Bachelorarbeit, 2012
41 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Karl Schustek – Biographie des Verlegers und Geschichte seines Verlages
2.1 Die Verlagsgründung in Wien und die Emigration im Krieg
2.2 Der Wiederaufbau des Verlagsgeschäfts in Lindau
2.3 Der Umzug nach Hanau am Main
2.4 Das Erotika-Verlagsprogramm im Visier der Staatsanwaltschaft – Der Fall Kamasutram
3 Voraussetzungen für die Indizierung „obszöner“ Literatur in den 1960er Jahren
3.1 Sittengeschichte und Wertewandel in der Gesellschaft
3.1.1 Klima der sexuellen Repression und Doppelmoral als Ausgangslage
3.1.2. Die Entwicklung der „Sexpansion“ ab Mitte des Jahrzehnts
3.2 Das „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften“ vom 9. Juni 1953
3.2.1 Inhalt und Aussage des Gesetzes
3.2.2 Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
3.2.3 Stimmen der Befürworter und Kritiker
3.2.4 Auswirkungen einer Indizierung für Verlage
4 Die Indizierung des Wirtshaus an der Lahn und des Bonifatius Kiesewet- ters
4.1 Die Geschichte der indizierten Werke – Volkslied oder Jugendgefähr- dung?
4.2 Die Indizierung 1967 durch die Bundesprüfstelle
4.2.1 Schusteks Verteidigungsstrategie: prominente Gutachter
4.2.2 Die Entscheidungen 1830/1831
5 Die Anfechtungsklage Schusteks und die Berufung der Bundesprüfstelle
5.1 Zur Beweisaufnahme: Die Argumentation Karl Schusteks
5.2 Zur Beweisaufnahme: Die Argumentation der Bundesprüfstelle
5.3 Der weitere Verfahrensverlauf
5.4 Endgültiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts 1972
6 Die Instrumentalisierung der Presse und des Buchhandels als Werkzeug gegen die Indizierung
6.1 Die Berichterstattung der Medien als kostenlose Werbung
6.2 Die Buchhändler-Rundschreiben als Mittel der Verkaufsförderung
6.3 Herausgabe einer „Image-Broschüre“
7 Fazit
Diese Arbeit untersucht die Indizierungspraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPS) in den 1960er Jahren am Beispiel des Verlegers Karl Schustek. Ziel ist es zu analysieren, wie Verleger rechtlich gegen Indizierungen vorgingen und welche Rolle gesellschaftlicher Wandel, juristische Argumentation sowie die Instrumentalisierung von Medien und Buchhandel dabei spielten.
3.1.2. Die Entwicklung der „Sexpansion“ ab Mitte des Jahrzehnts
Der Wertewandel, der sich in dieser Zeit in gesellschaftlicher und ideologischer Hinsicht vollzog, ist untrennbar mit den Schlagworten Liberalisierung, Medialisierung, Kommerzialisierung und Politisierung von Sexualität verbunden und muss als Zäsur gesehen werden. Die „sexuelle Revolution“ forderte neue Maßstäbe bezüglich Nacktheit, vor- und außerehelichen Sex und Aufklärung für Jugendliche. „Was man zuvor heimlich und verstohlen getan hatte, wurde nun offen praktiziert und lauthals verteidigt.“ Den (Print-)Medien, allen voran den Illustrierten Neue Illustrierte und Quick, die erste Busenenthüllungen schon früh auf ihren Titelblättern präsentierten, kam beim Prozess der sexuellen Befreiung der Gesellschaft als Motor und „wesentlicher Bestandteil der Selbstfindung einer kritischen Öffentlichkeit“ eine tragende Rolle zu. Sie verbreiteten die Diskussion um neue Werte und Normvorstellungen in weite Teile der Bevölkerung und drückten indirekt das neu entstandene Bedürfnis nach Aufhebung der Sexualtabus und der Prüderie der Nachkriegsgesellschaft aus. Ihren Ausgang nahm die „Sexpansion“, wie der Spiegel diese Bewegung 1966 in einem Leitartikel nannte, auch in der Veröffentlichung neuer sexualwissenschaftlicher Erkenntnisse, etwa der Kinsey-Report, der detailliert das Sexualleben darlegte und deutlich machte, wie weit Ideale und tatsächliche Sexualpraxis auseinanderklafften.
Die Kommerzialisierung des Sex nahm seinen Lauf: Sex war eine Ware geworden, Bücher, Filme und Zeitschriften mit erotischem Inhalt fanden reißenden Absatz in der Bundesrepublik. Die Verfechter der konservativen überkommenen Moral sahen sich heftigen Angriffen ausgesetzt, die Ankläger zeigten sich empört über diffamierende und unsachliche Reaktionen gegenüber Sexualaufklärungskampagnen und Verhütungsmethoden wie die Pille, das staatliche Bemühen um (Re-)Etablierung der Sittlichkeit war jedoch nicht mehr zeitgemäß. Die Studentenbewegung machte Fragen und Themen um die Geschlechterbeziehungen zum Politikum: Sexuelle Befreiung bedeutete für die rebellische Jugend ein Akt selbsttherapeutischer Identitätsfindung, einen Weg zur Bespiegelung der individuellen und familiären Geschichte sowie ein politisches Votum gegen die Vätergeneration.
