Diplomarbeit, 2005
146 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002
3. Vorsorgeaufwendungen
3.1 Rechtslage bis 31.12.2004
3.1.1 Versicherungsbeiträge i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG a. F.
3.1.2 Altersvorsorgebeiträge i. S. des § 10a EStG a. F.
3.1.3 Höchstbetragsberechnung
3.1.4 Vorsorgepauschale
3.1.4.1 Bemessungsgrundlage
3.1.4.2 Ungekürzte Vorsorgepauschale
3.1.4.3 Gekürzte Vorsorgepauschale
3.1.4.4 Vorsorgepauschale in Mischfällen
3.2 Rechtslage ab 01.01.2005
3.2.1 Altersvorsorgeaufwendungen
3.2.1.1 Begünstigte Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG n. F.
3.2.1.2 Begünstigte Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG n. F.
3.2.2 Ermittlung des Abzugsbetrags nach § 10 Abs. 3 EStG n. F.
3.2.2.1 Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen
3.2.2.2 Gleitender Anstieg der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen ab dem Jahr 2005 bis zum Jahr 20025
3.2.2.3 Kürzung um den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss
3.2.2.4 Besonderheiten bei Beamten und gleichgestellten Personen sowie Mandatsträgern
3.2.2.4.1 Kürzung des Höchstbetrags bei Personen i. S. des § 10c Abs. 3 Nr. 1 EStG n. F.
3.2.2.4.2 Kürzung des Höchstbetrags bei Personen i. S. des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG n. F.
3.2.2.4.3 Kürzung des Höchstbetrags bei Abgeordneten
3.2.2.4.4 Begrenzung der Kürzung durch die Beitragsbemessungsgrenze
3.2.3 Sonstige Vorsorgeaufwendungen
3.2.4 Günstigerprüfung
3.2.5 Vorsorgepauschale
3.2.5.1 Bemessungsgrundlage
3.2.5.2 Ungekürzte Vorsorgepauschale
3.2.5.3 Gekürzte Vorsorgepauschale
3.2.5.4 Vorsorgepauschale in Mischfällen
3.2.5.5 Günstigerprüfung
3.2.6 Altersvorsorgebeiträge i. S. des § 10a EStG n. F.
4. Besteuerung der Altersbezüge
4.1 Besteuerung der Renten
4.1.1 Abgrenzung der Renten gegenüber Pensionen
4.1.2 Rechtslage bis 31.12.2004
4.1.3 Rechtslage ab 01.01.2005
4.1.3.1 Besteuerung der Renten aus der Basisversorgung
4.1.3.1.1 Jahresbetrag der Rente
4.1.3.1.2 Besteuerungsanteil
4.1.3.1.3 Festschreibung des steuerfreien Teils der Rente
4.1.3.1.4 Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente
4.1.3.1.5 Aufeinanderfolgende Renten aus der gleichen Versicherung
4.1.3.1.6 Besteuerung von abgekürzten Leibrenten
4.1.3.1.7 Öffnungsklausel
4.1.3.1.8 Aufteilung der Werbungskosten nach § 3c EStG
4.1.3.2 Besteuerung der übrigen Renten
4.1.3.3 Rentenbezugsmitteilungen
4.1.3.4 Ausblick auf künftige Änderungen
4.1.3.5 Rentenempfänger mit ausländischem Wohnsitz
4.2 Besteuerung der Beamtenpensionen / Versorgungsbezüge privater Arbeitgeber
4.2.1 Rechtslage bis 31.12.2004
4.2.2 Rechtslage ab 01.01.2005
4.2.2.1 Abschmelzung des Versorgungsfreibetrags
4.2.2.2 Einführung eines Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag
4.2.2.3 Versorgungsbezüge neben aktiver Arbeitnehmertätigkeit
4.2.2.4 Mehrere Versorgungsbezüge mit unterschiedlichem Bezugsbeginn
4.2.2.5 Aufeinanderfolgende Versorgungsbezüge
4.2.2.6 Neuberechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag
4.2.2.7 Berechnung des Versorgungsfreibetrags im Falle einer Kapitalauszahlung / Abfindung
4.2.2.8 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers
4.3 Neuregelung der Besteuerung der Erträge aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht
4.3.1 Rechtslage bis 31.12.2004
4.3.2 Rechtslage ab 01.01.2005
4.3.2.1 Abgrenzung von Alt- und Neuverträgen
4.3.2.2 Ermittlung der Erträge
4.3.2.3 Tarifermäßigung
4.4 Abschmelzung des Altersentlastungsbetrages
5. „Riester-Rente"
