Masterarbeit, 2008
56 Seiten, Note: 3,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. EINLEITUNG
I. Problemdarstellung und Eingrenzungen
II. Zielsetzung
III. Aufbau und Vorgehensweise
B. GRUNDLEGENDES ZU PERSONENVERBÄNDEN
I. Entstehung und Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
II. Begriff und Wesen des nicht rechtsfähigen Vereins
1. Maßgeblichkeit des Gesellschaftsrechts
2. Auslegung des § 54 Satz 1 BGB
3. Wesen des nicht rechtsfähigen Vereins
C. DER TYPENZWANG
D. AUSGEWÄHLTE ABGRENZUNGSMETHODEN
I. Typologische Abgrenzung nach Reuter/Schöpflin
II. Abgrenzungssystem nach Schmidt
1. Abgrenzung durch Tätigkeitsgrundsätze
2. Abgrenzung durch Strukturmerkmale
3. Abgrenzung bei Mischverträgen
III. Abgrenzung nach der Rechtsprechung des BGH
E. ENTSTEHUNGSBEZOGENE ABGRENZUNG
F. BEGRIFFLICHE ABGRENZUNG
G. TYPOLOGISCHE ABGRENZUNG
I. Rechtsformtypische Abgrenzung
1. Organisation
2. Verfolgter Zweck
3. Gelegenheitsorientierte Abgrenzung
II. Strukturelle typologische Abgrenzung
1. Gründungsvoraussetzungen
2. Mitgliedschaftsaspekte
3. Geschäftsführung und Vertretung
4. Einlage- und Beitragspflicht
5. Vermögenszurechnung
6. Namensrecht
7. Beendigung von Gesellschaft und Verein
H. ABGRENZUNG BEI VERBANDSVERTRÄGEN
I. Bezeichnung des Vertrages
II. Abgrenzung nach Fallgruppen und Vertragstypen
III. Zusammengesetzte oder gemischte Verträge
1. Kombinationslösung
2. Absorptionsmethode
3. Rechtsfolgenbezogene Betrachtung
I. Willensorientierte Abgrenzung
J. VERHALTEN UND ABGRENZUNG
K. ZUSAMMENFASSUNG
Die Arbeit verfolgt das Ziel, eine wissenschaftliche Grundlage für die rechtlich oft schwierige Abgrenzung zwischen dem nicht rechtsfähigen Verein (nrV) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu erarbeiten. Dabei wird untersucht, wie trotz der im Gesetz angelegten Vermischung beider Rechtsformen eine präzise Zuordnung vorgenommen werden kann, um Rechtsunsicherheiten in der Unternehmenspraxis zu vermeiden.
1. Organisation
Eine Rechtsbeziehung unter Gesellschaftern zur Förderung eines Zwecks begründet eine GbR. Entsprechend wurden vom BGH bei einer Publikumsgesellschaft vereinsrechtliche Regelungen zur Feststellung von Rechtsfolgen angewandt, weil bei einer Publikumsgesellschaft keine Beziehung der Beteiligten untereinander, wie bei einer typischen GbR, angenommen werden konnte.
Jeder Personenverband ist zunächst als GbR zu qualifizieren. Soweit weitere organisatorische Voraussetzungen, wie z.B. eine Satzung, welche eine körperschaftliche Struktur verdeutlicht, gegeben sind, liegt ein nrV vor. Die korporative Struktur überdeckt das Beziehungsgeflecht GbR. Der nrV, hat eine korporative Verfassung und unterscheidet sich insoweit von der typischen Personengesellschaft. Erkennbar ist die Organisation eines nrV daran, dass z.B. der Bestand der Vereinigung unabhängig sein soll vom Mitgliederbestand.
Eine nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtete Gesellschaft ist dementsprechend als nrV einzuordnen, wenn sie körperschaftlich organisiert ist. Hat ein Verband bei fehlender Satzung, wegen fehlender Genehmigung und Bekanntmachung der Verbandssatzung durch die Aufsichtsbehörde, schon diverse Geschäfte geführt, muss dies bei einem Personenverband zur Qualifizierung als nrV führen. Es könnte allerdings eine atypische GbR angenommen werden, auch wenn die Organisation Strukturelemente des Vereins aufweist. Die wirtschaftliche Betätigung, d.h. der Zweck überwiegt dann das korporative Element.
