Diplomarbeit, 2005
91 Seiten, Note: 1,0
Die Diplomarbeit befasst sich mit der betriebsbedingten Kündigung im deutschen Recht, insbesondere mit der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur im Rahmen der Sozialauswahl. Die Arbeit analysiert die rechtliche Grundlage und die praktische Anwendung der betriebsbedingten Kündigung sowie deren Vergleichbarkeit mit anderen europäischen Ländern.
Das erste Kapitel behandelt die betriebsbedingte Kündigung in Deutschland und beleuchtet die freie Unternehmerentscheidung, die Notwendigkeit milderer Mittel und die soziale Auswahl. Im Fokus stehen dabei die Sozialkriterien, die bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind, sowie die Herausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl. Es werden insbesondere die Ziele der Gesetzesänderung, das berechtigte betriebliche Interesse, die Voraussetzungen und die Bewertung der Regelung diskutiert.
Das zweite Kapitel widmet sich der betriebsbedingten Kündigung in anderen europäischen Ländern. Es werden die Rechtsgrundlagen und die Praxis in Österreich, Frankreich, Italien und Schweden vorgestellt und mit dem deutschen Rechtssystem verglichen.
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Personalstruktur, Leistungsträger, Kündigungsschutzgesetz, europäisches Arbeitsrecht, Vergleichendes Arbeitsrecht, Arbeitsrecht, Recht der Arbeit, Rechtssicherheit, Arbeitsbeziehungen, Arbeitnehmerrechte, Arbeitgeberpflichten.
Die betriebsbedingte Kündigung ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und setzt dringende betriebliche Erfordernisse voraus, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen.
Zu den gesetzlichen Sozialkriterien gehören das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.
Ja, der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl herausnehmen, wenn deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt (z.B. wegen besonderer Kenntnisse oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur).
Dies ist ein Rechtsbegriff, der es Arbeitgebern erlaubt, bei Kündigungen darauf zu achten, dass die Altersstruktur oder Qualifikationsmischung im Betrieb erhalten bleibt, um die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden.
Ja, die Arbeit enthält einen internationalen Vergleich und stellt die Regelungen zur betriebsbedingten Kündigung in Österreich, Frankreich, Italien und Schweden vor.
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