Bachelorarbeit, 2017
59 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Jugendkriminalität
2.1 Ausmaß der Jugendkriminalität in Deutschland anhand von Mehrfachtatverdächtigen
2.2 Jugendspezifische Straftaten
2.3 Ursachen der Jugendkriminalität
2.3.1 Gelegenheitstheoretische Annahmen
2.3.2 Drogen und Suchtgefahren
2.3.3 Medien und Gewalt
3. Kooperationsprobleme bei der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sozialarbeit
4. Initiative „Kurve kriegen“ zur Prävention von Jugendkriminalität
4.1 Darstellung der Initiative „Kurve kriegen“
4.2 Kurve kriegen – Ein wirksames Projekt der Prävention?
4.2.1 Analyse der subjektiven Bewertung
4.2.2 Analyse der Vorteile von „Kurve kriegen“
4.2.3 Analyse der Probleme von „Kurve kriegen“
4.2.4 Analyse der Delinquenzentwicklung der Kinder und Jugendlichen im Hellfeld
4.2.5 Fazit
5. Handlungsempfehlungen zur verbesserten Prävention gegen Jugendkriminalität und Kooperation der Polizei mit Sozialer Arbeit
6. Fazit
Wird die aktuelle Lage Deutschlands betrachtet, ist jedem Menschen schnell klar, dass Kriminalitätsprävention, sowie die Zusammenarbeit von Polizei und Sozialer Arbeit immer mehr an Aktualität gewinnt.
Übergriffe von meist jugendlichen Tätern werden immer brutaler und rücksichtsloser.
Als Beispiel müssen lediglich Begriffe wie: „Jugendkriminalität“, „Schlägereien“, „Gewalt“ oder „Intensivtäter“ in einer Internet Suchmaschine eingegeben werden. Schon werden dem Nutzer unendliche viele Berichte, Statistiken und Zeitungsartikel zu dem oben genannten Themen angezeigt.
Kaum eine andere Bevölkerungsgruppe wird in der Gesellschaft derart kritisch beurteilt wie die Jugendlichen und Heranwachsenden.
Jüngst wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2016 veröffentlicht. Aus dieser geht unter anderem hervor, dass die Anzahl der Mehrfachtatverdächtigen unter 21 Jahren (Intensivtäter) zunehmender Natur ist.
Der Bundesinnenminister Thomas de Maiziere erklärte hierzu, dass die Zahl der verübten Straftaten zwar im Wesentlichen gleich geblieben sei, es dennoch mehr Gewaltdelikte aller Art gegeben habe[1].
Meine Arbeit wird sich demnach mit den Kooperationsmöglichkeiten von Polizei und Sozialer Arbeit zur Prävention von Jugendkriminalität beschäftigen. Als Praxisbeispiel wird sich näher mit der NRW-Initiative „Kurve kriegen“ auseinander gesetzt. Dies ist ein im Jahr 2011 ins Leben gerufenes Präventionsprojekt zur Verhinderung von Jugendkriminalität.
Kriminalprävention ist einer der wichtigsten Bausteine zur Verhinderung von weiteren Straftaten und trägt somit dazu bei, dass weniger Menschen Opfer einer Straftat werden.
Wie bereits beschrieben, ist Jugendkriminalität allgegenwärtig und Gründe dafür komplex.
Deshalb stellt sich die Frage, wie die Kooperation von Polizei und Sozialen Organisationen verbessert werden kann, um Jugendkriminalität umfassend bekämpfen zu können.
Durch die Kooperation muss eine stärkere Vernetzung stattfinden. Damit wird versucht, unterschiedliches Kompetenzwissen zu vereinen und somit einen breiteren Ansatz zur Bekämpfung von Jugendkriminalität zu gewinnen.
Des Weiteren werden Handlungsempfehlungen zur verbesserten Prävention von Jugendkriminalität und der Kooperation zwischen Sozialarbeit und Polizei ausgesprochen.
Zunächst wird dargelegt, was unter dem Begriff der Jugendkriminalität zu verstehen ist. Dabei wird auf die Ursachen, sowie dem Ausmaß der Jugendkriminalität in Deutschland eingegangen.
Die grundlegenden Ursachen für die Entstehung von Jugendkriminalität müssen erläutert werden, da nur so eine wirkungsvolle Prävention in Zusammenarbeit von Sozialarbeit mit der Polizei stattfinden kann.
