Bachelorarbeit, 2016
91 Seiten, Note: 2,0
Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung
1. Einleitung
1.1 Problem- und Zielstellung
1.2 Leitfragen
1.3 Vorgehensweise/Methodik
2. Barrierefreiheit im ÖPNV
2.1 Gesetzliche Definition
2.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen
2.3 Personenbeförderungsgesetz
2.4 Mitwirkung der Deutschen Bahn AG
2.5 Personengruppen und deren Anforderungen
2.6 DIN-Normen
3. Untersuchungsgebiet VG Bad Hönningen
3.1 Verkehrstechnische Lage
3.2 Nahverkehrsplan des Landkreises Neuwied
3.3 Aufgabenträger und Federführung
3.4 Bestandsaufnahme – Bad Hönningen
3.4.1 Verkehrsanbindung
3.4.2 Zuwegungen
3.4.3 Bodenbelag und -zustand
3.4.4 Haltstelleneinrichtungen und Fahrgastinformationen
3.5 Bestandsaufnahme – Rheinbrohl
3.5.1 Verkehrsanbindung
3.5.2 Zuwegungen
3.5.3 Bodenbelag und -zustand
3.5.4 Haltstelleneinrichtungen und Fahrgastinformationen
3.6 Bestandsaufnahme – Leutesdorf
3.6.1 Verkehrsanbindung
3.6.2 Zuwegungen
3.6.3 Bodenbelag und -zustand
3.6.4 Haltstelleneinrichtungen und Fahrgastinformationen
4. Allgemeine Handlungsempfehlung
5. Umbaumaßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten
6. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht den öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinden Bad Hönningen, Rheinbrohl und Leutesdorf auf eine barrierefreie ÖPNV-Versorgung, um den aktuellen Handlungsbedarf zu identifizieren und konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Mobilität für behinderte und mobilitätseingeschränkte Personen abzuleiten.
2.5 Personengruppen und deren Anforderungen
Viele verschiedene Personengruppen sind auf eine barrierefreie Verkehrsinfrastruktur im ÖPNV angewiesen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, welche Art von Einschränkung sie haben, wie alt sie sind und wie lange sie davon betroffen sind. Praktisch jeder kann zu einem beliebigen Zeitpunkt dauerhaft oder temporär mobilitätsbehindert sein.
Alle Personen „die aus einem bestimmten Grund nicht über die Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit einer gesunden erwachsenen Person ohne Gepäck verfügen“ sind nach RAU et al. mobilitätsbehindert (RAU et al., 1997: 2). Diese Definition betrifft vor allem Mobilitätsbehinderte im engeren Sinne. Sie setzt die eigene Gesundheit als Kriterium zur individuellen Mobilität voraus. Mobilitätsbehinderte im engeren Sinne sind dauerhaft oder vorübergehend von einer Krankheit oder Behinderung betroffen.
Mobilitätsbehinderte im weiteren Sinne sind Menschen, die reise- oder altersbedingt beeinträchtigt sind (s. Abb. 2). Im Vergleich zu ersteren müssen diese Personen nicht von einer Behinderung oder Krankheit betroffen sein, die ihre Mobilität maßgeblich einschränken.
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Barrierefreiheit im ÖPNV ein, definiert das Ziel der Arbeit und erläutert die gewählte Methodik wie Literaturrecherche und Experteninterviews.
2. Barrierefreiheit im ÖPNV: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen, DIN-Normen und die Anforderungen verschiedener Personengruppen an eine barrierefreie Umgebung systematisch aufbereitet.
3. Untersuchungsgebiet VG Bad Hönningen: Das Kapitel bietet eine detaillierte Bestandsaufnahme der Verkehrsstationen in Bad Hönningen, Rheinbrohl und Leutesdorf hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit.
4. Allgemeine Handlungsempfehlung: Auf Basis der vorangegangenen Analyse werden hier generelle Empfehlungen zur Verbesserung der Infrastruktur, insbesondere bezüglich taktilem Leitsystem, gegeben.
5. Umbaumaßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten: Es werden die Zuständigkeiten geklärt und verschiedene Fördermöglichkeiten für die notwendigen infrastrukturellen Anpassungen der Kommunen diskutiert.
6. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Erkenntnis, dass die Barrierefreiheit ein kontinuierliches Dauerprojekt ist, das weit über bauliche Aspekte hinausgeht und eine nachhaltige Investition erfordert.
Barrierefreiheit, ÖPNV, Verkehrsplanung, Mobilitätseinschränkung, Nahverkehrsplan, DIN-Normen, Personenbeförderungsgesetz, Bad Hönningen, Infrastruktur, Bodenindikatoren, Experteninterview, Inklusion, Fahrgastinformation, Verkehrsraum, Finanzierung
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse und Bewertung der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Hönningen.
Die Themenfelder umfassen gesetzliche Grundlagen, die Infrastruktur von Bahnhöfen und Bushaltestellen, Anforderungen verschiedener Nutzergruppen sowie Finanzierungsansätze.
Das Ziel ist es, Mängel in der Barrierefreiheit der untersuchten ÖPNV-Stationen aufzuzeigen und konkrete Handlungsempfehlungen für eine Modernisierung anzubieten.
Es wurde eine Kombination aus Literaturrecherche, einer Vor-Ort-Gebietsbegehung mit Fotodokumentation, Mängelanalysen mittels Checklisten und Experteninterviews angewandt.
Der Fokus liegt auf der detaillierten Bestandsaufnahme der Bahnhöfe und Bushaltestellen in Bad Hönningen, Rheinbrohl und Leutesdorf.
Die Arbeit lässt sich besonders durch Begriffe wie Barrierefreiheit, Verkehrsplanung, Mobilitätseinschränkung, Infrastruktur und öffentliche Aufgabenträger beschreiben.
Es bildet die rechtliche Basis, die von den Aufgabenträgern die Erstellung von Nahverkehrsplänen mit dem Ziel der Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 fordert.
Die Bahn ist als Eigentümerin der Bahnhöfe der zentrale Akteur, wobei die Arbeit die Umsetzung der Modernisierung anhand der 1000-Reisende-Regelung kritisch hinterfragt.
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