Magisterarbeit, 2010
102 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Die Quellen
2.1 Liber ad Gebehardum von Manegold von Lautenbach
a) Das zeitliche Umfeld
b) Der Autor
c) Die Quelle
d) Die Quellenkritik
2.2 Policraticus von Johannes von Salisbury
a) Das zeitliche Umfeld
b) Der Autor
c) Die Quelle
d) Die Quellenkritik
2.3 De regimine principum von Thomas von Aquin
a) Das zeitliche Umfeld
b) Der Autor
c) Die Quelle
d) Die Quellenkritik
3 Die mittelalterliche Rechts-, Staats- und Verfassungsvorstellung
a) Das germanisch-mittelalterliche Recht als gutes altes Recht
b) Die mittelalterliche Staatsvorstellung
c) Die Beziehung des guten alten Rechtes zum mittelalterlichen Verfassungsdenken
d) Die Aufgaben des Herrschers: Rechtsbewahrung, Rechtsbindung, Rechtsfindung
e) Das Kirchenrecht und sein Einfluss auf das mittelalterliche Recht
4 Die Lehre vom Gehorsam
a) Johannes
b) Thomas
c) Manegold
d) Resümee
5 Die Treue, die Treuepflicht und der Untertaneneid
a) Manegold
b) Johannes
c) Thomas
d) Resümee
6 ‚Volkssouveränität’ und pactum
6.1 Die Theorie der Volkssouveränität
6.2 Das pactum – der Herrschaftsvertrag
a) Manegold
b) Johannes
c) Thomas
d) Resümee
7 Schluss
Die vorliegende Arbeit untersucht das theoretisch formulierte Widerstandsrecht im Hochmittelalter anhand dreier ausgewählter zeitgenössischer Schriften von Manegold von Lautenbach, Johannes von Salisbury und Thomas von Aquin. Das zentrale Forschungsziel ist es, die Vorstellungen dieser Denker über einen legitimen Widerstand gegen ungerechte Herrscher zu analysieren, wobei insbesondere die zugrunde liegenden politischen und rechtlichen Konzepte beleuchtet werden, um zu verstehen, wie Theorie und staatliche Praxis im mittelalterlichen Kontext interagierten.
3 Die mittelalterliche Rechts-, Staats- und Verfassungsvorstellung
Als Ausgangspunkt zum mittelalterlichen Widerstandsrecht wird das Rechtsdenken der Zeit betrachtet, denn die Vorstellung über Recht und Unrecht war damals eine andere als sie es heute ist. Dabei lassen sich zwei Auffassungen, die germanische und die kirchliche, für das Recht wie auch für das Widerstandsrecht unterscheiden, die teils Verbindendes, teils Gegensätzliches enthalten48. Ebenso sind zeitliche Differenzierungen festzustellen. Obwohl die damalige Weltanschauung auf einer einheitlichen Geschlossenheit des Weltbildes beruhte, lassen sich für die Rechtsvorstellung drei Zeitstufen benennen. Nachdem das Gewohnheitsrecht im Frühmittelalter dominierte, diente das Recht im Hochmittelalter als erzieherisches Heilmittel in der christlichen Lehre, um eine religiöse Erlösungskultur und -politik zu verwirklichen. Während des Spätmittelalters wurde es mehr und mehr als geschriebenes und staatliches Recht technisiert. Es kam zu einer verstärkten Differenzierung, indem zwischen positivem Recht und Naturrecht unterschieden, das objektive Staatsrecht von den subjektiven Privatrechten und jeweils vom Begriff des Guten und des Alten gelöst wurde49.
Der christliche Leitgedanke des Mittelalters, die Erlösung vom Materiellen und Irdischen und die Hinwendung zu Gott und zu den göttlichen Dingen, konnte sich auf dem Rechtsgebiet nicht vollständig entwickeln. Am Deutlichsten wurde wohl die Verbindung des christlichen Erlösungsgedankens mit dem Bereich des Rechtes in den teils wirklichkeitsfernen Spekulationen der Fürstenspiegel vollzogen, die eine Herrscher- und Staatsethik, teils auch eine Rechtsphilosophie enthielten. Dagegen kann der christliche Erlösungsgedanke in den Schriften der rechtskundigen Laien und Juristen kaum aufgespürt werden, weil das sachliche Rechtsgebiet dem mittelalterlichen Fühlen fern lag und sich nur teilweise spiritualisieren ließ50.
