Bachelorarbeit, 2017
59 Seiten, Note: 15
1 EINLEITUNG
2 VORSTELLUNG DER THEORIEN
2.1 TRENNUNGSTHEORIE
2.1.1 Strenge Trennungstheorie
2.1.2 Modifizierte Trennungstheorie
2.1.3 Untersuchung der Auswirkungen beim Übertragenden
2.2 EINHEITSTHEORIE
3 KRITISCHE ANALYSE DER RECHTSPRECHUNG
3.1 BFH-Urteil vom 11.12.2001, VIII R 58/98
3.1.1 Sachverhalt und Entscheidung
3.1.2 Übernahme einer Verbindlichkeit als Entgelt
3.1.3 Rechtsgrundlage der strengen Trennungstheorie?
3.2 ENTWICKLUNG DER MODIFIZIERTEN TRENNUNGSTHEORIE DURCH DEN IV. SENAT DES BFH
3.2.1 BFH-Urteil vom 21.06.2012, IV R 1/08
3.2.1.1 Sachverhalt und Entscheidung
3.2.1.2 Reichweite
3.2.2 BFH-Urteil vom 19.09.2012, IV R 11/12
3.2.2.1 Sachverhalt und Entscheidung
3.2.2.2 Entnahmeproblematik
3.2.2.3 Reichweite des Urteils
3.2.3 Bestimmung der vom IV. Senat angewandten Theorie
4 VORLAGEBESCHLUSS AN DEN GROßEN SENAT DES BFH VOM 27.10.2015, X R 28/12
4.1 SACHVERHALT
4.2 BEURTEILUNG DER ENTGELTLICHKEIT
4.3 VERGLEICH ZU URTEILEN DES IV. SENATS
5 UNTERSUCHUNG UND BEWERTUNG DER THEORIEN
5.1 ANWENDUNG DER EINHEITSTHEORIE
5.1.1 Überspringen stiller Reserven
5.1.2 Übertragbarkeit der Gründe für die Einheitstheorie auf Einzelwirtschaftsgüter
5.2 STRENGE ODER MODIFIZIERTE TRENNUNGSTHEORIE
5.2.1 Ableitung aus Wortlaut und Zivilrecht/Schenkungsteuerrecht
5.2.2 Argumente für die strenge Trennungstheorie
5.2.3 Argumente für die modifizierte Trennungstheorie
5.2.4 Behandlung beim Erwerber
6 ABSCHLIEßENDE BEURTEILUNG
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die steuerliche Behandlung der teilentgeltlichen Übertragung eines Einzelwirtschaftsguts im Rahmen des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG und analysiert kritisch die Divergenz zwischen der strengen Trennungstheorie der Finanzverwaltung und der vom IV. Senat des BFH angewandten modifizierten Trennungstheorie.
2.1.1 Strenge Trennungstheorie
Nach der strengen Trennungstheorie, auch reine Trennungstheorie genannt 11, wird ein teilentgeltliches Rechtsgeschäft in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Bestandteil zerlegt.12
Die Aufteilung richtet sich nach dem Verhältnis des Entgelts zum Verkehrswert des übertragenen WG. Entsprechend dieses Aufteilungsverhältnisses wird der BW des WG ebenfalls auf den entgeltlichen und den unentgeltlichen Teil der Übertragung verteilt.13 Konsequenz der Aufteilung ist, dass der BW, der auf den unentgeltlichen Teil entfällt, sofern eine begünstigte Übertragung gem. § 6 Abs. 5 S. 3 EStG vorliegt, vom Erwerber fortzuführen ist. Der auf den entgeltlichen Teil entfallende BW wird dem Entgelt gegenübergestellt, was zu einer Aufdeckung von stillen Reserven führt, soweit das Entgelt den anteiligen BW überschreitet.14 Die im gesamten WG vorhandenen stillen Reserven werden in Höhe der Entgeltlichkeitsquote realisiert.15
Kennzeichen der strengen Trennungstheorie ist mithin, dass sie unabhängig von der Höhe des Entgelts immer zu einer Aufdeckung von stillen Reserven führt.16 Dies ist dadurch zu erklären, dass auf Grund des Aufteilungsmaßstabs der auf den entgeltlichen Teil entfallende BW immer geringer als das Entgelt ist.
