Bachelorarbeit, 2004
50 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Erster Teil: Warum eine Reform der EZB notwendig ist
2.1 Geschichtliche Entwicklung zur EU und zur Economic and Monetary Union, sowie ihre Institutionen
2.2 Zur Notwendigkeit einer Reform des Governing Councils im Zuge der EU-Osterweiterung
2.2.1 Argumente gegen eine Reform
2.2.1.1 Das Gegenargument von W. Paczyński und D. Gros 6
2.2.1.2 Das Gegenargument: Condorcet Jury Theorem 9
2.2.2 Argumente für eine Reform
2.2.2.1 Der Status Quo Bias
2.2.2.1.1 Empirische und Psychologische Argumente
2.2.2.1.2 Status quo Bias
2.2.2.2 Der Regional Bias
2.2.2.2.1 Überrepräsentation und Entscheidungskosten
2.2.2.2.2 Modell von Berger
2.2.2.2.3 Entscheidungskosten
2.3 Konklusion des Ersten Teils
3 Zweiter Teil: Verschiedene Reformvorschläge
3.1 Delegation/Zentralisierung
3.1.1 Darstellung Delegation
3.1.2 Darstellung Zentralisierung
3.1.3 Kritik Delegation/Zentralisierung
3.1.4 Vorschlag von Gros et al
3.1.5 Vorschlag des Europäischen Parlaments (EP)
3.2 Repräsentation
3.2.1 Darstellung Repräsentation
3.2.2 Kritik Repräsentation
3.3 Stimmgewichtung
3.3.1 Darstellung Stimmengewichtung
3.3.2 Kritik Stimmengewichtung
3.4 Rotation und EZB Vorschlag
3.4.1 Darstellung Rotation
3.4.2 Der Vorschlag der EZB
3.4.3 Kritik Rotation und EZB Vorschlag
4 Dritter Teil: Evaluation der Argumente und eigener Vorschlag
5 Bibliographie
6 Abbildungsverzeichnis
Am 1. Mai 2004 traten zehn neue Länder, vorwiegend aus Mittel- und Osteuropa, der Europäischen Union (EU) bei. Aus einer Staatengemeinschaft mit ehemals 15 Mitgliedern wurde eine mit 25. Sollten diese Länder die im Vertrag von Maastricht festgelegten Kriterien[1] erfüllen, könnten sie schon ab dem Jahr 2006 der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EMU) beitreten. Die meisten Beitrittsländer haben schon ihren Willen erklärt, so schnell wie möglich die Kriterien zu erfüllen und der EMU beizutreten. Drei von ihnen erfüllen die Kriterien sogar schon heute. Mit dem Beitritt zur EMU ist die Übernahme der gemeinsamen Währung, dem Euro (€) verbunden. Die Institution, die über den Euro und seine Verbreitung mithilfe des Instruments des Zinssatzes unmittelbar entscheidet, ist die Europäische Zentralbank (EZB). Innerhalb dieser speziell der Governing Council (GC). Dieser besteht aus dem sechsköpfigen Executive Board (EXB) und den Gouverneuren/Präsidenten der nationalen Zentralbanken (NZBen). Da von den 15 EU-Ländern drei[2] nicht an der gemeinsamen Währung teilnehmen, besteht der GC z.Zt. aus 18 Mitgliedern (EXB + 12 NZB-Präsidenten). Im internationalen Vergleich ist diese Anzahl für ein MPC (Monetary Policy Committee) relativ groß (üblich sind sechs bis zehn Mitglieder; siehe Abb. 2). Sollten aber alle Beitrittsländer und Groß Britannien, Dänemark und Schweden in wenigen Jahren EMU beitreten, wird der GC über 30 Mitglieder umfassen, was seine Arbeit erheblich beeinträchtigen würde. Effiziente, d.h. schnelle und wirksame Entscheidungen, werden dann wahrscheinlich mit einem solch großen Gremium nur schwer zu bewerkstelligen sein.
Darüber hinaus ergibt sich das Problem eines Missverhältnisses zwischen politischer und ökonomischer Macht. Da jedes Mitglied des GC über eine Stimme verfügt und die meisten neuen Mitglieder wirtschaftlich „kleine“ Länder sind, könnte sich bei Abstimmungen im GC die (als unangenehm empfundene) Situation ergeben, dass eine Koalition „kleiner“ Länder die Mehrheit stellt und damit die Geldpolitik bestimmen kann, aber weniger als 20% des BIP der Eurozone repräsentiert. Eine Reform, die die Größe des GC erheblich beschneidet und effiziente Entscheidungen des GC auch nach der Erweiterung sicherstellt, scheint unerlässlich.
