Bachelorarbeit, 2018
51 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Forschungsfrage
1.3 Gang der Darstellung
2 Die Regelung des Beitritts zur Europäischen Union
2.1 Grundsätzliche Haltung der EU in Bezug auf Erweiterung
2.2 Voraussetzungen für einen Beitritt
2.2.1 Mitgliedschaftsfähigkeit
2.2.2 Die Kopenhagener Kriterien
2.3 Der Ablauf des Beitrittsverfahrens
2.4 Fazit
3 Die EU-Westbalkanerweiterung
3.1 Die Westbalkanerweiterungsstrategie
3.2 Aktuelle Situation der Westbalkanstaaten
3.3 Fazit
4 Die Beitrittsverfahren von Serbien und Montenegro
4.1 Serbien
4.1.1 Ausgangssituation
4.1.2 Serbiens Weg zum Kandidatenland
4.1.3 Stand der Beitrittsverhandlungen 2018
4.2 Montenegro
4.2.1 Ausgangssituation und Weg zum Kandidatenland
4.2.2 Stand der Beitrittsverhandlungen 2018
4.3 Fazit
5 Schlussbetrachtung
Die Arbeit analysiert die komplexen regulatorischen Mechanismen und den politischen Beitrittsprozess der Westbalkanstaaten zur Europäischen Union. Dabei liegt der Fokus auf der Untersuchung, wie Serbien und Montenegro die vorgegebenen Kriterien umsetzen und welche Hürden den Beitrittsprozess beeinflussen.
2.2.1 Mitgliedschaftsfähigkeit
Die Mitgliedschaftsfähigkeit ist an die Zugehörigkeit zur europäischen Region gebunden. Zur Bestimmung dieses Erfordernisses sind sowohl geografische als auch kulturell-historische Kriterien heranzuziehen. Damit eröffnet sich ein sehr weiter Einschätzungsspielraum, wie die Mitgliedschaft Zyperns und die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zeigen.
Die Europäische Kommission sieht den Begriff „europäisch“ hierbei im stetigen Wandel. Zwar bestimmen sowohl historische als auch kulturelle Elemente die europäische Identität, doch entwickle sich diese durch die gemeinsame Erfahrung von Ideen, Werten und historischen Wechselwirkungen stets weiter und unterliegt deshalb der Neuauslegung durch jede Generation. Festgehalten kann jedoch werden, dass ein zweifelsfrei nicht europäischer Staat die rechtlichen Voraussetzungen von Art. 49 EUV überschreitet und ihm deshalb der Beitritt zu versagen ist.
Des Weiteren bilden die Mindestvoraussetzungen gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 EUV die Achtung und Förderung der in Art. 2 EUV festgeschriebenen Grundwerte der Union. Art. 2 EUV enthält gefasste strukturelle Rahmenvorgaben, die Mindeststandards für die Mitgliedstaaten fordern, jedoch einen weiten Ermessensspielraum bei der Bewertung der Achtung der Werte des Art. 2 EUV durch einen Beitrittskandidaten eröffnen. Für einen Beitritt ist jedoch bei aller Ermessensweite Voraussetzung, dass die Werte vom Antragsteller nicht nur in seine Rechtsordnung festgeschrieben wurden, sondern auch konkret durch die Praxis von Verwaltungsbehörden und Gerichten umgesetzt werden.
Unter Achtung und Förderung der Unionsgrundwerte im Sinne von Art. 49 Abs. 1 S. 1 EUV als Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit eines Beitrittsantrages wird das Vorliegen einer freiheitlich-demokratischen Staatsform verstanden, die Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte faktisch gewährleistet und für die Verwirklichung einer pluralistischen, toleranten, diskriminierungsfreien, auf Gerechtigkeit, Gleichheit und Solidarität basierenden Gesellschaft durch eine funktionierende, unabhängige Justiz und einklagbare Grundrechte eintritt.
1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Problemstellung der Westbalkan-Integration ein und definiert die zentrale Forschungsfrage sowie den methodischen Gang der Darstellung.
2 Die Regelung des Beitritts zur Europäischen Union: Hier werden die rechtlichen Grundlagen für EU-Erweiterungen, insbesondere Art. 49 EUV, die Kopenhagener Kriterien und das mehrstufige Beitrittsverfahren detailliert erläutert.
3 Die EU-Westbalkanerweiterung: Dieses Kapitel beleuchtet die spezifische Erweiterungsstrategie der Union gegenüber der Region und analysiert die allgemeine Ausgangslage der Westbalkanstaaten.
4 Die Beitrittsverfahren von Serbien und Montenegro: Es erfolgt eine detaillierte Untersuchung der Beitrittsprozesse von Serbien und Montenegro, unterteilt in deren historische Ausgangssituation, den Weg zum Kandidatenstatus und den aktuellen Stand der Verhandlungen.
5 Schlussbetrachtung: Das Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Zukunftsaussichten sowie die Kohärenz des Erweiterungsprozesses vor dem Hintergrund der EU-eigenen Regelungen.
EU-Erweiterung, Westbalkan, Beitrittsprozess, Serbien, Montenegro, Kopenhagener Kriterien, Acquis communautaire, Integrationsfähigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, Europäische Kommission, EU-Kandidatenstatus.
Die Arbeit befasst sich mit dem Beitrittsprozess von Westbalkanstaaten zur Europäischen Union unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Bestimmungen und politischen Strategien.
Die zentralen Themen umfassen die rechtlichen Beitrittsvoraussetzungen (Art. 49 EUV, Kopenhagener Kriterien), die EU-Erweiterungsstrategie für den Westbalkan sowie spezifische Analysen zu Serbien und Montenegro.
Das Ziel ist die Erarbeitung und Analyse der komplexen Mechanismen, die für einen EU-Beitritt notwendig sind, und die Untersuchung deren Anwendung auf die konkreten Beitrittsgesuche Serbiens und Montenegros.
Es handelt sich um eine systematische Analyse der rechtlichen Grundlagen und der politischen Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission bezüglich des Erweiterungsprozesses.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Beitrittsvorschriften, die spezifische EU-Strategie für den Westbalkan sowie detaillierte Länderstudien zu Serbien und Montenegro.
Wichtige Begriffe sind EU-Erweiterung, Westbalkan, Beitrittsprozess, Kopenhagener Kriterien, Rechtsstaatlichkeit und Acquis communautaire.
Sie haben bereits formelle Beitrittsverhandlungen aufgenommen und Fortschritte in der Angleichung an den Acquis communautaire erzielt, auch wenn weiterhin erhebliche Reformanforderungen bestehen.
Sie definieren die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen, die ein Beitrittskandidat erfüllen muss, um die Funktionsfähigkeit innerhalb der Union zu gewährleisten.
Interne Herausforderungen wie Korruption, die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo und die Notwendigkeit rechtsstaatlicher Reformen sind zentrale Faktoren, die das Tempo der Verhandlungen maßgeblich bestimmen.
Trotz Fortschritten nennt die Kommission Mängel in der Medienfreiheit, Defizite bei der Korruptionsbekämpfung und die Notwendigkeit einer effizienteren öffentlichen Verwaltung als zentrale Herausforderungen.
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