Masterarbeit, 2017
87 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Die Ethik und das islamische Recht
2.1 Der islamische Ethikbegriff
2.1.1 Die Prädestinationsfrage
2.2 Das Religiöse und das Moralische des islamischen Rechts
2.2.1 Die moralische Begründbarkeit von Rechtsnormen
2.2.2 Begriffsunterscheidung zwischen Scharia und fiqh
2.2.3 Beurteilungsskale menschlicher Handlungen
2.2.4 Die Trennung zwischen juristischen und moralisch-religiösen Urteilen
2.3 Koran und Sunna als die moralisch-ethischen Instanzen
2.3.1 Der Koran in der ethisch-rechtlichen Diskussion
2.3.1.1 Die Frage nach der koranischen Rechtspraxis
2.3.1.2 Die koranische Selbstrepräsentation als die göttliche Wegweisung
2.3.2 Die Sunna in der rechtlich-ethischen Diskussion
2.3.2.1 Das sunna-Konzept
2.3.2.2 Kanonisierung der Sunna
2.3.2.3 Literaturgattung kitāb al-arbaʿin
2.3.3 Das Verhältnis des Koran zur Sunna in der rechtlichen Diskussion
2.4 Islam als Orthopraxie
2.5 Zusammenfassung
3. Transoxanien zur Zeit Samarqandīs
3.1 Die sozio-politischen Voraussetzungen: die Samanidendynastie (819-999)
3.2 Rechtlich-theologisches Klima in Transoxanien zwischen dem 8. und 11. Jahrhunderts
3.2.1 Die Murğiʿa
3.2.2 Die Māturīdīya
3.3 Die Hanafiya
4. Samarqandīs Leben und seine Werke
4.1 Zur Biografie Samarqandīs
4.2 Übersicht der gesamten Werke Samarqandīs
5. Das Werk tanbīhu al-ġāfilīn
5.1 Der methodische Aufbau des Werkes
5.1.1 Die Themenstruktur des Werkes
5.1.2 Das Problem von nichtkanonischen Überlieferungen
5.2 Übersetzung und Auswertung einzelner Kapitel
5.2.1 Das erste einführende Kapitel al-ʼiḫlāṣ (1)
5.2.2 Eigenschaften der Hölle und ihrer Angehörigen (5)
5.2.3 Aufbewahrung der Rede (24)
5.2.4 Kapitel über die Güte des Koran (56)
5.2.5 Das Handeln mit dem Wissen (58)
5.2.6 Das Gottvertrauen (tawakkul) (64)
5.2.7 Die Kapitel über ğihād, ġazwa und ribāṭ (70-71)
5.2.8 Die Güte von umma des Propheten (74)
5.2.9 Die Kapitel über die Rechte der Eheleute (75-76)
5.2.10 Das Handeln mit der Sunna (84)
6. Schlusswort
Die vorliegende Arbeit untersucht das Werk "tanbīhu al-ġāfilīn" des transoxanischen Rechtsgelehrten Abū Laiṯ al-Samarqandī. Ziel ist es, das Werk als ethisch-praktisches Handbuch im Kontext des islamischen Rechts zu charakterisieren, seine methodologischen Grundlagen (insbesondere den Einsatz von Hadithen) zu analysieren und die ethisch-moralischen Handlungsmuster herauszuarbeiten, die den Gläubigen in ihrer Beziehung zu Gott, sich selbst und der Gemeinschaft leiten.
1. Einleitung
In der Islamforschung ist immer wieder betont worden, dass „im islamischen Recht religiöse und ethische Gesichtspunkte die Normengestaltung, Normenbegründung und Normenanwendung weitgehend bestimmen“ (JOHANSEN 1998: 265), mehr noch: „ein muslimischer Rechtsgelehrte kann eigentlich überhaupt erst dann beginnen über das Recht nachzudenken, wenn er annimmt, dass Gott existiert“ (LOHLKER 2012: 108). Die meisten von Muhammad im Koran und Sunna verkörperten ethischen Grundsätze lassen auf die deontologischen Prinzipien des islamischen Rechts schliessen, in dem der Handlungsverlauf wichtiger als sein Ziel sein sollte, und nur wegen seines göttlichen Ursprungs von der Natur aus richtig und rational sei. Das heißt, im islamischen Recht ist, zumindest theoretisch, keine Trennung von Religion bzw. religiöser Ethik und Recht vorgesehen.
