Bachelorarbeit, 2018
54 Seiten, Note: 2,5
1. Einleitung
1.1. Vorgehensweise
1.2. Fragestellung – Hypothesen
1.3. Forschungsstand
2. Begriffsklärung
2.1. Freiheit – philosophischer Begriff, Idee, Menschenrecht?
2.1.1. Negative Freiheit, positive Freiheit oder qualifizierte Freiheit
2.1.2. Handlungsfreiheit
2.1.3. Willensfreiheit
2.1.4. Determinismus
2.1.5. Wahlfreiheit
2.1.6. Existentielle Freiheit
2.1.7. Politische Freiheit und Demokratie
2.2. Marktwirtschaft
2.2.1. Konsum
2.2.2. Ökonomischer Determinismus
3. Ludwig von Mises – Praxeologie
3.1. Apriorische Wissenschaft
3.2. Erkenntnis aus logischer Deduktion
3.3. Methodologischer Individualismus
3.4. Methodologischer Singularismus
3.5. Handeln als Prozess der Veränderung
3.6. Gegenentwurf zur mathematischen Methode
3.7. Prämisse „absolute Wertfreiheit“
4. Begriff der Freiheit bei Ludwig von Mises
4.1. Wertfreiheit der Wissenschaft
4.2. Wertfreiheit der Praxeologie
4.3. Wahlfreiheit – Theorie der Wahlakte
4.3.1. Theorie der Wahlakte
4.3.2. Freiheit der Konsumwahl
4.4. Freie Marktwirtschaft
4.5. Ökonomischer Determinismus
5. Analyse
5.1. Negative, positive, qualifizierte Freiheit
5.2. Handlungsfreiheit ̶ Willensfreiheit
5.3. Determinismus
5.3.1. Ökonomischer Determinismus
5.4. Wahlfreiheit
5.5. Existentielle Freiheit
5.6. Politische Freiheit und Demokratie
6. Fazit
Literaturverzeichnis
„Wenn man dem Einzelnen die Freiheit der Konsumwahl nimmt, nimmt man ihm alle Freiheit.“[1]
Ausgehend von diesem Zitat möchte ich in meiner Bachelorarbeit die Frage klären, wie der philosophische Begriff Freiheit in der von Misesschen Praxeologie[2], der Lehre vom Handeln, gedacht werden muss.
Ludwig von Mises zählt zur dritten Generation der Österreichischen Schule der Ökonomik bzw. zur Neo-Austrian School und erweiterte deren Theorien um die „ Theorie der Wahlakte“ [3] , der Souveränität des Verbrauchers und um den politischen Individualismus [4] . Die Wahlakte der souveränen Verbraucher verfolgen nach Ludwig von Mises das Ziel, „Unvollkommenheit und Unbefriedigtsein“[5] aufzuheben. Nur in einer Marktwirtschaft ist die Handlungsfreiheit des Einzelnen gewährleistet und trägt, sofern sie nicht eingeschränkt wird, zur „Reichtumsgestaltung aller Glieder der Gesellschaft“[6] bei. Für von Mises stellt die „Marktwirtschaft die einzige lebens- und wirkungsfähige Ordnung arbeitsteiliger gesellschaftlicher Zusammenarbeit dar“[7], in der die Freiheit des Einzelnen durch seine Wahlakte marktwirksam zum Ausdruck kommt – auch wenn diese Wahlakte auf subjektiven Werturteilen und individuellem Eigennutz basieren. Vor dem Hintergrund der klassischen philosophischen Positionen zum Begriff Freiheit wird zu klären sein, welcher Freiheitsbegriff in der Theorie der Wahlakte mitgedacht werden muss und welche Freiheiten als Voraussetzung für eine freie Marktwirtschaft gegeben sein müssen.
In Kapitel 2 wird eine Definition und Klärung der Begriffe und der philosophischen Positionen von Freiheit, orientiert an Birgit Reckis „Freiheit“[8] , vorgenommen. Die für diese Arbeit relevanten ökonomischen Begriffe wie Marktwirtschaft, Unternehmer, Verbraucher, Kapitalist, Grundbesitzer und Arbeiter [9] werden begrifflich nach Ludwig von Mises’ „Nationalökonomie“[10] definiert.