An dieser Stelle beginnt die eigentliche Problematik, denn wie soll die Struktur geändert werden und welche Kriterien sind dabei zu berücksichtigen? In meiner Arbeit möchte ich zunächst die Notwendigkeit einer Reform näher begründen und dann verschiedene Modelle, die für eine Reform vorgeschlagen wurden, darstellen und untersuchen.
Im Wesentlichen gibt es drei Arten von Modellen, die in Betracht kommen: Delegations-/Zentralisierungs-, Repräsentations- und Rotationsmodelle. Delegation und Zentralisierung sind eng miteinander verwandt und können gleichzeitig behandelt werden. Beim Delegationsmodell wird die Entscheidung vom GC an ein Expertengremium delegiert. Beim Zentralisierungsmodell wird die Entscheidungsgewalt an eine Untergruppe delegiert (z.B. an das EXB). Das Repräsentationsmodell gewichtet die Stimmen der GC-Mitglieder nach einem Kriterium (z.B. Bevölkerung oder Anteil am BIP) oder fasst Länder zu Gruppen etwa gleicher Größe (nach dem jeweiligen Kriterium) zusammen, wobei dann die Gruppe einen Vertreter in den GC entsendet. Ein Rotationsmodell ist so gestaltet, dass es eine begrenzte Anzahl an Sitzen im GC gibt und jedes Land in einem bestimmten Turnus seinen Sitz an ein anderes Land abgibt. Jedes dieser Modelle kann variiert werden und ist geeignet, manche Aspekte des Problems zu lösen. In dieser Arbeit werde ich zunächst die Notwendigkeit einer Reform herausarbeiten (Erster Teil), dann alle vorgeschlagenen Reformmodelle auf ihre Vor- und Nachteile hin untersuchen (Zweiter Teil) und zuletzt versuchen zu bewerten, welches das Beste ist und wie es vielleicht noch verbessert werden könnte (Dritter Teil).
Nach dem Zweiten Weltkrieg mit seinen Millionen Toten, ganzen Landstrichen in Schutt und Asche und der folgenden Hungersnot begann in Europa ein Prozess des Umdenkens. Die Bevölkerung und die Politiker Europas wollten Zerstörungen von einem solchen Ausmaß nicht noch einmal hinnehmen. Deshalb suchten sie nach Mitteln und Wegen einen dauerhaften Frieden auf dem Kontinent zu etablieren und in Zukunft das Aufkommen von aggressiven Großmächten[3], die Europa mit Krieg und Terror überziehen, zu verhindern. Als eines dieser Mittel wurde eine verstärkte Integration der europäischen Staaten angesehen. Wegen der ideologischen Gegensätze zwischen dem „Westen“ und dem „Osten“ kam es allerdings zu keiner einheitlichen Integration, sondern zu zwei Blöcken, die in sich aber sehr stark zu kooperieren begannen. Über viele kleine Schritte, angefangen bei der Montanunion der „Sechs“ (1952), über die Römischen Verträge (25. März 1957), die die Grundlage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) legten, sowie über die Europäische Gemeinschaft (EG, 1965) und letztendlich die Europäischen Union (EU, gegründet durch den Vertrag von Maastricht, 1992), wurde die Kooperation im Westen Europas immer enger.[4] Mit der Osterweiterung am 1. Mai 2004 traten zehn weitere Staaten aus dem ehemaligen Ostblock der EU bei.[5]
Die immer tiefer gehende wirtschaftliche Integration und der Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems[6] brachten die Frage auf, wie es möglich wäre die Wechselkurse zwischen den europäischen Staaten so zu stabilisieren, dass ein geregelter Handel ohne hohes Währungsrisiko möglich bliebe. Der Wernerreport schlug vor, schrittweise eine gemeinsame europäische Währung einzuführen. Der Vorschlag wurde 1971 angenommen und sollte bis 1980 zu einer vollständigen Währungsunion führen. Die folgenden turbulenten Jahre mit zwei Ölschocks und einer Rezession brachten dieses Vorhaben aber zum Erliegen. Trotzdem wurde 1978 das European Monetary System (EMS) und die European Currency Unit (ECU) ins Leben gerufen. Das EMS sollte helfen die europäischen Währungen untereinander zu stabilisieren, wobei diese gegenüber anderen Währungen frei schwanken konnten. Der Exchange Rate Mechanism (ERM) verlangt das Eingreifen beider[7] Zentralbanken, wenn sich zwei Währungen gegenüber einander verändern sollten. Die Folgen der Deutschen Wiedervereinigung für die europäische Wirtschaft und die Weigerung der Deutschen Bundesbank bei spekulativen Attacken gegen verschiedene europäische Währungen helfend einzugreifen, führten letztlich zwar zu einer Krise des EMS (1992-93). Da war die gemeinsame europäische Währung aber schon beschlossene Sache. Denn am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht unterschrieben, der die rechtliche Grundlage für die Währungsunion und das Europäische System der Zentralbanken (ESCB) legt. Hier wurden die Kriterien festgelegt, die über eine Zulassung zur gemeinsamen Währung entscheiden sollten und der Zeitplan. Im Mai 1998 startete die Economic and Monetary Union (EMU) und im Juni nahm die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main ihre Arbeit auf. Teilnehmerländer waren zuerst Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien. Griechenland erfüllte zunächst die Kriterien nicht, stieß aber bis zur Bargeldeinführung noch dazu. Das Vereinigte Königreich und Dänemark verfügen wegen innenpolitsicher Schwierigkeiten über „opt in“-Klauseln, die es ihnen erlauben, zu einem späteren Zeitpunkt die neue Währung zu übernehmen. Schweden hätte auch gerne eine solche Klausel bekommen, kann aber wegen eines Gentlemen-Agreement trotzdem außerhalb des Währungsraumes bleiben, weil es „offiziell“ die Kriterien nicht erfüllt. Am 1. Januar 1999 löste der Euro die bisherigen nationalen Währungen als offizielles Zahlungsmittel ab. Seit dem 1. Januar 2002 wurde er auch als Papier- und Münzgeld ausgegeben.
