Fachbuch, 2019
67 Seiten
1 Einleitung
2 Gesetzliche Rahmenbedingungen
2.1 Das Jugendstrafrecht – Begriffserklärung
2.2 Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht
3 Die Entwicklung von Jugendlichen
3.1 Entwicklung aus neurobiologischer Sicht
3.2 Die Formbarkeit des Menschen
3.3 Adoleszenz und Pubertät
4 Mädchenkriminalität
4.1 Entstehungsfaktoren für Mädchenkriminalität
4.2 Häufigkeit und Formen der Mädchenkriminalität
5 Mädchen im Strafvollzug
5.1 Vorgaben des BVerfG für den Jugendstrafvollzug
5.2 Ungleiche Behandlungen
5.3 Die Situation der JVAs für Frauen in Deutschland
5.4 Betreuungsquote
5.5 Angebote
5.6 Rückfallquote
6 Sozialtherapie im Strafvollzug
6.1 Sozialtherapeutische Einrichtungen im Jugendstrafvollzug
6.2 Sozialtherapie – eine Erklärung
6.3 Das Konzept der integrativen Sozialtherapie
6.4 Behandlungsverlauf
6.5 Aufnahmekriterien
6.6 Mindestanforderungen
6.7 Wirksamkeitsstudien
7 Sozialtherapeutische Maßnahmen zur Entlassung und Nachsorge
7.1 Übergangsmanagement
7.2 Das 4-Phasen-Modell der Jugendstrafe
7.3 Vor- und Nachteile des 4-Phasen-Modells
8 Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Bedeutung sozialtherapeutischer Maßnahmen im Kontext des weiblichen Jugendstrafvollzugs in Deutschland. Dabei wird analysiert, inwieweit aktuelle strafvollzugliche Strukturen den speziellen Bedürfnissen junger Straftäterinnen gerecht werden und wie ein alternatives, von der Autorin entwickeltes 4-Phasen-Modell zur Neuausrichtung des Vollzugs beitragen kann, um Resozialisierungschancen zu verbessern und Rückfallquoten zu senken.
4.1.1 Familie
Die Erziehung nimmt im Zusammenspiel von Gewalt und kriminellem Verhalten einen großen Stellenwert ein. Es wird angenommen, dass Kinder aus einem prekären Elternhaus in ihrer gesamten Entwicklung gefährdet sind und eher zur Gewalt im späteren Jugendalter neigen. Kriminalität und gewalttätiges Verhalten können auch als „Ausdruck eines milieuspezifischen Wertesyndroms bzw. distinkt kulturell normativer Orientierungen“ bezeichnet werden (vgl. Raithel 2003, S. 591f).
König spricht in diesem Kontext von „Restfamilien“. Das bedeutet, dass straffällig gewordene Mädchen fast alle aus schwierigen Familien stammen und entweder bei der Mutter, beim Vater oder abwechselnd bei einem von ihnen leben. Häufig kommen auch Alkohol- und Drogensüchte auf Seiten der Eltern sowie Armut in der Familie hinzu. Daneben gibt es aber auch Fälle, in denen eine Überprotektion der Mädchen stattfindet. Sie flüchten sich in Scheinwelten und verändern ihr äußeres Erscheinungsbild, um so ihr Bedürfnis nach Anerkennung zu stillen, die sie durch die Eltern nicht erfahren. Ängste, extreme Gewalt und sexuelle Übergriffe von männlichen Familienmitgliedern können Erfahrungen sein, die diese Mädchen oft seit frühester Kindheit machen. Gewalt wird zur Lösung von Problemen und Konflikten in der Familie eingesetzt. Diese Gewalt ist oft verbunden mit „Liebesentzug“ und abwertenden, kränkenden und missbrauchenden Aussagen gegenüber den Mädchen. Wenn die Mädchen älter werden, testen diese oft auf extreme Art und Weise ihre Grenzen aus und verlassen ihre Familie. Sie fangen an die Schule zu schwänzen und verhalten sich delinquent. Damit drücken sie ihre Wünsche, gesehen und wahrgenommen zu werden sowie ihre Lust auf Erlebnisse aus. Sie fangen mit kleinen Diebstählen an, prostituieren sich gelegentlich und gehören kriminellen Gruppen an entsprechenden Plätzen an.
