Bachelorarbeit, 2017
62 Seiten, Note: 2,7
A. Einleitung
B. Allgemeines
I. Funktionsweise des „Filesharing“
II. Rechtsverletzungen bei illegalem Filesharing
III. Ansprüche bei illegalem Filesharing
C. Verjährung
I. Begriff, Zweck und Gegenstand der Verjährung
1. Begriff der Verjährung
2. Zweck der Verjährung
3. Gegenstand der Verjährung
II. Anwendbare Verjährungsvorschriften
1. Urheberrechtliche Ansprüche
2. Übergangsregelung des § 137i UrhG
a) Rechtslage bis zum 31.12.2001
b) Rechtslage ab dem 01.01.2002
c) Inhalt der Übergangsregelung
3. Andere Ansprüche, § 102a UrhG
III. Verjährungsdauer zivilrechtlicher Ansprüche des Rechteinhabers
1. Die Verjährungsfrist von Unterlassungsansprüchen
a) Verjährungsfrist gesetzlicher Unterlassungsansprüche
aa) Verletzungsunterlassungsanspruch, § 97 I 1 UrhG
(1) Allgemeines
(2) Verjährbarkeit des Unterlassungsanspruchs
(a) Ansicht der Literatur
(b) Ansicht der Rechtsprechung und herrschenden Meinung
(c) Stellungnahme
(3) Verjährungsfrist
bb) Vorbeugender Unterlassungsanspruch, § 97 I 2 UrhG
(1) Allgemeines
(2) Verjährbarkeit des vorbeugenden Unterlassungsanspruchs
(a) Vorherrschende Ansicht
(b) Gegenansicht
(c) Stellungnahme
(3) Verjährungsfrist des vorbeugenden Unterlassungsanspruchs
cc) Gesetzlicher Unterlassungsanspruch nach den Grundsätzen der Störerhaftung
(1) Allgemeines
(2) Verjährungsfrist
b) Verjährungsfrist vertraglicher Unterlassungsansprüche
aa) Allgemeines
bb) Verjährung des vertraglichen Verletzungsunterlassungsanspruchs
(1) Allgemeines
(2) Verjährungsfrist
cc) Verjährung des vorbeugenden vertraglichen Unterlassungsanspruchs
(1) Allgemeines
(2) Verjährbarkeit des vorbeugenden vertraglichen Unterlassungsanspruchs
(3) Verjährungsfrist des vorbeugenden vertraglichen Unterlassungsanspruchs
c) Verjährungsfrist titulierter Unterlassungsansprüche
aa) Allgemeines
bb) Verjährungsfrist
2. Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen
a) Dreifache Schadensberechnung
b) Schadensersatzanspruch, § 97 II 1 UrhG
aa) Allgemeines
bb) Verjährungsfrist
c) Restschadensersatzanspruch, § 102 S. 2 UrhG, § 852 BGB
aa) Allgemeines
(1) Instanzgerichtliche Rechtsprechung
(2) Höchstrichterliche Rechtsprechung
bb) Verjährungsfrist
3. Die Verjährungsfrist von Aufwendungsersatzansprüchen
a) Verjährungsfrist des Aufwendungsersatzanspruchs, § 97a III S. 1 UrhG
b) Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs, § 97 II 1 UrhG
4. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen auf u.a. Vernichtung, § 98 UrhG
5. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen gegen den Unternehmensinhaber, § 99 UrhG
6. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen auf Auskunft, § 101 UrhG
7. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen aus anderen gesetzlichen Vorschriften, § 102a UrhG
a) Bereicherungsrecht, § 812 ff. BGB
b) Geschäftsführung ohne Auftrag, § 687 Abs. 2 BGB
c) Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB
d) Deliktsrecht, § 832 BGB
8. Die Verjährungsfrist der Vertragsstrafe
a) Allgemeines
b) Verjährungsfrist
9. Die Verjährungsfrist wegen Pflichtverletzung aus Unterlassungsvertrag
10. Hilfsansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung
IV. Beginn der Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
1. Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist
a) Anspruch entstanden, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB
aa) Unterlassungsansprüche
(1) Verletzungsunterlassungsansprüche
(2) Vorbeugende Unterlassungsansprüche
(3) Titulierte Unterlassungsansprüche
bb) Schadensersatzanspruch
cc) Aufwendungsersatzanspruch
b) Kenntnis der Umstände und der Person des Schuldners, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB
aa) Anspruchsbegründende Umstände
bb) Person des Schuldners
c) Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
d) Vertragsstrafe
2. Verjährungshöchstfristen, § 199 II – IV BGB
3. Beginn der Verjährungsfrist beim Restschadensersatzanspruch
V. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
1. Hemmung der Verjährung
a) Allgemeines, § 209 BGB
b) Hemmung bei Verhandlungen, § 203 BGB
c) Hemmung durch Rechtsverfolgung, § 204 BGB
aa) Klage, § 204 I Nr. 1 BGB
bb) Mahnbescheid, § 204 I Nr. 3 BGB
cc) Einstweilige Verfügung, § 204 I Nr. 9 BGB
2. Neubeginn der Verjährung
VI. Rechtsfolgen der Verjährung, § 214 ff. BGB
D. Fazit
Die Arbeit untersucht die verjährungsrechtlichen Fragestellungen bei Ansprüchen, die aus illegalem Filesharing resultieren. Dabei steht die systematische Analyse der verschiedenen Anspruchsgrundlagen im Fokus, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt diese Ansprüche verjähren.