Angewendet wird die strenge Trennungstheorie von der Finanzverwaltung 17 , welche an dieser Rechtsauslegung schon seit Jahrzenten festhält. Bereits im Mitunternehmererlass fand die strenge Trennungstheorie Eingang; allerdings noch ohne Vorgabe einer konkreten Berechnungsmethode.18
1 EINLEITUNG: Die Einleitung erläutert die Problemstellung bei teilentgeltlichen Übertragungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft und stellt die widerstreitenden Auffassungen von Finanzverwaltung und BFH dar.
2 VORSTELLUNG DER THEORIEN: Dieses Kapitel definiert und analysiert die verschiedenen steuerlichen Lösungsansätze, insbesondere die strenge sowie die modifizierte Trennungstheorie, und untersucht deren Auswirkungen anhand von Fallbeispielen.
3 KRITISCHE ANALYSE DER RECHTSPRECHUNG: Es erfolgt eine detaillierte Untersuchung der BFH-Urteile des VIII. und IV. Senats, um die jeweilige Rechtsauffassung zur Buchwertzuordnung und die Reichweite dieser Entscheidungen zu ergründen.
4 VORLAGEBESCHLUSS AN DEN GROßEN SENAT DES BFH VOM 27.10.2015, X R 28/12: Dieses Kapitel widmet sich dem konkreten Sachverhalt, der die Divergenz zwischen den Senaten verdeutlicht und schließlich zur Vorlage beim Großen Senat geführt hat.
5 UNTERSUCHUNG UND BEWERTUNG DER THEORIEN: Hier findet die vertiefende Diskussion der Argumente aus Literatur und Rechtsprechung statt, um die Eignung der verschiedenen Theorien kritisch zu bewerten.
6 ABSCHLIEßENDE BEURTEILUNG: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und spricht sich unter Berücksichtigung der vorangegangenen Argumentation für die strenge Trennungstheorie aus.
Teilentgeltliche Übertragung, § 6 Abs. 5 S. 3 EStG, Strenge Trennungstheorie, Modifizierte Trennungstheorie, Einheitstheorie, Stille Reserven, Buchwertfortführung, Veräußerungsgewinn, Mitunternehmerschaft, Entnahme, Betriebsvermögen, Großer Senat des BFH, Mischentgelt, Rechtsgrundlage, Steuerstundung.
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von teilentgeltlichen Übertragungen von Wirtschaftsgütern zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft gemäß § 6 Abs. 5 S. 3 EStG.
Im Fokus stehen die verschiedenen Lösungsansätze zur Aufteilung des Buchwerts, insbesondere die strenge Trennungstheorie der Finanzverwaltung im Vergleich zur modifizierten Trennungstheorie der BFH-Rechtsprechung.
Ziel ist es, die divergierenden Rechtsauffassungen kritisch zu hinterfragen und zu erörtern, welcher Theorie zur Ermittlung der steuerlichen Rechtsfolgen bei teilentgeltlichen Übertragungen zu folgen ist.
Es erfolgt eine rechtswissenschaftliche Analyse durch Auswertung einschlägiger BFH-Urteile, Literaturbeiträge und die Anwendung steuerlicher Lösungsansätze auf praxisnahe Fallbeispiele.
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der Theorien, die Analyse der relevanten BFH-Rechtsprechung sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Argumentationslinie der jeweiligen Ansätze unter Berücksichtigung von Leistungsfähigkeits- und Subjektsteuerprinzip.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie "Teilentgeltliche Übertragung", "strenge Trennungstheorie", "Buchwertfortführung" und "stille Reserven" geprägt.
Sie entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe bei einer teilentgeltlichen Übertragung stille Reserven aufgedeckt werden müssen, was erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast der Beteiligten hat.
Der Beschluss zeigt die aktuelle Rechtsunsicherheit auf, da die verschiedenen Senate des BFH in der Frage der Buchwertzuordnung keine konforme Lösung finden konnten, was eine Entscheidung des Großen Senats erforderlich macht.
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