Diplomarbeit, 2005
74 Seiten, Note: 2,0
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern der Börsenkurs bei Abfindungen in verschiedenen Rechtsformen der Umwandlung, wie zum Beispiel Verschmelzung oder Squeeze-out, berücksichtigt werden sollte. Sie untersucht die verschiedenen Rechtsprechungslinien und die relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte dieser Thematik.
Kapitel 2 untersucht die Grundlagen der Abfindungsproblematik und betrachtet verschiedene gesetzliche Abfindungsanlässe. Kapitel 3 beleuchtet die historische Entwicklung der Rechtsprechung zum Abfindungsfall, wobei sich der Fokus auf die verschiedenen Sichtweisen und Rechtsprechungslinien konzentriert. Kapitel 4 analysiert die Konsistenz von Bewertungsziel und -methode, insbesondere in Bezug auf die Rolle des Börsenkurses. Kapitel 5 befasst sich mit den Problemen, die bei der Kursbestimmung auftreten können, wie zum Beispiel die Wahl des Referenzzeitraums oder die Beurteilung der Börseneffizienz. Kapitel 6 untersucht die Relevanz des Börsenkurses für die Entscheidungen von Aktionären bei Verschmelzungen und Squeeze-outs.
Abfindungen, Börsenkurs, Unternehmensbewertung, Umwandlung, Verschmelzung, Squeeze-out, Rechtsprechung, Synergieeffekte, Kursbestimmung, Börseneffizienz.
Seit dem DAT/Altana-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1999 darf der Börsenkurs bei der Festsetzung der Abfindung nicht unterschritten werden; er stellt somit die Untergrenze dar.
Ein Squeeze-out ist der Ausschluss von Minderheitsaktionären durch einen Hauptaktionär, der mindestens 95 % der Anteile hält. Die Minderheitsaktionäre müssen dafür eine angemessene Barabfindung erhalten.
In der Regel wird ein Durchschnittskurs über einen bestimmten Zeitraum (z. B. drei Monate) vor der Bekanntgabe der Maßnahme herangezogen, um kurzfristige Schwankungen oder Manipulationen auszugleichen.
Dies ist ein kontroverses Thema. Grundsätzlich soll die Abfindung den Wert des Anteils ohne die geplante Maßnahme widerspiegeln, doch die Rechtsprechung diskutiert, inwieweit Aktionäre an den durch die Umwandlung entstehenden Synergien partizipieren sollten.
Wenn eine Aktie kaum gehandelt wird, ist der Börsenkurs nicht repräsentativ. In solchen Fällen muss auf alternative Bewertungsmethoden (wie das Ertragswertverfahren) zurückgegriffen werden, um einen fairen Wert zu ermitteln.
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