1 Einleitung: Die Einleitung definiert das Forschungsziel, das theoretisch formulierte Widerstandsrecht anhand von drei hochmittelalterlichen Schriften zu untersuchen, und stellt die leitenden Fragestellungen vor.
2 Die Quellen: Dieses Kapitel stellt das zeitliche Umfeld, die Autoren und die Quellenkritik für die Werke von Manegold von Lautenbach, Johannes von Salisbury und Thomas von Aquin dar.
3 Die mittelalterliche Rechts-, Staats- und Verfassungsvorstellung: Hier wird das zeitgenössische Rechtsverständnis analysiert, wobei besonders die germanischen und kirchlichen Prägungen sowie die Rolle des Herrschers als Rechtsbewahrer hervorgehoben werden.
4 Die Lehre vom Gehorsam: Das Kapitel untersucht die christlichen Grundlagen des Gehorsams und erörtert, unter welchen Bedingungen der Gehorsam gegenüber dem Herrscher seine Gültigkeit verliert.
5 Die Treue, die Treuepflicht und der Untertaneneid: Hier werden Bedeutung und rechtliche Tragweite der Treuebeziehung zwischen Herrscher und Untertanen beleuchtet, einschließlich der Rolle von Untertaneneiden.
6 ‚Volkssouveränität’ und pactum: Dieses Kapitel setzt sich kritisch mit theoretischen Ansätzen zur Volkssouveränität sowie mit dem Konzept des pactum als vertraglicher Basis der Herrschaft auseinander.
7 Schluss: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen und reflektiert über die praktische Anwendbarkeit und die strittige Natur des hochmittelalterlichen Widerstandsrechts.
Widerstandsrecht, Hochmittelalter, Herrschaft, Manegold von Lautenbach, Johannes von Salisbury, Thomas von Aquin, Gehorsam, Treuepflicht, Volkssouveränität, pactum, Rechtsvorstellung, Untertaneneid, Staatsethik, Hierokratie, Mittelalterliche Geschichte.
Die Arbeit untersucht das Verständnis und die theoretische Ausgestaltung des Widerstandsrechts gegen Herrscher während des Hochmittelalters, basierend auf den politischen Schriften dreier bedeutender Denker dieser Epoche.
Zu den Schwerpunkten zählen die Lehre vom Gehorsam, der Begriff der Treue, der Herrschaftsvertrag (pactum) sowie die theoretischen Ansätze zur Souveränität von Volk und Staat.
Das Ziel ist es, herauszuarbeiten, wie Manegold, Johannes von Salisbury und Thomas von Aquin legitimen Widerstand in der Theorie konzipierten und welche rechtlichen sowie theologischen Grundlagen sie dafür heranzogen.
Die Untersuchung erfolgt durch eine quellenkritische Analyse ausgewählter zeitgenössischer Schriften, wobei theoretische Entwürfe in den Kontext der jeweiligen historisch-politischen Ereignisse ihrer Zeit eingeordnet werden.
Der Hauptteil analysiert detailliert die mittelalterlichen Vorstellungen von Recht und Staat, die moralischen Pflichten von Herrscher und Untertan sowie die verschiedenen Ebenen von Gehorsam und Treue.
Zentrale Schlüsselwörter sind Widerstandsrecht, Volkssouveränität, pactum, Treuepflicht, Herrschaftsethik und das Verhältnis von weltlicher und geistlicher Macht.
Die Autoren unterscheiden sich in der Gewichtung, inwieweit Gehorsam eine absolute Pflicht gegenüber der staatlichen Obrigkeit ist oder ob und wann religiöse und moralische Bedenken (bis hin zum Martyrium) eine Gehorsamsverweigerung rechtfertigen.
Die Kirche fungiert oft als Instanz, die durch die Zweischwerterlehre oder das Primat des geistlichen Rechts die Handlungen des Herrschers bewertet und unter bestimmten Voraussetzungen sogar dessen Absetzung legitimieren konnte.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass moderne Vorstellungen von Volkssouveränität auf das Mittelalter nicht ohne Weiteres übertragbar sind; Begriffe wie Volkswahl oder pactum dienten eher als theoretische Argumente gegen absolutistisches Herrscherstreben.
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