Fachbuch, 2019
88 Seiten
1 Einleitung
1.1 Aufbau der Arbeit
1.2 Thematische Abgrenzung der Arbeit
2 Thematische Grundlagen
2.1 Allgemeine Definitionen zum Thema Migration, Flucht und Asyl
2.2 Darstellung der gegenwärtigen Asylsituation
2.2.1 Darstellung der Asylsituation in Deutschland
2.2.2 Darstellung der Asylsituation in Schweden
2.3 Darstellung der Schulsysteme
2.3.1 Das deutsche Schulsystem
2.3.2 Das schwedische Schulsystem
2.4 Der Integrationsbegriff
2.4.1 Allgemeine Begriffsdefinition
2.4.2 Die vier Integrationsebenen nach Esser im schulischen Kontext
3 Vergleich: Die Integration Geflüchteter im deutschen & schwedischen Schulsystem
3.1 Darstellung der Vorgehensweise
3.2 Die strukturelle Integration geflüchteter Schülerinnen und Schüler
3.2.1 Schulzugang und Schulpflicht
3.2.2 Schulform, Schulwahl und Unterrichtsorganisation
3.2.3 Rekapitulation - Strukturelle Integration
3.3 Die kulturelle Integration geflüchteter Schülerinnen und Schüler
3.3.1 Sprachunterricht und Förderung der Landessprache / Zweitsprache
3.3.2 Muttersprachenunterricht und Unterrichtsbegleitung
3.3.3 Wertevermittlung im Religionsunterricht
3.3.4 Rekapitulation - Kulturelle Integration
3.4 Die soziale Integration geflüchteter Schülerinnen und Schülern
3.4.1 Bezug und Förderung von schulischen Sach- und Dienstleistungen
3.4.2 Teilhabe an außerunterrichtlichen Schulaktivitäten / - angeboten
3.4.3 Rekapitulation - Soziale Integration
3.5 Die emotionale Integration geflüchteter Schülerinnen und Schüler
3.5.1 Aufnahmebedingungen, Akzeptanz und Kooperation
3.5.2 Sonderfall: Unbegleitete minderjährige Asylsuchende
3.5.3 Rekapitulation - Emotionale Integration
4 Zusammenfassung
5 Analyse und Handlungsempfehlungen
5.1 Wertung der aufgezeigten schulischen Maßnahmen
5.2 Handlungsempfehlungen für die schulische Integration
6 Kritische Würdigung und Reflexion des Arbeitsergebnisses
Die Arbeit untersucht und vergleicht die Ansätze zur Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher in den Schulsystemen von Deutschland und Schweden. Ziel ist es, auf Basis der identifizierten Rahmenbedingungen und praktischen Umsetzungen Handlungsempfehlungen für eine erfolgreichere schulische Integration zu entwickeln, indem die Stärken und Herausforderungen beider Länder gegenübergestellt werden.
3.2.1 Schulzugang und Schulpflicht
Als Vertragsstaaten der Vereinten Nationen haben Deutschland und Schweden die völkerrechtlichen Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 sowie die internationalen Kinderrechte der UN-Kinderechtskonvention (KRK) von 1990 unterzeichnet und rechtmäßig anerkannt. Damit verpflichteten sich die beiden Vertragsstaaten vor der internationalen Völkergemeinschaft dazu, allen im Land lebenden Kindern das gleiche Recht auf Bildung zu gewähren und ihnen einen ebenso gleichen Zugang zum nationalen Bildungssystem zu ermöglichen (BFSFJ, 2010; UNHCR, 1951). Neben diesen rechtsbindenden Bestimmungen der GFK und der KRK bestehen für das deutsche und schwedische Schulsystem jedoch auch weitere nationale Bildungsgesetze, die den Schulbesuch von geflüchteten Kindern im Land unterschiedlich reglementieren.