In Kapitel 3 werden die Thesen der von Misesschen Praxeologie dargelegt. Ludwig von Mises wollte „mit apodiktischer Verbindlichkeit“[11] zu einer „Letztbegründung der Ökonomik“[12] gelangen und entwickelte eine umfassende Theorie des menschlichen Handelns: Das stets teleologische menschliche Handeln findet in individuellen und singulären Wahlakten statt, die von Eigennutz determiniert sind und auf subjektiven Werturteilen des Einzelnen beruhen. Auf welchem Begriff der Freiheit die ̶ von Ludwig von Mises selbst als „subjektivistisch“[13] bezeichnete ̶ Praxeologie basiert, soll im Kapitel 4 präzisiert werden.
In Kapitel 5 erfolgt eine Gegenüberstellung zu den in Kapitel 2 definierten klassischen philosophischen Positionen zum Begriff Freiheit. Folgende Leitfrage soll beantwortet werden: Welcher Begriff der Freiheit muss als Ausgangspunkt für die von Misesschen souveränen Wahlakte aus philosophischer Perspektive herangezogen werden, wenn er die Souveränität des Verbrauchers in seinen Wahlakten als Schlüssel für Prosperität von Unternehmen und Volkswirtschaften verortet?
In Kapitel 6 wird die im Titel formulierte Frage beantwortet und die Arbeit mit einem Fazit abgeschlossen.
Die Fragestellung meiner Arbeit, welcher Freiheitsbegriff bei Ludwig von Mises mitgedacht werden muss und das eingangs angeführte Zitat „Wenn man dem Einzelnen die Freiheit der Konsumwahl nimmt, nimmt man ihm alle Freiheit.“ [14] führen zu meiner Hypothese, dass die Gegenläufigkeit von positiver Freiheit – die Freiheit zu etwas – und negativer Freiheit – die Freiheit von etwas – bei Ludwig von Mises obsolet geworden ist. Zu klären ist, ob Handlungsfreiheit als „äußere Uneingeschränktheit“[15] und Willensfreiheit als „innere Unabhängigkeit der praktischen Selbstbestimmung“[16] in den Wahlakten souveräner Konsumenten zusammentreffen und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Auch wenn von Mises in der Nationalökonomie den wichtigsten Teil der Praxeologie ̶ der Lehre vom menschlichen Handeln ̶ sieht[17], bleibt vorerst offen, wie eine uneingeschränkte Konsumwahl zu einer allumfassenden Freiheit des Menschen beitragen kann.
Ludwig von Mises ist nach Carl Menger und Eugen Böhm von Bawerk ein Vertreter der wirtschaftswissenschaftlichen Denktradition der „Wiener Schule der Ökonomik“[18]. Seit seiner Habilitationsschrift über die Theorie des Geldes und der Umlaufmittel [19] gilt von Mises als „weltweit bedeutendste[r] Geld- und Konjunkturtheoretiker seiner Zeit“[20]. In seinem umfassenden Werk „Nationalökonomie“[21] legte er unter dem Begriff „ Praxeologie “[22] eine Theorie des Handelns vor, die über das reine ökonomische Handeln hinausweist und in der phänomenologischen Soziologie von Alfred Schütz[23] und in der Wirtschaftssoziologie von Gertraude Mikl-Horke[24] rezipiert wurde.
Von Mises erfährt erst nach seiner Flucht aus Österreich in den USA die ihm bis dahin verwehrte Anerkennung in der Wissenschaft[25]. Murray Rothbard, einer seiner Schüler, legte mit „Man, Economy, and State“[26] 1962 das „systematischste Lehrbuch über Ökonomik in der Tradition der Wiener Schule“[27] vor und gründete 1982 das Ludwig von Mises Institute Auburn/Alabama. In Wien wird von Rahim Taghizadegan das „scholarium“[28], eine unabhängige Forschungs- und Bildungseinrichtung zur interdisziplinären Erkenntnissuche[29] im Stile des von Misesschen Privatseminars geführt. Anzuführen sind ebenso das Austrian Institute of Economics and Social Philosophy[30] und das Friedrich A. v. Hayek Institut[31]. Auch wenn Friedrich von Hayek den Apriorismus in der ökonomischen Theorie von Mises nicht teilt, vergleicht er ihn mit den großen Denkern Voltaire, Montesquieu, Tocqueville und John Stuart Mill[32].