Mit einer gemeinsamen Währung kann es auch nur einen einzigen Zinssatz, einen Wechselkurs gegenüber dem Rest der Welt und eine Geldpolitik geben. In den meisten Fällen heißt das, es gibt eine einzige Zentralbank. Aber nicht in der EMU. Jedes Mitglied hat weiterhin seine eigene nationale Zentralbank (NZB)[8]. Diese Lösung ist von Bundesstaaten wie Deutschland und den USA inspiriert, wo regionale Zentralbanken mit der Bundeszentralbank nebeneinander bestehen. Da der Euro als Weiterführung der bisher erfolgreichsten europäischen Währung, der DM, gedacht war, wurde die Struktur der Bundesbank als Vorlage für die EMU genommen. Dass die EU kein Bundesstaat ist, verkompliziert die Sache etwas. Die neu geschaffene Europäische Zentralbank (EZB) existiert neben den nationalen Zentralbanken.
Das Europäische System der Zentralbanken (ESCB)[9] setzt sich zusammen aus der eigens hierfür geschaffenen EZB und den NZBen aller EU-Mitglieder[10]. Wegen dieser Struktur wird das System auch N + 1 genannt, wobei N die Anzahl der nationalen Zentralbanken ist. Da nicht alle EU Länder auch an der Währungsunion teilnehmen, wurde hierfür der Begriff Eurosystem eingeführt, um sich so auf die EZB und die teilnehmenden NZBen zu beziehen. Das Eurosystem wird aber auch oft mit der EZB gleichgesetzt. Das Eurosystem implementiert die Geldpolitik der Eurozone. Falls nötig führt es auch, nach Absprache mit den Finanzministern, Fremdwährungsoperationen (foreign exchange operations) durch und hält und managt die offiziellen Devisenreserven (foreign reserves) der EMU Mitgliedsstaaten. Es beobachtet die Zahlungssysteme (payment systems) und überwacht die Kreditinstitutionen und Finanzsysteme.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Das Europäische System der Zentralbanken
(Quelle: Modifiziert nach Baldwin/Wyplosz 2004, Kap. 14)
Die EZB wird von einem sechsköpfigen Executive Board (EXB) geführt, dessen Mitglieder von den Staatsoberhäuptern der nationalen Regierungen der Länder des Eurosystems ernannt werden, nachdem diese sich mit dem Europäischen Parlament (EP) und dem Governing Council (GC) der EZB beraten haben. Dieser wiederum besteht aus den sechs Mitgliedern des Executive Boards und den Gouverneuren (oft auch: Präsidenten) der nationalen Zentralbanken der Mitgliedsländer der Währungsunion. Der GC ist die höchste Autorität in Bezug auf die Geldpolitik. Seine Entscheidungen werden im Prinzip durch Mehrheitsentscheid getroffen, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Allerdings hat sich eine Kultur des Konsenses eingestellt. Bemerkenswert scheint, dass nur die Mitglieder des EXBs als Individuen eingesetzt werden und verpflichtet sind, ihre Entscheidungen nach den Bedürfnissen der gesamten Eurozone auszurichten. Die NZB-Gouverneure sind zwar hierzu implizit auch angehalten, aber nicht verpflichtet. Sie sind auch niemandem, außer ihrem Arbeitgeber - also der jeweiligen NZB - Rechenschaft darüber schuldig. Allerdings dürfen sie keine Anweisungen ihrer Regierungen oder sonstiger Organe befolgen.[11]
Ein anderes Gremium, der General Council, umfasst die Mitglieder des Governing Councils (GC) sowie die Gouverneure der nationalen Zentralbanken der Länder, die nicht der Währungsunion beigetreten sind.[12] Der General Council hat allerdings keine Befugnisse, sondern dient als Bindeglied, wohingegen die Entscheidungen des GC eine wichtige Rolle spielen. Sein Vorsitzender[13] leitet die Treffen und verkündet die Entscheidungen auf Pressekonferenzen. Die EZB bereitet die Treffen vor und setzt die Entscheidungen um, wobei sie auch den NZBen Anweisungen gibt über die Durchführung der gemeinsamen Geldpolitik. Ein Grundsatz der EZB ist, dass die Mitglieder des EXBs keine Länder repräsentieren, sondern als Individuen und ausgewiesene Geldexperten eingesetzt werden.
