Masterarbeit, 2017
69 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
1.1 Themenbegründung
1.2 Aufbau der Arbeit
1.3 Methode
2 Die Veränderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II
2.1 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
2.2 Ermittlung der Pflegebedürftigkeit
2.2.1 Modul 1: Mobilität
2.2.2 Modul 2: Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten
2.2.3 Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
2.2.4 Modul 4: Selbstversorgung
2.2.5 Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
2.2.6 Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
2.3 Umstellung von Pflegestufen in Pflegegrade
2.4 Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
2.4.1 Pflegesachleistung
2.4.2 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
2.4.3 Kombination von Geldleistung und Sachleistung
2.4.4 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
2.5 Umstrukturierung der Paragraphen 45 a - d SGB XI
2.5.1 § 45a
2.5.2 § 45b
2.5.3 § 45c
2.5.4 § 45d
3 Die Veränderungen durch das Pflegestärkungsgesetz III
3.1 Abrechnungsprüfung im Rahmen der Qualitätsprüfungen
3.2 Vergütung in der ambulanten Pflege
3.3 Entwicklung der Pflegeberatung
4 Auswirkung des Pflegestärkungsgesetz II und III auf die ambulante Pflege
4.1 Von der Feststellung der Pflegebedürftigkeit bis zur Einstufung in einen Pflegegrad
4.2 Leistungen der Pflegeversicherung nach der Pflegereform
4.3 Die Umstrukturierung der Paragraphen 45 a – d SGB XI
4.4 Bedeutung der Abrechnungsprüfung
4.5 Die Vergütungsvereinbarungen
4.6 Die Veränderung in der Pflegeberatung
5 Diskussion der Pflegestärkungsgesetze
5.1 Die Begutachtung: Fähigkeit statt Zeitaufwand
5.2 Pflegestufen versus Pflegegrade
5.3 Die Paragraphen 45 a - b SGB XI
5.4 Richtige Abrechnung wichtig für Pflegenote
5.5 Vergütung der Tarifverträge in der Pflege
5.6 Fazit
5.7 Ausblick
Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze II und III auf die ambulante Pflege. Das primäre Ziel ist es zu erörtern, wie sich die gesetzlichen Neuerungen – insbesondere der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment – auf die operative Praxis ambulanter Pflegedienste auswirken und wo kritische Herausforderungen für die Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit liegen.
2.2 Ermittlung der Pflegebedürftigkeit
Durch die geplante Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs musste das Begutachtungsinstrument entsprechend angepasst bzw. komplett neugeschaffen werden. Das Projekt Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen bundesweiten einheitlichen und reliablen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI sollte zuerst Vorschläge für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff schaffen. Auf dieser Basis sollte dann ein neues Begutachtungsinstrument entwickelt werden (Bundesministerium für Gesundheit 2009, 26f.). Das Projekt wurde in zwei Hauptphasen erarbeitet.
In der ersten Hauptphase wurde das neue Begutachtungsinstrument entwickelt und in der zweiten Hauptphase die Praktikabilität und mögliche Konsequenzen untersucht (Winderle, Görres, Thomas, Kimmel, Langner, Reif, Wagner 2011, 21ff.; Bundesministerium für Gesundheit 2009; 26f.; Wingenfeld, Büscher, Gansweid 2008, 4ff.). Zusätzlich wurde eine Praktikabilitätsstudie zur Einführung des Neuen Begutachtungsassessments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI durchgeführt (Kimmel, Reif, Schiebelhut, Kowalski, Brucker, Breuninger, Glasen, Webers Bachmann, 2015). Die weitere Deskription der Studieninhalte soll an dieser Stelle nicht erfolgen, da dies zur Bearbeitung der Fragestellung keine Relevanz darstellt, hier wird auf die angegebene Literatur verwiesen.