Zeitgleich mit der Finanz- und Bankenkrise 2008/09 erscheint „Die Wiener Schule der Nationalökonomie“[33] mit einer historischen Darstellung der Ideen, ihren Vertretern und Institutionen von Eugen-Maria Schulak und Herbert Unterköfler, „Ökonomik als Wissenschaft und die Methode der österreichischen Schule“[34] von Hans-Hermann Hoppe und eine Biografie von Jörg Guido Hülsmann unter dem Titel „Mises. Last Knight of Liberalism“[35]. 1994 veröffentlicht die Friedrich-Naumann-Stiftung in ihrer Reihe ‚Denker der Freiheit’ Albert H. Zlabingers Schrift „Ludwig von Mises“[36] und 2012 erscheint Julian F. Müllers Abhandlung „Ludwig von Mises als Sozialphilosoph“[37].
Für die Bestimmung und Eingrenzung des philosophischen Grundbegriffs Freiheit wurde neben den einschlägigen philosophischen Enzyklopädien, Hand- und Wörterbüchern als Sekundärliteratur „Freiheit“[38] von Birgit Recki für diese Arbeit herangezogen.
Explizite Fachliteratur zum Freiheitsbegriff in der Praxeologie nach Ludwig von Mises und zur Fragestellung dieser Arbeit konnte nicht gefunden werden.
Von Mises‘ oberste Prämisse für die Wissenschaft ist die Wertfreiheit, gefolgt von Klarheit und Eindeutigkeit der verwendeten Begriffe. Gerade im Feld der Wirtschaft begegnen wir vielen Homonymen mit zu differenzierender Bedeutung in den einzelnen Wissenschaften[39]. Das folgende Kapitel soll zur Klärung der relevanten Begriffe in dieser Arbeit beitragen.
Freiheit als abstrakten Begriff können wir nur in Abgrenzung zum Antonym Unfreiheit denken. Intuitiv setzen wir Unfreiheit mit Zwang und Einschränkung gleich, während sich unter Freiheit zahlreiche Aspekte, wie Bewegungsfreiheit, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Wahlfreiheit, Handlungsfreiheit und Willensfreiheit subsumieren.
Der politische Begriff Freiheit ist eng verknüpft mit der Parole der Französischen Revolution: Liberté – Égalité – Fraternité. In diesem Homöoteleuton kommt auf eindrückliche Weise zum Ausdruck, dass der Mensch nicht nur als freies Wesen, sondern auch als Gleicher unter Gleichen – zumindest vor dem Gesetz – gedacht werden muss. Diese Idee der Freiheit findet sich 1948 im ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unter Berücksichtigung der Diversität der Menschen wieder:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“[40]
Auch wenn der Begriff Fraternité im Deutschen mit Brüderlichkeit[41] übersetzt ist, lassen sich darin die Aspekte der aristotelischen Begriffe „zoon politikon“[42] und „zoon logon echon“[43] wiederfinden: Der Mensch ist ein vernunftbegabtes, soziales Wesen in einer Gemeinschaft. Einer sozialen Ordnung – wie auch immer sie gestaltet sein mag – kann sich der Mensch nicht entziehen. Hier kann bereits festgehalten werden, dass die Freiheit des Einzelnen nur in Bezug auf die Freiheit der Anderen, die wiederum ihren Anspruch auf Freiheit als handelnde Subjekte durchsetzen wollen, denkbar ist. Damit grenzt sich Freiheit deutlich von Anarchie im Sinne einer Gesetzlosigkeit und herrschaftsfreien Ordnung ab.
Subsumieren sich unter dem allgemeinen Begriff Freiheit unterschiedliche Aspekte und Bedeutungen von Freiheit, wurde und wird Freiheit in der Philosophie als Handlungsfreiheit, Willensfreiheit, existentielle und politische Freiheit differenziert diskutiert. All diesen Formen der Freiheit grundlegend ist die semantische Differenzierung zwischen negativer und positiver Freiheit [44] , die im nächsten Abschnitt behandelt werden soll.
In der Enzyklopädie Philosophie fasst Dieter Sturma die semantische Differenzierung von Freiheit wie folgt auf: „Die negative Bestimmung [– die Freiheit von etwas –] wird in Bezug auf innere oder äußere Hindernisse und Zwänge gewonnen [und] deckt sich zu einem großen Teil mit dem Begriff der Handlungsfreiheit.[45] Die Abwesenheit von Einschränkung und Zwang kann aber ein Ich nur fordern, weil es „in der ungehinderten Selbstentfaltung einen Selbstzweck [in der Freiheit]“[46], also im „Freisein“[47] findet. Wenn Freiheit negativ gegen Zwang und externe Determination abgegrenzt wird, müssen „freie Handlungen [...] daher autonom sein“[48]. Bereits im Platonismus wird Freiheit als selbstständige Lebensführung definiert.[49] Als Ort der realisierten Freiheit galt in der Antike die griechische Polis[50], in der Freiheit und Autonomie keineswegs losgelöst von Gesetzen war[51].
