Masterarbeit, 2014
62 Seiten, Note: 1,3
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
A. Einleitung
B. Hauptteil
I. Goldene Aktien
1. Überblick
2. Ausgestaltungen
a) Erwerbsbeschränkungen
b) Einfluss auf Grundlagen- und Geschäftsentscheidungen
c) Entsenderechte
II. Betroffene Grundfreiheiten
1. Niederlassungsfreiheit
a) Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit
b) Beschränkung
c) Rechtfertigung
2. Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs
a) Zahlungsverkehr
b) Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit
c) Beschränkung
d) Rechtfertigung
3. Abgrenzung von Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit
a) Überschneidungen
b) Parallele Anwendung
c) Schwerpunktbetrachtung
d) EuGH Urteil Kommission/ Griechenland
III. Die Urteile des EuGH in den „Golden Shares“ Fällen
1. Überblick
2. Rechtliche Einordnung
a) Staatliche Maßnahme
aa) EuGH Urteil Kommission/ Vereinigtes Königreich
bb) EuGH Urteil Kommission/ Niederlande
cc) EuGH Urteil Kommission/ Portugal II
dd) Ergebnis
b) Diskriminierung und Beschränkung
c) Rechtfertigung
aa) Art. 345 AEUV
bb) Geschriebene Rechtfertigungsgründe
cc) Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe
dd) Verhältnismäßigkeit
IV. Einschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf Tatbestandsebene
1. Genaue Bestimmung des Verpflichtetenkreises bei der Kapitalverkehrsfreiheit
a) Staatliches Handeln ohne Bindung an die Kapitalverkehrsfreiheit
b) Bindung Privater an die Kapitalverkehrsfreiheit
2. Einschränkung des umfassenden Beschränkungsverbots
a) EuGH Urteil Kommission/ Vereinigtes Königreich
b) Ansicht von Wellige
c) Weitere Stimmen in der Literatur
d) Ergebnis
C. Schluss
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur „Goldenen Aktie“ zu analysieren und deren Vereinbarkeit mit den europäischen Grundfreiheiten, insbesondere der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit, zu bewerten. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, inwieweit nationale staatliche Sonderrechte in privatisierten Unternehmen den freien Kapitalverkehr beschränken und unter welchen Bedingungen solche Eingriffe gerechtfertigt werden können.
1. Überblick
A “golden share” enables the holder, usually the government, to outvote all other shareholders on certain types of company resolution. („Eine goldene Aktie verleiht dem Inhaber, üblicherweise dem Staat, das Recht alle anderen Anteilsinhaber bei bestimmten Beschlüssen innerhalb des Unternehmens zu überstimmen“)
Unter einer goldenen Aktie wird ein Sonderrecht des Staates an einem Unternehmen verstanden. Dem Staat werden dabei wesentliche Kontrollbefugnisse in einzelnen Unternehmen eingeräumt. Im Rahmen der Privatisierungen von staatlichen Unternehmen in den 1990er Jahren wurden Goldene Aktien eingeführt, um weiterhin staatlichen Einfluss hinsichtlich der Eigentümerstruktur oder zentraler Unternehmensentscheidungen sicher zu stellen. Insbesondere davon betroffen sind volkswirtschaftlich bedeutende Unternehmen. Insofern haben Goldene Aktien Bekanntheit während der Privatisierung ehemaliger Staatsbetriebe erlangt. Sie dienen dazu dem ehemaligen Alleineigentümer Kontrollrechte zu sichern und den Einfluss auf die neue privatisierte Gesellschaft zu erhalten, ohne mehrheitlicher Anteilseigner zu sein. Hinsichtlich der Begrifflichkeit nennt der EuGH in seinen ersten Urteilen zu Goldenen Aktien diese zunächst nicht beim Namen. Erstmals verwendet er den Begriff „golden shares“ im Urteil gegen die Niederlande und beschreibt diese als Sonderaktie zugunsten des (niederländischen) Staates.
