteratur und Berichterstattungen zu den aktuellen Pilotprojekten in China.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Reformziele, die Rolle des Obersten Volksgerichts bei deren Umsetzung, die Bedeutung digitaler Medien sowie spezifische Fallbeispiele zur praktischen Anwendung.
Rechtsstaatlichkeit, Justizreform, Transparenz, Parteiherrschaft, Digitalisierung der Justiz, Öffentlichkeitsgrundsatz und Menschenrechtsschutz.
Es definiert Recht und Gesetze als Instrumente unter der einheitlichen Führung der KPCh, wobei wirtschaftliche Öffnung und gesellschaftliche Regulierung Vorrang vor einer westlichen Gewaltenteilung haben.
Sie dienen als "Fenster" zur Transparenz, indem sie Prozessinformationen, Urteile und Vollzugsinformationen für die Öffentlichkeit zugänglich machen und so Druck auf Gerichte ausüben sollen.
Es wird als extralegales Disziplinarstrafverfolgungssystem für Parteikader kritisiert, das im Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit steht und trotz Reformdiskurs bisher unverändert fortbesteht.
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