Die Größe des GCs wird von vielen Beobachtern als eine Quelle von Schwierigkeiten angesehen. Mit 6 + n Mitgliedern (wobei n die Anzahl der NZBen der Mitglieder der Währungsunion ist) kann er im Zuge der Osterweiterung und der Übernahme der gemeinsamen Währung durch die neuen EU-Mitglieder, eine kritische Größe erreichen, die die Handlungsfähigkeit und Effizienz des Systems beeinträchtigen kann. Obwohl die EU-Osterweiterung bereits erfolgt ist, ist die Problematik noch immer aktuell, da die neuen Mitglieder nicht sofort dem Eurosystem beitreten dürfen. Dazu ist es nötig, die Konvergenzkriterien des Vertrags von Maastricht zu erfüllen, und mindestens zwei Jahre dem Wechselkursmechanismus ERM II angehört zu haben, so dass die ersten Neuzugänge frühestens ab Mai 2006 zu erwarten sind.
Die Ziele[14] des Eurosystems und der EZB sind im Vertrag von Maastricht festgeschrieben. Das Hauptziel ist es, Preisniveaustabilität zu gewährleisten. Solange es mit dem Hauptziel kompatibel ist, soll auch versucht werden allgemeine wirtschaftspolitische Maßnahmen zu unterstützen und Wachstum zu fördern.[15] Preisniveaustabilität definiert das Eurosystem selbst als einen mittelfristig stabilen, jährlichen Anstieg des HICP (Harmonised Index of Consumer Prices) in der Eurozone um 2%.[16] Um das Hauptziel zu erreichen, versucht das Eurosystem EONIA[17] zu kontrollieren. Seine Strategie, um die Preisstabilität zu erhalten, besteht dabei aus drei Elementen: Der Definition der Preisstabilität und zwei Säulen (pillars), die helfen sollen, mögliche Risiken für die Preisniveaustabilität zu identifizieren. Die erste Säule ist die ökonomische Analyse, die die bisherige und die zukünftige Entwicklung der ökonomischen Faktoren (wie Wachstum, Beschäftigung, Preise, Wechselkurse, Außenhandel) beinhaltet. Die zweite Säule ist die monetäre Analyse, die die Entwicklung der Geldmengen (insbesondere der Geldmenge M3[18] ) beinhaltet. Diese beiden Säulen sollen es dem GC erlauben Risiken für die Preisstabilität in ihre Entscheidungen mit aufzunehmen. In der Praxis heißt das, dass der Chefvolkswirt der EZB dem GC eine Analyse unterbreitet, die Vorhersagen über Inflation und Wachstum einschließt. Danach beginnt die Diskussion. Da die EZB keine Protokolle ihrer Sitzungen veröffentlicht,[19] ist es schwer in Erfahrung zu bringen, wie die Sitzungen tatsächlich ablaufen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass jedes Mitglied seine Sicht der Dinge und eine kurze Empfehlung abgibt und dann versucht wird, eine für alle Mitglieder akzeptable Lösung zu finden.
In diesem Teil wird es zunächst einmal darum gehen, ob die EU-Osterweiterung überhaupt ein Problem für die Effizienz der Entscheidungsfindung der EZB und des GC darstellt. Sollte es kein Problem geben, gäbe es auch keine Notwendigkeit einer Reform und jede Diskussion darum würde sich erübrigen. Ich werde deshalb die Argumente, die für bzw. gegen eine Beeinträchtigung der Effizienz und damit die Notwendigkeit einer Reform sprechen, gegenüberstellen und am Schluss dieses Abschnitts zu einem Zwischenfazit[20] kommen. Hier werde ich begründen, weshalb ich es für notwendig halte, die EZB und den GC zu reformieren.