Abū Layṯ Samarqandīs (gest. 373/983) wohl bekanntestes Werk tanbīhu al-ġāfīlīn (Aufwecken der Sorglosen) gibt das Grundprinzip des islamischen Rechts genau wieder und bietet aus Sicht der historischen Kulturforschung, welche die sozialen Praktiken und die symbolischen Normen der Organisation menschlichen Zusammenlebens in ihrem historischen Kontext betrachtet, mehr als einen ausreichenden Einblick in der Vorstellung der religiös-ethischen Grundsätze eines Menschen des vierten Jahrhunderts der islamischen Zeitrechnung. Das 94 Kapitel umfassende Werk tanbīhu al-ġāfilīn wird von sämtlichen Bibliographien als ein Werk zur Sittenlehre bezeichnet, d. h. nicht als ein juristisches oder ein philosophisches beziehungsweise theologisches, sondern als ein ethisch-praktisches Werk für Erziehungsmaßnahmen, das von den späteren Gelehrten auch der anderen verschiedenen theologischen oder Rechtsschulen als solches verwendet wurde. Die Hauptintention des Autors ist, durch die Akzentuierung der bestimmten Kategorien zu zeigen, welche ethischen Ziele des menschlichen Handelns und, gegebenenfalls, wie die moralischen Ebenen des Handlungsverlauf konstruiert werden. Auch wenn im Text die Erklärungen des Autors sehr spärlich erscheinen, wird in den systematisch nach Themen abgetrennten Kapiteln durch eine geschickt gewählte Reihenfolge der Überlieferungen stets eine bestimmte, in sich geschlossene Lehre vorgeführt. Durch eine breitgefasste Auswahl an verschiedenen Themen zeigt der Autor auf, wie ein Individuum gegenüber Gott, sich Selbst und seinen Mitmenschen zu handeln hat. Die aktive Selbstdisziplinierung bzw. Selbstbeteiligung am Handlungsverlauf kommt in diesem Werk stark zum Ausdruck.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die enge Verzahnung von Religion und Recht im islamischen Kontext und führt in das Werk von Abū Laiṯ al-Samarqandī als ein didaktisches ethisch-praktisches Werk zur Sittenlehre ein.
2. Die Ethik und das islamische Recht: Dieses Kapitel erörtert die theoretischen Grundlagen islamischer Ethik, die Rolle von Koran und Sunna als moralisch-ethische Instanzen und die methodologische Unterscheidung zwischen Recht (fiqh) und göttlicher Norm (Scharia).
3. Transoxanien zur Zeit Samarqandīs: Der Abschnitt skizziert den sozio-politischen und religiösen Hintergrund in Transoxanien unter der Samanidendynastie, welcher das Wirken von Samarqandī entscheidend prägte.
4. Samarqandīs Leben und seine Werke: Hier werden die biographischen Daten des Autors zusammengefasst und seine didaktischen sowie juridischen Werke in eine systematische Übersicht eingeordnet.
5. Das Werk tanbīhu al-ġāfilīn: Dieses zentrale Kapitel analysiert den methodischen Aufbau des Hauptwerks, insbesondere den Umgang mit Überlieferungen und die thematische Strukturierung der ethischen Belehrungen.
6. Schlusswort: Das Fazit resümiert die Bedeutung des Werkes als Ausdruck eines orthopraxen Islamverständnisses, das den Menschen zur Selbstverantwortung im Lichte göttlicher Offenbarung anleitet.
Islamisches Recht, Sittenlehre, Abū Laiṯ al-Samarqandī, Transoxanien, Koran, Sunna, Hadith, Ethik, Orthopraxie, religiöse Praxis, Selbstdisziplinierung, Gottesfurcht, hanafitische Rechtsschule, moralisches Handeln
Die Arbeit untersucht das Werk "tanbīhu al-ġāfilīn" des bedeutenden transoxanischen Gelehrten Abū Laiṯ al-Samarqandī und analysiert, wie er ethische und rechtliche Aspekte zu einer praktischen Sittenlehre verknüpft.
Im Fokus stehen die Verbindung von islamischem Recht und Ethik, die Rolle der göttlichen Quellen (Koran und Sunna) als normatives Fundament sowie die historische Situation in Transoxanien im 10. Jahrhundert.
Das Ziel ist es, das Werk als didaktisches System der moralischen Erziehung zu charakterisieren und aufzuzeigen, wie Samarqandī durch eine spezifische Auswahl von Überlieferungen versucht, das Handeln des Individuums gegenüber Gott und der Gesellschaft zu formen.
Die Arbeit basiert auf einer kulturwissenschaftlichen und historisch-analytischen Methode, die sowohl die strukturelle Analyse des Werkes als auch dessen Einbettung in den zeitgenössischen intellektuellen Diskurs des 10. Jahrhunderts umfasst.
Der Hauptteil befasst sich mit den theoretischen Grundlagen der islamischen Ethik, dem kulturellen Umfeld des Autors in Transoxanien, der Biographie und dem Gesamtwerk Samarqandīs sowie einer detaillierten inhaltlichen und methodischen Analyse von "tanbīhu al-ġāfilīn".
Die Arbeit wird durch Begriffe wie islamisches Recht, Sittenlehre, Ethik, Hadith-Methodik, Orthopraxie und das transoxanische Gelehrtenumfeld charakterisiert.
Samarqandī verwendet eine große Anzahl "schwacher" oder gar "fabrizierter" Hadithe, ohne deren Authentizität kritisch zu hinterfragen, um didaktisch eine bestimmte moralische Lehre zu stützen, anstatt sich primär auf die strenge historisch-kritische Überlieferungsprüfung zu stützen.
Orthopraxie beschreibt hier, dass das Wesen der Religion maßgeblich durch die korrekte, handlungsorientierte Lebensführung im Sinne der göttlichen Weisung bestimmt wird, wobei die Tat oft wichtiger als die theoretisch-theologische Reflexion ist.
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