1 Einleitung: Einführung in die Problematik der weiblichen Jugendkriminalität und Begründung der Forschungsfrage.
2 Gesetzliche Rahmenbedingungen: Erläuterung der Grundlagen des Jugendstrafrechts, insbesondere der Altersdefinitionen und des Erziehungsgedankens.
3 Die Entwicklung von Jugendlichen: Darstellung der neurobiologischen und psychosozialen Reifungsprozesse im Jugendalter.
4 Mädchenkriminalität: Analyse der Entstehungsfaktoren sowie der spezifischen Formen und Häufigkeiten kriminellen Verhaltens bei Mädchen.
5 Mädchen im Strafvollzug: Kritische Untersuchung der Haftbedingungen und Benachteiligungen für weibliche Jugendliche in Deutschland.
6 Sozialtherapie im Strafvollzug: Beschreibung der Konzepte, Leitlinien und Anforderungen sozialtherapeutischer Maßnahmen im Jugendstrafvollzug.
7 Sozialtherapeutische Maßnahmen zur Entlassung und Nachsorge: Analyse des Übergangsmanagements und Präsentation des neuen 4-Phasen-Modells der Jugendstrafe.
8 Fazit: Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfrage und Ausblick auf die notwendige Neuausrichtung des Strafvollzugs.
Jugendstrafvollzug, Sozialtherapie, Mädchenkriminalität, 4-Phasen-Modell, Resozialisierung, Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Delinquenz, Adoleszenz, Haftbedingungen, Übergangsmanagement, Mädchen in Haft, psychosoziale Entwicklung, Rückfallprävention, Strafvollzug
Die Arbeit untersucht die derzeitige Situation von weiblichen Jugendlichen im Strafvollzug und entwirft ein sozialtherapeutisch fundiertes Modell zur besseren Resozialisierung.
Die Themenfelder umfassen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die jugendliche Entwicklung, Ursachen von Mädchenkriminalität, aktuelle Mängel im Vollzugssystem sowie Ansätze zur Optimierung durch Sozialtherapie.
Das Ziel ist die Vorstellung eines 4-Phasen-Modells, das den weiblichen Jugendstrafvollzug von Beginn an anders ausrichtet und so eine nachhaltigere Unterstützung der Jugendlichen ermöglicht.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Datenanalyse, insbesondere unter Heranziehung polizeilicher Kriminalstatistiken und bestehender sozialtherapeutischer Konzepte.
Der Hauptteil analysiert die Entstehung von Mädchenkriminalität, die ungleiche Behandlung im Strafvollzug, die therapeutischen Standards im Jugendvollzug und das neu entwickelte Phasen-Modell für Entlassung und Nachsorge.
Die wichtigsten Begriffe sind Jugendstrafvollzug, Sozialtherapie, Mädchenkriminalität, 4-Phasen-Modell, Resozialisierung und Erziehungsgedanke.
Weil Mädchen oft spezifische Traumata und Belastungen aus prekären Familienverhältnissen mitbringen, die in herkömmlichen, auf Jungen ausgerichteten Strukturen nicht ausreichend adressiert werden können.
Die Autorin kritisiert, dass der Erziehungsauftrag durch repressive Maßnahmen und eine mangelnde Orientierung an den spezifischen Bedürfnissen weiblicher Jugendlicher in der Praxis oft nur unzureichend umgesetzt wird.
Es ermöglicht einen nahtlosen Übergang von der Haft über Wohngruppen bis hin zum betreuten Wohnen, wodurch die Jugendlichen nicht allein gelassen werden und die Rückfallgefahr sinkt.
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