Examensarbeit, 2015
69 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1 Fragestellung
1.2 Quellen- und Forschungsbericht
1.3 Aufbau und Methode der Arbeit
2. Städte als Motor zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Spätmittelalter
2.1 Die „neue“ Stadtbevölkerung - der Wille nach Selbstbestimmung
2.2 Stadt und Bildung – ein Zusammenhang?
3. Städtische Schulen im Spätmittelalter
3.1 Die kirchen- und stadtpolitischen Voraussetzungen der Städte
3.1.1. Die Geschichte Braunschweigs im Hinblick auf die Gründung der ersten städtischen Schule zu Beginn des 15. Jahrhunderts
3.1.2 Lübeck im 12. und 13. Jahrhundert
3.1.3 Die Stadtgeschichte Breslaus
3.2 Ursachen und Auslöser für städtische bildungsinstitutionelle Bestrebungen
3.2.1 Braunschweigs Bestrebungen im 15. Jahrhundert und ihre Ursachen
3.2.2 Gründe für das bildungsinstitutionelle Bestreben der Lübecker Stadtbürger
3.2.3 Breslaus erste Schulgründung und deren Beweggründe
3.3. Vom Antrag zur Gründung – der rechtliche Ablauf einer Schulgründung
3.4. Exkurs: Schultypen in der Schullandschaft des Spätmittelalters
3.5 Städtische Schulen in Abgrenzung zu kirchlichen Bildungseinrichtungen – Pfarrschule und Domschule
3.6. Das Spannungsverhältnis zwischen Kirche und Stadt im Zuge der städtischen Schulentwicklung
3.6.1 Der Streit um die Schulfrage im spätmittelalterlichen Braunschweig
3.6.2 Die Lübecker Schulfrage
3.6.3 Die Situation des Breslauer Stadtrats und der Kirche im Zusammenhang mit der Schulfrage
4. Die Auswirkungen der sich verändernden Schulpolitik im Verlauf des Spätmittelalters – ein Ausblick
5. Braunschweig – Lübeck – Breslau: ein zusammenfassender Vergleich
6. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung des städtischen Schulwesens im Spätmittelalter am Beispiel der Städte Braunschweig, Lübeck und Breslau. Ziel ist es, die Motive der bürgerlichen Emanzipation vom kirchlichen Bildungsmonopol, die rechtlichen Abläufe von Schulgründungen sowie das Spannungsverhältnis zwischen städtischer Selbstverwaltung und kirchlicher Kontrolle vergleichend zu analysieren.
3.2.1 Braunschweigs Bestrebungen im 15. Jahrhundert und ihre Ursachen
Seit dem 14. Jahrhundert versuchte die städtische Bevölkerung Braunschweigs, ihren Einfluss auf der kirchenpolitischen Ebene der Stadt zu erhöhen. Hierbei wurde besonderes Augenmerk auf das Pfarrwesen und somit die Pfarrkirchen gelegt. „[Die Pfarrkirche] war ursprünglich zentraler Ort der Seelsorge und blieb in dieser Funktion bestimmend […]. Eine unmittelbare Auswirkung kirchlicher Vorschriften der verschiedenen Lebensbereiche [somit auch in Bezug auf Bildung] sowie allgemein der kirchlichen Glaubenslehre auf breite Volksschichten konnte am ehesten auf dieser Ebene [der Pfarrkirche als kleinsten territorialen Einheit der Kirchenorganisation] sichergestellt werden.“55 Die Pfarrkirchen standen aufgrund ihrer seelsorgerischen Bedeutung für die Bevölkerung und der dadurch resultierenden möglichen starken Einflussnahme auf eben diese Bevölkerung durch die Kirchenherren häufig im Konfliktfeld zwischen "[…] ihren verfassungsmäßigen Grundlagen als Teil der Kirchenorganisation einerseits und den rechtlichen und politischen Kräfteverhältnissen im räumlichen Gebiet ihrer Gründung und Entfaltung andererseits […]“.56
Entscheidend war bei der Gründung einer Pfarrkirche die Rechtslage, die sich dann wiederum auf die Wahl des Pfarrherrn auswirkte. Die Gründer einer Pfarrkirche hatten häufig auch das Patronat und Präsentationsrecht und somit weitreichende Einflussmöglichkeiten auf die innere Gestaltung der Kirche. „Städtische Pfarrkirchen vor allem des späten Mittelalters sollten dem Vordringen des Bürgertums, das das Pfarrerwahlrecht für sich zu beanspruchen suchte, in besonderer Weise ausgesetzt sein.“57 Ein häufiger Kritikpunkt an der spätmittelalterlichen Kirchenorganisation vonseiten der städtischen Bevölkerung und der aufstrebenden Bürger stellt die mögliche Kumulation von Pfründen dar. Häufig hatten Pfarrherren mehrere Ämter inne, gehörten z.T. noch zum Kirchenpersonal der Stiftskirchen oder dergleichen und nahmen aus diesem Grund Stellvertreter in Anspruch, die sie in den kleineren Pfründen vertraten.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Bedeutung von Wissen als Machtfaktor ein und umreißt die Ablösung des kirchlichen Bildungsmonopols durch städtische Bildungsbestrebungen.
