Fachbuch, 2018
49 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Einleitung
2 Deutsches Gesellschaftsrecht
2.1 Allgemeines
2.2 Entwicklung des GmbH-Rechts
2.3 Das MoMiG
2.3.1 Limited als Anstoß zum MoMiG
2.3.2 Veränderungen durch das MoMiG
2.3.2.1 Gründung einer GmbH
2.3.2.2 Kapitalaufbringungen
2.3.2.3 Missbrauchsbekämpfung
2.3.2.4 Satzungs- und Verwaltungssitz
2.3.2.5 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
2.3.3 Beurteilung der Novelle bezüglich des Wettkampfs der Rechtsordnungen
3 Englisches Recht der Limited
3.1 Rechtssystem Großbritanniens
3.2 Englisches Gesellschaftsrecht
3.2.1 Allgemeines zum englischen Gesellschaftsrechts
3.2.2 Die Limited
3.2.2.1 Allgemeines zur Limited und Abgrenzung
3.2.2.2 Gesellschaftsgründung
3.2.2.3 Organe
4 Europarechtlicher Hintergrund
4.1 Allgemeines
4.2 Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung
4.2.1 Segers 1984
4.2.2 Daily Mail
4.2.3 Centros
4.2.4 Urteile im Anschluss an Centros
4.2.5 Urteile zum Formwechsel
5 Limited nach dem Brexit
5.1 Probleme nach dem Brexit
5.2 Lösungsmöglichkeiten
5.2.1 Absprachen in Brexitverhandlungen
5.2.2 Anerkennung der Limited in Deutschland
5.2.3 Statutenwechsel
5.2.3.1 Verschmelzung oder identitätswahrender Statutenwechsel
5.2.3.2 Identitätswahrender Statutenwechsel
5.2.4 Liquidation (mit anschließender Neugründung)
6 Kritische Würdigung und Stellungnahme
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Konsequenzen des Brexits für die in Deutschland tätigen englischen Limited-Gesellschaften. Im Fokus steht die Frage, ob und wie diese Unternehmen nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU weiterhin rechtsfähig bleiben und welche Handlungsoptionen – wie etwa ein Statutenwechsel in eine GmbH oder UG – für betroffene Gesellschaften bestehen.
3.1 Rechtssystem Großbritanniens
Das Rechtssystem in Großbritannien unterscheidet sich bis heute sehr stark von dem kontinentaleuropäischen Recht. Auch wenn es durch die europarechtlichen Normen eine Annäherung der Rechtsordnungen gab, so sind die Unterschiede noch immer vorhanden.
Auch wenn das Recht in Großbritannien sich stark ähnelt, beziehen sich die folgenden Ausführungen ausschließlich auf das englische Recht, also das geltende Recht für England und Wales.
Das englische Recht wird gemeinhin als „Common Law“ bezeichnet, dass so viel wie „gemeines/ gemeinsames Recht“ bedeutet. Es bildet den Gegensatz zum kontinentaleuropäischen „Civil Law“. Das englische Recht ist ein historisch gewachsenes Recht, es gab keine Revolution, keinen Bruch oder Neuanfang. Die Entwicklung ist vielmehr evolutionär verlaufen.
Das Common Law hat seinen Ursprung im 12. Jahrhundert in der Gerichtsreform von Henry II. Im Zuge der Reform wurden die „Baron Courts“ zugunsten der königlichen Gerichte zurück gedrängt. Die Reform wurde dadurch umgesetzt, dass Richter im Auftrag des Königs durch das Land zogen und Recht sprachen, welches sich allmählich gegen die bis dahin bestehenden unterschiedlichen Regeln des Gewohnheitsrechts durchsetzte. So konnte sich Mitte des 13. Jahrhunderts das Case Law/ Richterrecht erfolgreich etablieren. Um ein Gerichtsverfahren einzuleiten, musste ein Kläger einen „Writ“ beantragen, die Bitte um einen schriftlichen Befehl des Königs an einen Beamten. Es entwickelte sich eine feste Sammlung von Writs, die für eine bestimmte Art von Fällen galten und ein bestimmtes Verfahren einleiteten.
1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Turbulenzen im Gesellschaftsrecht durch den Brexit und skizziert das Ziel der Arbeit, die Zukunft der Limited unter Berücksichtigung des MoMiG zu beleuchten.
2 Deutsches Gesellschaftsrecht: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen des deutschen Gesellschaftsrechts, die historische Entwicklung des GmbH-Rechts sowie die Auswirkungen des MoMiG, insbesondere zur Attraktivitätssteigerung gegenüber der Limited.
3 Englisches Recht der Limited: Es erfolgt eine Einführung in das englische Common Law System sowie eine detaillierte Erläuterung der Limited-Gesellschaftsform, deren Gründung und Organstruktur.
4 Europarechtlicher Hintergrund: Das Kapitel analysiert die Bedeutung der europäischen Niederlassungsfreiheit und die Entwicklung der wegweisenden EuGH-Rechtsprechung für Gesellschaften.
5 Limited nach dem Brexit: Hier werden die rechtlichen Problematiken für die Limited nach dem Brexit erörtert und verschiedene Lösungsstrategien wie Statutenwechsel oder Liquidation diskutiert.
6 Kritische Würdigung und Stellungnahme: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Reflexion über die Zukunft des Gesellschaftsrechts und die Notwendigkeit weiterer Reformen, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Rechtsformen zu sichern.
Brexit, Limited, GmbH, MoMiG, Niederlassungsfreiheit, EuGH, Gesellschaftsrecht, Rechtsform, Kapitalgesellschaft, Common Law, Sitztheorie, Gründungstheorie, Statutenwechsel, Rechtsvergleichung, Haftungsbeschränkung
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Auswirkungen des Brexits auf in Deutschland agierende Limited-Gesellschaften, da deren Fortbestand durch den Austritt Großbritanniens aus der EU gefährdet ist.
Die zentralen Felder umfassen das deutsche GmbH-Recht, das englische Limited-Recht, die europarechtliche Niederlassungsfreiheit sowie verschiedene Lösungsstrategien für betroffene Unternehmen.
Das Ziel ist es, die Zukunft der Limited in Europa unter Betrachtung des MoMiG zu klären und aufzuzeigen, wie Unternehmen auf die geänderte Rechtslage reagieren können.
Es wird eine rechtswissenschaftliche Analyse durchgeführt, die primär auf der Auswertung von Gesetzestexten, Literatur und der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs basiert.
Im Hauptteil werden das MoMiG, die Grundzüge des englischen Common Law, die Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung (z.B. Centros, Vale) sowie konkrete Umwandlungsoptionen analysiert.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Brexit, Limited, GmbH, Niederlassungsfreiheit, Gesellschaftsrecht und Rechtsformwechsel charakterisiert.
Da Großbritannien nach dem Brexit als Drittstaat gilt, droht bei Anwendung der deutschen Sitztheorie der Verlust der Haftungsbeschränkung, da die Limited dann als Personengesellschaft behandelt werden könnte.
Ja, ein identitätswahrender Formwechsel ist möglich, allerdings sind hierbei die deutschen Umwandlungsvorschriften und Anforderungen an die wirtschaftliche Tätigkeit im Zielstaat zu beachten.
Das MoMiG wurde unter anderem erlassen, um die GmbH durch Vereinfachungen und die Einführung der UG konkurrenzfähiger gegenüber der Limited zu machen.
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