Bachelorarbeit, 2018
47 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Immaterielle Vermögensgegenstände und deren Bilanzierung nach IAS 38
2.1 Der Ansatz immaterieller Vermögensgegenstände
2.2 Eingangsbewertung
2.3 Folgebewertung
2.4 Angaben im Anhang der Bilanz
3 Bilanzielle Erfassung ausgewählter Aspekte der Digitalisierung
3.1 Bilanzielle Behandlung von Software
3.2 Bilanzierung von Cloud-Systemen
3.3 Bilanzielle Behandlung von Websites
3.4 Bilanzielle Behandlung von Kryptowährungen
4 Bilanzielle Darstellung von Aspekten der Digitalisierung in ausgewählten Unternehmen
4.1 Darstellung
4.2 Lufthansa AG: Bilanzierung der Aspekte der Digitalisierung
4.3 Zalando SE: Bilanzierung der Aspekte der Digitalisierung
5 Kritische Betrachtung der aktuellen Rechnungslegungsstandards
6 Fazit und Ausblick
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die Möglichkeiten und Herausforderungen bei der bilanziellen Abbildung verschiedener Digitalisierungsaspekte (wie Software, Cloud-Systeme und Kryptowährungen) nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS. Dabei wird analysiert, inwieweit diese Aspekte als immaterielle Vermögenswerte gemäß IAS 38 aktiviert werden können und wie Unternehmen diese in der Praxis darstellen.
3.4 Bilanzielle Behandlung von Kryptowährungen
Die mediale Aufmerksamkeit im Jahresverlauf 2017 rückte einen weiteren Aspekt der Digitalisierung in den Vordergrund. Kryptowährungen, also digitale Zahlungsmittel, werden zunehmend auch als alternatives Zahlungsmittel bei einer immer größeren Anzahl von Unternehmen, wie Microsoft oder PayPal akzeptiert und genutzt. Die Bosch Venture Capital GmbH investiert darüber hinaus in die Kryptowährung IOTA, um neben der Nutzung der digitalen Zahlungsmittel auch die Abwicklungs-Technologie für weitere Geschäftsbereiche zu nutzen. Dadurch dass es innerhalb des Blockchain Transaktionssystems keinen Finanzintermediär gibt, entstehen Kosten- und Geschwindigkeitsvorteile.
In der internationalen Rechnungslegung nach IFRS wurden bisher keine auf Kryptowährungen ausgerichteten Vorgaben gemacht, wodurch die Einordnung in das vorliegende Normengefüge der IFRS vorgenommen werden muss. Eine Bilanzierung dieses Digitalisierungsaspekts ist ebenfalls nach IAS 38 möglich. Das zu prüfende Ansatzkriterium der Identifizierbarkeit ist gegeben, da Kryptowährungen vom Unternehmen durch Verkauf, Übertragung und Tausch separiert werden können. Darüber hinaus ist Kryptowährung ohne physische Substanz, nicht-monetär und erfüllt die Voraussetzungen der Verfügungsgewalt und des künftigen wirtschaftlichen Nutzens. Die Voraussetzung nach IAS 38.21 (b), dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können, ist bei erworbener Kryptowährung unproblematisch.
Bei selbst erstellten Kryptowährungen ist die Erfassung der Herstellungskosten wie IT-, Strom- und Lohnkosten von IT-Personal allerdings mit höherem Aufwand verbunden.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Transformation von analogen zu digitalen Geschäftsmodellen ein und erläutert die daraus resultierenden Herausforderungen für die Rechnungslegung nach IFRS.
2 Immaterielle Vermögensgegenstände und deren Bilanzierung nach IAS 38: Dieses Kapitel definiert die Kriterien für den Ansatz, die Erstbewertung und die Folgebewertung von immateriellen Vermögenswerten nach dem IAS 38.
3 Bilanzielle Erfassung ausgewählter Aspekte der Digitalisierung: Hier wird die Anwendung der IAS 38-Vorschriften auf spezifische digitale Phänomene wie Software, Cloud-Systeme, Websites und Kryptowährungen detailliert analysiert.
4 Bilanzielle Darstellung von Aspekten der Digitalisierung in ausgewählten Unternehmen: Dieser Abschnitt untersucht anhand der Geschäftsberichte der Lufthansa Group und der Zalando SE die praktische Umsetzung der Bilanzierung von Digitalisierungsaspekten.
5 Kritische Betrachtung der aktuellen Rechnungslegungsstandards: Es erfolgt eine kritische Analyse der bestehenden IFRS-Regelungen im Hinblick auf Ermessensspielräume und die Notwendigkeit einer Anpassung an agile Entwicklungsprozesse.
6 Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass eine Weiterentwicklung der Standards hin zu einer präziseren Abbildung digitaler Transformation sinnvoll wäre.
Digitalisierung, IFRS, IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte, Software, Cloud-Systeme, Kryptowährungen, Bilanzierung, Anschaffungskosten, Folgebewertung, Aktivierung, Geschäftsbericht, Lufthansa Group, Zalando SE, Rechnungslegung
Die Arbeit befasst sich mit der bilanziellen Erfassung von Digitalisierungsaspekten (wie Software, Websites, Cloud-Systeme und Kryptowährungen) im Rahmen der internationalen Rechnungslegung nach IFRS.
Zentrale Themen sind die Einordnung digitaler Güter als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38, deren Bewertung, die Bilanzierungspraxis in großen Unternehmen sowie die kritische Reflexion des aktuellen Normengefüges.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Unternehmen verschiedene Aspekte der Digitalisierung nach IFRS bilanzieren können und welche Herausforderungen dabei entstehen.
Die Arbeit nutzt eine theoretische Aufarbeitung der IFRS-Standards (insbesondere IAS 38) in Kombination mit einer empirischen Analyse von Geschäftsberichten ausgewählter Unternehmen (Lufthansa Group und Zalando SE).
Im Hauptteil werden zunächst die theoretischen Grundlagen der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten nach IAS 38 gelegt, anschließend wird die Bilanzierung spezifischer Digitalisierungsaspekte analysiert und an zwei Praxisbeispielen veranschaulicht.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Digitalisierung, IFRS, IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte, Bilanzierung, Software, Kryptowährungen und Praxisanalyse charakterisiert.
Aufgrund fehlender spezifischer IFRS-Vorgaben werden Kryptowährungen in der Regel als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 bilanziert, sofern die Definitions- und Ansatzkriterien (wie Identifizierbarkeit und künftiger wirtschaftlicher Nutzen) erfüllt sind.
Der Autor kritisiert insbesondere die breiten Ermessensspielräume bei der Trennung von Forschungs- und Entwicklungsphasen sowie den geringen Informationsgehalt in den Bilanzen durch die Zusammenfassung digitaler Aspekte in zu allgemeine Gruppen.
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