Wojiech Paczyński[21] argumentiert, dass viele Annahmen und Argumente, die eine Reform rechtfertigen würden nicht stichhaltig sind. Außerdem argumentiert er, dass der Einfluss einer Veränderung der Größe oder Zusammensetzung des GC auf die von vielen Autoren als problematisch eingestuften Parameter und Faktoren, viel zu gering ist, als dass eine Veränderung zu einem signifikanten Effizienzgewinn führen könnte. Er nimmt an, dass die aktuellen Regeln wie sie im Vertrag von Maastricht festgeschrieben sind durchaus in der Lage sind ein Arbeitsumfeld bereitzustellen, in dem der GC ausreichend gute und schnelle Entscheidungen treffen kann.
Paczyński ist allerdings kein radikaler Gegner einer Reform der Entscheidungsprozeduren des GC. Er streitet auch nicht die grundsätzliche Gültigkeit gewisser volkswirtschaftlicher Argumente ab. Was er allerdings abstreitet ist der signifikante Einfluss der Faktoren, die von diesen Autoren als Gründe für eine Reform angeführt werden. Beispielsweise gibt Paczyński gerne zu, dass mit der aktuellen EU-Erweiterung die kulturelle und ökonomische Heterogenität der Staatengemeinschaft ansteigen wird, was auch die Heterogenität der unterschiedlichen nationalen Inflationsraten ansteigen lässt. Die Medianinflation[22] wird aber durch diesen Anstieg nicht wesentlich beeinflusst. D.h. selbst wenn es einen Regional Bias der Gouverneure geben sollte, würde dieser sich nicht in einer anderen Geldpolitik niederschlagen. Paczyński denkt zwar, dass die Heterogenität innerhalb der EMU nach einer Erweiterung ansteigen wird und damit auch die Streuung und die Standardabweichung der verschiedenen Inflationsraten. Er denkt aber, dass die Medianinflation davon nur in einem geringen Ausmaß betroffen sein wird. Er kommt durch den Vergleich historischer Daten der Inflationsraten einzelner Länder zu diesem Ergebnis. Dieses Ergebnis sagt aus, dass die Abstimmungen über einen Zinssatz vor und nach der Erweiterung in etwa zu denselben Resultaten führen würden. Die Begründung hierfür ist, dass bei einer Abstimmung nach dem einfachen Mehrheitsprinzip über den Zinssatz gerade der Medianwähler das Ergebnis bestimmt. Wenn man die präferierten Zinssätze aller Mitglieder der Größe nach ordnet, ist der Medianwähler genau der, bei dem mit ihm jeweils mehr als 50% einen höheren und niedrigeren Zinssatz präferieren. Stellt man sich den Abstimmungsprozess so vor, dass der Präsident nur einen Zinssatz zur Wahl stellt, von dem er glaubt, dass er die Hälfte der Stimmen erhält, dann wird der Zinssatz vorgeschlagen, der dem präferierten Zinssatz des Medianwählers entspricht.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Erläuterungen: Big4 beinhaltet Deutschland, Groß Britannien, Frankreich und Italien
Abb. 2: Medianinflationsraten der EMU11, EMU25 und der vier größten Volkswirtschaften
von Januar 1998 bis Oktober 2002 in Prozentpunkten (Quelle: Paczyński 2003, S. 11)
Paczyńskis These ist nun, dass sich der vom Medianwähler präferierte Zinssatz nach der Erweiterung nur unwesentlich ändern wird, sodass kein negativer Einfluss festgestellt werden kann, selbst wenn NZB-Gouverneure nach nationalen Gesichtspunkten entscheiden sollten. Allerdings basieren Paczyńskis Überlegungen auf historischen Daten und es muss davon ausgegangen werden, dass sich die Wachstums- und Inflationsentwicklungen durch die Erweiterung stark verändern werden, sodass eine Extrapolation der Ergebnisse in die Zukunft nur schwer zu rechtfertigen ist.[23] Zum einen wird der Handel zwischen den bisherigen und neuen Mitgliedsländern zunehmen und zum anderen muss die Inflation in den neuen Mitgliedsländern wegen der Konvergenzkriterien des Maastrichtvertrages gesenkt werden. Es bleibt also ungewiss, ob dieses Argument von Paczyński wirklich stichhaltig ist. Außerdem lässt sich auch aus der Abbildung (Abb. 2) ersehen, dass durchaus ein Unterschied von einem halben bis zu einem ganzen Prozent in den Medianinflationsraten bestehen würde zwischen der heutigen und späteren (unreformierten) EMU. Dies würde durchaus einen merkbaren Unterschied in der Geldpolitik machen, da der Unterschied zwischen der Medianinflation und der Inflation, die einem gewichteten Mittel entspräche, in einer unreformierten EMU noch viel größer wäre.
