Diplomarbeit, 2005
91 Seiten, Note: 1,0
0. Einleitung
A. Die betriebsbedingte Kündigung in Deutschland
I. Die freie Unternehmerentscheidung
II. Mildere Mittel
III. Die soziale Auswahl
1. Einzubeziehende Arbeitnehmer
2. Die Sozialkriterien
a. Lebensalter
b. Betriebszugehörigkeit
c. Unterhaltspflichten
d. Schwerbehinderung
e. Weitere Kriterien
f. Gewichtung
3. Die Herausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl
a. Ziele der Gesetzesänderung
b. Das berechtigte betriebliche Interesse
c. Option oder Obligation des Arbeitgebers?
d. Tatbestände
aa. Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen
(1)Kenntnisse
(2)Fähigkeiten
(3)Leistungen
bb. Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur
(1)Rechtsbegriff
(a)Alter
(b)Leistungsstärke
(c)Geschlecht
(d)Krankheitsbedingte Fehlzeiten
(e)Weitere Merkmale
(f)Bewertung
(2)Schaffung vs. Sicherung
(3)Voraussetzungen
(a)Muss bereits eine ausgewogene Personalstruktur vorliegen?
(b)Der Umfang der Kündigungen
(4)Räumlicher Anwendungsbereich
(5)Zusammenfassung
(6)Bewertung
cc. Andere Gründe
4. Der innere Widerspruch in § 1 Abs. 3 KSchG
5. Der Auswahlprozess
a. Rückblick: Die Prüfungsschritte nach altem Recht
b. Der Streit um die Prüfungsreihenfolge
c. Bewertung der unterschiedlichen Sichtweisen
aa. Individuelle Arbeitnehmereigenschaften
bb. Zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur
B. Die betriebsbedingte Kündigung in anderen europäischen Ländern
I. Die betriebsbedingte Kündigung in Österreich
II. Die betriebsbedingte Kündigung in Frankreich
III. Die betriebsbedingte Kündigung in Italien
IV. Die betriebsbedingte Kündigung in Schweden
C. Fazit
Die Diplomarbeit untersucht die individualrechtlichen Regelungen zur betriebsbedingten Kündigung in Deutschland, insbesondere die zum 01.01.2004 wieder eingeführte Möglichkeit, Arbeitnehmer zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur von der Sozialauswahl auszunehmen, und vergleicht diese mit den Regelungen in ausgewählten anderen europäischen Ländern.
Die freie Unternehmerentscheidung
Während die Gründe für eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen, handelt es sich bei den „dringenden betrieblichen Erfordernissen“, die eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen, um Umstände, die dem Einflussbereich des Arbeitgebers in seiner Eigenschaft als Unternehmer zuzurechnen sind. Betriebliche Erfordernisse können sich aus außerbetrieblichen oder innerbetrieblichen Gründen ergeben. Innerbetriebliche Gründe sind alle betrieblichen Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet, zu deren Durchführung sich der Unternehmer entscheidet.
Dies können z.B. die Einführung neuer oder die Änderung von Fertigungsmethoden sein, der Abbau von Hierarchieebenen, Kostensenkung oder Outsourcing. Außerbetriebliche Gründe sind vom Betrieb nicht beeinflussbar. Beispiele solcher Gründe sind Absatzschwierigkeiten, Auftragsmangel oder Umsatzrückgang, etwa aufgrund von konjunkturellen Schwankungen oder einer Veränderung der Nachfrage durch die Kunden.
Wenn der Unternehmer eine freie Entscheidung trifft, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führt, kann diese laut Rechtsprechung des BAG nicht auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit überprüft werden, sondern nur daraufhin, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. Offenbar unsachlich ist eine Unternehmerentscheidung, wenn sie gesetzeswidrig ist oder zu Gesetzes-, Tarif- oder Vertragsverstößen führt. Offenbar unvernünftig ist sie, wenn sie keinen wirtschaftlichen Sinn hat und offenbar willkürlich, wenn ihr außer dem bloßen Wollen keinerlei sachliche Erwägung zugrunde liegt. In vollem Umfang gerichtlich nachprüfbar ist dagegen die Frage, ob die als Grund für die Unternehmerentscheidung angegeben Faktoren tatsächlich vorliegen und sich dahingehend auswirken, dass für die Weiterbeschäftigung bestimmter Arbeitnehmer kein Bedürfnis mehr vorliegt.
0. Einleitung: Die Einleitung stellt die Bedeutung des Kündigungsschutzes dar und erläutert den Fokus auf die Sozialauswahl sowie die Herausnahme von Leistungsträgern.
A. Die betriebsbedingte Kündigung in Deutschland: Dieses Hauptkapitel analysiert detailliert die Voraussetzungen betriebsbedingter Kündigungen sowie die speziellen Ausnahmetatbestände bei der Sozialauswahl.
B. Die betriebsbedingte Kündigung in anderen europäischen Ländern: Hier werden die Kündigungsregelungen in Österreich, Frankreich, Italien und Schweden im Vergleich zum deutschen Recht vorgestellt.
C. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, insbesondere die verbleibende Rechtsunsicherheit durch unbestimmte Begriffe und die tendenziell größere Freiheit ausländischer Arbeitgeber.
betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Kündigungsschutzgesetz, Personalstruktur, Leistungsträger, Sozialkriterien, Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung, Unternehmerentscheidung, ultima-ratio-Prinzip, Interessenabwägung, Prüfungsreihenfolge, Kündigungsschutz.
Die Arbeit befasst sich mit den individualrechtlichen Regelungen zur betriebsbedingten Kündigung nach deutschem Recht, mit einem Schwerpunkt auf der Sozialauswahl.
Im Zentrum stehen die Anforderungen an betriebsbedingte Kündigungen, die Sozialauswahlkriterien und die Herausnahme von Arbeitnehmern zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur.
Das Ziel ist, dem Leser eine Orientierungshilfe zur Beurteilung betriebsbedingter Kündigungen zu geben und einen Überblick über aktuelle Streitfragen und Meinungen in der Literatur zu bieten.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die gesetzliche Regelungen, die Rechtsprechung des BAG sowie die einschlägige Literatur und Kommentierungen analysiert und bewertet.
Der Hauptteil analysiert die Anforderungen an die Unternehmerentscheidung, das ultima-ratio-Prinzip, die konkrete Sozialauswahl sowie detailliert die Herausnahme von Leistungsträgern und den Umgang mit dem Begriff der ausgewogenen Personalstruktur.
Zentrale Begriffe sind betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Personalstruktur, Leistungsträger und Kündigungsschutz.
Der Begriff ist gesetzlich unbestimmt. Die Literatur und Rechtsprechung streiten darüber, was genau unter "ausgewogen" zu verstehen ist und welche Merkmale (Alter, Leistungsstärke, Geschlecht) als Kriterium herangezogen werden können.
Die Reihenfolge ist streitig. Während einige Autoren fordern, die Herausnahme von Leistungsträgern müsse vor der eigentlichen Sozialauswahl stehen, plädiert die herrschende Meinung für die alte Prüfungsreihenfolge, um die soziale Schutzbedürftigkeit korrekt zu erfassen.
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