Wissenschaftlicher Aufsatz, 2005
14 Seiten, Note: sehr gut
I. Einleitung
II. Geschichtlicher Überblick zur Rechtschreibreform
III. Rat für deutsche Rechtschreibung
IV. Die rechtliche Seite der Rechtschreibreform
1. Kompetenzfragen
2. Gesetzesvorbehalt, Wesentlichkeitstheorie und Grundrechte
3. Bindungswirkung
V. Schlusswort
Die vorliegende Arbeit untersucht die deutsche Rechtschreibreform aus einer juristischen Perspektive und beleuchtet dabei insbesondere die geschichtliche Genese, verfassungsrechtliche Fragestellungen sowie die faktische Bindungswirkung der neuen Schreibregeln in Deutschland und darüber hinaus.
1. Kompetenzfragen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied am 14. Juli 1998 im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde von Eltern gegen die Rechtschreibreform, dass der Staat nach dem Grundgesetz eine alles umfassende Zuständigkeit zum Handeln im Gemeinwohlinteresse besitzt. Damit kann er also auch den Gebrauch der Sprache durch spezielle Normen regeln. Auf schulischem Gebiet kann sich der Staat darüber hinaus auf Art. 7 Abs. 1 GG stützen, der ihm neben der Aufsicht über das Schulwesen auch die Kompetenz gibt, Vorschriften über die Art und den Inhalt des Unterrichts zu erlassen.
Weil die Länder nach der Kompetenzordnung der Art. 70 ff. GG zuständig für das Schulwesen sind, besitzen sie auch die Befugnis zur Vorbereitung der Reform und zu ihrer Durchführung an den Schulen. Zudem brauchen Lehrer und Schüler verlässliche, verbindliche und auch verständliche Grundlagen für richtiges Lehren und Lernen der deutschen Schreibung sowie zuverlässige Maßstäbe für die Benotung der vor allem im Rechtschreibunterricht geforderten schulischen Leistungen.
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Rechtschreibreform ein und erläutert, warum sie für Juristen Gegenstand intensiver Prüfung und zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen wurde.
II. Geschichtlicher Überblick zur Rechtschreibreform: Dieses Kapitel zeichnet den chronologischen Ablauf von den ersten Aufträgen an Sprachinstitute 1987 bis zur Implementierung der Reform durch die Kultusministerkonferenz nach.
III. Rat für deutsche Rechtschreibung: Das Kapitel beschreibt die Gründung, Zusammensetzung und Funktion des Rats als Nachfolgegremium der Zwischenstaatlichen Kommission zur Beobachtung der weiteren Entwicklung der Rechtschreibung.
IV. Die rechtliche Seite der Rechtschreibreform: Hier erfolgt eine juristische Analyse der Reform, wobei unter anderem geklärt wird, ob der Staat die Rechtschreibung regeln darf und welche Auswirkungen dies auf Grundrechte und den Schulunterricht hat.
V. Schlusswort: Das Schlusswort fasst zusammen, dass die Reform rechtlich nur für Teilbereiche wie das Schulwesen und die öffentliche Verwaltung verbindlich ist und diskutiert die Umsetzung im Ausland.
Rechtschreibreform, deutsche Sprache, Kultusministerkonferenz, Bundesverfassungsgericht, Rat für deutsche Rechtschreibung, Verfassungsrecht, Kompetenzordnung, Grundgesetz, Schulpflicht, Rechtschreibung, Bindungswirkung, Orthographie, Bildungsrecht, Gesetzgebung, Fremdsprachenunterricht.
Die Arbeit analysiert die deutsche Rechtschreibreform vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Debatte und ihrer rechtlichen Verbindlichkeit in Deutschland.
Die Schwerpunkte liegen auf der Historie der Reform, der verfassungsrechtlichen Einordnung durch das Bundesverfassungsgericht und der Frage der Bindungswirkung für Bürger und Institutionen.
Das Ziel ist es, die juristischen Probleme der Reform aufzuzeigen und Konsequenzen für die Anwendung der neuen Schreibregeln in unterschiedlichen Bereichen aufzuzeigen.
Die Arbeit nutzt eine juristisch-analytische Methode, indem sie die Entscheidungspraxis des Bundesverfassungsgerichts sowie die verfassungsrechtlichen Grundlagen (Art. 7, 20 GG) auswertet.
Der Hauptteil befasst sich mit dem geschichtlichen Ablauf, der Rolle des Rats für deutsche Rechtschreibung sowie den verfassungsrechtlichen Aspekten wie Kompetenzfragen und Grundrechten.
Wichtige Schlagworte sind Rechtschreibreform, Verfassungsrecht, Bindungswirkung, Kultusministerkonferenz und Rechtsgrundlagen.
Das Gericht bestätigte die Zuständigkeit des Staates, die Sprache durch Normen zu regeln, stellte aber klar, dass diese Regeln primär den Schulbereich und die öffentliche Verwaltung binden.
Nein, Personen außerhalb von Schulen und öffentlicher Verwaltung sind in der Wahl ihrer Schreibweise frei und rechtlich nicht zur Anwendung der neuen Regeln verpflichtet.
Angesichts der faktischen Außenwirkung der neuen Rechtschreibung wird für die verbindliche Einführung in Deutsch-als-Fremdsprache-Studiengängen und -Prüfungen plädiert, unter Berücksichtigung angemessener Übergangsfristen.
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