Diplomarbeit, 2005
74 Seiten, Note: 2,0
1. Problemstellung
2. Grundlagen der Abfindungsproblematik
2.1. Die Unternehmensbewertung in den Rechtswissenschaften
2.2. Gesetzliche Abfindungsanlässe
2.2.1. Eingliederung
2.2.2. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
2.2.3. Verschmelzung
2.2.4. Squeeze-out von Minderheitsaktionären
2.2.5. Rechtsformwechsel und Rückzug von der Börse
2.2.6. Spaltungs- und Übernahmevertrag
2.2.7. Übertragende Auflösung
3. Historische Entwicklung der Rechtsprechung zum Abfindungsfall
3.1. Der Grundsatz der vollen Entschädigung
3.2. Rechtsprechung
3.2.1. Die alte Sichtweise
3.2.2. Die neue Rechtsprechung
3.2.2.1 Bayerisches Oberstes Landesgericht
3.2.2.2 Bundesverfassungsgericht
3.2.2.3 Bundesgerichtshof
4. Konsistenz von Bewertungsziel und -methode
4.1.1. Börsenkurs und Grenzpreisbestimmung
4.1.2. Berücksichtigung von Synergieeffekten
4.1.3. Die Verschmelzungswertrelation und der Börsenkurs des herrschenden Unternehmens
5. Probleme bei der Kursbestimmung
5.1. Referenzzeitraum
5.2. Börseneffizienz
5.3. Kursmanipulation, Marktenge und fehlender Handel
5.4. Berücksichtigung des außerbörslichen Erwerbs
6. Relevanz des Börsenkurses für Verschmelzung und Squeeze-out
6.1. Fall der Verschmelzung
6.1.1. Zustimmung
6.1.2. Ablehnung
6.2. Fall des Squeeze-out
6.2.1. Zustimmung
6.2.2. Ablehnung
7. Thesenförmige Zusammenfassung
Diese Arbeit untersucht die Bedeutung des Börsenkurses als Bewertungsmaßstab für die Abfindung von Minderheitsaktionären bei verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen. Die zentrale Forschungsfrage lautet, inwieweit der Aktienkurs ein zweckadäquates Instrument zur Abfindungsbemessung darstellt und ob die Rechtsprechung, insbesondere durch den DAT/Altana-Beschluss, eine angemessene Berücksichtigung des Börsenwertes bei gleichzeitiger Wahrung des Eigentumsschutzes gewährleistet.
3.1. Der Grundsatz der vollen Entschädigung
Im Feldmühle-Urteil vom 07.08.1962 hat das BVerfG festgestellt, dass dem im Wege einer Umwandlung nach § 15 UmwG von 1956 zwangsweise ausscheidenden Aktionär die volle Abfindung zustehe. Er solle infolge dessen mit dem Wert seiner Beteiligung am arbeitenden Unternehmen abgefunden werden.
Ausgangspunkt war die Umwandlung der Feldmühle AG auf die AG für Papier- und Zellstoffinteressen, bei der eine Minderheit von 21% der Aktionäre aus der Gesellschaft ausscheiden sollte. Dem BVerfG oblag es, die Vereinbarkeit dieser Maßnahme mit Artikel 14 Abs. 1 GG zu überprüfen. Es bejahte die Verfassungskonformität mit der Begründung, dass der Schutz des Eigentums der Minderheitsaktionäre hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einer freien unternehmerischen Initiative im Konzern laut Artikel 2 Abs. 1 GG stünde. Der Verlust der Gesellschafterstellung der Minderheitsaktionäre ist allerdings, neben der Einräumung wirksamer Rechtsbehelfe, durch eine angemessene Entschädigung zu kompensieren, unter welcher nichts anderes als die volle Entschädigung zu verstehen sei. Eine Entschädigung im Rahmen einer Enteignung nach Artikel 14 Abs. 3 S. 3 GG kommt insoweit nicht in Betracht, als der Mehrheitsaktionär die den Abfindungsanspruch begründende Maßnahme selbst einleitet und das Allgemeinwohl nicht beeinträchtigt wird. Vielmehr handelt es sich um eine verfassungskonforme Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums der Aktionäre. Aufgrund dessen sind die außenstehenden Aktionäre so zu stellen, dass sie keine Vermögenseinbußen hinzunehmen haben. Mit anderen Worten sind sie wirtschaftlich voll zu entschädigen. Dem Minderheitsaktionär soll durch die Abfindung ermöglicht werden, durch eine Anlage dieser so gestellt zu werden, wie wenn er in der Gesellschaft verblieben wäre bzw. bei einem zwangsweise herbeigeführten Verlust der Gesellschafterstellung zumindest den Betrag erhalten, den er bei einer freien Deinvestitionsentscheidung erhalten hätte. Einen Hinweis darauf, was unter voller Entschädigung bzw. Abfindung zu verstehen ist, geschweige denn auf die anzuwendende Ermittlungsmethode, blieb das BVerfG schuldig.