Darüber hinaus sollte eine Vergrößerung des GC für das eigentliche Abstimmungsverfahren, nämlich die einfache Mehrheitsregel, kein Problem darstellen. Sicherlich würde es zukünftig schwerer werden, zu einem Konsens aller GC-Mitglieder zu gelangen, so wie es in verschiedenen Verlautbarungen der EZB mitgeteilt wird. Das ist aber nach den Statuten der Bank, wie sie im Vertrag von Maastricht niedergelegt sind, auch nicht nötig.
Der Direktor des CEPS (Brüssel), Daniel Gros, votiert in verschiedenen Publikationen auch gegen eine Reform des GC, wie sie die EZB selbst vorschlägt.[24] Allerdings ist er nicht grundsätzlich gegen eine Reform, sondern gegen eine übereilte und schlecht durchdachte. Gros sieht einen nötigen Reformbedarf der EZB-Strukturen im Zuge der EU-Osterweiterung. Er vertritt einen Reformvorschlag, der eine Delegation des Tagesgeschäfts der Bank an das EXB vorsieht und den GC für die strategischen Fragen verantwortlich macht.[25] Er denkt aber auch, dass die Institutionen vorerst noch geeignet sind, eine befriedigende Arbeit der EZB zu gewährleisten. Außerdem denkt er, dass eine schlechte Reform nicht nur wegen ihrer momentanen politischen Durchsetzbarkeit und dem Willen die späteren Mitglieder von der Mitgestaltung auszuschließen[26] gewählt werden sollte. Gros führt zahlreiche Unzulänglichkeiten des offiziellen Vorschlags[27] an, wie unhaltbare Annahmen über das Abstimmungsverhalten einzelner GC Mitglieder, fehlende Effizienzgewinne durch die Reform, interne Mängel, Intransparenz, Inkonsistenz und Willkür.
Paczyńskis und Gros’ Argumente gehen in eine ähnliche Richtung. Beide erkennen an, dass die Erweiterung der EU und damit einhergehend des ESCB eine Herausforderung für die nahe Zukunft sein wird. Sie erkennen auch die von einigen Autoren vorgetragenen ökonomischen Argumente an, die für eine Reform sprechen. Allerdings denken sie nicht, dass diese in ihren Auswirkungen so gravierend sind, dass sie zu einer übertriebenen Hast in den Reformanstrengungen führen sollten, weil diese undurchdachten Reformen zu weiteren politischen und ökonomischen Problemen führen könnten. Beide Autoren sind nicht grundsätzlich gegen eine Reform (Gros argumentiert sogar für eine Reform und Paczyński ist vernünftigen und durchdachten Vorschlägen gegenüber aufgeschlossen), sondern gegen eine übereilte und wenig durchdachte. Beide sind der Überzeugung, dass eine Reform, um den GC auf eine besser zu handhabende Größe zu reduzieren, wünschenswert sei, die gegebenen Institutionen aber in den nächsten Jahre auch unverändert in der Lage sein dürften, die vorgegebenen Ziele (d.h. Preisniveaustabilität) zu erreichen.
Zusammengefasst handelt es sich hier also um ein temporäres Argument gegen eine Reform, das darauf basiert, dass die Argumente für eine schnelle Reform überzogen scheinen und die bestehenden Institutionen auch noch für gewisse Zeit geeignet sind, ihre Aufgabe zu erfüllen. Trotzdem wird die Notwendigkeit einer Reform in der Zukunft anerkannt und angemahnt.
Ein wichtiges formales Argument, das ich an dieser Stelle etwas ausführlicher behandeln werde ist das Jury Theorem[28], das vom Marquis de Condorcet 1785 in seinem berühmten Essai sur l’Application de l’Analyse à la Probabilité des Décisions Rendues à la pluralité des voix erstmals aufgestellt wurde. Condorcet ist hier besonders daran interessiert, eine Entscheidungsprozedur zu finden, die die Wahrscheinlichkeit von Fehlern erster und zweiter Art bei kollektiven Entscheidungen minimiert, wie sie zum Beispiel bei Gerichtsverfahren vorkommen. Ein Fehler erster Art ist hier, einen Unschuldigen zu verurteilen. Ein Fehler zweiter Art, einen Schuldigen nicht zu verurteilen. Will man die Wahrscheinlichkeit für einen Fehler erster Art minimieren, so erhöht man meist den Fehler zweiter Art und umgekehrt. Will man beispielsweise verhindern Unschuldige zu verurteilen und verurteilt deswegen überhaupt keinen Angeklagten mehr, erhöht man dadurch automatisch die Wahrscheinlichkeit Schuldige laufen zu lassen (hier ist sie sogar Eins). Condorcet glaubt eine Möglichkeit gefunden zu haben wie man beide Fehler gleichzeitig minimieren kann. Kurz gesagt beschreibt das Theorem, dass eine Jury oder ein Komitee unter bestimmten Annahmen umso bessere, d.h. zutreffendere Entscheidungen findet, je höher die Anzahl der Komiteemitglieder liegt. Die Gültigkeit dieses Theorems würde im Falle des GC bedeuten, dass weniger eine Verkleinerung, als eine Vergrößerung dieses Komitees angestrebt werden sollte, da schließlich möglichst gute Entscheidungen des GCs erreicht werden sollen und ein größeres Komitee hierfür eher zielführend wäre.