Der positive Begriff der Freiheit – die Freiheit zu etwas – kann auf den ersten Blick als gegenläufig zum negativen Begriff der Freiheit aufgefasst werden. In der Aussage: ‚Ich bin frei zu tun und zu lassen, was ich will.’ wird die Willensfreiheit und Wahlfreiheit des Handelnden deutlich. Dieses „Könnenbewusstsein“[52] bezieht sich auf die vielen Möglichkeiten, den „Möglichkeitshorizont“[53] des Handelnden und grenzt bei der konkreten Realisierung von Freiheit an „ein Bewusstsein des Nichtkönnens und der wirklichen Unfreiheit“[54]. In der Akzeptanz dieses Nichtkönnens eröffnet sich eine Freiheit, die weiter geht als eine positive Freiheit im Sinne einer absoluten Freiheit. Thomas Sören Hoffmann definiert dies folgendermaßen: „Qualifizierte Freiheit zeigt sich als die Kompetenz, zu bestimmter bejahter Unfreiheit, zu gegebenem Zwang ein nochmals freies, ja Freiheit potenzierendes Verhältnis einzunehmen.“[55]
Freiheit realisiert sich in menschlichen Handlungen und bedeutet letztendlich Verantwortung für die Tat. Dieses Bewusstsein von persönlicher Verantwortung lässt sich bereits in historischen Dokumenten wie der biblischen Genesis finden[56] und führte zur Ausformulierung von Individualität, Moralität, Autonomie und zur Schicksals- und Determinismus-Frage[57].
In der Philosophie werden Handlungsfreiheit und Willensfreiheit seit John Locke und David Hume[58] differenziert und ergo der freie Wille in der Determinismus-Debatte bis heute kontrovers diskutiert. Im nächsten Abschnitt sollen diese beiden Begriffe von Freiheit, vorerst ohne Berücksichtigung der Einwände des Determinismus, betrachtet werden.
Dass jeder freien Handlung ein Wollen vorausgehen muss, jedem Wollen eine Entscheidung und jeder Entscheidung das Denken im Sinne von Vorausbedenken – einem Abwägen des Für und Wider – ist unbestritten. Das heißt, Handlungsfreiheit im engeren Sinn ist „die äußere Uneingeschränktheit […] der praktischen Selbstbestimmung“[59]. Bei einer gelingenden Handlung kann von einer scharfen Trennung in Handlungsfreiheit und Willensfreiheit nach Recki/Kant[60] abgesehen werden. Im Misslingen einer Handlung tritt der Unterschied deutlicher hervor: Äußere Hindernisse und Einschränkungen können dem Gelingen einer Handlung entgegenstehen, aber niemals der Wille ̶ die praktische Entscheidungsinstanz[61]. Aber sagt Gelingen oder Misslingen einer Tat ̶ aus freier Entscheidung getroffen ̶ etwas über den freien Willen aus, also dem „Vermögen, sich unabhängig für etwas zu entscheiden“[62] ?
„In jeder gelingenden Handlung sind Willensfreiheit und Handlungsfreiheit miteinander verbunden.“[63]
Recki formulierte es sehr treffend, wenn sie Willensfreiheit gegenüber Handlungsfreiheit wie folgt abgrenzt:
„Während […] Handlungsfreiheit darin besteht, durch keinen äußeren Zwang an der Ausübung seiner Entscheidungen gehindert zu werden, ist mit der Willensfreiheit die anspruchsvollere Fähigkeit gemeint, diese Entscheidung unabhängig, also selbstbestimmt zu treffen.“[64]
Wenn wir von Handlungsfreiheit, bestimmt durch das negative Kriterium der Freiheit, ausgehen, „geht die Willensfreiheit darin auf“[65]. Gewendet gilt aber, dass bei freiem Willen das Handeln im Außen eingeschränkt sein kann. Daraus folgt die Definition nach Recki, „dass Willensfreiheit die notwendige, aber noch nicht hinreichende Bedingung für Handlungsfreiheit ist“[66].