Deutschland:
Die Ratifizierung beider Konventionen erfolgte durch die deutsche Bundesregierung. Das darin festgehaltene Recht auf Bildung für alle Kinder muss somit auch von den sechzehn Bundesländern anerkannt und gewährleistet werden. Jedoch wird jenes allgemeine Recht für geflüchtete Kinder auf der Schulebene höchst unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt:
Sachsen und Sachsen-Anhalt gewähren lediglich allen asylberechtigten Kindern das allgemeine Recht des Schulbesuchs. Für sie besteht keine allgemeine Schulpflicht, wie es sonst in allen anderen 14 Bundesländern die geltende Regel ist. Doch auch hierbei bestehen erhebliche Unterschiede. In Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen gilt für asylsuchende sowie asylberechtigte Kinder eine obligatorische Warteregelung bis zum Schulzugang (drei bzw. sechs Monate nach Zuzug). Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW und Rheinland-Pfalz verfügen über eine De-facto-Warteregelung. Hier setzt die Schulpflicht erst ein, wenn die asylsuchenden bzw. asylberechtigten Kinder einer Gemeinde zugewiesen worden sind. Eine Schulpflicht, die sofort nach der Registrierung der geflüchteten Kinder einsetzt, gibt es nur in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie im Saarland und in Schleswig-Holstein (Massumi & von Dewitz, 2015).
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Integration geflüchteter Schülerinnen und Schüler in Deutschland und Schweden ein, skizziert den Aufbau der Arbeit und definiert die thematische Abgrenzung.
2 Thematische Grundlagen: Das Kapitel liefert Definitionen zu Asyl und Flucht, stellt die aktuelle Asylsituation sowie die Struktur der deutschen und schwedischen Schulsysteme dar und erläutert das Integrationsmodell nach Esser.
3 Vergleich: Die Integration Geflüchteter im deutschen & schwedischen Schulsystem: Hier findet ein detaillierter, strukturierter Vergleich der Integrationsmaßnahmen auf struktureller, kultureller, sozialer und emotionaler Ebene statt, inklusive der Betrachtung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender.
4 Zusammenfassung: Die Kernaussagen der vorangegangenen Kapitel werden verdichtet, um die unterschiedlichen nationalen Ansätze und Wirkungsweisen bei der Integration geflüchteter Kinder gegenüberzustellen.
5 Analyse und Handlungsempfehlungen: Auf Basis der vorangegangenen Ergebnisse werden die Maßnahmen beider Länder kritisch bewertet und spezifische Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der schulischen Integration formuliert.
6 Kritische Würdigung und Reflexion des Arbeitsergebnisses: Abschließend reflektiert der Autor die methodische Vorgehensweise, diskutiert Limitationen wie statistische Unschärfen und gibt einen Ausblick auf die Relevanz zukünftiger Forschung.
Integration, Schulsystem, Geflüchtete, Deutschland, Schweden, Migration, Schulpflicht, Sprachförderung, Zweitsprache, Muttersprachenunterricht, Religionsunterricht, unbegleitete minderjährige Asylsuchende, Bildungsbenachteiligung, Schulsegregation, Inklusion
Die Arbeit analysiert und vergleicht, wie Deutschland und Schweden die schulische Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen organisatorisch und rechtlich umsetzen.
Die zentralen Themenfelder umfassen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Schulzugangs, die Sprachförderung (DaZ/SVA), den Muttersprachenunterricht, die soziale Teilhabe durch finanzielle Hilfen sowie die emotionale Unterstützung im Schulkontext.
Die leitende Forschungsfrage lautet: „Wodurch und wie erfolgreich werden geflüchtete Schülerinnen und Schüler im jeweiligen nationalen Schulsystem integriert?“
Es wird ein gegenüberstellender, systematischer Vergleich der Bildungssysteme vorgenommen, der auf einer Auswertung aktueller Gesetze, Statistiken und bildungswissenschaftlicher Literatur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in den detaillierten Vergleich der strukturellen, kulturellen, sozialen und emotionalen Integrationsebenen, wobei jeweils beide Länder direkt gegenübergestellt werden.
Zu den prägenden Schlüsselwörtern gehören Integration, Schulsystem, Geflüchtete, Bildungsbenachteiligung, Sprachförderung und Schulpflicht.
In Deutschland unterliegen Kinder in den meisten Bundesländern der Schulpflicht, während Schweden einen asylstatusunabhängigen Rechtsanspruch gewährt, der jedoch keine allgemeine Schulpflicht beinhaltet.
Schweden verfolgt durch die Einheitsschule den Ansatz, Kinder leistungsschulformungebunden zu unterrichten, während das deutsche System durch eine frühe Selektion in verschiedene Schulformen geprägt ist, was die Integration erschweren kann.
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