Diplomarbeit, 2018
82 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
2 Begriffsdefinitionen und rechtlicher Hintergrund
2.1 Terrorismus
2.2 Grundrechte
2.3 Freiheit und Sicherheit im verfassungsrechtlichen Kontext
3 Historischer Hintergrund
3.1 Linksterrorismus ab Ende der 1960er Jahre
3.2 Islamistischer Terrorismus ab dem 11. September 2001
3.3 Vergleich der beiden Terrorbestrebungen
4 Gesetze des Deutschen Bundestages zur Terrorismusbekämpfung
4.1 In Folge des Linksterrorismus ab Ende der 1960er Jahre
4.1.1 Einführung und Erweiterung von strafbarem Verhalten
4.1.1.1 Eingeführte Normen
4.1.1.2 Auswirkung auf die Grundrechte
4.1.2 Maßnahmen zur Straffung des Strafprozesses
4.1.2.1 Eingeführte Normen
4.1.2.2 Auswirkung auf die Grundrechte
4.1.3 Einschränkung der Rechte des Verteidigers
4.1.3.1 Eingeführte Normen
4.1.3.2 Auswirkung auf die Grundrechte
4.1.4 Ausweitung der Haftgründe und Maßnahmen gegenüber Häftlingen
4.1.4.1 Eingeführte Normen
4.1.4.2 Auswirkung auf die Grundrechte
4.1.5 Erweiterung der anwendbaren Ermittlungs- und Fahndungsmöglichkeiten
4.1.5.1 Eingeführte Normen
4.1.5.2 Auswirkung auf die Grundrechte
4.2 In Folge des islamistischen Terrors ab dem 11. September 2001
4.2.1 Einführung und Erweiterung von strafbarem Verhalten und Verbotstatbeständen
4.2.1.1 Eingeführte Normen
4.2.1.2 Auswirkung auf die Grundrechte
4.2.2 Ausweitung der Ermittlungs- und Eingriffsmöglichkeiten durch Polizei und Nachrichtendienste
4.2.2.1 Eingeführte Normen
4.2.2.2 Auswirkung auf die Grundrechte
4.2.3 Ausweitung der Maßnahmen zur Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung
4.2.3.1 Eingeführte Normen
4.2.3.2 Auswirkung auf die Grundrechte
4.2.4 Verpflichtung zur Datenspeicherung und –erhebung durch Private
4.2.4.1 Eingeführte Normen
4.2.4.2 Auswirkung auf die Grundrechte
4.2.5 Ausweitung des Datenaustausches zwischen einzelnen Behörden
4.2.5.1 Eingeführte Normen
4.2.5.2 Auswirkung auf die Grundrechte
4.2.6 Verschärfungen im Ausländerrecht
4.2.6.1 Eingeführte Normen
4.2.6.2 Auswirkung auf die Grundrechte
4.3 Vergleich der gesetzlichen Maßnahmen der beiden Zeitabschnitte
5 Meinung und Einstellung der Bevölkerung zu Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen
5.1 Zur Zeit des linksmotivierten Terrors
5.2 Zur Zeit des islamistischen Terrors
5.3 Vergleich der beiden Zeitabschnitte
6 Positionen der Parteien zu den Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen
6.1 Zur Zeit des linksmotivierten Terrors
6.1.1 CDU/CSU
6.1.2 SPD
6.1.3 FDP
6.1.4 Realpolitisches Verhalten der Parteien
6.2 Zur Zeit des islamistischen Terrors
6.2.1 CDU/CSU
6.2.2 SPD
6.2.3 FDP
6.2.4 Bündnis 90/Die Grünen
6.2.5 Die Linke
6.2.6 Realpolitisches Verhalten der Parteien
6.3 Vergleich der beiden Zeitabschnitte
7 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu den erfolgten Maßnahmen
7.1 Zur Zeit des linksmotivierten Terrors
7.2 Zur Zeit des islamistischen Terrors
7.3 Vergleich der beiden Zeitabschnitte und Analyse der Rechtsprechungsentwicklung
8 Fazit und Ausblick
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die Entwicklung der Antiterrorgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland rückblickend aufzuarbeiten, indem die gesetzgeberischen Maßnahmen sowie deren gesellschaftliche, politische und rechtliche Hintergründe und Motive analysiert werden.
3.1 Linksterrorismus ab Ende der 1960er Jahre
Ab Ende der 1960er Jahre entstanden linksmotivierte Terrorgruppen in der Bundesrepublik Deutschland. Die RAF war nicht die einzige, jedoch die prägendste linksterroristische Gruppe in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und soll deshalb zunächst ausführlich dargestellt werden.
Als Ausgangspunkt für die Bildung der RAF können die Achtundsechziger und die Studentenbewegung gesehen werden, wobei keine Gleichsetzung oder pauschale Verantwortung der Studentenbewegung für die späteren Aktionen der RAF erfolgen sollte. Die RAF kann als kleine Minderheit der Protestbewegung der Achtundsechziger gesehen werden, die zu Gewalt und terroristischen Aktionen neigen. Nichtsdestotrotz lassen sich personale und ideologische Überschneidungen zwischen den Achtundsechzigern und der RAF feststellen. So waren viele Mitglieder der RAF zuvor Teil der Protestbewegung der Achtundsechziger und beide Gruppen lehnten das "System" als Ganzes ab, verfolgten den Glauben an einen neuen, selbstbestimmten Menschen und hatten Befreiungsbewegungen und Guerillagruppen der „Dritten Welt“ zum Vorbild.
