Bachelorarbeit, 2018
47 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ausgewählte Digitalisierungsaspekte nach IFRS bilanzieren können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf selbst erstellten und erworbenen Vermögenswerten.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Themen immaterielle Vermögenswerte, IFRS, IAS 38, Digitalisierung, Software, Cloud-Systeme, Websites, Kryptowährungen, Bilanzierungspraxis, Rechnungslegungsstandards, kritische Betrachtung, Herausforderungen, Handlungsempfehlungen.
Digitale Vermögenswerte werden primär als immaterielle Vermögenswerte eingeordnet und unterliegen damit den Regelungen des IAS 38.
Kryptowährungen werden je nach Verwendungszweck oft als immaterielle Vermögenswerte oder als Vorräte bilanziert, wobei die Bewertung vor Herausforderungen hinsichtlich der Volatilität steht.
Bei Cloud-Systemen ist entscheidend, ob das Unternehmen die Kontrolle über die Software hat (Vermögenswert) oder lediglich eine Dienstleistung bezieht (Aufwand).
Nach IAS 38 müssen technische Realisierbarkeit, die Absicht zur Fertigstellung und der künftige wirtschaftliche Nutzen nachgewiesen werden, damit Entwicklungskosten aktiviert werden dürfen.
Die schnelle technologische Entwicklung führt oft zu einer Lücke zwischen Marktwert und Buchwert, da traditionelle Standards die Dynamik digitaler Geschäftsmodelle nur bedingt abbilden.
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