1. Problemstellung: Einführung in die Thematik der Abfindungsansprüche von Minderheitsaktionären bei unternehmensrechtlichen Umstrukturierungen und die Rolle des Börsenkurses.
2. Grundlagen der Abfindungsproblematik: Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedener Anlässe für Abfindungsansprüche, wie Verschmelzung, Eingliederung und Squeeze-out.
3. Historische Entwicklung der Rechtsprechung zum Abfindungsfall: Darstellung des Wandels von der Ablehnung des Börsenkurses hin zu seiner Anerkennung als Untergrenze durch BVerfG und BGH.
4. Konsistenz von Bewertungsziel und -methode: Diskussion der methodischen Herausforderungen bei der Abfindungsbemessung, inklusive der Behandlung von Synergieeffekten und der Bewertung von Ober- und Untergesellschaft.
5. Probleme bei der Kursbestimmung: Untersuchung technischer und marktbezogener Aspekte wie Referenzzeiträume, Markteffizienz und der Umgang mit Kursmanipulationen.
6. Relevanz des Börsenkurses für Verschmelzung und Squeeze-out: Analyse der Übertragbarkeit der Rechtsprechungsgrundsätze auf spezifische Verfahrensarten und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Abfindungsart.
7. Thesenförmige Zusammenfassung: Kompakte Darstellung der zentralen Ergebnisse und Erkenntnisse der Arbeit.
Abfindung, Minderheitsaktionäre, Börsenkurs, Unternehmensbewertung, Verschmelzung, Squeeze-out, Eingliederung, Rechtsprechung, Verkehrswert, Synergieeffekte, Referenzzeitraum, Markteffizienz, Schiedswert, Umwandlungsgesetz, Aktienrecht.
Die Arbeit behandelt die juristische und ökonomische Problematik der Bemessung angemessener Abfindungen für Minderheitsaktionäre bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen wie Verschmelzungen oder Squeeze-outs in Deutschland.
Zentrale Themen sind der Schutz von Minderheitsaktionären, die Methodik der Unternehmensbewertung sowie die Rolle und Aussagekraft des Börsenkurses als Untergrenze für Abfindungszahlungen.
Ziel ist es zu klären, ob der Börsenkurs ein adäquates Instrument zur Abfindungsbemessung darstellt und inwieweit die Rechtsprechung hierbei einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Haupt- und Minderheitsaktionären gefunden hat.
Die Arbeit nutzt eine formalrechtliche Analyse der Gesetzestexte sowie eine betriebswirtschaftliche Bewertung der unternehmensrechtlichen Vorgaben, unter Einbeziehung relevanter Literatur und höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Der Hauptteil analysiert die historische Entwicklung der Rechtsprechung, die Konsistenz von Bewertungszielen, technische Probleme der Kursbestimmung (z.B. Referenzzeiträume) sowie die spezifischen Anforderungen bei Verschmelzungen und Squeeze-out-Verfahren.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Abfindung, Börsenkurs, Squeeze-out, Minderheitenschutz, Unternehmensbewertung und Rechtsprechung definiert.
Der DAT/Altana-Beschluss des BVerfG markiert eine fundamentale Wende, da er den Börsenkurs erstmals als verbindliche Untergrenze für die Abfindung von Minderheitsaktionären anerkannte.
Einige Autoren kritisieren die in der Rechtsprechung (insbesondere durch den BGH) entstandene Asymmetrie, bei der für die Untergesellschaft höhere Ertragswerte leichter akzeptiert werden als für die Obergesellschaft.
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