I. Funktionsweise des „Filesharing“
Unter „Filesharing“ versteht man umgangssprachlich das direkte Teilen von Dateien über das Internet mit anderen Nutzern. Die technische Arbeitsweise des Filesharing basiert dabei auf einem Computerprogramm, welches im Ergebnis dafür sorgt, dass seine Nutzer für Zwecke des Datenaustausches über das Internet als Kommunikationsnetzwerk unmittelbar miteinander in Verbindung treten können. Durch das gemeinsame Nutzen des Filesharing-Programms werden die einzelnen Nutzer zu einem eigenen, gegenüber dem sonstigen Internet virtuell abgegrenzten, Netz miteinander verbunden (sog. Peer-to-Peer-Netz bzw. P2P-Netz). Kennzeichnend für die heutigen Filesharing-Programme ist insbesondere, dass der Datenaustausch überwiegend dezentral erfolgt, d.h. direkt zwischen den jeweiligen Nutzern des konkreten Filesharing-Programms und nicht über einen zentralen Server erfolgt. Das Filesharing-Programm bietet dem einzelnen Nutzer die Möglichkeit, innerhalb des P2P-Netzes ganz gezielt nach einer von ihm gewünschten Musik-, Film- oder sonstigen Datei mittels einfacher Sucheingabe des bestimmten Titels, des bestimmten Genres oder der bestimmten Qualität zu suchen.
Bei entsprechender Suchanfrage im P2P-Netz ist gewöhnlich von einer hohen Trefferquote auszugehen, da sich die regelmäßig frei zugänglichen und kostenlos erhältlichen Filesharing-Programme heute einer breiten Beliebtheit und Anwendung erfreuen und deswegen die Bandbreite der innerhalb eines P2P-Netzes angebotenen Inhalte nahezu unbegrenzt ist. Bei üblicher Anwendung greift das Filesharing-Programm auf eine vom anbietenden Nutzer (sog. Uploader) in dem Speicherbereich seines Computers freigegebenen Datei zu und bietet diese über das P2P-Netz anderen Nutzern (sog. Downloader) zum freien Zugriff und Empfang an. Bei entsprechendem Download der Datei wird diese durch das Filesharing-Programm beim Uploader in kleine Datenpakete zerlegt und beim Downloader wieder zusammengefügt. Mit und während ihres Empfangs wird die Datei durch das Filesharing-Programm über den Computer des Downloader (automatisch) wieder anderen Nutzern des Filesharing-Programms zum Zugriff und Empfang angeboten. Dadurch wird jeder Downloader einer Datei gleichzeitig wieder zu deren Uploader. Im Ergebnis ist damit auf einfache Art und Weise eine Datei zwischen mehreren Nutzern des P2P-Netzes geteilt worden.
A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die zunehmende Bedeutung des illegalen Filesharings im Internet und umreißt die rechtliche Herausforderung der Verjährung bei entsprechenden Ansprüchen.
B. Allgemeines: Dieses Kapitel erläutert die Funktionsweise von P2P-Netzwerken, die daraus resultierenden urheberrechtlichen Verstöße sowie die grundlegenden zivilrechtlichen Ansprüche des Rechteinhabers.
C. Verjährung: Hier wird umfassend die Systematik der Verjährung, deren Zweck und die Anwendung der relevanten BGB- und UrhG-Vorschriften auf verschiedene Ansprüche wie Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft dargelegt.
D. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass eine pauschale Anwendung der Regelverjährung bei Filesharing-Fällen nicht möglich ist und eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Anspruchsarten zwingend erforderlich bleibt.
Filesharing, Urheberrecht, Verjährung, Schadensersatz, Unterlassungsanspruch, Störerhaftung, § 102 UrhG, Lizenzanalogie, Internetanschlussinhaber, Rechtsverfolgung, Abmahnung, § 199 BGB, Hemmung, Auskunftsanspruch, Urheberrechtsverletzung
Die Arbeit befasst sich mit den verjährungsrechtlichen Aspekten von Ansprüchen, die durch illegale Filesharing-Aktivitäten gegenüber dem Rechteinhaber entstehen.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung verschiedener Anspruchstypen im Urheberrecht, die Bestimmung des Verjährungsbeginns sowie die Höchstfristen für Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.
Das Ziel ist es, anhand gesetzlicher Normen und höchstrichterlicher Rechtsprechung zu klären, wann die zahlreichen zivilrechtlichen Ansprüche, die bei Filesharing-Verstößen entstehen können, verjähren.
Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzesnormen (UrhG, BGB, EGBGB) und der Auswertung maßgeblicher Gerichtsentscheidungen basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition und den Zweck der Verjährung, die Anwendbarkeit der Vorschriften, die detaillierte Analyse der Verjährungsfristen für diverse Ansprüche sowie Fragen zur Hemmung und zum Neubeginn der Verjährung.
Die Arbeit ist durch ihre hohe Detaildichte bei der Unterscheidung zwischen gesetzlichen, vertraglichen und titulierten Ansprüchen sowie durch die Einbeziehung von aktuellen Rechtsprechungsentwicklungen zum Filesharing charakterisiert.
Ja, der Autor vertritt die Auffassung, dass auch der vorbeugende gesetzliche Unterlassungsanspruch der Verjährung unterliegen kann, und kritisiert die gegenteilige, bisher vorherrschende Ansicht.
Der Autor bestätigt, dass der Restschadensersatzanspruch nach § 102 Satz 2 UrhG i. V. m. § 852 BGB auch bei Fällen des illegalen Filesharing Anwendung findet, was durch aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt wird.
IP-Adressen ermöglichen die Identifizierung des Anschlussinhabers, was für den Beginn der Verjährungsfrist entscheidend ist, da die Kenntnis von der Person des Schuldners eine Voraussetzung für den Lauf der regelmäßigen Verjährungsfrist darstellt.
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