Im Unterpunkt „Ausmaß der Jugendkriminalität in Deutschland“ werden insbesondere die Mehrfachtatverdächtigen (Intensivtäter) beleuchtet.
Dies ist wichtig, um im weiteren Verlauf zu verstehen, worauf es bei der gezielten Kriminalprävention ankommt, wo sie ansetzt und wie sie wirkt.
Anschließend werden die Kooperationsprobleme bei der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sozialarbeit beschrieben. Diese lassen sich vor allem auf Grund der differenten Aufgabenbereiche zurückführen.
Im nächsten Abschnitt wird das kriminalpräventive Projekt des Landes Nordrhein-Westfalen „Kurve kriegen“ analysiert. Anhand dieser Analyse, soll dargestellt werden, was ein wirksames Präventionsprojekt ausmacht und welche Vor- sowie Nachteile auftreten können.
Darauf folgt das Fazit, in welchem zusammenfassend alle Ergebnisse beschrieben werden. Ebenfalls soll die eingangs aufgeworfene Frage ob „Kurve kriegen“ ein wirksames Projekt der Prävention ist, beantwortet werden.
Aufbauend darauf werden im Nachfolgenden Handlungsempfehlungen zur verbesserten Prävention gegen Jugendkriminalität und der Kooperation zwischen Polizei und Sozialer Arbeit gegeben.
In diesem Kapitel werden stichwortartig Handlungsempfehlungen aufgezählt, die nach der Meinung des Autors zur verbesserten Kooperation zwischen Polizei und Sozialarbeit und zur wirksamen Prävention gegen Jugendkriminalität beitragen können.
Am Ende der Arbeit folgt ein zusammenfassendes Fazit, dass alle wichtigen Ergebnisse, einen Ausblick und die Meinung des Autos zum Thema wiedergibt.
„Kriminalität unter Jugendlichen nimmt zu. Die jungen Straftäter werden gewalttätiger und brutaler, Mädchen holen gegenüber Jungen auf. [...] Schuld an der Entwicklung ist der gesteigerte (Gewalt-) Medienkonsum[2].“
Ob diese Aussage zutrifft, soll in den nachfolgenden Unterpunkten beantwortet werden.
Dementsprechend werden Jugendspezifische Straftaten näher beleuchtet. Auf Ursachen der Jugendkriminalität eingegangen, sowie das Ausmaß der Jugendkriminalität in Deutschland erläutert.
Im Zusammenhang mit Jugendlichen wird der Begriff Delinquenz verwendet, der aus dem angloamerikanischen Jugendstrafrecht Ende des 19. Jahrhunderts hervorgeht und Ordnungs- bzw. Gesetzesverstöße Jugendlicher von kriminellen Handlungen Erwachsender abgrenzen soll[3].
Bevor die Frage gestellt wird, ob es Jugendspezifische Straftaten gibt und in welchem Ausmaß diese auftreten, muss geklärt werden auf welche Altersgruppen das Jugendstrafrecht Anwendung findet.
Das Jugendstrafrecht unterscheidet zwischen Jugendlichen (14- bis 17-Jährige) und Heranwachsenden (18- bis 20-Jährige). Für diese Altersgruppen findet das allgemeine Straf- und Strafprozessrecht keine Anwendung[4].
Die Anwendung des Jugendstrafrechts hat vor allem präventiven Charakter. So soll das Strafverfahren vorrangig am Erziehungsgedanken ausgerichtet werden[5].
„Das Jugendgerichtsgesetz und Sanktionspraxis orientieren sich an den drei typischen Merkmalen der Jugendkriminalität:
- der Ubiquität kriminellen Verhaltens, die nicht nur für die Kinderkriminalität festgestellt wurde,
- der Episodenhaftigkeit solcher Auffälligkeiten und
- der Spontanremission (Spontanbewährung), „wonach Delinquenz im Jugendalter im Regelfall von selbst aufhört [...]“[6].“
Wird ausschließlich den Medien Glauben geschenkt, dann könnte der Entschluss gefasst werden, dass Jugendkriminalität die größte kriminalpolitische Bedeutung beigemessen werden sollte.
Das dies nicht so ist, wird anhand der Wirtschaftskriminalität deutlich.
Die verursachten Schäden der Wirtschaftskriminalität belaufen sich, im Gegensatz zu den letzten Jahren, auf weniger als 50 Prozent des Gesamtschadens aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten.
Der gesamte Schaden liegt bei 6.990 Mio. Euro.
