Masterarbeit, 2018
66 Seiten, Note: 1,3
§ 1 Einführung
§ 2 Das Produkthaftungsrecht in Deutschland
A. DIE PRODUZENTENHAFTUNG NACH § 823 I BGB
I. Historische Betrachtung
1. Die Brunnensalz-Entscheidung
2. Die Hühnerpest-Entscheidung
II. Die Fehlerkategorien
1. Allgemeine deliktische Grundsätze
a) Anforderungen an das Verhalten der Hersteller
aa) Schwere der drohenden Schäden
bb) Preisgestaltung
b) Anforderungen an das Verhalten der Verwender
aa) Notwendiger Eigenschutz
bb) Offensichtlicher Fehlgebrauch
2. Konstruktionsfehler
a) Mindestmaß an Sicherheit
b) Zumutbarkeit nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
aa) Alternativdesign
bb) Wirtschaftliche Erwägungen
3. Fabrikationsfehler
4. Instruktionsfehler
a) Grundsätzliches
b) Kreis der Verwender
c) Anforderungen an Inhalt und Gestaltung
5. Produktbeobachtungspflicht
a) Informationsbeschaffungspflicht
b) Reaktionspflichten
aa) Umstellung der Produktion
bb) Warnpflicht
cc) Rückrufpflicht
(1) Wichtige Urteile
(2) Meinungsstand in der Literatur
(3) Stellungnahme
III. Beweislastregelungen
B. DAS PRODUKTHAFTUNGSGESETZ
I. Produktfehler nach § 3 ProdHaftG
II. Beweislast nach § 1 ProdHaftG
§ 3 Das Produkthaftungsrecht in den USA
A. GRUNDZÜGE DES US-AMERIKANISCHEN ZIVILRECHTSSYSTEMS
I. Besonderheiten der Gesetze und der Rechtsprechung zum Produkthaftungsrecht
II. Rechtsquellen des US-amerikanischen Produkthaftungsrechts
B. HISTORISCHE BETRACHTUNG
I. MacPherson v. Buick Motor Co.
II. Escola v. Coca-Cola
C. DIE FEHLERKATEGORIEN
I. design defects
II. manufacturing defects
III. failure to warn
IV. continuing duty to warn
1. post-sale duty to warn
2. duty to recall
D. BURDEN OF PROOF
I. Allgemeine Beweisgrundsätze
II. Rolle der jury
§ 4 Zusammenfassender Vergleich
§ 5 Fazit
Die vorliegende Masterarbeit verfolgt das Ziel, einen fundierten rechtsvergleichenden Überblick über das Produkthaftungsrecht in Deutschland und den USA zu geben, um die Unterschiede bei der Definition des Produktfehlers sowie der Verteilung der Beweislast herauszuarbeiten und bestehende Mythen über eine vermeintliche Großzügigkeit des US-amerikanischen Systems zu hinterfragen.
2. Konstruktionsfehler
Nachfolgend werden die speziellen Fehlerkategorien genauer dargestellt. Die Analyse folgt dem zeitlichen Verlauf eines typischen Produktes angefangen bei der Konstruktion desselben bis hin zur Bereitstellung der Ware auf dem Markt. Somit sind zunächst die Konstruktionsfehler zu untersuchen. Als solche haften sie immer der gesamten Serie der Produktion an.32 Diese Produktmängel bestehen faktisch von Anfang an, da sie schon in der Konstruktion des Produktes selbst angelegt sind. Im Folgenden ist somit zu untersuchen, welche Pflichten die Hersteller bereits „am Reißbrett“ treffen, um spätere Schäden zu vermeiden.
a) Mindestmaß an Sicherheit
Zunächst ist auf die bereits dargestellten allgemeinen Grundsätze zu verweisen, nach denen die Gewährleistung einer absoluten Sicherheit schon de facto unmöglich ist (s.o. unter § 2, A., II., 1., a), aa)). Geht von einem Produkt eine gewisse Gefährlichkeit aus und realisiert sich diese Gefahr im Einzelfall, reicht das noch nicht per se für das Vorliegen eines Konstruktionsfehlers aus; es muss vielmehr ein objektiver Mangel an Sicherheit vorliegen, den die Allgemeinheit nach der Verkehrsauffassung in dem entsprechenden Bereich für vermeidbar hält.33 Wirken für sich jeweils fehlerfreie Gegenstände zusammen, woraus eine Gefahr überhaupt erst entsteht, reicht dies für einen Konstruktionsfehler der vom Hersteller konstruierten Gesamtsache aus. Paradebeispiel für einen solchen Fall ist die Schwimm schalter-Entscheidung des BGH.34 Dies gilt im Übrigen auch für die praktisch not wendige Kombination eines Produktes mit dem Komplementärprodukt eines an deren Herstellers. Aufgrund der Konstruktionsweise einer Pistole, deren Siche rungshebel durch seine Lage und Bewegungsrichtung im Holster unabsichtlich de aktiviert werden konnte, kann der Hersteller der Dienstwaffe haften.35 Im vorlie genden Fall kam eine Haftung nur aus tatsächlichen Gründen nicht in Betracht.