5.1 Grundzüge der „Riester-Rente“ nach alter Rechtslage
5.1.1 Begünstigter Personenkreis
5.1.1.1 Unmittelbar begünstigte Personen
5.1.1.2 Mittelbar begünstigte Personen
5.1.2 Altersvorsorgebeiträge
5.1.3 Altersvorsorgezulage
5.1.3.1 Grund- und Kinderzulage
5.1.3.2 Mindesteigenbeitrag
5.1.3.3 Sockelbetrag
5.1.4 Schädliche Verwendung
5.1.5 Nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG a. F.
5.2 Vereinfachungen bei der „Riester-Rente“ durch das Alterseinkünftegesetz
5.2.1 Einführung eines Dauerzulageantrages
5.2.2 Änderung beim Sockelbetrag
5.2.3 Änderung bei der schädlichen Verwendung
5.2.4 Änderung des Altersvorsorgeverträge - Zertifizierungsgesetzes
5.2.4.1 Einführung von Unisex-Tarifen
5.2.4.2 Erweiterte Informationspflichten für Anbieter
5.2.4.3 Sonstige Änderungen im Altersvorsorgeverträge - Zertifizierungsgesetzes
5.2.5 Anpassung des förderberechtigten Personenkreises in § 10a EStG n. F.
5.2.6 Besteuerung der Leistungen
6. Betriebliche Altersversorgung
6.1 Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung nach alter Rechtslage
6.1.1 Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers
6.1.2 Entgeltumwandlung
6.1.3 Eigenbeiträge des Arbeitnehmers
6.1.4 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
6.1.4.1 Direktzusage
6.1.4.2 Unterstützungskasse
6.1.4.3 Direktversicherung
6.1.4.4 Pensionskasse
6.1.4.5 Pensionsfonds
6.2 Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung durch das Alterseinkünftegesetz
6.2.1 Einbeziehung der Direktversicherung in die Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 63 EStG n. F.
6.2.1.1 Besteuerung der Beiträge
6.2.1.2 Mitteilungspflichten
6.2.1.3 Besteuerung der Versorgungsleistung
6.2.1.4 Übergangsfälle
6.2.2 Neue Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses
6.2.3 Anwendungsbereich der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b EStG ab 2005
6.2.4 Übergangsregelung für bestehende Verträge
6.2.5 Übertragung von Versorgungsanwartschaften bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität)
6.2.6 Steuerliche Flankierung der Übertragung ab 2005
7. Ausblick
Die Arbeit untersucht die durch das Alterseinkünftegesetz eingeleitete Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, die als Reaktion auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Gleichbehandlung von Renten und Pensionen erfolgte.
1 Einleitung
Bereits in den Jahren 1980 und 1992 hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Problematik auseinandergesetzt, ob die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist. In dem Beschluss vom 26.03.1980 sah das Gericht für die unterschiedliche Besteuerung von Pensionen und Renten sachliche Gründe, die mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes vereinbar seien. Das Gericht bemerkte aber zugleich, dass für die Zukunft eine Korrektur notwendig sei.
In dem Beschluss vom 24.06.1992 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass aufgrund der Wiedervereinigung und der komplizierten Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte die dem Gesetzgeber auferlegte Zeit noch nicht verstrichen sei. Am 06.03.2002 entschied das Bundesverfassungsgericht zum dritten Mal über die ungleiche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses Urteil wurde zur Ausgangslage für die Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Nach dem Urteil ist die unterschiedliche Besteuerung von Pensionen nach § 19 EStG und von gesetzlichen Renteneinkünften, die nach § 22 EStG nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden, mit dem Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 GG nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber, spätestens mit Wirkung zum 01.01.2005 eine Neuregelung zu treffen. Bis zum Zeitpunkt einer Neuregelung, längstens bis zum 01.01.2005, sind die bisher geltenden Vorschriften weiter anwendbar. Würde der Gesetzgeber die Frist verstreichen lassen, wäre danach eine steuerliche Erfassung von Beamtenpensionen auf Grundlage des geltenden Rechts nicht mehr möglich.
