Diplomarbeit, 2005
85 Seiten, Note: 2,7
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Wesentliche Grundlagen
2.1 Darstellung und Übergang von IAS 35 nach IFRS 5
2.2 Überblick und Anwendungsbereich des IFRS 5
3 Bewertung und Bilanzierung von Anlagen und Veräußerungsgruppen
3.1 Definition und Differenzierung der Vermögenswerte
3.2 Kriterienkatalog für zur Veräußerung gehalten
3.3 Erstmalige Bewertung nach IFRS 5 (2004)
3.3.1 Grundsatz
3.3.2 Vierstufenprozess
3.3.3 Erläuterung anhand einiger Beispiele
3.4 Bewertung in Folgeperioden
3.4.1 Aussetzung der planmäßigen Abschreibung
3.4.2 Wertänderung einzelner langfristiger Vermögenswerte
3.4.3 Wertänderungen von Abgangsgruppen
3.5 Maßgebliche Korrekturen bei Planänderungen
4 Aufgegebene Geschäftsbereiche und Beteiligungen
4.1 Abzugrenzende Geschäftsbereiche
4.2 Bewertung und Bilanzierung aufgegebener Geschäftsbereiche
4.2.1 Allgemeine Definition der Bewertungsverfahren
4.2.2 Barwertparameter für die DCF-Methoden
4.2.3 Grenzfälle und Ermessensspielräume
4.3 Weitere Beteiligungsformen nach IFRS 5
5 Ausweis und Angaben
5.1 Ausweis in der IAS/IFRS-Bilanz und GuV
5.2 Anhangsangaben und Kapitalflussrechnung
6 Fazit und Ausblick
Diese Arbeit untersucht die Bilanzierung und Bewertung von langfristigen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen gemäß IFRS 5, um die Auswirkungen des neuen Standards auf die Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen aufzuzeigen und die Methodik der Abgrenzung sowie Bewertung detailliert darzustellen.
3.3.2 Vierstufenprozess
Die Ermittlung des zu bilanzierenden Wertes der singulären langfristigen Vermögenswerte bzw. einer Abgangsgruppe erfolgt nach einem vierstufigen Wertermittlungsprozess:
1. Bewertung vor der Umgliederung langfristiger Vermögenswerte: Bevor die Umgliederung und die entsprechende Bewertung nach IFRS 5 realisiert wird, ist eine vorrangige Bewertung des langlebigen Wirtschaftsgutes nach dem originären Standard vorzunehmen. Bei der Erstbewertung von Sachanlagen sind diese zu ihren AK/HK anzusetzen. Bei Erwerb eines Wirtschaftsgutes entsprechen die Anschaffungskosten dem Zahlbetrag. Ein Vermögenswert aus dem Sachanlagenbilanzbereich, der anderweitig erworben wird, ist gemäß IAS 16.6 (2004) zu seinem beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bewerten.
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Notwendigkeit der Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung und den Übergang von nationalen Standards zum IAS/IFRS-Regelwerk für börsennotierte Unternehmen.
2 Wesentliche Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert den Übergang von IAS 35 zu IFRS 5 sowie den Anwendungsbereich des neuen Standards im Kontext internationaler Konvergenzbemühungen.
3 Bewertung und Bilanzierung von Anlagen und Veräußerungsgruppen: Hier stehen die Kriterien zur Klassifizierung als „zur Veräußerung gehalten“ sowie die Bewertungsschritte bei Erst- und Folgebewertung gemäß IFRS 5 im Mittelpunkt.
4 Aufgegebene Geschäftsbereiche und Beteiligungen: Dieses Kapitel behandelt die Abgrenzung und Bewertung von aufgegebenen Geschäftsbereichen unter Verwendung verschiedener Unternehmensbewertungsmethoden wie dem DCF-Verfahren.
5 Ausweis und Angaben: Der Abschnitt fokussiert auf die Darstellung der Sachverhalte in der Bilanz, GuV sowie die erforderlichen Anhangsangaben und Kapitalflussrechnungen.
6 Fazit und Ausblick: Das Fazit resümiert die Herausforderungen der IFRS 5-Anwendung und bewertet den Beitrag des Standards zur Transparenz der Finanzberichterstattung.
IFRS 5, IAS 35, Bilanzierung, Bewertung, Fair Value, Veräußerungsabsicht, Abgangsgruppe, Discontinued Operations, Impairment Test, Niederstwertprinzip, Unternehmensbewertung, DCF-Verfahren, Konzernabschluss, Kapitalflussrechnung, Finanzberichterstattung.
Die Arbeit behandelt die Bilanzierung und Bewertung von langfristigen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen nach dem IFRS 5.
Zentrale Themen sind der Übergang vom IAS 35, der Anwendungsbereich von IFRS 5, Klassifizierungskriterien und Bewertungsmethoden.
Ziel ist die detaillierte Darstellung der Regelungen und Anwendungspflichten des IFRS 5 anhand praxisnaher Beispiele.
Es erfolgt eine detaillierte Analyse der Standardvorgaben des IFRS 5 sowie deren Vergleich und Einordnung in das IAS/IFRS-Regelwerk.
Der Hauptteil umfasst die Bewertung von Vermögenswerten, die Abgrenzung von Geschäftsbereichen sowie deren Ausweis in Bilanz und GuV.
IFRS 5, Fair Value, Abgangsgruppe, Discontinued Operations, Impairment, Bilanzierung, Unternehmensbewertung.
Während das HGB stark vom Vorsichtsprinzip und Gläubigerschutz geprägt ist, basiert IFRS 5 auf entscheidungsrelevanten Informationen und dem Fair Value.
Die 12-Monatsfrist ist ein wesentliches Kriterium: Die Veräußerung muss innerhalb eines Jahres ab dem Umklassifizierungszeitpunkt wahrscheinlich abgeschlossen sein.
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