Bachelorarbeit, 2013
94 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung
2. Begrifflichkeiten
2.1. Inklusion
2.2. Selbstbestimmung
2.3. Kollaborative und Demokratische Partizipation
2.4. Verteilungsgerechtigkeit
2.5. Sozial- und gesellschaftspolitische Entwicklungen der „Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung“
3. Theoretische Grundlagen des Empowerment-Konzeptes
3.1. Definitionen
3.1.1. Definition aus politischer Sichtweise
3.1.2. Definition aus der Sicht der Lebenswelt
3.1.3. Definition im reflexiven Wortsinn
3.1.4. Transitive Definition
3.2. Paradigmenwechsel: Vom Defizit-Blickwinkel zur Ressourcenorientierten Praxis
3.3. Handlungsebenen von Empowermentprozessen
3.3.1. Subjektorientierte Ebene
3.3.2. Ebene der kollektiven Selbstorganisation
3.3.3. Institutionelle Ebene
3.3.4. Gemeindeebene
3.4. Methoden
3.4.1. Ressourcendiagnostik auf der individuellen Ebene
3.4.2. Unterstützungsmanagement auf der individuellen Ebene
3.4.3. Organisationsentwicklung im Bereich der institutionellen Ebene
4. „Unterstützte Beschäftigung“ als Möglichkeit der Inklusion in den allgemeinen Arbeitsmarkt
4.1. Inklusion von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
4.2. Die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“
4.2.1. Begriffsverwendungen
4.2.2. Ziele
4.2.3. Personenkreis
4.2.4. Maßnahmestruktur und –inhalte
4.2.5. Methoden
5. Anwendung des Empowerment-Konzeptes in der „Unterstützten Beschäftigung“
5.1. Individuelle Ebene in Anwendung bei der UB (vgl. Kapitel 3.3.1.,3.4.1.f. und 4.2.4.f.)
5.2. Gruppenebene bei der Durchführung der UB (vgl. Kap. 3.3.2. und 4.2.4.f.)
5.3. Institutionelle Ebene als Inhalt der UB-Maßnahme (vgl. Kap. 3.3.3., 3.4.3 und 4.2.4.f.)
5.4. Anwendung Empowerment-Methoden in der Orientierungsphase
5.5. Anwendung von Methoden des Empowerment-Konzeptes in der Qualifizierungsphase
5.6. Empowerment-Methodik in der Stabilisierungsphase
5.7. Empowerment in der UB als Inklusionsprozess in den allgemeinen Arbeitsmarkt
6. Fazit
7. Schluss
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie das aus den USA stammende Empowerment-Konzept in Inklusionsprozessen von Menschen mit Behinderung – speziell bei der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ – angewendet werden kann, um die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und die Selbstbestimmung der Adressaten zu stärken.
3.2. Paradigmenwechsel: Vom Defizit-Blickwinkel zur Ressourcenorientierten Praxis
In der Geschichte der psychosozialen Praxis war es üblich den Menschen in ihren Problemlagen zu helfen, ihre Defizite zu beseitigen, sodass es letztendlich möglich war, wieder an der Gesellschaft teilzuhaben. Dies fand durch den professionellen Mitarbeiter von sozialen Diensten statt, der angehalten war, den Menschen seiner Verantwortung diese Defizite zu entfernen, zu entziehen. Im Empowerment-Konzept wird diese „Fürsorgepädagogik“ nun durch eine selbstgestaltete Lebensbewältigung durch den Adressaten abgelöst, indem er sich seiner eigenen Ressourcen bewusst wird und diese adäquat einsetzt.
„Das Empowerment-Konzept ist nach eigenem Verständnis ein Gegenrezept gegen den Defizit-Blickwinkel.“ Norbert Herriger beschreibt den Weg aus der sogenannten „Erlernten Hilflosigkeit“ als die „Philosophie der Menschenstärken“ innerhalb des Empowerments. Die erlernte Hilflosigkeit die Norbert Herriger beschreibt, bildet sich aus der Geschichte der Hilfe für Adressaten der sozialen Arbeit. Die soziale Arbeit sah sich immer in der Verantwortung die Defizite der Menschen zu beseitigen und war somit in ihren Handlungen stets dabei, die hilfebedürftigen Menschen zu entmündigen. Fremdbestimmt und machtlos in ihren Handlungen wurden die Menschen oft lediglich als „Objekte“ betrachtet, die es galt zu verändern.
In der heutigen Entwicklung, vor allem auch im Rahmen des Empowerment-Konzeptes, wird der Blick auf die Schwächen der Adressaten und deren Abhängigkeit von professionellen Mitarbeitern verabschiedet. Die Ressourcen der Menschen und ihre Stärken für eine autonome Lebensweise sollen nun aufgedeckt und gefördert werden. Das Subjekt steht hierbei im Mittelpunkt. Die „Philosophie der Menschenstärken“ nimmt an, dass jeder Mensch eine innere Kraft (Lebenskraft) besitzt, welche sich jedes Individuum zu nutzen machen kann. Ebenfalls geht sie davon aus, dass diese Lebenskraft das individuelle Wissen und die Erfahrungen der Adressaten akzeptieren kann und somit einen Dialog mit anderen Menschen fördert.
