Bachelorarbeit, 2018
40 Seiten, Note: 2.0
1. Einleitung
2. Fragestellung
3. Methodisches Vorgehen
4. Theoretischer Hintergrund
4.1. Die UN – Behindertenrechtkonvention
4.2. Inklusion
4.3. Behinderung
4.4. Das Rehabilitationssystem
4.5. Besonderheiten der Teilhabe bei psychischen Erkrankungen
4.6. Die ICF
4.7. Teilhabe – ein komplexer Begriff
5. Das Bundesteilhabegesetz
5.1. Rehabilitation – und Teilhaberecht
5.1.1. Neuer Behinderungsbegriff
5.1.2. Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs
5.1.3. Unabhängige Teilhabeberatung
5.1.4. Instrumente zur Bedarfsermittlung in der Rehabilitation
5.1.5. Koordinierung der Leistungen
5.1.6. Teilhabeverfahren
5.1.7. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
5.1.8. Rolle der Bundesarbeitsgemeinschaft
5.2. Eingliederungsrecht
5.2.1. Leistungsberechtigter Personenkreis
5.2.2. Instrumente zur Bedarfsermittlung
5.2.3. Gesamtplankonferenz in der Eingliederungshilfe
5.2.4. Assistenzleistungen
5.2.5. Pflegeleistungen
5.2.6. Wunsch und Wahlrecht
5.2.7. Einkommen und Vermögen
5.3. Modellhafte Erprobung
6. Diskussion
7. Fazit
Die Bachelorarbeit untersucht die Implikationen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf das bestehende Rehabilitationssystem und analysiert, inwiefern die gesetzlichen Neuregelungen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit psychischen Erkrankungen, fördern können.
4.2. Inklusion
Der Begriff Inklusion hat einen lateinischen Wortursprung (inclusio) und bedeutet so viel wie „Einschließung“. Dieser Begriff und die dahinterstehende Theorie lässt sich schon seit längerem in sozialwissenschaftlichen, sonderpädagogischen und sozialpolitischen Diskussionen finden (Wansing, 2012; zitiert nach Kahl, 2016). Die UN-BRK hat diesem Begriff einen neuen Schwung und eine neue Qualität verliehen. Es wurde erst lange diskutiert, ob der Begriff Integration nicht das Gleiche wie Inklusion bedeute. Mittlerweile ist aber geklärt, dass diese beiden Begrifflichkeiten unterschiedlicher Natur sind (Fink, 2011). Integration ist eine aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft. Die Menschen werden in die Gesellschaftsstruktur hineingeholt, weil sie vorher nicht die Möglichkeiten hatten, an entsprechenden Angeboten teilzunehmen. Diese Gesellschaftsstruktur existiert bereits und die Menschen mit Beeinträchtigungen können nur dann aufgenommen werden, wenn sie sich an die gesellschaftlichen Bedingungen anpassen. Dieser Integrationsbegriff weist gewisse Probleme auf; so muss z. B. ein psychisch erkrankter Mensch mit all seinen Beeinträchtigungen versuchen, sich an die gesellschaftlichen Prozesse anzupassen, um dazuzugehören. Es wird nicht beachtet, dass gerade aufgrund der gesellschaftlichen Strukturen Menschen mit Behinderungen außen vor bleiben, weil sie nicht mithalten können und dementsprechend von dem System ausgegrenzt werden (Wunder,2010; zitiert nach Kahl, 2016).
Die UN-BRK hat sich bewusst für den Begriff Inklusion entschieden. Hier steht der Mensch mit seinen Einschränkungen im Mittelpunkt und ist mit seinen Wünschen und Bedürfnissen ein Maßstab für jegliche Unterstützung, die seine Selbstbestimmung und seine individuellen Ressourcen fördert. Im Gegensatz zur Integration geht es bei dem Begriff Inklusion darum, dass nicht die betroffene Person sich den Gegebenheiten der Gesellschaft anpassen muss, sondern dass die Umwelt so organisiert werden soll, dass jeder Einzelne die Möglichkeit hat, an dem gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Kontext der Behindertenpolitik, den Paradigmenwechsel durch das SGB IX und die UN-BRK sowie die spezifischen Herausforderungen für psychisch erkrankte Menschen.
2. Fragestellung: In diesem Kapitel wird das Ziel der Arbeit definiert, die Auswirkungen des BTHG auf die Rehabilitation und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kritisch zu hinterfragen.
3. Methodisches Vorgehen: Hier wird der Prozess der Literaturrecherche sowie der inhaltliche Aufbau der Bachelorarbeit beschrieben.
4. Theoretischer Hintergrund: Dieses Kapitel erläutert zentrale Begriffe wie Inklusion, Behinderung, das Rehabilitationssystem und die ICF als Basis für das Verständnis des BTHG.
5. Das Bundesteilhabegesetz: Der Hauptteil analysiert detailliert die Reformschritte, die strukturellen Änderungen im SGB IX, die neuen Verfahren in der Eingliederungshilfe und die Rolle der BAR.
6. Diskussion: Das Kapitel reflektiert die Implementierungsprozesse, die Herausforderungen der neuen Zuständigkeitsregelungen und die notwendige personenzentrierte Ausrichtung des Systems.
7. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das BTHG eine revolutionäre Strukturänderung darstellt, deren Erfolg maßgeblich von der gelingenden Umsetzung durch alle Akteure bis 2023 abhängt.
Bundesteilhabegesetz, BTHG, Rehabilitation, Teilhabe, Inklusion, Eingliederungshilfe, UN-Behindertenrechtskonvention, SGB IX, ICF, Selbstbestimmung, psychische Erkrankung, Sozialpolitik, Barrierefreiheit, Behindertenrecht, Partizipation
Die Arbeit befasst sich mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dessen Auswirkungen auf das deutsche Rehabilitationssystem sowie die Möglichkeiten zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen.
Zentrale Themen sind der Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik, die Umsetzung der UN-BRK, die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe und die Förderung von Selbstbestimmung.
Das primäre Ziel ist es, die Implikationen des BTHG für die Rehabilitation zu identifizieren und zu untersuchen, wie diese die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern können.
Es wurde eine orientierende Literaturrecherche unter Einbeziehung von Fachpublikationen, Gesetzen und Berichten aus dem Zeitraum 2009 bis 2017 durchgeführt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse des Rehabilitations- und Teilhaberechts sowie das neue Eingliederungsrecht, inklusive der Reformstufen und neuer Verfahrensinstrumente.
Die wichtigsten Begriffe sind Bundesteilhabegesetz (BTHG), Inklusion, Rehabilitation, Teilhabe, ICF und Eingliederungshilfe.
Während Integration eine Anpassung des behinderten Menschen an die Gesellschaft forderte, zielt Inklusion darauf ab, die Umwelt so zu gestalten, dass alle Menschen von Geburt an gleichberechtigt teilhaben können.
Die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) dient als Grundlage für ein bio-psycho-soziales Verständnis von Behinderung und die Bedarfsermittlung im neuen Teilhaberecht.
Dieser Schritt soll dazu beitragen, Eingliederungshilfe nicht mehr als reine Fürsorgeleistung, sondern als personenzentrierte Teilhabeleistung zu etablieren und die Diskriminierung durch das Sozialhilferecht abzubauen.
Bestimmte neue Regelungen, wie etwa die geänderten Zugangskriterien zur Eingliederungshilfe, werden in Modellregionen vorab erprobt und wissenschaftlich evaluiert, um das Gesetz bei Bedarf nachzujustieren.
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