In § 15 SGB XI ist definiert, nach welchen Bedingungen der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Seit dem PSG II wird dabei vermehrt darauf geachtet, welche Fähigkeiten bei dem Pflegebedürftigen noch vorhanden sind. In § 15 SGB XI a.F. wurde die Pflegestufe nach dem Umfang der Hilfebedürftigkeit, sprich nach der Dauer der Hilfestellung ermittelt (Bundesministerium für Gesundheit 2009, 34f.). Die Sichtweise, aus der die Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, hat sich demnach verändert. Außerdem findet dabei eine gezieltere Bewertung statt, da hier nicht mehr von der Dauer der Verrichtungen durch Angehörige ausgegangen wird.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Themenstellung ein, begründet das Interesse an den Pflegestärkungsgesetzen II und III und beschreibt methodisch das literaturgestützte Vorgehen der Autorin.
2 Die Veränderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II: In diesem Kapitel wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erläutert sowie das Begutachtungsassessment und die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade detailliert beschrieben.
3 Die Veränderungen durch das Pflegestärkungsgesetz III: Das Kapitel fokussiert auf die Abrechnungsprüfung im Kontext der Qualitätsprüfungen, die Vergütungsstrukturen sowie die Weiterentwicklung der Pflegeberatung.
4 Auswirkung des Pflegestärkungsgesetz II und III auf die ambulante Pflege: Dieses Kapitel verknüpft die Gesetzesänderungen mit der praktischen Anwendung, insbesondere hinsichtlich der Pflegedokumentation, der Leistungsabrechnung und der Vergütungsverhandlungen.
5 Diskussion der Pflegestärkungsgesetze: Die Autorin reflektiert kritisch über die Umstellung der Begutachtung, die Auswirkungen auf Pflegedienste und zieht ein Fazit über die Komplexität des reformierten Systems.
Pflegeversicherung, Pflegestärkungsgesetz II und III, Pflegereform, neue Begutachtungsassessment, neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, Pflegegrade, ambulante Pflege, Pflegedokumentation, Abrechnungsprüfung, Qualitätssicherung, Pflegeberatung, Pflegesachleistung, SGB XI, Vergütungsvereinbarung, Entlastungsbetrag
Die Master-Thesis befasst sich kritisch mit den gesetzlichen Veränderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II und III und deren konkreten Auswirkungen auf die ambulante Pflegepraxis in Deutschland.
Die zentralen Themen sind der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, die Einstufung in Pflegegrade, das neue Begutachtungsassessment (NBA), die geänderte Abrechnungsprüfung und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vergütungsvereinbarungen.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich die Reformen auf die tägliche Arbeit in ambulanten Diensten auswirken und welche kritischen Aspekte bei der Umsetzung des neuen Begutachtungssystems bestehen.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturrecherche, die sowohl gesetzliche Texte des SGB XI als auch aktuelle Fachstudien und Berichte zum Thema Pflegeversicherung einbezieht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlichen Neuerungen (PSG II/III), deren direkte Folgen für die Pflegedokumentation und Qualitätssicherung sowie eine vertiefte Diskussion über die Herausforderungen in der Vergütungspraxis.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Pflegegrad, neue Begutachtungsassessment, Abrechnungsprüfung, Pflegestärkungsgesetze, ambulante Pflege und SGB XI.
Die Umstellung markiert einen Systemwechsel vom rein verrichtungsbezogenen Zeitaufwand hin zur Beurteilung der Selbstständigkeit und der vorhandenen Fähigkeiten, was eine völlig neue Dokumentationslogik erfordert.
Die Autorin steht der Prüfung zwiegespalten gegenüber; sie erkennt die Notwendigkeit zur Transparenz an, sieht aber kritisch, dass die Prüfung nun auch Klienten einbezieht, die lediglich Behandlungspflege nach SGB V erhalten.
Das Strukturmodell steht für eine entbürokratisierte Pflegedokumentation, die anstelle der 13 AEDL nun auf der SIS (strukturierte Informationssammlung) basiert und somit eine effizientere, aber auch neu zu erlernende Arbeitsweise darstellt.
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