1. Einleitung: Die Arbeit führt in die UN-Behindertenrechtskonvention ein und legt das Empowerment-Konzept als zentralen theoretischen Rahmen für die Untersuchung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ fest.
2. Begrifflichkeiten: Es werden zentrale Konzepte wie Inklusion, Selbstbestimmung und Partizipation theoretisch fundiert sowie die sozialpolitische Entwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben nachgezeichnet.
3. Theoretische Grundlagen des Empowerment-Konzeptes: Dieses Kapitel erläutert das Empowerment-Konzept, beschreibt den Paradigmenwechsel vom Defizit- zum Ressourcenmodell und definiert die Handlungsebenen sowie methodische Ansätze der Empowerment-Arbeit.
4. „Unterstützte Beschäftigung“ als Möglichkeit der Inklusion in den allgemeinen Arbeitsmarkt: Die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ wird detailliert in ihren Strukturen, Phasen, Zielen und Zielgruppen sowie der methodischen Umsetzung durch die Heinrich Kimmle Stiftung vorgestellt.
5. Anwendung des Empowerment-Konzeptes in der „Unterstützten Beschäftigung“: Die Arbeit überträgt die zuvor theoretisch beschriebenen Empowerment-Methoden auf die konkreten Praxisphasen der „Unterstützten Beschäftigung“ und evaluiert deren Wirksamkeit für einen erfolgreichen Inklusionsprozess.
6. Fazit: Das Fazit resümiert, dass die „Unterstützte Beschäftigung“ ein wirksames Instrument zur Inklusion ist, das Empowerment-Konzept erfolgreich integriert, jedoch durch kritische Rahmenbedingungen wie mangelnde Rentabilität für Betriebe limitiert bleibt.
7. Schluss: Der Schluss betont die Notwendigkeit, theoretische Hintergründe praktisch zu ergründen und die Instrumente der Dokumentation zu vereinfachen, um das Empowerment-Prinzip als Praxisleitfaden zu stärken.
Empowerment, Inklusion, Unterstützte Beschäftigung, Behindertenarbeit, Arbeitsmarkt, Teilhabe, Selbstbestimmung, Ressourcendiagnostik, Case-Management, Sozialpädagogik, Behinderung, Berufsleben, InbeQ, Rehabilitation, Soziale Arbeit
Die Arbeit befasst sich mit der Anwendung des Empowerment-Konzepts als theoretischer Ansatz, um Inklusionsprozesse von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, am Beispiel der „Unterstützten Beschäftigung“, zu optimieren.
Zentrale Themen sind Empowerment, Inklusion, die sozialpolitische Entwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben in Deutschland sowie die praktische Umsetzung der „Unterstützten Beschäftigung“ (UB).
Das primäre Ziel ist es aufzuzeigen, wie durch Empowerment-Strategien die Selbstbestimmung und Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung gezielt gefördert werden kann.
Die Arbeit nutzt eine theoretische Analyse des Empowerment-Konzepts nach Norbert Herriger, die mit der Beschreibung und Analyse der Praxis einer konkreten Maßnahme (UB) sowie Experteninterviews verknüpft wird.
Im Hauptteil werden zunächst die theoretischen Grundlagen von Empowerment und Inklusion erarbeitet, anschließend die gesetzliche Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ detailliert beschrieben und schließlich die Anwendung von Empowerment-Methoden auf diese Maßnahme evaluiert.
Charakterisierende Begriffe sind unter anderem Empowerment, Unterstützte Beschäftigung, Inklusion, Teilhabe am Arbeitsleben und Ressourcendiagnostik.
Sie dient als Praxisbeispiel, an dem der Autor die Anwendung der „Unterstützten Beschäftigung“ und der Empowerment-Methoden illustriert und reflektiert.
Der Autor bewertet die Maßnahme als ein grundsätzlich gutes Instrument zur Inklusion, sieht jedoch kritische Hürden in der eingeschränkten Zielgruppendefinition der Bundesagentur für Arbeit und der ökonomischen Skepsis vieler Betriebe gegenüber einer dauerhaften Übernahme.
Ja, der Autor merkt an, dass der hohe administrative Aufwand durch Dokumentationspflichten die eigentliche Qualifizierungsarbeit am Arbeitsplatz teilweise einschränkt.
Er fordert, dass Empowerment stärker als verbindlicher Praxisleitfaden verankert wird, um den Fokus konsequent auf die Stärken der Menschen zu legen statt sie auf Defizite zu reduzieren.
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