Bachelorarbeit, 2018
58 Seiten, Note: 14,00
A. Einleitung
B. Hauptteil
I. Der Landesdatenschutzbeauftragte am Beispiel Hessens
1. Rechtsstellung
2. Zuständigkeit
a) Sachliche Zuständigkeit
b) Örtliche Zuständigkeit
3. Aufgaben
a) Kontrolle
b) Beratung
c) Eingaben
d) Gewaltenteilung und Informationsgleichgewicht
4. Rechte und Pflichten
a) Auskunftsrecht
b) Parlamentarische Teilnahme- und Äußerungsrecht
c) Gutachten und Untersuchungen
d) Verschwiegenheitspflicht
5. Beanstandung
6. Sanktionen
a) Nicht öffentlicher Bereich
b) Öffentlicher Bereich
7. Zwischenfazit
II. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
1. Rechtsstellung
2. Zuständigkeit
3. Aufgaben
a) Kontrolle
b) Beratung
c) Eingaben
4. Rechte und Pflichten
5. Beanstandung
6. Sanktionen
7. Zwischenfazit
III. Die Zusammenarbeit der Kontrollinstanzen
1. Landesebene
2. Bundesebene
a) Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK)
b) Düsseldorfer Kreis
3. Europäische Ebene
a) Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
b) Zentrale Anlaufstelle
c) One-Stop-Shop-Mechanismus
4. Internationale Ebene
5. Zwischenfazit
C. Fazit und Ausblick
Die Arbeit analysiert die institutionelle Ausgestaltung und Entwicklung der Datenschutzaufsicht in Deutschland, wobei ein besonderer Fokus auf der historischen Vorreiterrolle Hessens sowie der aktuellen Struktur der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt. Ziel der Untersuchung ist es, die Entwicklung der Befugnisse und die Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene unter dem Einfluss der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kritisch zu beleuchten.
Die Institution des Landesdatenschutzbeauftragten am Beispiel Hessens
Die Institution der Landesdatenschutzbeauftragten gibt es in jedem deutschen Bundesland. Die Rechtsstellung und die Befugnisse sind in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. In Hessen war es 1971 Willi Birkelbach, der als erster in das neu geschaffene Amt des DSB eingesetzt wurde. Mit Silvia Liebau war Thüringen das letzte Bundesland, das 1994 dieses Amt einrichtete. Trotz der unterschiedlichen Startpositionen, haben sich das Datenschutzrecht wie auch die Rechtsstellung und die Aufgaben der LfD in den letzten Jahren immer mehr angeglichen. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass aktuelle Datenschutzbestimmungen auf EU-Ebene getroffen werden.
Seit dem 1. Oktober 2003 ist Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch der Hessische Datenschutzbeauftragte. Dem HDSB stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben derzeit 43 Mitarbeiter zur Seite. Sitz der Behörde ist in Wiesbaden. Der HDSB wird auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
I. Der Landesdatenschutzbeauftragte am Beispiel Hessens: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen, Zuständigkeiten und operativen Befugnisse des Hessischen Datenschutzbeauftragten als Modell für die Datenschutzaufsicht.
II. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Hier wird die institutionelle Stellung und Aufgabenverteilung der BfDI dargestellt, insbesondere im Kontext der zunehmenden Bedeutung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene.
III. Die Zusammenarbeit der Kontrollinstanzen: Dieser Abschnitt beschreibt die verschiedenen Ebenen der Kooperation zwischen nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden, um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen.
Datenschutz, Datenschutzbeauftragter, HDSB, BfDI, DS-GVO, Datenschutzaufsicht, Unabhängigkeit, Sanktionen, Kontrollinstanzen, Europäischer Datenschutzausschuss, One-Stop-Shop-Mechanismus, Informationsgleichgewicht, Rechtsstellung, Datenschutzgesetz, Aufsichtsbehörden
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und Institutionalisierung der Datenschutzaufsicht in Deutschland, beginnend mit dem historischen Vorreiter Hessen bis hin zur aktuellen Struktur auf Bundesebene.
Zentrale Themen sind die rechtliche Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden, deren Kontroll- und Beratungsbefugnisse sowie die Kooperation innerhalb des europäischen Rechtsrahmens.
Das Ziel ist die Analyse der Funktionsweise und Befugnisse der Datenschutzbeauftragten sowie deren Anpassung an die Anforderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung.
Die Arbeit stützt sich primär auf eine rechtswissenschaftliche Analyse von Gesetzen, Verordnungen, einschlägiger Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Hessischen Datenschutzbeauftragten, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie der Zusammenarbeit dieser Instanzen.
Wichtige Schlagworte sind Datenschutz, Aufsichtsbehörden, Unabhängigkeit, DS-GVO, Sanktionsbefugnisse und europäische Zusammenarbeit.
1971 wurde mit Willi Birkelbach der erste Datenschutzbeauftragte in Hessen eingesetzt, nachdem Hessen als weltweit erstes Land ein Datenschutzgesetz verabschiedet hatte.
Der Mechanismus wird als eine der fundamentalen Neuerungen der DS-GVO beschrieben, die bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung die Zuständigkeit konzentriert und die aufsichtsrechtliche Kooperation in der EU stärken soll.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