Die vorherrschende philosophische Position zum Problem der Willensfreiheit ist bis heute der auf Immanuel Kant zurückgehende Kompatibilismus [67]. Für Kant ist Freiheit „ein Leitbegriff unserer Orientierung im Denken wie im Handeln“[68] und seine Argumentation zielt auf die „Denkmöglichkeit“[69] und „Denknotwendigkeit“[70] von Freiheit: Die Naturgesetze kennen keine Freiheit, der handelnde Mensch als Teil der Natur kann jedoch spontan eine Handlung von selbst anfangen[71]. Dieses Vermögen des Individuums nennt Kant „transscendentale Freiheit“[72] und „ist die Bedingung der Möglichkeiten eines absoluten Anfangs, als der jeder selbsttätige Akt gedacht werden muss.“[73] Da der menschliche Verstand nur die Empirie, sprich die Außenwirkung einer Handlung erfassen kann, bleibt die Innenperspektive – der „intelligible Charakter“[74] – der reinen Beobachtung verborgen. Die Innenperspektive erschließt sich uns nur aus der eigenen, individuellen Selbsterfahrung als handelnder Mensch[75].
Der in einer willentlichen Handlung implizierte freie Wille erschließt sich für Kant am menschlichen Bewusstsein einer Moraldifferenz des Handelns[76]. Mit dem Kategorischen Imperativ spricht Kant dem Wollen des Einzelnen eine subjektive Entscheidungsinstanz bezüglich ‚Richtig‘ und ‚Falsch‘ zu: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“[77] Diese moralische Verantwortung kann der Mensch als Naturwesen jedoch nur übernehmen, wenn „die Autonomie des Willens […] das alleinige Prinzip aller moralischer Gesetze und der ihnen gemäßen Pflichten [ist]“[78]. Damit postuliert Kant die Denknotwendigkeit von Freiheit.
Die allgemeinste Definition von Recki lautet: „Freiheit ist die Unabhängigkeit vom Willen Anderer, sodass die Spontaneität und Autonomie des Individuums sich entfalten kann.“[79]
In der philosophischen Debatte fokussiert sich der Freiheitsbegriff auf die Willensfreiheit und auf deren Vereinbarkeit mit den Naturgesetzen, denen auch der Mensch mit seiner Körperlichkeit unterliegt. Die seit der Antike geführte Determinismus-Debatte oder wie es Birgit Recki formuliert „die Bestreitung der Freiheit“[80] kumuliert sich nach Recki heute auf drei Positionen:
Der Determinismus bestreitet die Freiheit und geht von einer lückenlosen Determination durch die Naturgesetze aus[81]. Für den „Perspektiven-Dualist“[82] sind sowohl Freiheit und Determination gleichermaßen gegeben und vereinbar, während der „Integrationist […] Freiheit und Naturgesetzlichkeit für vereinbar hält und die Freiheit als einen Bestandteil der Natur verteidigt“[83].
Die am häufigsten vertretene Position ist die des Perspektiven-Dualismus: Für Augustinus hat Gott den Menschen einen freien Willen und somit Verantwortung gegeben[84]. Der Humanist Erasmus von Rotterdam definiert den freien Willen als Ergebnis der Vernunft[85] und argumentiert mit dem logischen, semantischen und pragmatischen Verständnis der Sprache in der Bibel[86]: „Lächerlich, wenn zu einem gesagt würde: `Wähle`, der nicht die Macht besäße, sich hierhin oder dorthin zu wenden“[87].
Im Bereich des soziologischen Determinismus ist nach Recki Karl Marx zu nennen, der Willensfreiheit anfangs zwar als politische Freiheit, im Zuge seiner späteren geschichtsphilosophischen Lehre „Willensfreiheit nur [als] eine Funktion im Kontext der gesellschaftlichen Verhältnisse“[88] versteht.
Die von Arthur Schopenhauer aufgeworfene Frage „Kannst du auch wollen, was du willst?“[89] führt mit dem psychologischen Determinismus „Motive des Handelns [als] […] durch Bewusstsein vermittelte Ursachen der Bestimmung“[90] in den Diskurs ein und vertritt die Position der Unfreiheit des Willens. Schopenhauer übersieht, dass der Mensch im Denken „deliberationsfähig“[91] ist und sich in Abwägung der Situation und der Konsequenzen seines Handelns dem unmittelbaren Zwang entziehen und so zu einer qualifizierten Freiheit gelangen kann: „Ja – ich kann wollen, was ich will, ich habe Einfluss auf meinen Willen.“[92]
Sigmund Freud als Vertreter des psychischen Determinismus differenziert Motivation aus dem Unbewusstsein von Motivation aus dem Bewusstsein und bezeichnet Willensfreiheit als eine Illusion[93]. Mit den Neurowissenschaftlern Benjamin Libet und Gerhard Roth erreicht die Debatte eine neue Dimension, auch wenn noch nicht gezeigt werden konnte, „wie ein neuronaler Zustand es anstellt, zum triftigen Grund für einen Handelnden zu werden“[94].