Der nur durch die Wirtschaftskriminalität entstandene Schaden beläuft sich auf 2.887 Mio. Euro[7].
Trotz der rückläufigen Entwicklung unterstreicht die hohe Gesamtsumme die erheblichen Auswirkungen der Wirtschaftskriminalität[8].
Daraus ergibt sich, dass diverse andere Kriminalitätsformen vorkommen, die in der Gesellschaft einen deutlich höheren Schaden verursachen können.
Da dieser Art des Schadens meist einzelne Personen oder Unternehmen betrifft, bekommt die Allgemeinheit von dem Ausmaß der Wirtschafts- oder Cyberkriminalität nicht viel mit.
Anders sieht es bei manifesten Gewaltdelikten aus, die meist von jugendlichen Straftätern begangen werden.
Das allgemeine Interesse hat sich in den letzten Jahren merklich erhöht, was auch mit einer stärkeren Präsenz der Massenmedien zusammenhängt[9].
So vertritt auch Boeger die Meinung, dass eine unvoreingenommene Diskussion oft aufgegeben wird, wenn die Öffentlichkeit mit brutalen Übergriffen konfrontiert wird. Nicht selten, so Boeger, wird der Ruf nach Rache gefordert, die Täter härter zu bestrafen und weg zu schließen[10].
Zunächst ist zu klären, was unter einem „Intensivtäter“ zu verstehen ist.
Der Begriff des Intensivtäters wird nicht einheitlich verwendet.
So schreibt Boeger, dass es sich bei einem Mehrfach-bzw. Intensivtäter um einen Rückfalltäter handelt. Der sowohl durch eine gehäufte Straffälligkeit in Erscheinung tritt, als auch durch die Art und Weise der Durchführung und Schwere der verübten Straftaten[11].
Die Polizeiliche Kriminalstatistik im Land NRW, definiert Mehrfachtatverdächtige als Tatverdächtige ab acht Jahren, die in einem Jahr mit fünf oder mehr Straftaten erfasst werden[12].
Anders als in Nordrhein-Westfalen nennt die Polizeiliche Kriminalstatistik der Bundesrepublik Deutschland einen Tatverdächtigten dann „Mehrfachtatverdächtiger“, wenn dieser mindestens zweimal im Jahr polizeilich erfasst worden ist[13].
Das nachfolgende Diagramm zeigt die Tatverdächtigen nach Anzahl der polizeilichen Erfassungen im Berichtsjahr (Mehrfachtatverdächtige).
Die große Beachtung der Intensivtäter rührt daher, dass diese relativ kleine Gruppe, knapp ein Viertel (25,2 Prozent, 2015: 24,3 Prozent[14] ) der gesamten Straftaten begeht.
Generell ist in jedem Häufigkeitsfeld der Tatverdächtigen ein Anstieg zu dem vergangen Jahr zu verzeichnen.
Ebenso wurde eine neue Kategorie, der über 20 fach straffällig gewordenen Jugendlichen, eingeführt[15].
„[…] Bundesinnenminister de Maiziére erklärte hierzu: „Wir leben weiterhin in einem sicheren Land, müssen und werden aber alle nötigen Anstrengungen unternehmen, damit dies auch so bleibt[16].“
Daraus ergibt sich, dass gezielte Prävention zur Verhinderung von Straftaten und der Schutz von Opfern krimineller Handlungen nicht vernachlässigt werden darf.
2.2 Jugendspezifische Straftaten
Schwere Gewalttaten junger Männer stehen immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit.
Jugendkriminalität betrifft in den Augen der Öffentlichkeit gerade schwerwiegende Gewaltverbrechen wie etwa Tötungsdelikte oder bestimmte Raubdelikte.
Diese wird durch die Medien von derartigen Taten informiert[17].
Im nachfolgenden sind mehrere Schlagzeilen aus bekannten Online Zeitungen aufgeführt.
Diese behandeln schwere Gewalttaten, die von offensichtlich jugendlichen Tätern, begangen wurden. „Schon wieder Berlin - Mann tritt Opfer U-Bahn Treppe hinunter[18] “ „U-Bahn Attacke in München – Drei Männer schlagen Mann nieder und treten ihm gegen Kopf[19] “ „Zwei Jugendliche (17/18) am Dienstag in Bahnhofsnähe festgenommen: Brutale Tritte in Soest auf am Boden liegenden Kontrolleur der Eurobahn[20] “
Zur Verdeutlichung wird die Polizeiliche Kriminalstatistik NRW aus dem Jahre 2016 näher betrachtet. Diese fasst unter anderem die in einem Jahr angezeigten Straftaten zusammen.