A. EINLEITUNG: Problemstellung der Abgrenzung von nrV und GbR, Zielsetzung der Arbeit und Erläuterung der Vorgehensweise.
B. GRUNDLEGENDES ZU PERSONENVERBÄNDEN: Analyse der Rechtsgrundlagen für Personenvereinigungen und detaillierte Betrachtung von Entstehung und Wesen von GbR und nrV.
C. DER TYPENZWANG: Erörterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Notwendigkeit des Typenzwangs für die Rechtssicherheit.
D. AUSGEWÄHLTE ABGRENZUNGSMETHODEN: Untersuchung verschiedener Ansätze zur Differenzierung, insbesondere nach Reuter/Schöpflin, Schmidt und der BGH-Rechtsprechung.
E. ENTSTEHUNGSBEZOGENE ABGRENZUNG: Untersuchung der Gründungsphasen und der Bedeutung der Satzung für die Abgrenzung.
F. BEGRIFFLICHE ABGRENZUNG: Auseinandersetzung mit Begriffsmerkmalen und den Anforderungen an körperschaftliche Strukturen.
G. TYPOLOGISCHE ABGRENZUNG: Eingehende Analyse von typologischen Merkmalen wie Organisation, Zweck und Mitgliedschaftsaspekten.
H. ABGRENZUNG BEI VERBANDSVERTRÄGEN: Erörterung der Herausforderungen bei gemischten oder zusammengesetzten Verträgen.
I. Willensorientierte Abgrenzung: Betrachtung der Bedeutung des Parteiwillens für die Rechtsformwahl.
J. VERHALTEN UND ABGRENZUNG: Untersuchung der Auswirkung von tatsächlichem Verhalten auf die rechtliche Qualifizierung.
K. ZUSAMMENFASSUNG: Fazit der Untersuchung und Zusammenführung der Ergebnisse zur Abgrenzung beider Rechtsformen.
nicht rechtsfähiger Verein, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR, nrV, Rechtsformabgrenzung, Personenverband, körperschaftliche Struktur, Typenzwang, Rechtsbindungswille, Satzung, Gesamthandsvermögen, Mischverträge, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Rechtssicherheit
Die Arbeit widmet sich der rechtlichen Unterscheidung zwischen dem nicht rechtsfähigen Verein (nrV) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im deutschen Gesellschaftsrecht.
Im Zentrum stehen die Abgrenzungsmethoden, die Bedeutung der korporativen Verfassung, die Rolle des Parteiwillens sowie der Umgang mit gemischten Vertragsformen.
Ziel ist es, trotz der im Gesetz verankerten Vermischung beider Rechtsformen (insb. § 54 BGB), handhabbare Kriterien für die juristische Zuordnung in der Praxis zu identifizieren.
Der Autor nutzt eine juristisch-dogmatische Methode, kombiniert mit einer Analyse aktueller Rechtsprechung des BGH und maßgeblicher Literatur zum Gesellschaftsrecht.
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Abgrenzungsmethoden (typologisch, begrifflich, entstehungsbezogen) sowie die Untersuchung von speziellen Fallgruppen wie gemischten Verträgen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie nrV, GbR, Typenzwang, korporative Verfassung und Rechtsformabgrenzung charakterisiert.
Der BGH betont zunehmend die Notwendigkeit, trotz der gesetzlichen Vermischung die tatsächlichen Gegebenheiten und die Interessenlage der Beteiligten bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen.
Die Schwierigkeit rührt primär aus § 54 S. 1 BGB, der für den nicht rechtsfähigen Verein die Anwendung von Gesellschaftsrecht vorschreibt, was in der Rechtslehre und Rechtsprechung teilweise als überholt angesehen wird.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