Abschließend kann mit Michael Pauen festgehalten werden: „Ob wir frei handeln können oder nicht, hängt nicht davon ab, ob unsere Welt determiniert ist.“[95] Negative Freiheit macht das liberum arbitrium indifferentiae in der radikalsten Position zur zentralen Bedingung von Freiheit, und dennoch lässt sich der menschliche Wille nicht immer in der Außenwelt realisieren.
Zwar wird Wahlfreiheit in der Philosophie meist im Sinne von Willensfreiheit verwendet, doch kann sich das menschliche Wollen – man denke an Wünsche – auf etwas nicht zur Wahl stehendes richten. Wird der Begriff Freiheit als Handlungsfreiheit eines Individuums gedacht, das in der Lage ist, eine zu verantwortende Entscheidung zu treffen, das heißt eine (Aus-)Wahl an Handlungsalternativen hat, dann beschränkt sich Wahlfreiheit im engeren Sinn auf ein ‚Ja‘ und ein ‚Nein‘ zu einer Handlungsoption: „Denn wo das Tun in unserer Gewalt ist, da ist es auch das Unterlassen, und wo das Nein, da auch das Ja“[96].
In diesem Sinne ist auch für Aristoteles nur eine freie Handlung dem Handelnden zuordenbar, womit auch Schuld und Verantwortung klar dem Individuum zuzurechnen ist[97]. Dem Schicksal[98] begegnete man in der Antike mit einer „angemessene[n] Ausübung der Wahlfreiheit [auf der Grundlage einer epistemischen Erfassung der jeweiligen Situation] und Ausbildung der Tugenden“[99]. Im Existentialismus wird mit Jean-Paul Sartre die Forderung nach einer bewussten Wahl zur obersten Prämisse für die individuelle Lebensgestaltung.
Somit heißt Handeln Wählen, aber Wählen nicht unbedingt Handeln. Oder anders formuliert: Die Wahlfreiheit ist gegenüber der Willensfreiheit eingeschränkt durch die verfügbaren Alternativen. Der Wille kann jedoch Verfügbares ablehnen und Nicht-Verfügbares wollen und schlussendlich Nichts auswählen. Ergo muss die Wahlfreiheit im engeren Sinn zwischen Handlungsfreiheit und Willensfreiheit verortet sein. Ohne Wahlfreiheit – im Sinne von „ich habe keine andere Wahl“ – kann es keine Handlungsfreiheit geben, denn die vermeintliche Wahl würde unter Zwang erfolgen.
In der Ökonomie geht es um die Befriedigung von Bedürfnissen und bei politischen Wahlen geht es um die Präferenz von Ideen, doch in beiden Fällen ist eine Einschränkung der Wahlfreiheit fatal: Eine eingeschränkte Auswahl an Kandidaten oder Parteien bei einer politischen Wahl – man denke an Diktaturen oder an Einheitsparteien in totalitären Systemen – wird von niemandem als Wahl bezeichnet werden können und eine Stimmenthaltung ist dann zwar eine willentliche Handlung, wird dem ursprünglichen Wollen aber nicht gerecht, denn ungültige Stimmen oder jene der Nicht-Wähler finden in Demokratien naturgemäß keine Berücksichtigung. Welche Auswirkung eine beschränkte Wahlfreiheit in der Wirtschaft haben kann, soll in den nachfolgenden Kapiteln erläutert werden. Festzuhalten ist, dass die Differenzierung von Handlungsfreiheit, Wahlfreiheit und Willensfreiheit im Rahmen dieser Arbeit und in Bezug auf die Fragestellung ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden muss.
[...]
[1] Ludwig von Mises: Nationalökonomie. Theorie des Handelns und Wirtschaftens. Genf: 1940: 656.
[2] von Mises: Nationalökonomie. 1940: 3; 11 ff.; 40 ff.
[3] von Mises: Nationalökonomie. 1940: 2; 226; 260.
[4] Vgl. Fritz Machlup: The Academic Scholar Who Would Not Compromise. In: Wirtschaftspolitische Blätter. Wien: 1981: 6-14. Vgl. Eugen-Maria Schulak / Herbert Unterköfler: Die Wiener Schule der Nationalökonomie. Weitra: 2009.
[5] von Mises: Nationalökonomie. 1940: 65.
[6] Ebd.
[7] von Mises: Nationalökonomie. 1940: 748.
