Examensarbeit, 2015
54 Seiten, Note: 13,00 Punkte
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
A. Einführung
B. Übereinstimmung von Keck- und ANETT-Formel
I. Keck-Formel
1. Rechtssache Keck und Mithouard („Keck“)
2. Entscheidung des EuGH
3. Erläuterung
II. ANETT-Formel
1. Rechtssache ANETT
2. Entscheidung des EuGH
3. Erläuterung
III. Vergleich der Formeln
1. Vertriebs- und produktbezogene Regelungen
2. Grundsatz der Nichtdiskriminierung
3. Marktzutrittskriterium
4. Fazit
C. Übertragbarkeit der Keck-Formel auf die anderen Grundfreiheiten
I. Dienstleistungsfreiheit
1. EuGH Rechtsprechung mit Bezug auf Keck
a. Alpine Investments
b. Canal Satélite Digital
c. Omega („Laserdrome“) als (bewusste) Nichtanwendung der Keck-Formel?
2. Literaturstimmen
a. Befürworter der Übertragbarkeit
b. Kritiker der Übertragbarkeit
3. Bewertung
II. Arbeitnehmerfreizügigkeit
1. EuGH Rechtsprechung mit Bezug auf Keck
a. Bosman
b. Graf
2. Literaturstimmen
a. Befürworter der Übertragbarkeit
b. Kritiker der Übertragbarkeit
3. Bewertung
III. Niederlassungsfreiheit
1. EuGH-Rechtsprechung
a. Keine EuGH Rechtsprechung mit ausdrücklichem Bezug auf die Keck-Formel
b. Begründung mit dem Marktzutrittskriterium
aa. CaixaBank France
bb. Kommission/Spanien
cc. Hartlauer
2. Literaturstimmen
a. Befürworter der Übertragbarkeit
b. Kritiker der Übertragbarkeit
3. Bewertung
IV. Kapitalverkehrsfreiheit
1. EuGH Rechtsprechung mit Bezug auf Keck
a. Kommission/Spanien („Goldene Aktien IV“)
b. Kommission/Vereinigtes Königreich („Goldene Aktien V“)
c. Kommission/Portugal
2. Literaturstimmen
a. Befürworter der Übertragbarkeit
b. Kritiker der Übertragbarkeit
3. Bewertung
V. Zwischenfazit
D. Übertragbarkeit der ANETT-Formel auf die anderen Grundfreiheiten
I. Grundsatz der Nichtdiskriminierung
II. Produktvoraussetzungen
III. Marktzugang
IV. Zwischenfazit
E. Schlussbewertung
Das Ziel der Arbeit ist es, die inhaltliche Übereinstimmung der Keck-Formel mit der ANETT-Formel zu analysieren und zu prüfen, ob beide Formeln auf sämtliche Grundfreiheiten des EU-Rechts übertragen werden können.
1. Rechtssache Keck und Mithouard („Keck“)
Die zwei Kaufleute Keck und Mithouard verkauften ihre Waren in Frankreich unter ihrem tatsächlichen Einkaufspreis mit dem Ziel durch Sonderangebote den Umsatz zu steigern. Der Verkauf von Waren zum Verlustpreis ist in Frankreich jedoch rechtlich untersagt. Die beiden Unternehmer wurden infolgedessen strafrechtlich belangt. Im Ausgangsverfahren vor dem Tribunal de grande instance Straßburg machten sie insbesondere geltend, ein Verkaufsverbot zum Verlustpreis sei mit Art. 30 EWG-Vertrag (heutiger Art. 34 AEUV) nicht vereinbar und beeinträchtige demzufolge den freien Warenverkehr.
Das Gericht setzte die beiden Verfahren aus und legte folgende Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor: „Ist das in Frankreich [...] geltende Verbot des Weiterverkaufs zum Verlustpreis mit den [...] Grundsätzen [...] der Herstellung freien Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes [...] vereinbar, obwohl die französische Regelung geeignet ist, den Wettbewerb zu verfälschen, a) indem sie [...] den Weiterverkauf zum Verlustpreis unter Strafe stellt [...]?“
A. Einführung: Diese Einleitung erläutert die Grundlagen der Binnenmarktintegration und die Unterscheidung zwischen positiver und negativer Integration durch die Grundfreiheiten.
B. Übereinstimmung von Keck- und ANETT-Formel: Hier werden die Ursprungsentscheidungen Keck und ANETT dargestellt und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Schnittmengen sowie ihrer Abweichungen verglichen.
C. Übertragbarkeit der Keck-Formel auf die anderen Grundfreiheiten: Dieses Kapitel prüft für jede einzelne Grundfreiheit, ob die Rechtsprechung eine Übertragung der Keck-Formel vornimmt oder ablehnt, begleitet von einer Bewertung der Literaturstimmen.
D. Übertragbarkeit der ANETT-Formel auf die anderen Grundfreiheiten: Diese Sektion untersucht, inwieweit die ANETT-Formel als universelleres Kriterium auf andere Grundfreiheiten anwendbar ist.
E. Schlussbewertung: Abschließend wird das Fazit gezogen, dass die Formeln inhaltlich weitgehend, aber nicht völlig übereinstimmen und ihre Übertragbarkeit von formalistischen Abgrenzungen abhängt.
Keck-Formel, ANETT-Formel, Europarecht, EuGH, Marktzutrittskriterium, Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Binnenmarkt, Nichtdiskriminierung, Verkaufsmodalitäten, Produktmodalitäten, Maßnahme gleicher Wirkung, Rechtsprechung
Die Arbeit befasst sich mit der dogmatischen Einordnung und der Anwendbarkeit zweier wichtiger Formeln des Europäischen Gerichtshofs: der Keck-Formel und der ANETT-Formel.
Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen, unter denen nationale Regelungen als Maßnahmen gleicher Wirkung den freien Warenverkehr oder andere Grundfreiheiten beschränken.
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob Keck- und ANETT-Formel deckungsgleich sind und ob sie auf alle Grundfreiheiten des EU-Vertrages ausgedehnt werden können.
Die Arbeit stützt sich primär auf die dogmatische Analyse der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung sowie die kritische Auswertung der rechtswissenschaftlichen Literatur dazu.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse der Ursprungsurteile, einen direkten Vergleich der Kriterien und eine systematische Untersuchung jeder einzelnen Grundfreiheit hinsichtlich einer möglichen Übertragbarkeit der Formeln.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Marktzutrittskriterium, Verkaufsmodalitäten, Maßnahmen gleicher Wirkung und das EU-Binnenmarktrecht präzise charakterisieren.
Das Marktzutrittskriterium wird als hinter den Formeln liegendes Grundprinzip identifiziert, das eine einheitliche dogmatische Lösung für alle Grundfreiheiten ermöglichen könnte.
Die Autorin lässt offen, ob die ANETT-Formel die Keck-Formel vollständig ersetzen wird, betont aber die formale Überlegenheit der ANETT-Formel durch ihre breitere Anwendbarkeit.
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