Fachbuch, 2018
58 Seiten
1 Einleitung
2 Rassismus in Japan
2.1 Der Homogenitätsgedanke
2.2 „Embedded Racism“
2.3 Direkter Rassismus
2.3.1 Zainichi, Koreaphobie und Zaitokukai
2.3.2 Hassrede gegenüber der koreanischen Minderheit
3 Rechtliche Rahmenbedingungen bis 2016
3.1 Nationale Gesetzgebung
3.2 Internationale Konventionen
3.3 Rechtsanwendung zwischen Verfassung und Konventionen
4 Hassrede als gesellschaftliches und rechtliches Problem unterinternationaler Beobachtung
5 Die Anti-Hate Speech Kampagne
5.1 Das japanische Antidiskriminierungsgesetz von 2016
5.2 Problematik, Kritik, Potential
6 Fazit
Anhang
Anlage A: Das japanische Antidiskriminierungsgesetz
Anlage B: Ergänzende Beschlüsse des Oberhauses
Anlage C: Ergänzende Beschlüsse des Unterhauses
Anlage D: CERD-Indikatoren für Verhaltensmuster systematischer und massiver Rassendiskriminierung
Die vorliegende Arbeit untersucht den rechtlichen Umgang Japans mit Hassrede (Hate Speech) gegenüber ethnischen Minderheiten, insbesondere der koreanischen Bevölkerungsgruppe (Zainichi), und analysiert, inwieweit das neue Antidiskriminierungsgesetz von 2016 effektiv gegen diese Problematik vorgehen kann.
2.1 Der Homogenitätsgedanke
Aufgrund seiner Insellage und der weitgehenden Abschottung des Landes von der Außenwelt im handelswirtschaftlichen, politischen und kulturellen Sinne während der Tokugawa-Zeit zwischen 1603 und 1868 konnte sich das Bild Japans als rein homogene Gesellschaft festigen. Das Konzept eines homogenen und außerordentlich einzigartigen Staates trägt immer noch zum weit verbreiteten Eindruck bei, man habe es mit einem Land zu tun, welches ausschließlich aus japanischen Staatsbürgern und einem nicht erwähnenswerten Ausländeranteil bestünde. Nihonjinron, sogenannte „Japaner-Diskurse“, welche sich mit der Einzigartigkeit japanischer Identität und Kultur beschäftigten, scheinen daher auch in der heutigen Zeit noch ihren Beitrag zum Bild des einzigartigen, homogenen japanischen Staates beizutragen.
Im Rahmen dieser Diskurse kam es auch zur Untersuchung des japanischen Begriffs kokutai (etwa „Nationalwesen“), welcher für eine Ideologie steht die Japan als biologisch homogene Gesellschaft bezeichnete. Mit dem Beginn der japanischen Kolonialherrschaft über Korea und Taiwan begann das Gerüst der Homogenität im japanischen Staat jedoch zusammenzufallen – die Ideologie von kokutai im Sinne einer einzigartigen, blutsabhängigen „Japanität“ verlor somit einen Teil ihrer Begründetheit.
Mit der Kapitulation Japans im Zweiten Weltkrieg, der hieraus resultierenden Souveränität ehemaliger Kolonialgebiete und der Rückkehr eines Großteils der Taiwanesen und Koreaner in ihre Heimat jedoch trat das Bild japanischer Rassenhomogenität erneut in Erscheinung. Selbst japanische Intellektuelle und politische Amtsträger haben in der Vergangenheit durch diverse Aussagen zu einer Festigung dieses Selbstbildes beigetragen. So wurde der damalige Außenminister Asō im Jahre 2005 aufgrund einer Rede kritisiert, in welcher er Japan als einen nur aus einer einzigen Kultur und Rasse bestehenden Staat beschrieb und behauptete, dass kein anderer Staat diese außergewöhnliche Eigenschaft vorweisen könne. Bereits zwei Jahrzehnte zuvor, im Jahre 1986, hatte der damalige Premierminister Nakasone durch eine ähnliche Bemerkung für Aufsehen gesorgt, in welcher Japan von ihm als „homogener Staat“ bezeichnet worden war.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Hassrede (Hate Speech) in Japan ein und skizziert die Diskriminierung der koreanischen Minderheit (Zainichi) durch rechtsextreme Gruppen.
2 Rassismus in Japan: Das Kapitel analysiert die historischen und gesellschaftlichen Hintergründe, wie den Homogenitätsgedanken und das Konzept des "Embedded Racism", die rassistische Tendenzen in Japan begünstigen.
3 Rechtliche Rahmenbedingungen bis 2016: Es werden die nationalen Gesetze und internationalen Konventionen beleuchtet, die vor 2016 die einzige rechtliche Grundlage zur Bekämpfung von Diskriminierung darstellten.
4 Hassrede als gesellschaftliches und rechtliches Problem unterinternationaler Beobachtung: Hier wird der Druck durch internationale Gremien wie das CERD thematisiert, die von Japan die Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes forderten.
5 Die Anti-Hate Speech Kampagne: Dieses Kapitel bewertet die Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes von 2016 sowie die begleitenden lokalen Verordnungen und Informationskampagnen.
6 Fazit: Das Fazit fasst die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zusammen und reflektiert die zukünftigen Herausforderungen im Umgang mit Hassrede in einer demokratischen Gesellschaft.
Hassrede, Japan, Zainichi, Diskriminierung, Rassismus, Zaitokukai, Antidiskriminierungsgesetz, Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Embedded Racism, Fremdenfeindlichkeit, Minderheiten, UN-Konventionen, ICERD, Xenophobie.
Die Arbeit untersucht das Phänomen der Hassrede in Japan und den staatlichen sowie gesellschaftlichen Umgang mit der Diskriminierung von koreanischen Minderheiten, bekannt als Zainichi.
Zentrale Themen sind Rassismus, die Auswirkungen des japanischen Selbstbildes als "homogene Nation", die Rolle rechtsorientierter Gruppen und die juristische Aufarbeitung durch nationale und internationale Normen.
Das Hauptziel ist es, die Effektivität des japanischen Antidiskriminierungsgesetzes von 2016 zu bewerten und die schwierige Abwägung zwischen dem Schutz vor Hassrede und dem Recht auf freie Meinungsäußerung aufzuzeigen.
Die Autorin nutzt eine tiefgehende Literatur- und Dokumentenanalyse, einschließlich rechtlicher Fallstudien, internationaler Berichte und statistischer Daten, um die Dynamiken von Hassrede in Japan zu erfassen.
Im Hauptteil werden zunächst die Formen des Rassismus in Japan, dann die rechtlichen Rahmenbedingungen bis 2016 sowie der internationale Druck zur Gesetzesänderung und schließlich das 2016 beschlossene Gesetz kritisch analysiert.
Die wichtigsten Begriffe sind Hassrede, Zainichi, Antidiskriminierungsgesetz, Xenophobie, Menschenrechte und das japanische Selbstverständnis als homogene Gesellschaft.
Die Zaitokukai dienen als primäres Fallbeispiel für rechtsextreme Gruppierungen, die gezielt Hassrede und diskriminierende Demonstrationen gegen koreanische Bewohner durchführen.
Die Arbeit sieht das Gesetz als einen wichtigen ersten Schritt an, kritisiert jedoch das Fehlen konkreter Strafbestimmungen und die Abhängigkeit von der lokalen Umsetzung, erkennt aber die Bedeutung der erstmaligen Definition von Hassrede an.
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