Condorcet beschreibt ein Komitee als einen Mechanismus, der in der Lage ist, effizient dezentralisierte Informationen zu aggregieren. Aus dieser effizienten Aggregationsfunktion ergeben sich dann zwei wesentliche Aussagen: 1. Mit dem Anstieg der Anzahl informierter Mitglieder in einem Komitee erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine gute, d.h. dem tatsächlichen Weltzustand optimal entsprechende Entscheidung getroffen wird. 2. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass eine gute Entscheidung getroffen wird, geht gegen Eins, wenn die Anzahl informierter Mitglieder gegen Unendlich geht.
Warum ist das so? Und unter welchen Bedingungen gelten Condorcets Aussagen? Die Argumentation, die zu diesen Aussagen führt geht von folgenden Annahmen aus:
1- Individuen legen immer ihr Signal, das sie über den wahren Weltzustand erhalten, offen.
2- Individuen erhalten dieses Signal ohne Kosten.
3- Das Ziel aller am Entscheidungsprozess Beteiligten ist es, eine gute, der Situation angemessene Entscheidung zu treffen.
4- Zwischen den Individuen besteht keine Möglichkeit zur Kommunikation, insbesondere tauschen sie keine Informationen über die erhaltenen Signale aus.
[...]
[1] Das sind vor allem die so genannten Konvergenzkriterien des Vertrags von Maastricht und die Teilnahme am Wechselkurssystem ERM II.
[2] Das sind Groß Britannien, Dänemark und Schweden.
[3] Für ausführlichere Informationen siehe vor allem Baldwin/Wyplosz (2004), insbesondere Kap. 1-3, 10 und 11.
[4] Zu den Gründern Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande (die „Sechs“) stießen in der Ersten Erweiterung (1973) Dänemark, Irland, das Vereinigte Königreich und in der Zweiten Erweiterung (1981) Griechenland. In der Hispanischen Erweiterung (1986) traten Portugal und Spanien bei und in der Vierten Erweiterung (1995) auch noch Finnland, Österreich und Schweden, sodass die Gemeinschaft bis dahin 15 Mitglieder hatte.
[5] Estland, Lettland, Litauen, Malta , Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern..
[6] Das Bretton-Woods-System (1944-73) war ein System, das die meisten Währungen der Welt in einer gleich bleibenden Relation halten sollte. Für alle Währungen waren Schwankungskorridore gegenüber dem US-$ festgelegt. Der US-$ war mit einem festen Preis an den Goldpreis gekoppelt. Mit diesem System war es möglich, Währungsschwankungen sehr gering zu halten und damit Währungsrisiken im Welthandel zu reduzieren. Damit das System stabil blieb, bedurfte es einiger geldpolitischer Disziplin der Mitgliedsländer. Aber gerade die USA hatten diese Disziplin während der Zeit des Vietnamkrieges nicht. Um den Krieg finanzieren zu können, ohne die Steuern zu erhöhen, wurde Geld gedruckt und die Inflation erhöht. Andere Staaten konnten die Kurse nicht mehr halten, das System wurde instabil und brach 1973 ganz zusammen. Für eine Zusammenfassung, siehe z.B. Krugman/Obstfeld (2003), S. 546 ff.
[7] Gegenüber Bretton Woods ist das eine Veränderung, die verhindern soll, dass eine einzige Zentralbank das ganze System destabilisiert.
[8] Baldwin/Wyplosz (2004) denken, dass die Gründerväter der EMU nicht alle Zentralbanken einfach zu einer Einzigen fusioniert haben, weil sie Angst hatten, einige Tausend Beschäftigte der nationalen Zentralbanken entlassen zu müssen.
[9] Folgende Darstellung der Struktur des ESCB orientiert sich stark an Baldwin/Wyplosz (2004), Kap. 14; siehe aber auch Monthly Bulletin der EZB vom Juli 1999, S. 55-63.
[10] Hierbei ist zu beachten, dass alle EU-Mitglieder auch Mitglieder des ESCB sind, selbst wenn sie die gemeinsame Währung (noch) nicht übernommen haben.
[11] Vgl. Heisenberg (2003), S. 406 oder de Grauwe et al. (1999).
[12] Kurz: die Mitglieder des Executive Boards (EXB) und die Gouverneure aller Zentralbanken der EU.
