Masterarbeit, 2018
75 Seiten, Note: 1.3
1. Abstract
2. Einleitung
3. Die Willenserklärung im deutschen Recht
3.I. Die Beschreibung der Willenserklärung
3.II. Die objektive und subjektive Bestandteile der Willenserklärung
3.II.a) Objektiver Tatbestand einer Willenserklärung
3.II.b) Subjektiver Tatbestand einer Willenserklärung
3.II.b.1) Der Handlungswille
3.II.b.2) Das Erklärungsbewusstsein
3.II.b.3) Der Geschäftswille
4. Die Anfechtung im deutschen Recht
4.I. Der Begriff der Anfechtbarkeit
4.II. Die Zulässigkeit der Anfechtung
4.III. Die Anfechtungsgründe
4.IV. Die Anfechtungserklärung gemäß §143 BGB
4.IV.a) Die Anfechtungserklärung
4.IV.b) Die Anfechtungsparteien
4.V. Die Wirkung der Anfechtung gemäß §142 BGB
4.VI. Die Anfechtungsfrist gemäß §§ 121; 124 BGB
4.VII. Die Schadenersatzpflicht des Anfechtenden gemäß §122 BGB
5. Die Anfechtbarkeit wegen Irrtums und falscher Übermittlung gemäß §§119, 120 BGB
5.I. Übersicht §119 BGB
5.II. Der Erklärungsirrtum
5.III. Der Inhaltsirrtum
5.III.a) Der Verlautbarrungsirrtum
5.III.b) Der Identitätsirrtum
5.III.c) Der Kalkulationsirrtum
5.IV. Der Eigenschaftsirrtum
5.V. Die Anfechtung wegen falscher Übermittlung gemäß §120 BGB
6. Die Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung gemäß §123 BGB
6.I. Übersicht §123 BGB
6.II. Arglistige Täuschung
6.II.a) Täuschungshandlung
6.II.b) Arglistig
6.II.c) Kasualtität zwischen Täuschung und Willenserklärung
6.II.d) Täuschung durch einen Dritten
6.III. Widerrechtliche Drohung
6.III.a) Kasualität
6.III.b) Widerrechtlichkeit der Drohung (Mittel, Zweck, Mittel-Zweck-Relation)
7. Die Willenserklärung im albanischen Recht (Die Rechtshandlung)
7.I. Die historische Entwicklung der Rechtshandlung und der Willenstheorie in Albanien
7.II. Die Beschreibung der Rechtshandlung
7.III. Die Elementen der Rechtshandlung
7.III.a) Die Subjekten der Rechtshandlung
7.III.b) Die Äußerung des Willens
7.III.c) Die Form der Äußerung des Willens
7.IV. Die Arten der Rechtshandlung
7.IV.a) Einseitige oder mehrseitige Rechtshandlungen
7.IV.b) Inter vivos Rechtshandlungen und todesbezogene Rechtshandlungen (mortis causa)
7.IV.c) Rechtshandlungen mit einer durch das Gesetz bestimmten Form und Rechtshandlungen ohne eine bestimmte Form
8. Die Anfechtung der Willenserklärung im albanischen Recht (Die Anullierung der relativ ungültig Rechtshandlungen)
8.I. Die relative Ungültigkeit der Rechtshandlung (Die Anullierung der Rechtshandlung)
8.II. Der Unterschied zwischen der relativen Ungültigkeit der Rechtshandlung und der absoluten Ungültigkeit der Rechtshandlung
8.III. Die Rechtsfolgen der relativ ungültigen Rechtshandlungen
9. Schlussfolgerung und eine Vergleichung zwischen der Anfechtung der Willenserklärungen im albanischen und im deutschen Recht
Diese Arbeit zielt darauf ab, das Rechtsinstitut der Anfechtung im deutschen und albanischen Zivilrecht detailliert zu analysieren und einen rechtsvergleichenden Überblick zu schaffen, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Behandlung fehlerhafter Willenserklärungen aufzuzeigen.
II. Die Beschreibung der Rechtshandlung:
Die Rechtshandlung im albanischen Zivilrecht wird durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, und zwar von §79 KC bis §90 KC. § 79 KC gibt diesem Begriff diese Definition: Die Rechtshandlung ist das rechtmäßige Erscheinen des Willens einer natürlichen oder juristischen Person, das darauf abzielt, bürgerliche Rechte oder Pflichten zu begründen, zu ändern oder zu löschen. Die Rechtshandlung kann einseitig oder mehrseitig sein. §79 S.1 KC gibt eine Definition dessen, was Rechtshandlung ist. Nach § 79 S.1 KC ist die Rechtshandlung ein Willensausdruck. Mit diesem Willensausdruck beabsichtigt der Erklärende, bürgerliche Rechte oder Pflichten zu begründen, zu ändern oder zu beenden. Es darf nicht vergessen werden, dass in der albanischen Doktrin keiner der drei in § 79 S.1 KC genannten Zwecke verletzt sein soll, sonst haben wir es nicht mit einer Rechtshandlung zu tun, sondern mit eine normale Handlung. Die Rechtshandlung ist immer Teil eines Rechtsgeschäftes, in dem die beteiligten Parteien ihre Rechte und Pflichten haben, und diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus einer Rechtshandlung, also dem Ausdruck des Willens der Parteien.