2. Städte als Motor zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Spätmittelalter: Das Kapitel analysiert den Aufstieg des Bürgertums und den wachsenden Wunsch nach städtischer Selbstbestimmung sowie den Zusammenhang zwischen städtischer Entwicklung und Bildung.
3. Städtische Schulen im Spätmittelalter: Hier werden die politischen Voraussetzungen und Ursachen für städtische Schulgründungen in Braunschweig, Lübeck und Breslau sowie der rechtliche Ablauf der Gründungen detailliert untersucht.
4. Die Auswirkungen der sich verändernden Schulpolitik im Verlauf des Spätmittelalters – ein Ausblick: Es wird die langfristige Entwicklung bürgerlicher Bildungsinitiativen und deren Bedeutung für die Gesellschaft thematisiert.
5. Braunschweig – Lübeck – Breslau: ein zusammenfassender Vergleich: Dieses Kapitel stellt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der drei Fallstudien gegenüber und zieht Rückschlüsse auf die Rolle der jeweiligen Stadtgeschichte.
6. Fazit: Das Fazit resümiert die Bedeutung des städtischen Schulwesens als ersten Angriff auf kirchliche Privilegien und als Fundament für spätere bildungspolitische Entwicklungen.
Spätmittelalter, städtisches Schulwesen, Bildungsmonopol, Kirche, Bürgertum, Braunschweig, Lübeck, Breslau, Selbstverwaltung, Autonomie, Schulentwicklung, Privileg, Stadtgeschichte, Pfarrschule, Domschule
Die Arbeit untersucht, wie sich das städtische Schulwesen im Spätmittelalter entwickelte und wie die Städte Braunschweig, Lübeck und Breslau versuchten, sich vom kirchlichen Bildungsmonopol zu emanzipieren.
Zentrale Themen sind die Entwicklung der Stadtverfassungen, das Ringen um städtische Autonomie, die Rolle der Kirche als bisheriger Schulträger und die vergleichende Analyse spezifischer Stadtgeschichten.
Das Ziel ist es, die politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Bedingungen zu ergründen, die den Bürgern die Gründung eigener städtischer Schulen ermöglichten.
Die Arbeit basiert auf der Analyse zeitgenössischer Quellen, insbesondere von päpstlichen Urkunden und Gründungsurkunden, kombiniert mit einer vergleichenden historischen Betrachtung der drei untersuchten Städte.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Voraussetzungen, die Untersuchung der Ursachen und Auslöser für städtische Schulen, den rechtlichen Ablauf der Gründungen sowie die Analyse des Spannungsverhältnisses zwischen Rat und Kirche.
Bürgerliche Selbstverwaltung, kirchliches Bildungsmonopol, spätmittelalterliches Schulwesen, städtische Autonomie und päpstliche Privilegien sind die prägenden Begriffe.
Aufgrund der Exemtion der Braunschweiger Kirchen unterstanden diese dem päpstlichen Schutz. Daher mussten die Bürger für die Gründung städtischer Schulen direkt bei der Kurie ein päpstliches Privileg erwirken.
In Breslau wurde der Schulweg nicht nur als weit, sondern aufgrund der Flusslage und der baufälligen Brücken als lebensgefährlich beschrieben, was die Dringlichkeit für eine neue, städtische Schule unterstrich.
Lübeck etablierte einen Stadtrat deutlich früher als Braunschweig, was bereits im 13. Jahrhundert einen anderen politischen Spielraum für städtische Bestrebungen gegenüber dem bischöflichen Einfluss schuf.
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