[13] Vorsitzender des GC ist der Präsident der EZB. Er wird normalerweise für acht Jahre, ohne die Möglichkeit einer Verlängerung der Amtszeit, von den Staatschefs nominiert. Bei der Nominierung des ersten Präsidenten gab es politische Probleme, weil sich Frankreich gegen die Nominierung eines Nicht-Franzosen wehrte, wohingegen sich alle anderen Länder auf den Niederländer Wim Duisenberg geeinigt hatten. Es wurde eine Abmachung getroffen, nach der Duisenberg nach vier Jahren abtritt und Platz macht für einen Franzosen, Jean-Claude Trichet, den aktuellen Präsidenten der EZB.
[14] Vgl. Baldwin/Wyplosz (2004), Kapitel 14.
[15] The primary objective of the ESCB shall be to maintain price stability. Without prejudice to the objective of price stability, the ESCB shall support the general economic policies in the Community with a view to contributing to the achievement of the objectives of the Community as laid down in Article 2. (art. 105, Treaty of Maastricht).
[16] Vgl. ECB (2003), S. 8.
[17] European Over Night Index Average, ein gewichtetes Mittel der Übernachtfinanztransaktionen auf dem Interbankenmarkt der Eurozone. Kontrolle über EONIA wird dadurch ausgeübt, dass die EZB eine obere und untere Grenze festlegt. Für nähere Erläuterungen, siehe Baldwin/Wyplosz (2004), Kap. 14.
[18] Die Geldmenge M3 ist die umfassendste Geldmenge (in Abgrenzung zu M1 und M2, die nur Teilmengen von M3 sind) und setzt sich zusammen aus: Bargeldumlauf, Sichteinlagen, Termineinlagen, Spareinlagen, Repogeschäften, Bankschuldverschreibungen, Anteilen an Geldmarktfonds und Geldmarktpapieren. Siehe ausführlich Görgens/Ruckriegel (2000), S. 101, 125f.
[19] Prinzipiell ist es der EZB nicht verboten Protokolle zu veröffentlichen. Wim Duisenberg hat aber beschlossen, dass es das Beste sei, um die Unabhängigkeit der Zentralbank zu sichern, detaillierte Stimmverteilungen oder sonstige Informationen aus den Sitzungen des GCs nicht öffentlich zugänglich zu machen. Einziges Zugeständnis: nach 16 Jahren könnten die Protokolle für historische Zwecke veröffentlich werden.
[20] Siehe 2.3 Konklusion des Ersten Teils, S. 22.
[21] Vgl. Paczyński (2003).
[22] In einer geordneten Reihe verschiedener Inflationsraten ist die Medianinflationsrate genau die, die ebenso viele Inflationsraten vor, wie hinter sich hat. Sie stellt den Median der verschiedenen Inflationsraten dar. Der Wert dieses Median ist die Medianinflation.
[23] Die Teilnahme an einem gemeinsamen Markt und später einer gemeinsamen Währung ist dazu geeignet (und dies ist von den neuen Mitgliedern sicherlich auch intendiert) das Wirtschaftswachstum und die Intensität der Handelsbeziehungen zu erhöhen. Daher können die Daten aus der Vergangenheit auch nicht als verlässliche Prognose für das Verhalten der Inflation in der Zukunft dienen. Für eine Unterstützung des Arguments, dass eine Teilnahme an der EMU Wachstum und Handelsbeziehungen fördert, Siehe Baldwin/Wyplosz (2004), Kap. 13, 15, 16.
[24] Presseerklärung der EZB vom Dezember 2002.
[25] Auf die Argumente dafür werde ich weiter unten zu sprechen kommen. Siehe 3.1.4 Vorschlag von Gros et al. , S. 27.
[26] Ein Grund für die Eile mancher Politiker, die Reform der EZB voranzutreiben sieht Gros darin, dass die Neumitglieder vor dem Beitritt zur EU und zum ESCB rechtlich nicht in der Lage waren Einfluss auf die Reform zu nehmen. Als sie aber Mitglied der EU geworden sind, war das nicht mehr der Fall. Die Befürchtungen gingen dahin, dass diese Länder, die ausschließlich über ein größeres politisches (Wahlmacht) als ökonomisches Gewicht verfügen und zudem noch Hochinflationsländer sind eine Reform blockieren oder zu ihren Gunsten beeinflusst hätten.
[27] Siehe auch 3.4.3 Kritik Rotation und EZB Vorschlag, S. 36.
[28] Die formale Darstellung des Condorcet Jury Theorems orientiert sich im Wesentlichen an Gerling et al. (2003); Austen-Smith/Banks (1996); Mueller (2003), S. 128-33 und nicht so sehr am Originaltext von Condorcet (1785).
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