§ 1 Einführung: Diese Einleitung erläutert die Grundlagen der Produkthaftung in Deutschland und den USA, hinterfragt mediale Mythen über das US-Recht und definiert den Vergleich der Produktfehler-Auslegung als zentralen Gegenstand der Arbeit.
§ 2 Das Produkthaftungsrecht in Deutschland: Dieses Kapitel behandelt detailliert die deutsche Produzentenhaftung nach § 823 I BGB und das Produkthaftungsgesetz, inklusive der verschiedenen Fehlerkategorien wie Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktionsfehler sowie der Produktbeobachtungspflicht.
§ 3 Das Produkthaftungsrecht in den USA: Hier werden die Besonderheiten des US-Zivilrechtssystems, die Rolle der Rechtsquellen (Common Law, Restatements) sowie die Handhabung der verschiedenen Fehlerkategorien und Beweislastgrundsätze analysiert.
§ 4 Zusammenfassender Vergleich: Dieses Kapitel vergleicht die Ergebnisse der beiden Rechtsordnungen, stellt fest, dass die angewandten Maßstäbe in der Praxis weitgehend übereinstimmen und Unterschiede eher im prozessualen Bereich als im materiellen Produkthaftungsrecht liegen.
§ 5 Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das US-amerikanische Recht dem Geschädigten nicht systematisch häufiger Schadensersatz zuspricht als das deutsche Recht und ordnet die in der Einleitung thematisierten "Internetlegenden" ein.
Produkthaftung, Produzentenhaftung, BGB, Produkthaftungsgesetz, Produktsicherheit, Fehlerkategorien, Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler, Produktbeobachtungspflicht, Beweislast, Rechtsvergleich, USA, Common Law, Strict Liability
Die Arbeit befasst sich mit einem rechtsvergleichenden Überblick über das Produkthaftungsrecht in Deutschland und den USA, um die Auslegung von Produktfehlern und die Beweislastverteilung kritisch zu beleuchten.
Die zentralen Themenfelder sind die Haftung des Herstellers nach dem Deliktsrecht und dem Produkthaftungsgesetz, die Fehlerarten (Konstruktion, Fabrikation, Instruktion) sowie die Beobachtungs- und Rückrufpflichten im Kontext der Produktsicherheit.
Das Hauptziel ist es, die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Produkthaftungsrecht zu analysieren und zu prüfen, ob das US-System für Geschädigte tatsächlich vorteilhafter ist, wie oft in Medienberichten vermutet wird.
Es handelt sich um eine rechtsvergleichende Arbeit, die auf der Analyse von Rechtsprechung, Gesetzestexten und juristischer Fachliteratur basiert, um die dogmatischen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtssysteme herauszuarbeiten.
Der Hauptteil gliedert sich in eine eingehende Analyse des deutschen Produkthaftungsrechts und anschließend des US-amerikanischen Rechts. Dabei werden für beide Rechtsordnungen die historische Entwicklung, Fehlerkategorien und Beweislastfragen gegenübergestellt.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Produkthaftung, Produzentenhaftung, Fehlerkategorien, Strict Liability (verschuldensunabhängige Haftung), Beweislastumkehr und Rechtsvergleich charakterisiert.
In den USA wird bei der Beurteilung von Produktdesigns zwischen dem Consumer Expectation Test und dem Risk/Utility Test unterschieden; während ersterer auf die Erwartungen des Verbrauchers fokussiert, wägt letzterer die Nützlichkeit und die wirtschaftliche Zumutbarkeit von Sicherheitsvorkehrungen gegeneinander ab.
Nein, wie die Untersuchung zeigt, lässt sich aus der US-amerikanischen Rechtsprechung keine allgemeine Rückrufpflicht für Hersteller ableiten; zivilrechtliche Ansprüche auf Rückruf und Nachbesserung sind eher auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen Dritte gefährdet sind.
Während die deutsche Rechtsprechung unter dem Aspekt des Verschuldens bei nicht vermeidbaren Fabrikationsfehlern (Ausreißern) Einschränkungen vornimmt, haftet der Hersteller in den USA im Rahmen der Strict Liability in der Regel auch für solche Einzelfälle, da es hier auf ein Verschulden nicht ankommt.
Die Arbeit entlarvt bekannte Geschichten (wie den Fall mit der Katze in der Mikrowelle) als Legenden und stellt fest, dass mediale Eindrücke einer extremen Großzügigkeit der US-Justiz oft nicht der rechtlichen Realität, sondern eher prozessualen Besonderheiten (z.B. Strafschadensersatz/Punitive Damages) geschuldet sind.
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