Bachelorarbeit, 2017
79 Seiten, Note: 1,3
1 Problemstellung
2 Die Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten im Kontext bilanzpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten
2.1 Grundlagen der Bilanzpolitik
2.1.1 Einordnung, Objekte und Träger der Rechnungslegungspolitik
2.1.2 Bilanzpolitisches Instrumentarium
2.2 Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten nach IAS 38
2.2.1 Einordnung von Forschung und Entwicklung in den Anwendungsbereich des IAS 38
2.2.2 Bestimmung des Ansatzes von Forschungs- und Entwicklungskosten mithilfe der Vierstufenkonzeption
2.2.2.1 Erste Stufe – Allgemeine Definitionskriterien für Vermögenswerte
2.2.2.2 Zweite Stufe – Spezifische Definitions- und Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte
2.2.2.3 Dritte Stufe – Trennung von Forschungs- und Entwicklungsphase
2.2.2.4 Vierte Stufe – Ergänzende Ansatzkriterien für Entwicklungskosten
2.2.3 Zugangsbewertung
2.2.4 Ausweispflichten im Anhang
2.2.5 Einschränkung bilanzpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten
2.3 Zwischenfazit
3 Empirische Untersuchung zur aktuellen Rechnungslegungspraxis
3.1 Ziel der Untersuchung
3.2 Methodische Vorgehensweise
3.2.1 Bestimmung der Stichprobe
3.2.2 Datenerhebung
3.3 Auswertung und Interpretation der Ergebnisse
3.3.1 Bedeutung von Forschung und Entwicklung
3.3.2 Aktivierungsverhalten
3.4 Kritische Würdigung der Untersuchung
4 Thesenförmige Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit analysiert die bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume bei der Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten nach IAS 38. Ziel ist es, zu untersuchen, wie kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland das bestehende Aktivierungswahlrecht in der Praxis nutzen und welche Rolle dabei branchenspezifische Faktoren spielen.
2.2 Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten nach IAS 38
Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens wird in der internationalen Rechnungslegung durch IAS 38 geregelt. Ein immaterieller Vermögenswert ist nach IAS 38.8 ein „identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz“. Beispiele für solche Vermögenswerte sind IAS 38.9 Computersoftware, Lizenzen, Patente oder Urheberrechte. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind integraler Bestandteil zur Schaffung originärer immaterieller Vermögenswerte und fallen nach IAS 38.5 ebenfalls in den Anwendungsbereich des IAS 38. Dennoch sind nicht alle mit diesen Tätigkeiten verbundenen Ausgaben unter die Vorschriften des IAS 38 zu subsumieren. So verweist IAS 38.3(a) Forschungs- und Entwicklungskosten, die kundenspezifische Aufträge anfallen, auf die Regelungen des IAS 11. Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten, die zum Verkauf im üblichen Geschäftskreislauf eingeplant sind, verweist die gleiche Vorschrift auf den IAS 2. Letztlich sind gemäß IAS 38.3(c) originäre immaterielle Vermögenswerte, bei denen das Unternehmen das Nutzungsrecht an Dritte vergibt, durch IAS 17 zu bilanzieren. Abgesehen von diesen Abgrenzungen werden in der vorliegenden Arbeit auch die von IAS 38 geregelten Forschungs- und Entwicklungskosten, die im Rahmen von Kooperationsprojekten mit anderen Unternehmen oder durch Fremdvergabe entstehen, nicht behandelt.
Dieses Vorgehen kann damit begründet werden, dass es sich bei den genannten Beispielen um Sonderfälle handelt, die nicht mit der hier zu diskutierenden Problematik in Verbindung stehen. Der Fokus der vorliegenden Arbeit richtet sich deshalb auf die Ausgaben, die im Rahmen von selbständig durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprojekten anfallen und vollständig durch unternehmensinterne Kapazitäten abgedeckt werden. Dies betrifft sowohl solche, die zur Erstellung intern genutzter Vermögenswerte (z.B. einer Steuerungssoftware für Logistikprozesse) oder im Rahmen einer Serienfertigung (beispielsweise bei modularen Baukästen in der Automobilbranche) entstehen.
1 Problemstellung: Die Einleitung beleuchtet die steigende Bedeutung von Forschung und Entwicklung für Unternehmen und die damit verbundenen Herausforderungen bei der bilanzpolitischen Behandlung nach internationalen Standards.
2 Die Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten im Kontext bilanzpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten: Dieses Kapitel erläutert theoretische Grundlagen der Bilanzpolitik und analysiert detailliert die komplexen Ansatzkriterien und Wahlrechte des IAS 38 für Forschung und Entwicklung.
3 Empirische Untersuchung zur aktuellen Rechnungslegungspraxis: Der empirische Hauptteil untersucht das tatsächliche Aktivierungsverhalten von 98 deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen über einen Zeitraum von fünf Jahren.
4 Thesenförmige Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die wichtigsten Ergebnisse der theoretischen Analyse und der empirischen Untersuchung prägnant zusammen.
Bilanzpolitik, IAS 38, Forschung und Entwicklung, F&E, Aktivierungswahlrecht, immaterielle Vermögenswerte, Rechnungslegung, Kapitalmarkt, Bilanzierungspraxis, Ermessensspielräume, Aktivierungsquote, Forschungsintensität, IFRS, Jahresabschluss, Bilanzmanipulation.
Die Arbeit befasst sich mit der bilanzpolitischen Behandlung von Forschungs- und Entwicklungskosten nach dem internationalen Standard IAS 38 und untersucht, wie Unternehmen diese Spielräume nutzen.
Zentrale Themen sind die theoretischen Grundlagen der Bilanzpolitik, die detaillierte Analyse der Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte sowie eine empirische Untersuchung des Aktivierungsverhaltens in deutschen Konzernen.
Ziel ist es herauszufinden, ob Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungskosten bilanzpolitisch opportunistisch aktivieren, um beispielsweise den Jahresüberschuss zu glätten oder zu beeinflussen.
Es wird eine Kombination aus theoretischer Analyse (Literaturrecherche zum IAS 38) und einer empirischen quantitativen Untersuchung von Geschäftsberichten von 98 Unternehmen der Indizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX durchgeführt.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Aufarbeitung der "Vierstufenkonzeption" des IAS 38 und eine empirische Analyse der Forschungsintensität und Aktivierungsquoten in Abhängigkeit von Branche und Unternehmensgröße.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Bilanzpolitik, IAS 38, F&E-Aktivierung, Ermessensspielräume und internationale Rechnungslegung geprägt.
In der Forschungsphase besteht ein Aktivierungsverbot, da der zukünftige wirtschaftliche Nutzen noch nicht sicher feststellbar ist. In der Entwicklungsphase besteht hingegen bei Erfüllung spezifischer Kriterien eine Aktivierungspflicht.
Die Untersuchung zeigt, dass das Aktivierungsverhalten branchenspezifisch ist; während in der Pharmabranche oft restriktiv verfahren wird, nutzen Automobilunternehmen die Spielräume stärker zur Aktivierung von Entwicklungskosten.
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