Die nachfolgende Tabelle wird herangezogen, da sie die allgemeine Zu-/Abnahme von Straftaten, nach Altersgruppen sortiert, darstellt.
Der Fokus dabei liegt bei Jugendlichen und Heranwachsenden, da nur diese Personengruppe Straftaten begehen kann, die unter dem Begriff der Jugendkriminalität subsumiert werden.
Bei den Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) stieg die Zahl der Tatverdächtigen von 6106 auf 6113. Dies ist eine Zunahme von +0,1%.
Bei den Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) fiel die Zahl der Tatverdächtigen von 8155 auf 7772. Dies ist eine Abnahme von -4,7%.
Es stellt sich heraus, dass Jugendliche, Heranwachsende, sowie junge Erwachsene im Vergleich mit den anderen Altersgruppen stark mit Kriminalität belastet sind.
Somit wird deutlich, dass die These, Jugendkriminalität steigt immer weiter an, nicht vollständig unterschrieben werden kann.
Trotzdem ist ein minimaler Anstieg bei Jugendlichen Tatverdächtigen zu verzeichnen.
Mehrere Faktoren könnten dafür verantwortlich sein.
Bei einem Anstieg von sieben Tatverdächtigen auf das komplette Jahr ist es denkbar, dass durch bessere Aufklärungsarbeit der ermittelnden Behörden die Zunahme zustande gekommen ist. Ebenso könnte sich der Anstieg, durch ein gesteigertes Anzeigeverhalten der Bürger, ergeben.
Ein weiterer Faktor, welcher den Anstieg erklären könnte ist, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik nur das „Hellfeld“ der Kriminalität beleuchtet wird.
Dieses „Hellfeld ist ein kleiner Ausschnitt der Gesamtkriminalität. Die restliche Kriminalität verbleibt im „Dunkelfeld“.
Während also das Hellfeld die ganz überwiegend polizeilich registrierten Delikte umfasst, betrifft das Dunkelfeld Geschehnisse, die den Strafverfolgungsbehörden als Straftaten hätten gemeldet werden können, aber nicht gemeldet worden sind[21].
Dieser Teil kann somit nicht in die Statistiken einfließen.
Damit könnte ein weiterer Grund geschaffen sein, der für den Anstieg der Jugendlichen Tatverdächtigen verantwortlich ist. Es wurden generell mehr Straftaten entdeckt und zur Anzeige gebracht.
Dennoch werden Jugendliche und Kinder, die Delikte verüben, grundsätzlicher seltener als andere Altersgruppen angezeigt[22].
Im Nachfolgenden wird eine Studie betrachtet, in welcher Jugendliche auf freiwilliger Basis angeben konnten, ob und in wie fern sie Straffällig geworden sind. Dabei handelt es sich um einen Ausschnitt der „Dunkelfeld“ Kriminalität.
Aus diesem Schaubild geht hervor, dass schwere Formen der Kriminalität auch bei Jugendlichen vorkommen. Diese Formen der Straftaten, wie beispielsweise Erpressung, sexuelle Gewalttaten oder Einbrüche sind jedoch weit aus geringer vertreten, als diverse andere Delikte.
Die meisten der befragten Jugendlichen gaben an Straftaten wie Vandalismus, Körperverletzung, Ladendiebstähle und Verkaufen von Raubkopien begangen zu haben.
Eine Gruppe von Straftaten, die oft aus einer gruppendynamischen Situation, geschehen können.
Die Gruppe gibt dem Einzelnen Halt und Orientierung. Je nachdem, wo und wie Hilfe oder Unterstützung gesucht wird, ergeben sich Gefahrenzonen und Ansatzpunkte für die Begehung von den oben genannten Straftaten[23].
Laut Studie begangen die weiblichen Befragten insgesamt ca. 50 Prozent weniger Straftaten, als die männlichen Befragten.
Bei den Ladendiebstählen sind die Deliktszahlen jedoch nahezu identisch.
Somit ist festzuhalten, dass sich die registrierte Jugendkriminalität ganz überwiegend als Männerkriminalität erweist[24].
Zusammenfassend werden also auch Straftaten begangen, bei denen keine Gewalt gegen Personen ausgeübt wird.