Das Ziel der RAF war der Sturz des von ihr so bezeichneten „weltweit expandierenden Monopolkapitalismus" und die Überwindung des von ihm dominierten Systems. Auf der Basis einer marxistisch-leninistischen Ideologie und dem Kampf für den Antiimperialismus, sollte der Staat durch gewalttätige Angriffe zum Ausbau seines Repressionsapparates gezwungen werden und dadurch als faschistisch enttarnt werden. Hierdurch sollte die Bevölkerung auf die Seite der RAF gezogen werden. Zur Umsetzung dieser Ziele setzte die RAF auf eine hierarchische Organisation, wobei insbesondere führende Mitglieder wie Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof von den anderen Gruppenmitgliedern die konsequente Befolgung von Vorgaben verlangten.
1 Einleitung: Die Einleitung skizziert die historische Entwicklung des Terrorismus in Deutschland seit den 1960er Jahren, erläutert die Reaktionen von Politik und Gesetzgeber und benennt das Ziel der Arbeit, die Hintergründe der Antiterrorgesetze aufzuarbeiten.
2 Begriffsdefinitionen und rechtlicher Hintergrund: Dieses Kapitel erarbeitet eine Definition des Terrorismus, beleuchtet die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates und erörtert das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit.
3 Historischer Hintergrund: Hier wird ein Überblick über die linksterroristischen und islamistischen Terrorbestrebungen gegeben, ihre Organisationen analysiert und die Anwendbarkeit des Terrorismusbegriffs geprüft.
4 Gesetze des Deutschen Bundestages zur Terrorismusbekämpfung: Dieses Kernkapitel stellt die gesetzgeberischen Maßnahmen der beiden untersuchten Zeiträume in thematischen Blöcken dar und analysiert die daraus resultierenden Grundrechtseingriffe.
5 Meinung und Einstellung der Bevölkerung zu Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen: Kapitel 5 untersucht die Reaktionen der Bevölkerung auf den Terrorismus und deren Akzeptanz staatlicher Antiterror-Maßnahmen in beiden Zeitabschnitten.
6 Positionen der Parteien zu den Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen: Hier werden die Forderungen und das realpolitische Verhalten der im Bundestag vertretenen Parteien im Kontext der Terrorbedrohung analysiert.
7 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu den erfolgten Maßnahmen: Dieses Kapitel wertet die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Antiterrorgesetzen aus und vergleicht die Rechtsprechungsperioden bezüglich ihrer Wirkung auf Freiheit und Grundrechte.
8 Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und bewertet die Entwicklung der Antiterrorgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland.
Terrorismus, Linksterrorismus, RAF, islamistischer Terrorismus, Terrorismusbekämpfung, Grundrechte, Rechtsstaat, Sicherheit, Freiheit, Antiterrorgesetzgebung, Bundesverfassungsgericht, Vorratsdatenspeicherung, Vorfeldbestrafung, Überwachungsmaßnahmen, Demokratie.
Die Arbeit befasst sich mit der fast fünfzigjährigen Geschichte der deutschen Antiterrorismusgesetzgebung und arbeitet die politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Hintergründe für deren Verabschiedung auf.
Zentral sind der Vergleich zwischen dem Linksterrorismus der RAF und dem islamistischen Terrorismus, die staatlichen Gegenmaßnahmen, die Einstellung der Bevölkerung sowie die Rolle der Parteien und des Bundesverfassungsgerichts.
Ziel ist es, die Entwicklung der Gesetze zur Terrorismusbekämpfung zu analysieren und zu erklären, wieso und warum es zu diesen Gesetzen kam und welchen Einfluss Gesellschaft, Parteien und Rechtsprechung darauf hatten.
Die Autorin wählt einen rechts- und sozialwissenschaftlichen Ansatz, indem sie Gesetze, Literatur, Umfrageergebnisse und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auswertet.
Im Hauptteil werden die Gesetze der beiden Zeitabschnitte thematisch (z.B. Haftgründe, Ermittlungsbefugnisse) analysiert und deren Auswirkungen auf die Grundrechte aufgezeigt.
Die wichtigsten Schlagworte sind Terrorismus, Grundrechte, Rechtsstaat, Freiheit, Sicherheit und Antiterrorgesetzgebung.
Während der Gesetzgeber zur Zeit des Linksterrorismus den Fokus primär auf die Straffung des Strafprozesses und die Einschränkung von Verteidigerrechten legte, liegt der Schwerpunkt bei der islamistischen Bedrohung verstärkt auf präventiven Maßnahmen, Datensammlung und Datenauswertung.
Das Gericht hat sich gewandelt: Während es im ersten Zeitabschnitt die Maßnahmen weitgehend als verfassungsgemäß bestätigte, fungiert es im zweiten Zeitabschnitt als Korrektiv, das mehrfach Gesetze aufgrund von Grundrechtsverstößen (z.B. Menschenwürde, informationelle Selbstbestimmung) beanstandete.
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