Bachelorarbeit, 2017
73 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Der Allgemeine Soziale Dienst
2.1 Gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen
2.1.1 Der gesellschaftliche Wandel
2.1.2 Die gesetzlichen Grundlagen des ASD
2.2 Organisation und Struktur
2.2.1 Organisatorische Einbettung
2.2.2 Strukturen im ASD
2.3 Leistungen und Aufgaben
2.3.1 Grundlegende Aufgaben des ASD im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
2.3.2 Spezifische Aufgaben des ASD
2.3.2.1 Hilfeplanung
2.3.2.2 Trennungs- und Scheidungsberatung/ Familiengerichtshilfe
2.3.2.3 Jugendhilfe im Jugendgerichtsverfahren/ Jugendgerichtshilfe
2.3.2.4 Krisenintervention
3. Supervision im ASD
3.1 Die Grundlagen der Supervision
3.1.1 Die Formen der Supervision
3.1.2 Die sechs Phasen der Supervision
3.1.3 Die Ziele der Supervision und die notwendigen Kompetenzen des Supervisors
3.2 Supervision als mögliche Antwort auf die Belastungssituation des ASD
3.2.1 Berufsalltägliche Belastungen des ASD
3.2.1.1 Herausforderung: Leistungsverdichtung
3.2.1.2 Herausforderung: Fallkomplexität
3.2.1.3 Herausforderung: Organisation
3.2.1.4 Herausforderung: Kooperation
3.2.1.5 Herausforderung: Psyche
3.2.2 Chancen der Supervision
3.2.3 Grenzen der Supervision
3.2.4 Die Sicht der Mitarbeitenden auf die Supervision - Bedenken, Erwartungen und Nutzen
4. Fazit
Die Arbeit untersucht die vielfältigen, oft psychisch belastenden Anforderungen an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und analysiert, inwieweit Supervision als Beratungsform dazu beitragen kann, diese Belastungssituation zu bewältigen und die Arbeitsqualität zu sichern.
3.2.1.1 Herausforderung: Leistungsverdichtung
„Stellenstagnation bzw. -abbau, steigende Fallzahlen, komplexe Problemlagen und weitere Faktoren (wie gesetzliche Veränderungen) führen zu einer Leistungsverdichtung im ASD“126. Gissel-Palkovich und Schubert stellten in einer Befragung von 16 ASD die Fallzahlbelastung dar. In dieser konnte eine relative Fallzahlbelastung von durchschnittlich 40 Fällen pro Fachkraft errechnet werden. 28% der Befragten bearbeitete über 50 Fälle, 30% unter 25 Fälle und der Großteil, mit 42%, zwischen 25-50 Fällen.127
Nennenswert ist an dieser Stelle, dass im Hinblick auf die Beurteilung der individuellen Belastung bei den Befragten mit höheren Fallzahlen, im Vergleich zu den Befragten mit niedrigeren Fallzahlen, kein signifikanter Unterschied festgestellt werden konnte. Schließlich fühlten sich 88% aller Befragten (93% der Fachkräfte mit über 50 Fällen und 86% der Befragten mit niedrigeren Fallzahlen) durch die Fallarbeit stark belastet.128 Auffällig ist zudem, dass „bei der Gruppe mit dem niedrigsten Caseload129 die höchsten Werte in den Bereichen psychische Belastung, Falldokumentation und Hilfeplanung erreicht werden“130. Dass sich diese Gruppe subjektiv belastet fühlt, könnte damit begründet werden, dass ihre Fälle in qualitativer Art besondere Herausforderungen bergen und dass das Fallmanagement der Gruppe mit höheren Fallzahlen die operative Fallbearbeitung frühzeitig an freie Träger abgibt und daher eine geringere psychische Belastung aufweist. Insofern spielen auch unterschiedliche Organisationsansätze der Ablauforganisation sowie die Qualität und nicht nur die Quantität einzelner Fälle eine Rolle. Daher ist die Belastung hinsichtlich der psychischen Belastung, der Falldokumentation und der Hilfeplanung bei allen Gruppen enorm hoch. Allerdings steigt mit der Höhe der Fallzahlen die Unzufriedenheit der Fachkräfte bezüglich der zur Verfügung stehenden Zeit für Fallarbeit. Zudem wurde das Verhältnis zu freien Trägern umso besser eingeschätzt, je niedriger die Fallzahlen lagen. Fachkräfte mit einem höheren Caseload nehmen vor allem die unmittelbare Fallarbeit (Beratung von Klienten, Hausbesuche und Dokumentation) als belastend wahr. All diese Aspekte deuten auf mangelnde Zeitressourcen bei höheren Fallzahlen hin.131
1. Einleitung: Einführung in das Aufgabenprofil und die Belastungssituation des ASD sowie die zentrale Fragestellung, ob Supervision zur Abhilfe dienen kann.
2. Der Allgemeine Soziale Dienst: Erläuterung der rechtlichen Grundlagen, organisatorischen Einbettung sowie der vielfältigen Aufgaben und Zielgruppen des ASD.
3. Supervision im ASD: Detaillierte Darstellung der Grundlagen, Formen und Phasen der Supervision sowie Analyse der Einsatzmöglichkeiten bei spezifischen Belastungen der Fachkräfte.
4. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass Supervision eine wirksame Entlastungsmöglichkeit darstellt, sofern die Rahmenbedingungen wie Zeit und Budget durch die Organisation gesichert sind.
Allgemeiner Sozialer Dienst, ASD, Supervision, Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Fallkomplexität, Leistungsverdichtung, Burn-Out, Selbstfürsorge, Jugendhilfe, Jugendamt, Organisationsentwicklung, Konfliktmanagement, Arbeitsbelastung, Sozialarbeit.
Die Arbeit befasst sich mit der Rolle des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) als zentrale Instanz des Kinderschutzes und untersucht die damit verbundenen psychischen Belastungen der Mitarbeitenden.
Die Schwerpunkte liegen auf den strukturellen Rahmenbedingungen des ASD, den spezifischen Aufgabenbereichen wie Hilfeplanung oder Krisenintervention sowie der Analyse von Supervision als unterstützende Beratungsform.
Die Arbeit geht der Frage nach, ob und wie Supervision den vielfältigen beruflichen Belastungen im ASD entgegenwirken kann, um die Arbeitsqualität und die psychische Gesundheit der Fachkräfte zu schützen.
Es handelt sich um eine theoretische Arbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse und der Auswertung empirischer Befragungen (wie z.B. des Deutschen Jugendinstituts) basiert.
Im Hauptteil werden zunächst die Organisation, Aufgaben und die verschiedenen Belastungsfaktoren des ASD dargestellt, gefolgt von einer tiefgehenden Analyse der Supervision inklusive ihrer Chancen, Grenzen und der Sichtweise der Beschäftigten.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie ASD, Supervision, Kinderschutz, Burn-Out-Prävention, Leistungsverdichtung und berufliche Belastung charakterisiert.
Das Konzept des "Containment" dient als entlastende Funktion, bei der der Supervisor als emotionaler Container agiert, um die belastenden Erlebnisse der Sozialarbeiter aus deren herausfordernden Fällen aufzunehmen und zu verarbeiten.
Die Expertenfalle beschreibt die Gefahr, dass Supervisanden den Supervisor idealisieren und erwarten, er könne endgültige Lösungen für komplexe Probleme bieten, was bei Nichterfüllung zu Enttäuschung oder dem Abbruch der Supervision führen kann.
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