Nichts desto trotz begangen mehrere der befragten Jugendlichen Körperverletzungen und schwere Gewalttaten.
Diese werden nun eher von den Medien aufgeführt, als ein neues Graffiti oder eine eingeschlagene Scheibe am Bahnhof.
„Zur Erklärung von Jugendkriminalität werden diverse Erklärungsansätze herangezogen wie […] Persönlichkeitsmerkmale oder soziale Lebenslagen. Des Weiteren werden unterschiedliche Sozialisationsfaktoren für die Entwicklung abweichenden Verhaltens Jugendlicher identifiziert z.B. Gewalterfahrungen in der Familie, […] männliche Geschlechterstereotype oder Mediensozialisation[25].“
Somit wird deutlich, dass es mehrere Ursachen, die zur Jugendkriminalität führen können, gibt.
Dennoch wurden Theorien zur Erklärung entwickelt. Diese bieten Überlegungen zu Ursachen abweichenden Verhaltens Jugendlicher.
Einer dieser Erklärungsansätze ist der, der „Handlungssituationen und Tat-gelegenheiten“.
Dieser fand in der Vergangenheit weniger Aufmerksamkeit, als Ansätze, die auf Persönlichkeitsdifferenzen abspielen.
Die meisten Aktivitäten, die als Straftaten definiert sind, insbesondere die Eigentums- und Vermögensdelikte, werden von „normalen“ Menschen begangen. Diese sind meist nicht psychisch krank. Je mehr nun die „eigentümliche“ Psyche als Erklärungs-möglichkeit ausscheidet, desto eher rücken alltägliche Handlungsmuster, Lebensstile, Beziehungen und Gelegenheitsstrukturen in den Vordergrund[26].
Dementsprechend wird nun eher auf situative Momente der Tatgelegenheit eingegangen.
Vor allem bestimmte Orte oder Gruppenzugehörigkeit bieten besondere Anreize für normgemäßes oder normwidriges Verhalten[27].
Auch Schwind erklärt, dass durch Zusammentreffen von einerseits „Krisenorten“, günstigen Tatgelegenheiten (für Diebstahl, Raub etc.) und andererseits abgeschwächten Kontrollen, sowie guten Möglichkeiten des schnellen Unterrauchens, eine höhere Kriminalitätskonzentration stattfinden kann[28].
In Stadtgebieten liegen Geschäfte, Einkaufszentren und kleinere Läden dicht beieinander.
Meist befinden sich Diskotheken und Bars in unmittelbarer Nähe. Diese könnten dem Einzelnen oder der Gruppe die Möglichkeit bieten, Alkohol und selbstmitgebrachte illegale Drogen zu konsumieren. Diese Faktoren können ein kriminelles Verhalten verstärken (vgl. Abschnitt 2.3.2).
Somit hat kriminell werden etwas damit zu tun, welche Möglichkeiten sich der jeweiligen Person bieten. Es entscheidet sich somit auch über das jeweilige Freizeitverhalten des Einzelnen.
Kriminalität wird durch unstrukturierte Aufenthalte auf der Straße zusammen mit Gleichaltrigen begünstigt[29].
[...]
[1] BMI (Bundesinnenministerium des Innern). (2017). Licht und Schatten bei der Kriminalitätsentwicklung im Jahr 2016. URL: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2017/04/vorstellung-pks-pmk.html (aufgerufen am 27.04.2017).
[2] Koczorek, Michael. (Oktober, 2011). Kriminalität bei Jugendlichen: Nimmt die Gewalt zu?. Päditarie: Kinder- und Jugendmedizin hautnah. Medizin aktuell. 107. Jahrestagung DGKJ, Bielefeld. Online Ausgabe. URL: http://download.springer.com/static/pdf/743/art%253A10.1007%252FBF03364063.pdf?originUrl=http%3A%2F%2Flink.springer.com%2Farticle%2F10.1007%2FBF03364063&token2=exp=1492500043~acl=%2Fstatic%2Fpdf%2F743%2Fart%25253A10.1007%25252FBF03364063.pdf%3ForiginUrl%3Dhttp%253A%252F%252Flink.springer.com%252Farticle%252F10.1007%252FBF03364063*~hmac=3d3e4eb93481d3fe1c25affd2d24e4c8ecff86729d6b4f8edb2b48c5f611de3f (aufgerufen am 18.04.2017).