[8] Birgit Recki: Freiheit. Wien: 2009.
[9] Vgl. von Mises: Nationalökonomie. 1940: 250 ff, 232 ff.
[10] von Mises: Nationalökonomie. 1940.
[11] Vgl. Karl Homann: Anreize und Moral. Berlin – Münster – Wien – Zürich – London: 2003: 86.
[12] Ludwig von Mises: Die Letztbegründung der Ökonomik. [Wien:] Mises.at 2016.
[13] von Mises: Nationalökonomie. 1940: 73.
[14] von Mises: Nationalökonomie. 1940: 656.
[15] Recki: Freiheit. 2009: 68.
[16] Ebd.
[17] Vgl. Recki: Freiheit. 2009: 3.
[18] Rahim Taghizadegan: Alles, was Sie über die Österreichische Schule der Nationalökonomie wissen müssen. München: 2017: 10.
[19] Ludwig von Mises: Theorie des Geldes und der Umlaufmittel. München – Leipzig: 1912.
[20] Taghizadegan: Alles, was Sie über die Österreichische Schule … 2017: 25.
[21] von Mises: Nationalökonomie. 1940.
[22] von Mises: Nationalökonomie. 1940: 3 ff.
[23] Alfred Schütz: Rezension zu Ludwig Mises, Grundprobleme der Nationalökonomie. In: Zur Methodologie der Sozialwissenschaften. Konstanz: 2003: 49 ff.
[24] Gertraude Mikl-Horke: Die wirtschaftssoziologische Relevanz der Austrian Economics. In: Historische Soziologie – Sozioökonomie – Wirtschaftssoziologie. Wiesbaden: 2011: 59 – 83.
[25] Vgl. Margit von Mises: Ludwig von Mises. Der Mensch und sein Werk. München: 1981.
[26] Murray N. Rothbard: Man, Economy, and State. Auburn/Alabama: 2009.
[27] Schütz: Rezension zu Ludwig Mises, Grundprobleme der Nationalökonomie 2003: 32.
[28] Vgl. scholarium in 1080 Wien.
[29] Vgl. Taghizadegan: Alles, was Sie über die Österreichischen Schule ... 2017: 188.
[30] Vgl. Austrian Institute of Economics and Social Philosophy in 1040 Wien.
[31] Vgl. Friedrich A. v. Hayek Institut. International Institute Austrian School of Economics in 1010 Wien.
[32] Vgl. Friedrich August von Hayek: Einleitung. In: Erinnerungen von Ludwig v. Mises. Stuttgart ̶ New York: 1978: XI - XVI.
[33] Schulak / Unterköfler: Die Wiener Schule der Nationalökonomie. 2009.
[34] Hans-Hermann Hoppe: Ökonomik als Wissenschaft und die Methode der österreichischen Schule. Wien: 2016.
[35] Jörg Guido Hülsmann: Mises. The Last Knight of Liberalism. Auburn, Alabama 2007.
[36] Albert H. Zlabinger: Ludwig von Mises. St. Augustin: 1994.
[37] Julian F. Müller: Ludwig von Mises als Sozialphilosoph. Norderstedt: 2011.
[38] Recki: Freiheit. 2009.
[39] Vgl. von Mises: Nationalökonomie. 1940: 57.
[40] Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Vereinte Nationen.10. Dezember 1948.
[41] Vgl. Claudia Fraas: Karrieren geschichtlicher Grundbegriffe – Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. In: Revolution 1848/49. Ereignis - Rekonstruktion - Diskurs. St. Ingbert: 1999: 13 - 39: 3, 18 – 22: Der französische Begriff Fraternité sollte zur Abschaffung bestehender sozialer Unterschiede führen, wurde im Deutschen jedoch mit Brüderlichkeit im Sinne von brüderlicher Gesinnung von Mitgliedern sozialer Institutionen und politischer Parteien verwendet.
[42] Vgl. Aristoteles: Politik. Übersetzt, Einleitung und Anmerkung v. Eckart Schütrumpf. Hamburg: Meiner 2012: 1253a 1 - 11. Vgl. Aristoteles: Nikomachische Ethik. Auf der Grundlage der Übersetzung v. Eugen Rolfes. Hg. v. Günther Bien. 3. Auflage. Hamburg: 1972: 1162a.
[43] Vgl. Aristoteles: Politik. 2012: 1253a, 7 - 10.
