Diplomarbeit, 2001
86 Seiten, Note: 2,3
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge in Deutschland ab dem Jahre 2002. Sie analysiert die neuen gesetzlichen Regelungen, die durch das Altersvermögensgesetz eingeführt wurden, und beleuchtet die Auswirkungen auf die verschiedenen Durchführungswege der Altersvorsorge. Die Arbeit zeigt die Möglichkeiten und Herausforderungen für die individuelle Altersvorsorge auf und vergleicht die unterschiedlichen Anlageformen im Hinblick auf ihre Rendite und Sicherheit.
Das erste Kapitel der Arbeit führt in das Thema Altersvorsorge ein und definiert den Begriff „Altersvorsorge“. Es werden die Abgrenzung der privaten von der betrieblichen Altersvorsorge sowie die Notwendigkeit beider Formen erläutert. Abschließend wird der Gang der Untersuchung dargelegt.
Kapitel zwei beschäftigt sich mit der neuen staatlichen Förderung der Altersvorsorge. Es werden der geförderte Personenkreis, die Altersvorsorgebeiträge, die Höhe und Gewährung der Förderbeträge, die Zwischenentnahme zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums und die schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen behandelt.
Kapitel drei widmet sich der privaten Altersvorsorge. Es werden die Neuerungen durch das Altersvermögensgesetz, ausgewählte Versicherungsprodukte, Investmentfonds zur Vermögensbildung sowie ein Vergleich der Renten- und Kapitallebensversicherung mit Fonds dargestellt.
Kapitel vier beleuchtet die betriebliche Altersvorsorge. Die Arbeit beschreibt die Neuerungen durch das Altersvermögensgesetz, die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, den neuen Anspruch auf Entgeltumwandlung sowie die neuen Unverfallbarkeitsvorschriften.
Kapitel fünf gibt Entscheidungshinweise zur Altersvorsorge und führt einen zusammenfassenden Vergleich der Anlageformen durch. Zudem wird die Möglichkeit zur optimalen Nutzung der neuen staatlichen Förderung erläutert.
Altersvorsorge, Altersvermögensgesetz, private Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge, staatliche Förderung, Altersvorsorgezulage, Sonderausgabenabzug, Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Investmentfonds, Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Entgeltumwandlung, Unverfallbarkeit, Anlageformen, Rendite, Sicherheit.
Das AVmG führte eine staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riester-Rente) ein und stärkte die betriebliche Altersvorsorge, unter anderem durch den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Die Förderung erfolgt durch direkte Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage) sowie durch einen möglichen Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung.
Es gibt fünf Wege: Direktzusage (Pensionszusage), Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und den 2002 neu eingeführten Pensionsfonds.
Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts, der stattdessen direkt in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Dies spart Steuern und Sozialversicherungsabgaben.
Durch das AVmG wurden die Unverfallbarkeitsfristen verkürzt. Arbeitnehmer behalten ihre Ansprüche heute schneller, auch wenn sie das Unternehmen vor dem Renteneintritt verlassen.
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