Bachelorarbeit, 2018
38 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Begriff der Rückstellung
2.1 Zweck
2.2 Abgrenzung zu Verbindlichkeiten
2.3 Rückstellungen nach Handelsrecht
2.4 Rückstellungen nach Steuerrecht
3 Rückstellungen in der Handelsbilanz
3.1 Ansatzkriterien
3.1.1 Ungewisse Verbindlichkeiten
3.1.2 Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
3.1.3 Aufwandsrückstellungen
3.2 Bewertung
3.2.1 Begriff des Erfüllungsbetrages
3.2.2 Abzinsungsgebot
3.2.2.1 Zinssatz
3.2.2.2 Verbindlichkeitsrückstellung
3.2.3 Auswirkung
4 Rückstellungen in der Steuerbilanz
4.1 Steuerliche Sondervorschriften
4.2 Bewertung
4.2.1 Abzinsungsgebot
4.2.1.1 Zinssatz
4.2.1.2 Verbindlichkeitsrückstellung
4.2.2 Auswirkung
4.2.2.1 Unterschied zu der Handelsbilanz
4.2.2.2 Latente Steuern
5 Verfassungsmäßigkeit des steuerlichen Zinssatzes
5.1 Argumente für Zinssatzkorrektur
5.1.1 Gleichheitssatzwidrige Typisierung des Zinssatzes nach § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG
5.1.2 Ungleiche Steuerbelastung als Folge einer nicht realitätsnahen Typisierung
5.1.3 Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungszinssatzes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e) EStG
5.2 Beibehaltung des Zinssatzes
5.2.1 Steuerstundungseffekt
5.2.2 Verfassungsrechtliche Beurteilung nach Prof. Doralt
5.2.3 Kritische Würdigung der Ansicht Doralts
6 Fazit
Die Arbeit untersucht die Bilanzierung von Rückstellungen im Handels- und Steuerrecht, mit einem besonderen Fokus auf die Diskrepanzen bei der Bewertung und Abzinsung. Das primäre Ziel ist es, ein grundlegendes Verständnis für die unterschiedliche Behandlung dieser Passivposten zu schaffen und die verfassungsrechtlichen Implikationen der steuerlichen Zinssätze im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu analysieren.
3.1.1 Ungewisse Verbindlichkeiten
Wesentliches Ansatzkriterium einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist eine Verpflichtung gegenüber Dritten (s. Kapitel 2). Unterschieden wird hierbei zwischen faktischen Verpflichtungen, welchen sich der Kaufmann aus moralischen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht entziehen kann, zivilrechtliche Verpflichtungen, welche aus Vertragsverhältnissen heraus entstehen und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, welche gesetzlich begründet sind.
Neben der Verpflichtung gegenüber Dritten ist die tatsächliche Inanspruchnahme der ungewissen Verbindlichkeit notwendig. Der Steuerpflichtige muss ohne Zweifel mit einer Inanspruchnahme rechnen. Wie bereits in der Begriffserklärung der Rückstellungen genannt, müssen laut BFH „mehr Gründe für als gegen das Entstehen der in Rede stehenden Verbindlichkeit und die künftige Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen sprechen“, man spricht in diesem Zusammenhang von der 51 % Regel. Hierbei ist zwischen der Wahrscheinlichkeit des Be- oder Entstehens und der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Rückstellung zu differenzieren, da es sich um zwei verschiedene Risiken handelt. Der BFH macht lediglich die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme zum entscheidenden Kriterium.
Abschließendes Ansatzkriterium ist die wirtschaftliche Verursachung. Nach dem BFH ist die Bildung von Verbindlichkeitsrückstellungen nur dann erlaubt, wenn sie rechtlich voll entstanden oder wirtschaftlich in der Zeit vor dem Bilanzstichtag verursacht worden sind. Rechtlich voll entstanden ist eine Verpflichtung, wenn die Auszahlung infolge vertraglicher oder gesetzlicher Regelungen verlangt wird. Mit der wirtschaftlichen Verursachung einer ungewissen Verbindlichkeit sind alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt. Gemeint ist, dass künftige Aufwendungen den bereits realisierten Erträgen nach dem Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB zuzuordnen sind.
1 Einleitung: Einführung in die Relevanz von Rückstellungen als Bilanzposten und Darstellung der Zielsetzung der Arbeit.
2 Begriff der Rückstellung: Definition der Rückstellungen sowie deren Abgrenzung zu Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung verschiedener Bilanztheorien.
3 Rückstellungen in der Handelsbilanz: Detaillierte Darstellung der Ansatz- und Bewertungskriterien handelsrechtlicher Rückstellungen, inklusive der Auswirkungen von Abzinsungen.
4 Rückstellungen in der Steuerbilanz: Analyse der steuerlichen Sondervorschriften und der daraus resultierenden Abweichungen zur Handelsbilanz.
5 Verfassungsmäßigkeit des steuerlichen Zinssatzes: Diskussion über die Verfassungskonformität fester Zinssätze unter Berücksichtigung von Argumenten für und gegen eine Zinssatzanpassung.
6 Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse und Ausblick auf die Bedeutung der aktuellen Rechtsprechung.
Rückstellungen, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Abzinsung, Verbindlichkeiten, Bilanzpolitik, Niedrigzinsphase, Maßgeblichkeitsprinzip, Pensionsrückstellungen, Steuerstundungseffekt, Leistungsfähigkeitsprinzip, Typisierung, Bilanzrecht, Realisationsprinzip, BFH-Rechtsprechung
Die Arbeit behandelt die Behandlung und Bewertung von Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz deutscher Unternehmen sowie die damit verbundenen bilanzpolitischen Spielräume.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten, die handelsrechtliche Bewertung, steuerliche Sonderregelungen sowie die verfassungsrechtliche Debatte um die steuerlichen Zinssätze.
Ziel ist es, ein Verständnis für die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bei Rückstellungen zu schaffen und aufzuzeigen, wie sich rechtliche Rahmenbedingungen auf den Unternehmenserfolg auswirken.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse, der Auswertung von BFH-Urteilen, Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts sowie der Analyse aktueller bilanzrechtlicher Entwicklungen.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der Ansatz- und Bewertungsregeln nach HGB und EStG sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Zinssätze.
Wichtige Begriffe sind insbesondere Rückstellungen, Abzinsung, Maßgeblichkeitsprinzip, Steuerstundungseffekt, Handelsbilanz, Steuerbilanz und Niedrigzinsphase.
Aufgrund der langjährigen Niedrigzinsphase führen die gesetzlich fixierten Zinssätze (z.B. 6% für Pensionsrückstellungen) zu einer erheblichen Diskrepanz zum Marktniveau, was laut Kritikern zu einer ungleichen Steuerbelastung führt.
Während in der Handelsbilanz künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt werden dürfen, sind diese in der Steuerbilanz explizit unzulässig, was häufig zu höheren Rückstellungswerten in der Handelsbilanz führt.
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