Examensarbeit, 2005
46 Seiten, Note: 13/15 Punkte
A. Einleitung
I. Struktur und Reichweite der Arbeit
II. Zentrale Begriffe
B. Die Sicherstellung nach §§ 111b ff. StPO
I. Abgrenzung zu anderen Formen der Sicherstellung
II. Normgenese
III. Sicherungsformen
1. Tabellarischer Überblick
2. Beschlagnahme
3. Dinglicher Arrest
IV. Sicherstellung für Verfall und Einziehung
1. Tatbestandsvoraussetzungen
a) „Gründe für die Annahme“
b) Verfall (§ 73 StGB)
c) Einziehung (§ 74 StGB)
aa) Einziehungsgegenstände
bb) Tatbestandsvoraussetzungen
cc) Einziehungsanordnung
dd) Rechtsfolge der Einziehung
2. Rechtsfolge: Sicherstellung durch Beschlagnahme
a) Bewegliche Sachen
aa) Form der Beschlagnahme
bb) Anordnungskompetenz
cc) Durchführung der Beschlagnahme
dd) Rückgabe beschlagnahmter beweglicher Sachen
b) Sonderfall: Beschlagnahme von Druckwerken
c) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
d) Forderungen und andere Vermögensrechte
e) Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge
3. Begleitmaßnahmen und sonstige Rechtsfolgen
a) Anwendung der §§ 102 bis 110
b) Veräußerungsverbot
c) Rechtsübergang auf den Staat
V. Sicherstellung für Verfall und Einziehung von Wertersatz
1. Tatbestandsvoraussetzungen
a) „Gründe für die Annahme“
b) Verfall und Einziehung von Wertersatz
aa) Verfall von Wertersatz
bb) Einziehung von Wertersatz
cc) Rechtsfolge von Wertersatzeinziehung und Wertersatzverfall
2. Rechtsfolge: Sicherstellung durch dinglichen Arrest
a) Voraussetzungen und Durchführung des dinglichen Arrestes
b) Begleitmaßnahmen und sonstige Rechtsfolgen
VI. Sicherstellung für Verletztenansprüche
1. Tatbestandsvoraussetzungen
2. Rechtsfolgen
VII. Umfang und Dauer der Beschlagnahme
VIII. Rechtsmittel
C. Ausblick
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, dem Leser einen kompakten und zielgruppenadäquaten Überblick über die komplexen Regelungen zur vorläufigen Sicherstellung von Vermögenswerten nach §§ 111b ff. StPO zu geben, wobei insbesondere die polizeilichen Implikationen und die Handhabung in der Praxis im Mittelpunkt stehen.
A. Einleitung
Diese Arbeit behandelt ein Thema, welches bundesweit seit Mitte der 90er Jahre nach einigen (bundes-)gesetzlichen Änderungen, vor allem jedoch auf Grund von Initiativen auf Länderebene, ganz erheblich an Bedeutung gewonnen hat: Die Sicherstellung mutmaßlicher Einziehungs- und Verfallsgegenstände nach §§ 111b ff. StPO.
Obwohl bereits seit 1.1.1975 in Kraft, fanden die Vorschriften lange Jahre keine rechte Akzeptanz bei der Praxis. Noch 1992, also beinahe 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten, schreibt Hans Achenbach dieser Praxis, und hier v.a. der Justiz, eine wenig rühmliche Bestandsaufnahme ins Stammbuch: „Die Bedeutung der §§ 111b ff. wird, gemessen an der Resonanz in der juristischen Literatur und veröffentlichten Judikatur, bisher erheblich unterschätzt. Die monströse Ausdehnung des Komplexes, die Häufung heterogener Ziele und zur Zielerreichung eingesetzter Mittel und die aus dem Geist des E 1962 geborene Perfektion wirken schon für sich abschreckend. Hinzu kommt die faktische Orientierung der Justiz an bürokratischer Routine, die derzeit durch die Erfahrung und den Begriff der Ressourcenknappheit [...] und die herkömmliche Handlungsabläufe festschreibenden Pensenschlüssel [...] eine unangemessene Überhöhung erfährt.“
A. Einleitung: Einführung in das Thema der Sicherstellung von Einziehungs- und Verfallsgegenständen und die historische sowie praktische Einordnung der Problematik.
B. Die Sicherstellung nach §§ 111b ff. StPO: Systematische Darstellung der verschiedenen Sicherungsformen, Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen inklusive der Abgrenzung zu anderen Verfahrensarten.
C. Ausblick: Zusammenfassende Betrachtung der Entwicklung der Vermögensabschöpfung unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher und kriminalistischer Tendenzen.
Sicherstellung, Strafprozessordnung, Beschlagnahme, Dinglicher Arrest, Verfall, Einziehung, Vermögensabschöpfung, Straftat, Ermittlungsverfahren, Tatverdacht, Verletztenanspruch, Kriminalprävention, Justiz, Polizeipraxis, Strafgesetzbuch
Die Arbeit befasst sich mit den strafprozessualen Möglichkeiten der vorläufigen Sicherstellung von Vermögenswerten, die aus Straftaten erlangt wurden oder im Zusammenhang mit diesen stehen.
Im Zentrum stehen die Sicherungsformen der Beschlagnahme und des dinglichen Arrests sowie die materiell-rechtlichen Institute des Verfalls und der Einziehung.
Das Ziel ist die Vermittlung eines kompakten, praxisorientierten Überblicks über die §§ 111b ff. StPO speziell für polizeiliche Anwender.
Es handelt sich um eine systematische, rechtswissenschaftliche Darstellung unter Auswertung von Gesetzestexten, Kommentarliteratur und aktueller Judikatur.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Sicherungsformen, die detaillierte Analyse der Voraussetzungen für Verfall und Einziehung sowie die spezifischen Regelungen für Verletztenansprüche.
Die zentralen Schlagworte sind Sicherstellung, Verfall, Einziehung, Beschlagnahme, Vermögensabschöpfung und §§ 111b ff. StPO.
Die Beschlagnahme richtet sich unmittelbar auf die physische Sicherung konkreter Gegenstände (z.B. Tatmittel), während der dingliche Arrest der Sicherung eines Geldwerts dient, um die Vollstreckung bei Wertersatzverfall oder Einziehung zu gewährleisten.
Die Polizei hat eine wesentliche Aufgabe bei der Ermittlung und vorläufigen Sicherstellung illegal erlangter Vermögenswerte, wobei sie insbesondere in Eilfällen eigene Befugnisse zur Anordnung von Beschlagnahmen besitzt.
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