Die Rechtshandlung wird mit dem freien Willen des Erklärenden durchgeführt. Das Willenselement wird ausdrücklich im Gesetz erwähnt. Der Wunsch, die Rechtshandlung durchzuführen, stellt den inneren Willen des Menschen dar, also muss bei der Ausführung der Rechtshandlung der innere Wille in der Außenwelt Ausdruck finden, damit der Wille der anderen Partei bekannt wird, andernfalls wenn Wille wird in der Außenwelt nicht ausgedrückt, es wird keine "Rechtshandlung" geben. Der Ausdruck des inneren Willens in der Außenwelt kann verbal oder schriftlich sein, aber es kann mit anderen Zeichen oder mit einer bestimmten Form des Verhaltens geschehen.
3. Die Willenserklärung im deutschen Recht: Dieses Kapitel erläutert die Grundsätze der Privatautonomie und definiert die Willenserklärung als zentrales Element im deutschen Zivilrecht, wobei objektive und subjektive Bestandteile detailliert untersucht werden.
4. Die Anfechtung im deutschen Recht: Hier werden das Institut der Anfechtung, seine Zulässigkeit, die Anfechtungserklärung sowie die Rechtsfolgen der Anfechtung, insbesondere gemäß § 142 BGB, systematisch dargelegt.
5. Die Anfechtbarkeit wegen Irrtums und falscher Übermittlung gemäß §§119, 120 BGB: Dieses Kapitel behandelt verschiedene Irrtumsarten wie Erklärungs-, Inhalts- und Eigenschaftsirrtum als Anfechtungsgründe.
6. Die Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung gemäß §123 BGB: Diese Ausführungen befassen sich mit den spezifischen Anfechtungsgründen der arglistigen Täuschung und der widerrechtlichen Drohung.
7. Die Willenserklärung im albanischen Recht (Die Rechtshandlung): Dieses Kapitel analysiert das albanische Konzept der Rechtshandlung, ihre historische Entwicklung und ihre gesetzliche Definition im albanischen Zivilgesetzbuch.
8. Die Anfechtung der Willenserklärung im albanischen Recht (Die Anullierung der relativ ungültig Rechtshandlungen): Hier werden die Voraussetzungen und Konsequenzen der relativen Ungültigkeit von Rechtshandlungen nach albanischem Recht erläutert.
9. Schlussfolgerung und eine Vergleichung zwischen der Anfechtung der Willenserklärungen im albanischen und im deutschen Recht: Im abschließenden Kapitel werden die beiden Rechtssysteme gegenübergestellt, Unterschiede in der Ausgestaltung und Interpretation identifiziert und Verbesserungspotenziale für das albanische Zivilrecht aufgezeigt.
Anfechtung, Willenserklärung, deutsches Recht, albanisches Recht, Privatautonomie, Irrtum, Täuschung, Drohung, Rechtshandlung, Anfechtungserklärung, Rechtsgeschäft, Willenstheorie, Zivilgesetzbuch, Anullierung, Rechtsvergleichung.
Die Arbeit befasst sich mit der vergleichenden Analyse des Anfechtungsinstituts für Willenserklärungen im deutschen und albanischen Recht.
Zentrale Themen sind die Willenserklärung, die verschiedenen Anfechtungsgründe (Irrtum, Täuschung, Drohung) sowie die Rechtsfolgen einer Anfechtung.
Das Ziel ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in beiden Rechtssystemen aufzudecken, um einen Beitrag zur Bereicherung der albanischen Rechtsliteratur in Bezug auf das Anfechtungsrecht zu leisten.
Die Arbeit nutzt die rechtsvergleichende Methode, um das deutsche und das albanische Zivilrecht gegenüberzustellen.
Im Hauptteil werden zunächst die Grundlagen der Willenserklärung im deutschen Recht, dann die Anfechtungsgründe und das Anfechtungsverfahren im deutschen BGB, sowie darauf aufbauend das albanische System der Rechtshandlung und deren Anullierung analysiert.
Schlüsselbegriffe sind Anfechtung, Willenserklärung, Privatautonomie, Irrtum, Rechtshandlung und Rechtsvergleichung.
Die Rechtshandlung im albanischen Recht wird als eine Mischform aus Rechtsgeschäft und Willenserklärung verstanden, während das deutsche Recht strenger zwischen der einseitigen Willenserklärung und dem daraus resultierenden Rechtsgeschäft trennt.
Der Autor bemängelt die begriffliche Unschärfe, insbesondere bei der Unterscheidung von relativer und absoluter Ungültigkeit, sowie das Fehlen einer detaillierten Literatur und Rechtsprechungstradition zur Willenstheorie im Vergleich zum deutschen System.
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