1 Einleitung: Die Einleitung legt das Ziel der Arbeit fest, die Indizierungspraxis der BPS anhand des Fallbeispiels Schustek zu untersuchen und die rechtlichen sowie gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der 1960er Jahre zu beleuchten.
2 Karl Schustek – Biographie des Verlegers und Geschichte seines Verlages: Dieses Kapitel zeichnet den biographischen Werdegang von Karl Schustek nach und beschreibt die Geschichte seines Verlages sowie dessen Fokus auf erotische Literatur.
3 Voraussetzungen für die Indizierung „obszöner“ Literatur in den 1960er Jahren: Das Kapitel erläutert den gesellschaftlichen Wertewandel, die rechtlichen Grundlagen des Jugendschutzgesetzes von 1953 und die Arbeitsweise der Bundesprüfstelle.
4 Die Indizierung des Wirtshaus an der Lahn und des Bonifatius Kiesewet- ters: Hier wird der konkrete Indizierungsvorgang der beiden Werke 1967 durch die BPS sowie die Verteidigungsstrategie durch prominente Gutachter detailliert dargestellt.
5 Die Anfechtungsklage Schusteks und die Berufung der Bundesprüfstelle: Dieses Kapitel behandelt den langjährigen Prozessverlauf von der Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht bis zum endgültigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts 1972.
6 Die Instrumentalisierung der Presse und des Buchhandels als Werkzeug gegen die Indizierung: Die Analyse zeigt auf, wie der Verleger gezielt Medienberichterstattung und Rundschreiben an Buchhändler nutzte, um gegen die Folgen der Indizierung zu kämpfen.
7 Fazit: Das Fazit fasst die Rolle von Karl Schustek als Kämpfer für eine liberalere Rechtsprechung zusammen und bewertet die Auswirkungen des langjährigen Indizierungsprozesses.
Karl Schustek, Bundesprüfstelle, Indizierung, Erotische Literatur, Jugendschutzgesetz, Sexualmoral, Sexpansion, Zensur, Gerichtsverfahren, Rechtsprechung, Pressefreiheit, Buchhandel, Volkslied, Sittlichkeit, Literaturwissenschaft.
Die Arbeit analysiert den Indizierungsprozess von erotischen Werken des Verlegers Karl Schustek durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in den 1960er Jahren.
Zentrale Themen sind die Geschichte der Zensur und des Jugendschutzes, der gesellschaftliche Wandel der Sexualmoral in der jungen Bundesrepublik sowie die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Verlegern und staatlichen Institutionen.
Ziel ist es, die Indizierungspraxis der Bundesprüfstelle zu beleuchten und aufzuzeigen, wie Kleinverleger rechtlich gegen Entscheidungen vorgingen und ihre Interessen instrumentalisierten.
Die Autorin nutzt die historische Rekonstruktion eines spezifischen Fallbeispiels, gestützt durch die Auswertung von Archivmaterial, Prozessakten und zeitgenössischer Korrespondenz.
Der Hauptteil befasst sich mit den Voraussetzungen für Indizierungen, dem konkreten Fall der Werke "Das Wirtshaus an der Lahn" und "Bonifatius Kiesewetter", den gerichtlichen Anfechtungsklagen sowie der medialen Strategie des Verlages.
Die wichtigsten Schlagworte sind Indizierung, Jugendschutzgesetz, Erotische Literatur, Karl Schustek, Zensur und Sexualmoral.
Der Prozess war nicht nur kostspielig durch Anwalts- und Gutachtergebühren, sondern die Indizierung führte auch zu massiven Vertriebs- und Werbeverboten, die das Überleben des kleinen Verlages gefährdeten.
Die Broschüre diente als Marketinginstrument, um die Indizierung als unsinnig darzustellen, prominente Fürsprecher zu vereinen und Interessenten direkt zu adressieren, ohne formell gegen Werbeverbote zu verstoßen.
Trotz anfänglicher Teilerfolge und liberaler Argumentation unterlag der Verleger letztlich vor dem Oberverwaltungsgericht im Jahr 1972; die Indizierung der Werke blieb bestehen.
Er kämpfte hartnäckig gegen konservative Auslegungen von Sittlichkeit und forderte liberale Maßstäbe ein, was ihn zu einer wichtigen Figur in der Geschichte der literarischen Freiheit in der Bundesrepublik macht.
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