Für die Umsetzung des Urteils vom Bundesverfassungsgericht setzte der Bundesminister der Finanzen eine Sachverständigenkommission unter Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup ein. Die Aufgabe der Rürup-Kommission ging über den Gestaltungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes hinaus, denn sie sollte eine umfassende Neuregelung aller Alterseinkünfte ausarbeiten, die innerhalb des vom Bundesverfassungsgericht gewährten Gestaltungsspielraums liegt.
1 EINLEITUNG: Diese Einleitung skizziert die verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Neuregelung der Alterseinkünfte aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung von Renten und Pensionen.
2 URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS VOM 06.03.2002: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Belastungssituation für Rentner und Pensionäre, die zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen ungleichen steuerlichen Behandlung führte.
3 VORSORGEAUFWENDUNGEN: Hier wird der Abzug von Vorsorgeaufwendungen dargestellt, unterteilt in die Rechtslage bis 2004 und die durch das Alterseinkünftegesetz ab 2005 geänderte Systematik der Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
4 BESTEUERUNG DER ALTERSBEZÜGE: Dieses Kapitel analysiert den Übergang von der Ertragsanteilsbesteuerung zur nachgelagerten Besteuerung bei Renten sowie die neuen Regelungen zur Besteuerung von Pensionen.
5 „RIESTER-RENTE": Hier werden die Grundzüge und die durch das Alterseinkünftegesetz eingeführten Vereinfachungen bei der privat kapitalgedeckten Altersvorsorge ("Riester-Rente") detailliert beschrieben.
6 BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG: Dieses Kapitel widmet sich den Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung und den Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz, insbesondere hinsichtlich Steuervergünstigungen und Portabilität.
7 AUSBLICK: Das Fazit fasst zusammen, dass die Reform das Einkommensteuerrecht trotz der Zielsetzung einer Vereinfachung eher komplizierter gestaltet hat.
Alterseinkünftegesetz, Altersvorsorge, Besteuerung, Renten, Beamtenpensionen, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, nachgelagerte Besteuerung, Drei-Schichten-Modell, Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung, Ertragsanteilsbesteuerung, Versorgungsfreibetrag, Portabilität, Einkommensteuer.
Die Arbeit analysiert die umfassende steuerliche Neuordnung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften, die durch das Alterseinkünftegesetz aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben initiiert wurde.
Die Schwerpunkte liegen auf der steuerlichen Behandlung von Renten und Pensionen, den Abzugsmöglichkeiten von Vorsorgebeiträgen, den Besonderheiten der "Riester-Rente" sowie den regulatorischen Änderungen der betrieblichen Altersversorgung.
Das Ziel ist die Darstellung und Erläuterung der systembedingten Änderungen des Steuerrechts, um aufzuzeigen, wie der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichbehandlung von Alterseinkünften umgesetzt hat.
Es handelt sich um eine juristisch-steuerrechtliche Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von Gesetzestexten, Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sowie der maßgeblichen Fachliteratur und Verwaltungsanweisungen basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Vorsorgeaufwendungen, die Besteuerung von Renten- und Pensionsbezügen, die Details zur Riester-Rente sowie die umfassenden Neuerungen für die betriebliche Altersversorgung inklusive deren steuerlicher Flankierung.
Die zentralen Begriffe sind Alterseinkünftegesetz, nachgelagerte Besteuerung, Sonderausgabenabzug, Versorgungsfreibetrag, Drei-Schichten-Modell und betriebliche Altersversorgung.
Die Arbeit beleuchtet die strittige Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern eine Kürzung des Höchstbetrags für Altersvorsorgeaufwendungen vorzunehmen ist, wobei insbesondere die Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte analysiert wird.
Die Regelung zur Portabilität verbessert die Mitnahmemöglichkeit von betrieblichen Altersversorgungsanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel, was dazu beiträgt, dass die betriebliche Altersversorgung gegenüber privaten Vorsorgemodellen gestärkt wird.
Bei der nachgelagerten Besteuerung werden Beiträge in der Ansparphase steuerlich freigestellt (Sonderausgabenabzug), während die Leistungen in der Auszahlungsphase im Alter besteuert werden.
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