Diplomarbeit, 2005
81 Seiten, Note: sehr gut
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
0 Hinführung zum Thema
1 Einleitung: Europa als Verfassungsstaat – der Weg von den Europäischen Gründungsverträgen zum Europäischen Verfassungsvertrag
1.1 Die Europäischen Gründungsverträge
1.2 Der Verfassungscharakter der Europäischen Verträge
1.3 Die Entwicklung des Europäischen Vertragsrechts
1.3.1 Der Fusionsvertrag
1.3.2 Die Einheitliche Europäische Akte
1.3.3 Der Unionsvertrag von Maastricht
1.3.4 Der Vertrag von Amsterdam
1.3.5 Der Vertrag von Nizza
1.3.6 Der Post-Nizza-Prozess
1.4 Der Europäische Verfassungsvertrag
2 Hauptteil: Europa als Sozialstaat
2.1 Das vorverfassungsvertragliche Unionssozialrecht
2.1.1 Auf primärrechtlicher Ebene
2.1.1.1 Der Gemeinsame Markt
2.1.1.2 Art. 39 EG
2.1.1.3 Art. 40 EG
2.1.1.4 Art. 42 EG
2.1.2 Auf sekundärrechtlicher Ebene
2.1.2.1 VO (EWG) Nr. 1612/68
2.1.2.2 VO (EWG) Nr. 1408/71 und VO (EWG) Nr. 574/72
2.1.2.3 VO (EG) Nr. 883/04
2.1.3 Die „ offene Methode der Koordinierung (OMK)“ als unionspolitischer Impuls zur inhaltlichen Weiterentwicklung / Selbstharmonisierung des mitgliedstaatlichen Sozial(versicherungs)rechts: Europäische Sozialrechtskoordination – Europäische Sozialrechtsharmonisierung – Europäische Sozialrechtskonvergenz = Zur Bedeutung des Art. 137 EG
2.2 Das verfassungsvertragliche Unionssozialrecht
2.2.1 Auf primärrechtlicher Ebene
2.2.1.1 Die sozialen Verfassungsziele
2.2.1.2 Die Freizügigkeit der Wanderarbeitnehmer
2.2.1.3 Die Sozialpolitik
2.2.1.4 Die sozialrechtliche Bedeutung der Charta der Grundrechte
2.2.2 Auf sekundärrechtlicher Ebene
3 Schluss: Die Auswirkungen des verfassungsvertraglichen Unionssozialrechts auf das nationale Rentenversicherungsrecht der Bundesrepublik Deutschland
Die Arbeit untersucht die sozialstaatliche Dimension im Europäischen Verfassungsvertrag und analysiert insbesondere, ob und inwieweit sich daraus Auswirkungen auf das nationale Rentenversicherungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ergeben.
2.1.1.1 Der Gemeinsame Markt
Im primären Gemeinschaftsrecht werden vielfältige soziale Ziele formuliert. Die Verwirklichung dieser Ziele erfolgt vor allem durch den Gemeinsamen Binnenmarkt, zu dessen Durchsetzung der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist (Art. 14 II EG). Von einer rein marktbezogenen Freiheit unterscheidet sich der freie Personenverkehr insofern, als er zugleich auf eine dauerhafte und damit auch soziale Integration der Gemeinschaftsbürger in die Mitgliedstaaten abzielt. So war die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die als Bestandteil des freien Personenverkehrs die Arbeitsaufnahme im gesamten Gebiet der Gemeinschaft ermöglicht, auch der erste Politikbereich, für den der EWG-Vertrag sozialpolitische Maßnahmen einforderte. Den in der Gemeinschaft wandernden Arbeitnehmern, die ihren Lebensmittelpunkt im Herkunftsstaat aufgegeben haben und der Gruppe der Grenzgänger, die unter Beibehaltung ihres Wohnsitzes für die tägliche Arbeitsleistung in einen anderen Mitgliedstaat wechseln, sollen aus ihrer grenzüberschreitenden Beschäftigung keine Nachteile für ihre soziale Sicherheit und bei den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen erwachsen. Diesem Erfordernis wurde durch die Errichtung eines umfangreichen Koordinierungssystems Rechnung getragen, welches im sekundärrechtlichen Abschnitt dieser Arbeit unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Sozial- und dabei vor allem der Rentenversicherung näher erläutert wird. Zunächst bedürfen die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Ermächtigungsgrundlagen für die Herstellung der Freizügigkeit als primärrechtliche Grundlagen der europäischen Sozialrechtskoordination einer kurzen Darstellung.
0 Hinführung zum Thema: Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, ob durch den Europäischen Verfassungsvertrag Änderungen für das Sozialrecht und insbesondere für die gesetzliche Rentenversicherung zu erwarten sind.
1 Einleitung: Europa als Verfassungsstaat – der Weg von den Europäischen Gründungsverträgen zum Europäischen Verfassungsvertrag: Es wird die historische Entwicklung der Europäischen Verträge bis hin zum Verfassungsvertrag sowie deren rechtlicher Charakter dargelegt.
2 Hauptteil: Europa als Sozialstaat: Dieser Hauptteil analysiert umfassend das vorverfassungsvertragliche sowie das verfassungsvertragliche Unionssozialrecht auf primär- und sekundärrechtlicher Ebene.
3 Schluss: Die Auswirkungen des verfassungsvertraglichen Unionssozialrechts auf das nationale Rentenversicherungsrecht der Bundesrepublik Deutschland: Abschließend wird prognostiziert, dass sich für das deutsche Rentenrecht keine direkten Änderungen ergeben, sondern eine weitere „Europäisierung“ und Intensivierung des Benchmarking-Verfahrens zu erwarten ist.
Europäischer Verfassungsvertrag, Unionssozialrecht, Rentenversicherung, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Sozialrechtskoordination, Primärrecht, Sekundärrecht, Charta der Grundrechte, Offene Methode der Koordinierung, Sozialpolitik, Soziale Sicherheit, Harmonisierung, Binnenmarkt, Leistungsimport, Sozialstaat.
Die Arbeit analysiert die sozialstaatliche Dimension im Europäischen Verfassungsvertrag und deren spezifische Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung.
Zentrale Felder sind die historische Entwicklung der Europäischen Verträge, das bestehende sowie neue Unionssozialrecht, die Rolle des EuGH und die Koordination sozialer Sicherungssysteme.
Das primäre Ziel ist es zu untersuchen, ob der Verfassungsvertrag sozialrechtliche Bedeutung für das deutsche Rentenversicherungsrecht entfaltet und eine Prognose über künftige Auswirkungen zu erstellen.
Die Arbeit verwendet eine systematische juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Primär- und Sekundärrecht der EU, relevanter Rechtsprechung des EuGH sowie fachspezifischer Literatur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse des vorverfassungsvertraglichen und verfassungsvertraglichen Unionssozialrechts, unterteilt in primär- und sekundärrechtliche Aspekte.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Sozialrechtskoordination, Rentenversicherung, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Grundrechtecharta und Offene Methode der Koordinierung definiert.
Die OMK wird als politisches Instrument zur Systemkonvergenz beschrieben, das durch den Verfassungsvertrag eine explizite primärrechtliche Grundlage erhält, was zu einer verstärkten Beobachtung nationaler Rentenpolitiken führen kann.
Der Autor schließt, dass keine direkten verbindlichen Vorgaben entstehen, wohl aber ein fortwährender Anpassungsdruck durch europäische Wettbewerbsregeln und das Benchmarking-Verfahren den Handlungsspielraum des deutschen Gesetzgebers einengt.
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