[44] Vgl. Dieter Sturma: Freiheit. In: Enzyklopädie Philosophie. Hamburg: 2010. Bd. 1.: 739 - 745. Vgl. Michael Pauen: Freiheit. In: Neues Handbuch philosophischer Grundbegriffe. Freiburg – München: 2011: 801 - 817.
[45] Sturma: Freiheit. 2010: 739.
[46] Thomas Sören Hoffmann: Freiheit. In: Grundbegriffe des Praktischen. Freiburg/München: 2015: 30.
[47] Ebd.
[48] Pauen: Freiheit. 2011: 804.
[49] Vgl. Hoffmann: Freiheit. 2015: 30.
[50] Vgl. Pauen: Freiheit. 2011: 801.
[51] Vgl. Hoffmann: Freiheit. 2015: 31.
[52] Hoffmann: Freiheit. 2015: 37 ff.
[53] Hoffmann: Freiheit. 2015: 38.
[54] Ebd.
[55] Hoffmann: Freiheit. 2015: 44.
[56] Vgl. Pauen: Freiheit. 2011: 802.
[57] Vgl. Sturma: Freiheit. 2010: 740.
[58] Vgl. Recki: Freiheit. 2009: 70. Vgl. Sturma: Freiheit. 2010: 741.
[59] Recki: Freiheit. 2009: 69.
[60] Vgl. Recki. Freiheit. 2009: 71: „Im Grunde ist, so Kant, die Handlung das Mittel zum Zweck, den der Wille setzt.“.
[61] Vgl. Recki: Freiheit. 2009: 73.
[62] Recki: Freiheit. 2009: 72.
[63] Recki: Freiheit. Wien. 2009: 69.
[64] Recki: Freiheit. 2009: 70.
[65] Recki: Freiheit. 2009: 13.
[66] Ebd.
[67] Vgl. Recki: Freiheit. 2009: 51.
[68] Recki: Freiheit. 2009: 52.
[69] Recki: Freiheit. 2009: 52.
[70] Ebd.
[71] Vgl. Immanuel Kant: Kritik der reinen Vernunft. Hamburg: 1998: A446/B 474 ff.
[72] Kant: Kritik der reinen Vernunft. 1998: A 448/B476.
[73] Recki: Freiheit. 2009: 55.
[74] Kant: Kritik der reinen Vernunft. 1998: A539/B567.
[75] Vgl. Recki: Freiheit. 2009: 56.
[76] Vgl. Recki: Freiheit. 2009: 57.
[77] Immanuel Kant: Grundlegungen der Metaphysik der Sitten. Hamburg: 2016: 421.
[78] Immanuel Kant: Kritik der praktischen Vernunft. Hamburg: 2003: § 8: Lehrsatz IV: 44.
[79] Recki: Freiheit. 2009: 7.
[80] Recki: Freiheit. 2009: 19 ff.
[81] Recki: Freiheit. 2009: 13.
[82] Ebd.
[83] Ebd.
[84] Vgl. Recki: Freiheit. 2009: 20.
[85] Vgl. Recki: Freiheit. 2009: 24.
[86] Vgl. Recki: Freiheit. 2009: 25.
[87] Erasmus von Rotterdam: De libero arbitrio. Über den freien Willen. In: ders,; Ausgewählte Schriften. Bd. IV. Darmstadt: 1969: 61.
[88] Recki: Freiheit. 2009: 31.
[89] Arthur Schopenhauer: Preisschrift über die Freiheit des Willens. Hg. v. Hans Ebeling. Hamburg: 1978. 37 - 138: 42.
[90] Recki: Freiheit. 2009: 32.
[91] Recki: Freiheit. 2009: 34.
[92] Recki: Freiheit. 2009: 35.
[93] Vgl. Sigmund Freud: Das Unheimliche. In: ders.: Gesammelte Werke. Bd. 13. London: 1940: 248. Vgl. Recki: Freiheit. 2009: 41.
[94] Vgl. Recki: Freiheit. 2009: 50.
[95] Michael Pauen: Illusion Freiheit? Mögliche und unmögliche Konsequenzen der Hirnforschung. Frankfurt/Main: 2004: 241.
[96] Aristoteles: Nikomachische Ethik. 1972: 1113b.
[97] Vgl. Aristoteles. Nikomachische Ethik. 1972: III 3, 1111a 22.
[98] Vgl. Sturma: Freiheit. 2010: 739. Vgl. Platon: Politeia. Der Staat. Hg. v. Gunther Eigler. Darmstadt: 1971: 10. Buch: 793 - 875.
[99] Sturma: Freiheit. 2010: 739.
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