Golden Shares existieren einerseits in Form von Beteiligungen an Unternehmen, die besondere Rechte einräumen. Bei beteiligungsabhängigen Sonderrechten handelt es sich um Goldene Aktien im engeren Sinne, denn die damit verbundenen Rechte resultieren aus der Mitgliedschaft in dem betreffenden Unternehmen. Andererseits gibt es Goldene Aktien im weiteren Sinne, bei welchen kein Anteil an der Gesellschaft gehalten werden muss; die Rechte werden in einer Rechtsnorm verliehen. Es ist jedoch üblich Sonderrechte in einer Aktie oder einigen wenigen Aktien ohne nennenswerte Kapitalgrundlage zu verbriefen. Im Ergebnis spielt dieser Unterschied jedoch keine Rolle. Ob diese Rechte
I. Goldene Aktien: Dieses Kapitel erläutert den Begriff, die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten und die Ziele des Staates bei der Einführung Goldener Aktien in privatisierten Unternehmen.
II. Betroffene Grundfreiheiten: Hier wird untersucht, wie Goldene Aktien die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit beeinträchtigen können, wobei der Fokus auf der Abgrenzung dieser Freiheiten liegt.
III. Die Urteile des EuGH in den „Golden Shares“ Fällen: Dieses Kapitel analysiert die Rechtsprechung des EuGH zur Einordnung staatlicher Maßnahmen sowie deren Rechtfertigungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
IV. Einschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf Tatbestandsebene: Das letzte inhaltliche Kapitel erörtert Ansätze zur Einschränkung des weiten Beschränkungsbegriffs und diskutiert, inwieweit staatliches Handeln in privatrechtlicher Form oder privates Handeln in den Schutzbereich fällt.
Goldene Aktien, Golden Shares, EuGH, Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Privatisierung, staatliche Sonderrechte, Beschränkungsbegriff, Rechtfertigung, Proportionalität, Eigentumsordnung, Art. 345 AEUV, Unternehmensübernahme, öffentliches Interesse, Wettbewerbsrecht.
Die Arbeit analysiert die „Goldene Aktien“-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und untersucht, wie nationale Sonderrechte des Staates in privatisierten Unternehmen mit dem Unionsrecht vereinbar sind.
Zentrale Themen sind die Ausgestaltung Goldener Aktien, die Abgrenzung zwischen Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit sowie die Frage, unter welchen Voraussetzungen staatliche Eingriffe in die Unternehmenskontrolle gerechtfertigt werden können.
Das Ziel ist es, das Prüfungsschema des EuGH bei der Beurteilung Goldener Aktien darzulegen und zu bewerten, wie der Gerichtshof das Spannungsverhältnis zwischen nationalem Eigentumsschutz und europäischen Grundfreiheiten auflöst.
Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Methodik durch die systematische Analyse der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung sowie der dazu existierenden juristischen Fachliteratur.
Der Hauptteil behandelt die verschiedenen Formen Goldener Aktien, die Anwendbarkeit der Grundfreiheiten, die staatliche Zurechnung von Maßnahmen, mögliche Rechtfertigungsgründe sowie Ansätze zur Einschränkung des weiten Beschränkungsbegriffs.
Die wichtigsten Begriffe sind Goldene Aktien, Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, EuGH-Rechtsprechung, staatliche Sonderrechte, Proportionalität und Privatisierung.
Das Urteil „Kommission/Griechenland“ ist deshalb bedeutend, weil der EuGH hier zum ersten Mal ausschließlich die Niederlassungsfreiheit prüft und damit die Frage aufwirft, ob er künftig die Schwerpunktbetrachtung auch auf Goldene Aktien anwendet.
Der EuGH bewertet das staatliche Handeln in privatrechtlicher Form kritisch. Er legt den Begriff der staatlichen Maßnahme weit aus, um zu verhindern, dass Mitgliedstaaten durch privatrechtliche Strukturen ihre Bindung an die europäischen Grundfreiheiten umgehen können.
Die Schwerpunktbetrachtung könnte dazu führen, dass Investoren aus Drittstaaten der Schutz der Kapitalverkehrsfreiheit entzogen wird, falls der EuGH bei einer Direktinvestition ausschließlich die Niederlassungsfreiheit als anwendbar ansieht, auf die sich Drittstaatsangehörige nicht berufen können.
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