[3] Ecarius, Jutta/Eulenbach, Marcel/Fuchs, Thorsten/Walgenbach, Katharina. (2011). Jugend und Sozialisation. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 183. (künftig zitiert: Ecarius/Eulenbach/Fuchs/Walgenbach, 2011)
[4] Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz: §1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG). URL: http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/BJNR007510953.html#BJNR007510953BJNG000100319 (aufgerufen am: 18.04.2017).
[5] Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz: §2 Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG). URL: https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__2.html (aufgerufen am: 21.04.2017).
[6] Schwind, Hans Dieter. (2013). Kriminologie. (22. Auflage). Heidelberg: Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, S. 77. (künftig zitiert: Schwind, 2013)
[7] BKA (Bundeskriminalamt). (2015). Wirtschaftskriminalität: Bundeslagebild 2015. S. 5. URL: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Wirtschaftskriminalitaet/wirtschaftskriminalitaetBundeslagebild2015.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (aufgerufen am 22.04.2017).
[8] ebd., S. 11.
[9] Hessisches Landeskriminalamt. (2008). Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen: Basisbericht. S. 46. URL: https://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/2a6/binarywriterservlet?imgUid=2c7639b5-ac5b-8214-13bd-512109241c24&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111 (aufgerufen am: 24.04.2017).
[10] Boeger, A. (2011). Jugendliche Intensivtäter: Interdisziplinäre Perspektiven. Wiesbaden: VS Verlags-GmbH, S. 7. (künftig zitiert: Boeger, 2011)
[11] Ebd., S. 7.
[12] Polizei Nordrhein-Westfalen Landeskriminalamt. (2016). Polizeiliche Kriminalstatistik für NRW 2016. S. 44. URL: https://www.polizeinrw.de/media/Dokumente/PKS/2016/PKS_Jahrbuch_2016_II.pdf (aufgerufen am: 24.04.2017).
[13] Bundesministerium des Innern. (2016). Bericht zur polizeilichen Kriminalstatistik 2016. S. 61. URL: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2016/pks2016ImkBericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (aufgerufen am 25.04.2017).
[14] Bundesministerium des Innern. (2015). Polizeiliche Kriminalstatistik 2015. S. 56. URL: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2016/pks-2015.pdf?__blob=publicationFile (aufgerufen am 25.04.2017).
[15] ebd., S. 56.
[16] BMI (Bundesministerium des Innern). (2017). Licht und Schatten bei der Kriminalitätsentwicklung im Jahr 2016. URL: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2017/04/vorstellung-pks-pmk.html (aufgerufen am 25.04.2017).
[17] Walter, Michael/Neubacher, Frank. (2011). Jugendkriminalität (4. Auflage). Stuttgart: Richard Boorberg Verlag, S. 311. (künftig zitiert: Walter/Neubacher, 2011)
[18] (2017, 28. Januar). Schon wieder Berlin – Mann tritt Opfer U-Bahn Treppe hinunter. Bild. Online Ausgabe. URL: http://www.bild.de/regional/berlin/u-bahn-treter/mann-tritt-opfer-ubahn-treppe-runter-50002298.bild.html (aufgerufen am: 19.04.2017).
[19] Polizeipräsidium München. (2017, 21. Februar). U-Bahn-Attacke in München – Drei Männer schlagen Mann nieder und treten ihm gegen Kopf. Online Focus. Online Ausgabe. URL: http://www.focus.de/regional/muenchen/u-bahn-attacke-in-muenchen-drei-maenner-schlagen-mann-nieder-und-treten-ihm-gegen-kopf_id_6681654.html (aufgerufen am 19.04.2017).
[20] (2017, 26. April). Zwei Jugendliche (17/18) am Dienstag in Bahnhofsnähe festgenommen: Brutale Tritte in Soest auf am Boden liegenden Kontrolleur der Eurobahn. Come-on. Online Ausgabe. URL: https://www.come-on.de/nordrhein-westfalen/brutale-tritte-soest-boden-liegenden-kontrolleur-eurobahn-8216096.html (aufgerufen am 26.04.2017).
[21] Walter/Neubacher, 2011, S. 227.
[22] Schwind, 2013, S. 418.
[23] Walter/Neubacher, 2011, S. 98.
[24] ebd., S. 235.
[25] Ecarius/Eulenbach/Fuchs/Walgenbach, 2011, S. 177.
[26] Walter/Neubacher, 2011, S. 64.
[27] ebd., S. 65.
[28] Schwind, 2013, S. 151.
[29] Walter/Neubacher, 2011, S. 185.
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