Examensarbeit, 2018
39 Seiten, Note: 12
A. Einleitung
B. Das Ermittlungsverfahren
I. Zweck des Ermittlungsverfahrens
II. Die Stellung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren im Verhältnis zu den Organen der Exekutive
c. Der Richtervorbehalt im Ermittlungsverfahren
I. Wesen des Richtervorbehalts
1. Begriff
2. Prüfungsumfang
II. Systematik des Richtervorbehalts im deutschen Rechtswesen
1. Regelungsebenen
1.1. Verfassungsrechtliche Richtervorbehalte
1.2. Einfachgesetzliche Richtervorbehalte
2. Entscheidungsformen
2.1. Die vorherige richterliche Entscheidung
2.2. Die nachträgliche richterliche Entscheidung
III. Die Rechtsnatur von richterlichen Entscheidungen im Ermittlungsverfahren
IV. Die Notwendigkeit des Richtervorbehalts im Ermittlungsverfahren,
1. Der Richtervorbehalt als historisch gewachsenes Erfordernis
1.1. Der EIrsprung des Richtervorbehalts im deutschen Strafprozess
1.2. Rechtsverletzungen während des Nationalsozialismus
2. Der Richtervorbehalt als verfassungsrechtlich garantiertes Rechtsinstitut
2.1. Allgemeine Feststellungen
2.2. Art. 19 IV GG als verfassungsrechtliche Grundlage des Richtervorbehalts
2.3. Art. 13 und Art. 104 GG als analogiefähige Vorschriften?
2.4. Argument der Schwere des Grundrechtseingriffs
V. Das Institut des Richtervorbehalts: überholtes Verfahrenshindernis oder wirksamer Schutz vor Rechtsverletzungen durch die Exekutive?
1. Die richterliche Entscheidung als Ausgleich fehlender Rechtskenntnisse bei den Beamten des Polizeidienstes
II
2. Das Erfordernis einer distanzierten Betrachtung des in Frage stehenden Sachverhalts im Angesicht des Prinzips der Gewaltenteilung
2.1. Problemstellung
a) Beeinflussung der Entscheidungsträger durch subjektive Empfindungen
b) Beeinflussung der Entscheidungsträger durch politische Vorgaben oder gesellschaftliche Einflüsse
2.2. Lösungsansätze
a) Der Behördenleitervorbehalt
b) Der Ministerialvorbehalt
c) Generelle Kompetenzverlagerung zur Staatsanwaltschaft
d) Der Richtervorbehalt
VI. Die Entbehrlichkeit einer richterliche Anordnung im Ermittlungsverfahren
1. Bei Einwilligung des Beschuldigten in den Grundrechtseingriff
2. Bei Vorliegen von Gefahr in Verzug
VII Quo vadis, Richtervorbehalt?
1. Die Entwicklung des Richtervorbehalts am Beispiel der Neufassung des §81 a IIS. 2 StPO
1.1. Zweck des § 81 a StPO
1.2. Anordnungskompetenz
1.3. Bewertung der Kompetenzverschiebung, § 81 a II s. 2 StPO
a) Führte die Neuregelung zu einem Kontrollverlust der Staatsanwaltschaft?
b) Läuft diese Kompetenzverschiebung der Schutzbedürftigkeit des Beschuldigten zuwider?
2. § 81 a II s. 2 StPO als Vorbild für weitere Kompetenzverschiebungen hin zur Polizei?
a) bei heimlichen und überraschenden Maßnahmen
b) bei offen durchgeführten Maßnahmen
3. Mögliche Kompetenzverschiebungen zur Staatsanwaltschaft
D. Fazit
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