Bachelorarbeit, 2017
49 Seiten, Note: 13
A. Einleitung
B. Nationales Schutzsystem für Ausländer
I. Einführung
1. Ausländer
2. Ausländer-, Aufenthalts- und Asylrecht
3. Regelung des Aufenthalts
a. Rechtsquellen
b. Legaler Aufenthalt
c. Ablauf
II. Asylrechtliche Schutzformen
1. Asylgrundrecht
2. Internationale Schutzformen
a. Hintergrund
b. Flüchtlingsstatus
c. Internationaler subsidiärer Schutz
3. Aufenthaltsrechtliche Rechtsfolgen
III. Durchsetzung der Rechte
IV. Ergebnis
C. Aufenthaltsrecht außerhalb des Asylverfahrens
I. Einführung
1. Abschiebungsverbote
2. Duldungsregelungen
3. Regelungssystem der §§ 60, 60a AufenthG
II. Kategorisierung
1. Unions- und völkerrechtliche Abschiebungsverbote
a. § 60 II 1 AufenthG
b. § 60 V AufenthG
2. Nationale Abschiebungsverbote und Duldungsregelungen
a. § 60 VII 1 AufenthG
b. § 60a II 1 AufenthG
c. § 60a II 3 AufenthG
3. Rangordnung der Rechtsfolgen
a. Unionsrechtlich begründete Abschiebungsverbote
4. Ergebnis
D. Abschiebungsverbote und Duldungsregelungen als vierte asylrechtliche Schutzform
I. Duldungsregelungen und § 25 V 1 AufenthG
II. §§ 60 V, VII 1 i.V.m. § 25 III 1 AufenthG
1. Begriff des nationalen subsidiären Schutzes
2. Vergleich
a. Inhalt
aa. Internationaler subsidiärer Schutz
bb Flüchtlingseigenschaft
cc. Asylgrundrecht
dd. Zwischenergebnis
b. Verfahren
3. Stellungnahme
E. Fazit
Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen nationalen Abschiebungsverboten sowie Duldungsregelungen und dem asylrechtlichen Schutz für Ausländer. Im Zentrum steht die Forschungsfrage, ob diese aufenthaltsrechtlichen Instrumente in juristisch zutreffender Weise als "vierte asylrechtliche Schutzform" kategorisiert werden können, um so die Vermischung von Duldung und Asyl in der öffentlichen Debatte zu klären.
A. Einleitung
„Wer lange genug in Deutschland lebt, darf irgendwann bleiben.“ Mit diesen neun simplen Wörtern fasst Morten Freidel das deutsche Asylsystem in seinem Artikel für die Frankfurter Allgemeine Zeitung zusammen. Der Beitrag sollte Licht in das Dunkel des deutschen Ausländerrechts bringen, nachdem im Dezember 2016 das Interesse an diesem Thema rasant angestiegen war. Hintergrund war, dass kurz zuvor ein tunesischer Staatsangehöriger einen Lastkraftwagen in einen belebten Weihnachtsmarkt in Berlin gelenkt und dabei zwölf Menschen getötet hatte. Das Prekäre an der Situation: Der Täter hätte zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr in Deutschland sein sollen. Bereits im Juni 2016 wurde nämlich sein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Wie kam es also, dass er sich sechs Monate später noch immer in Deutschland aufhielt? Die Erklärung folgte, als Beamte das Tatfahrzeug durchsuchten: In einem zurückgelassenen Portemonnaie befanden sich Duldungspapiere. Diese wurden ausgestellt, weil die Abschiebung im Sommer des Jahres wegen fehlender Ausweispapiere nicht durchgeführt werden konnte. Diese Information überrascht. Könnte sich also jeder Ausländer seiner Papiere entledigen und so für immer im Bundesgebiet bleiben? Entscheidet nicht ein Asylantrag über die Zukunft eines Ausländers in Deutschland? Sind also letztlich Duldung und Asyl das Gleiche? Dann hätte Freidel mit seiner Aussage Recht und ein Ausländer dürfte in Deutschland bleiben, sofern er sich nur lange genug dort aufgehalten hat.
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die öffentliche Wahrnehmung des deutschen Ausländerrechts vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse und formuliert die Forschungsfrage zur rechtlichen Einordnung von Abschiebungsverboten und Duldungen.
B. Nationales Schutzsystem für Ausländer: Dieses Kapitel erläutert grundlegende Begriffe des Ausländer- und Asylrechts und kategorisiert die bestehenden asylrechtlichen Schutzformen inklusive deren Durchsetzung.
C. Aufenthaltsrecht außerhalb des Asylverfahrens: Es erfolgt eine Analyse der Abschiebungsverbote und Duldungsregelungen außerhalb des Asylverfahrens, deren Rechtsquellen sowie eine systematische Kategorisierung.
D. Abschiebungsverbote und Duldungsregelungen als vierte asylrechtliche Schutzform: Das Kapitel untersucht kritisch, ob diese Instrumente verfahrensrechtlich und inhaltlich als eine vierte asylrechtliche Schutzform qualifiziert werden können.
E. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Feststellung, dass keine der untersuchten Regelungen den asylrechtlichen Schutzformen so nahekommt, dass eine Umdeutung juristisch korrekt wäre.
Abschiebungsverbot, Duldung, Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz, Schutzgewährung, subsidiärer Schutz, Ausreisepflicht, Flüchtlingseigenschaft, humanitäre Gründe, Rechtsfolge, Rechtsanspruch, Regelanspruch, Ausländerbehörde.
Die Arbeit analysiert das komplexe Verhältnis zwischen nationalen Abschiebungsverboten und Duldungsregelungen einerseits und dem asylrechtlichen Schutz für Ausländer andererseits.
Die zentralen Themen umfassen das deutsche Ausländerrecht, die Systematik der §§ 60 und 60a Aufenthaltsgesetz sowie deren Abgrenzung zu den international und national verankerten asylrechtlichen Schutzformen.
Die Forschungsfrage lautet, ob nationale Abschiebungsverbote und Duldungsregelungen in juristisch zutreffender Weise als "vierte asylrechtliche Schutzform" bezeichnet werden können.
Die Arbeit nutzt eine juristische Analyse, indem sie die Rechtsquellen kategorisiert, den Gewährleistungsumfang der Regelungen vergleicht und die verfahrensrechtlichen Abläufe gegenüberstellt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des nationalen Schutzsystems, die Kategorisierung von Abschiebungs- und Duldungsregelungen und deren abschließenden Vergleich mit den asylrechtlichen Schutzformen.
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind Abschiebungsverbot, Duldung, Asylrecht, Aufenthaltsrecht, subsidiärer Schutz und humanitäre Bleibeperspektiven.
Während asylrechtliche Schutzformen einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis begründen, bieten Duldungsregelungen lediglich einen Regelanspruch, der eine umfassendere Einzelfallprüfung ermöglicht.
Die Untersuchung zeigt, dass der Aufenthaltsstatus differenziert geregelt ist und ein langer Aufenthalt allein rechtlich nicht zwangsläufig in ein dauerhaftes Bleiberecht mündet.
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