Fachbuch, 2018
40 Seiten
1 Einleitung
2 Das Rechtsinstrument der Kündigung
2.1 Arten der Kündigung
2.1.1 Ordentliche Kündigung
2.1.2 Außerordentliche Kündigung
2.2 Wirksamkeit der Kündigung
2.3 Das Kündigungsschutzgesetz
2.3.1 Anwendbarkeit
2.3.1.1 Persönlicher Geltungsbereich
2.3.1.2 Betrieblicher Geltungsbereich
2.3.1.3 Zeitlicher Geltungsbereich
2.3.2 Soziale Rechtfertigung
2.3.3 Klagefrist
3 Die krankheitsbedingte Kündigung als Unterfall der personenbedingten Kündigung
3.1 Der Krankheitsbegriff
3.2 Die Fallgruppen der personenbedingten Kündigung aufgrund von Krankheit
3.2.1 Häufige Kurzerkrankungen
3.2.1.1 Negative Zukunftsprognose
3.2.1.2 Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
3.2.1.3 Interessenabwägung
3.2.2 Langandauernde Erkrankungen
3.2.2.1 Negative Zukunftsprognose
3.2.2.2 Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
3.2.2.3 Interessenabwägung
3.2.3 Dauerhaft krankheitsbedingte Leistungsunfähigkeit
3.2.3.1 Negative Zukunftsprognose
3.2.3.2 Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
3.2.3.3 Interessenabwägung
3.2.4 Krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit
3.2.4.1 Negative Zukunftsprognose
3.2.4.2 Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
3.2.4.3 Interessenabwägung
3.3 Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
3.4 Die außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
4 Kündigungsrelevante Einzelfälle
4.1 AIDS
4.2 Alkohol- und Drogensucht
5 Schlussbetrachtung
6 Literaturverzeichnis
Die vorliegende Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über die rechtliche Einordnung und die besonderen Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung innerhalb des deutschen Arbeitsrechts, um Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Komplexität dieses Kündigungsgrundes zu verdeutlichen.
3.2 Die Fallgruppen der personenbedingten Kündigung aufgrund von Krankheit
Damit eine Kündigung aufgrund von Krankheit Erfolg hat, muss diese sozial gerechtfertigt sein. Dies ist der Fall, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs auf Grund der objektiven Umstände, auf eine Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit zu schließen ist und gerade diese Ungewissheit zu unzumutbaren betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastungen führt. Aus diesem Grundsatz haben sich vier sog. Fallgruppen gebildet, in denen eine soziale Rechtfertigung Bestand hat:
Häufige Kurzerkrankungen
Langandauernde Erkrankungen
Dauerhaft krankheitsbedingte Fehlzeiten
Krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit
Weiterhin müssen zudem folgende Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung vorliegen, die sich durch ständige Rechtsprechung des BAG herausgebildet haben und ohne diese eine soziale Rechtfertigung nicht in Betracht kommt und dadurch die Kündigung unwirksam wäre.
1 Einleitung: Einführung in die Relevanz des Krankenstands und die damit verbundenen betrieblichen Herausforderungen sowie die Problemstellung der krankheitsbedingten Kündigung.
2 Das Rechtsinstrument der Kündigung: Erläuterung der allgemeinen Kündigungsformen, der Wirksamkeitsvoraussetzungen und der rechtlichen Rahmenbedingungen des Kündigungsschutzgesetzes.
3 Die krankheitsbedingte Kündigung als Unterfall der personenbedingten Kündigung: Detaillierte Analyse der Krankheitsbegriffe, der spezifischen Fallgruppen sowie des BEM und der außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten.
4 Kündigungsrelevante Einzelfälle: Betrachtung besonderer arbeitsrechtlicher Fragestellungen bei AIDS-Erkrankungen sowie bei Alkohol- und Drogensucht.
5 Schlussbetrachtung: Zusammenfassendes Fazit über die Bedeutung der individuellen Fallprüfung und der Einhaltung der strengen Voraussetzungen bei krankheitsbedingten Kündigungen.
6 Literaturverzeichnis: Auflistung der für die Arbeit herangezogenen juristischen Fachliteratur und Quellen.
krankheitsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Arbeitsrecht, Kündigungsschutzgesetz, Gesundheitssprognose, Interessenabwägung, Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung, betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM, Ultima-Ratio-Prinzip, Suchterkrankung, AIDS, BAG, Arbeitsverhältnis
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung aufgrund von Krankheit in Deutschland wirksam ausgesprochen werden kann.
Im Fokus stehen das Kündigungsschutzrecht, die verschiedenen Fallgruppen krankheitsbedingter Kündigungen sowie die Bedeutung der Gesundheitsprognose und der Interessenabwägung.
Das Ziel ist es, einen strukturierten Überblick über die komplexe Materie der krankheitsbedingten Kündigung zu geben und aufzuzeigen, wie Arbeitgeber diesen Sonderfall der personenbedingten Kündigung rechtssicher einordnen können.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse arbeitsrechtlicher Gesetzesnormen, der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie einschlägiger juristischer Fachliteratur.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des allgemeinen Kündigungsrechts, die detaillierte Analyse der vier Fallgruppen bei Krankheit sowie die rechtliche Würdigung von Sonderfällen wie Sucht und AIDS.
Wichtige Begriffe sind insbesondere krankheitsbedingte Kündigung, soziale Rechtfertigung, negative Zukunftsprognose, betriebliches Eingliederungsmanagement und Interessenabwägung.
Obwohl das BEM nach aktueller Rechtsprechung keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung ist, erhöht seine Nichtdurchführung die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess erheblich.
Hier gelten die allgemeinen Regeln der personenbedingten Kündigung; der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter jedoch grundsätzlich vorab die Chance einer Entziehungskur bieten, bevor er eine Kündigung in Betracht ziehen kann.
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