Bachelorarbeit, 2018
38 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Methodisches Vorgehen
2 Grundlagen
2.1 System der Umsatzbesteuerung
2.2 Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen des § 2b UStG
2.2.1 Mehrwertsteuersystemrichtlinie
2.2.2 Steueränderungsgesetz 2015
3 Unternehmereigenschaft von juristischen Personen öffentlichen Rechts
3.1 Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG
3.2 Ausnahmen für juristische Personen öffentlichen Rechts nach § 2b UStG
3.2.1 juristische Personen öffentlichen Rechts
3.2.2 Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher Gewalt
3.2.3 Größere Wettbewerbsverzerrungen
3.2.4 Jährliche Umsatzgrenze
3.2.5 Umsatzsteuerbefreiungen ohne Recht auf Verzicht
3.2.6 Zusammenarbeit von jPöR
3.2.7 Katalogtätigkeiten
4 Systematische Überprüfung der Unternehmereigenschaft von Kommunen
4.1 Aufbau einer Prüflogik
4.2 Operationalisierbarkeit der Prüfkriterien
5 Auswirkungen der Neuregelung auf Kommunen
5.1 Organisatorische Auswirkungen
5.2 Haushalterische Auswirkungen
5.3 Strukturelle Auswirkungen
6 Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen der Einführung des § 2b UStG auf die Unternehmereigenschaft und die Umsatzsteuerpflicht von Kommunen. Ziel ist es, durch die Entwicklung einer systematischen Prüflogik den Kommunen ein Instrument an die Hand zu geben, um ihre Tätigkeiten rechtssicher bezüglich der Umsatzsteuer einordnen zu können, sowie die organisatorischen, haushalterischen und strukturellen Konsequenzen dieser Neuregelung zu bewerten.
3.2.2 Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher Gewalt
Kommunen können sowohl im Rahmen öffentlicher Gewalt, als auch in privaten, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Bereichen tätig werden. Handelt eine jPöR auf privatrechtlicher Vertragsgrundlage greift die allgemeine Regelung der Unternehmereigenschaft des § 2 UStG und die Voraussetzungen des § 2b UStG bedürfen keiner weiteren Überprüfung. Das Handeln im Rahmen öffentlicher Gewalt meint weder das Ausführen einer Tätigkeit aufgrund einer gesetzlichen Anordnung, noch die Erfüllung öffentlicher Aufgaben an sich. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S.2 UStG entfällt die Steuerbarkeit einer auf privatrechtlicher Grundlage ausgeführten Tätigkeit auch dann nicht, wenn der Umsatz auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift oder einer behördlichen Anordnung ausgeführt wird. Demnach ist auch die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, selbst wenn die jPöR aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift zur Erfüllung dieser verpflichtet sind, kein Kriterium für ein Handeln im Rahmen öffentlicher Gewalt im Sinne des § 2b Absatz 1 UStG. Dies liegt darin begründet, dass öffentliche Aufgaben grundsätzlich gleichermaßen vom Staat und von Privaten erfüllt werden können.
Die Tätigkeiten, die jPöR im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, werden in Abgrenzung zu den Tätigkeiten, die auf privatrechtlicher Grundlage erfolgen, bestimmt. Entscheidend ist also, ob der Gegenstand und Zweck des zugrundeliegenden Vertrages dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist. Um dies zu beurteilen, dienen Abgrenzungstheorien als Auslegungshilfen. Die Modifizierte Subjektstheorie ordnet eine Tätigkeit dem öffentlichen Recht zu, wenn eine öffentlich-rechtliche Sonderregelung ausschließlich eine jPöR einseitig berechtigt oder verpflichtet. Solche öffentlich-rechtlichen Sonderregelungen ergeben sich aus Gesetzen, Rechtsverordnungen, Satzungen, Staatsverträgen, verfassungsrechtlichen Verträgen, Verwaltungsabkommen, Verwaltungsvereinbarungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und der kirchenrechtlichen Rechtsetzung.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch den § 2b UStG ein und definiert die Forschungsfragen sowie das methodische Vorgehen der Arbeit.
2 Grundlagen: Hier werden das System der Umsatzbesteuerung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie und das Steueränderungsgesetz 2015 theoretisch beleuchtet.
3 Unternehmereigenschaft von juristischen Personen öffentlichen Rechts: Dieses Kapitel erörtert die Kriterien für die Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG und die spezifischen Ausnahmen nach § 2b UStG, einschließlich Wettbewerbsverzerrungen und interkommunaler Zusammenarbeit.
4 Systematische Überprüfung der Unternehmereigenschaft von Kommunen: Es wird ein konkretes Prüfschema (Prüflogik) für die kommunale Praxis entwickelt und dessen Operationalisierbarkeit sowie verbleibende Rechtsunsicherheiten diskutiert.
5 Auswirkungen der Neuregelung auf Kommunen: Das Kapitel analysiert die organisatorischen, haushalterischen und strukturellen Folgen des § 2b UStG und empfiehlt die Einführung von Compliance-Systemen.
6 Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Bilanz der Neuerungen, identifiziert die Grenzen der Untersuchung und gibt einen Ausblick auf künftige Forschungsfelder.
Umsatzsteuer, § 2b UStG, Kommunen, Unternehmereigenschaft, öffentliche Gewalt, Wettbewerbsverzerrung, Vorsteuerabzug, juristische Personen öffentlichen Rechts, Mehrwertsteuersystemrichtlinie, Steuerberatung, interkommunale Zusammenarbeit, Prüfschema, Tax Compliance, Rechtssicherheit, kommunale Verwaltung
Die Arbeit befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Neuregelung für Kommunen durch den § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung der Unternehmereigenschaft, die Identifizierung hoheitlicher Tätigkeiten, die Beurteilung von Wettbewerbsverzerrungen sowie die organisatorische Anpassung kommunaler Prozesse.
Das Ziel ist die Bereitstellung eines systematischen Prüfschemas, das Kommunen dabei unterstützt, ihre Leistungen rechtskonform hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht zu bewerten.
Es wird eine Literaturanalyse der rechtlichen Rahmenbedingungen mit der Erarbeitung eines praxistauglichen Prüfschemas kombiniert, wobei die Ergebnisse durch ein Fachgespräch mit einem Kämmerer-Fachverband evaluiert wurden.
Der Hauptteil konzentriert sich auf die theoretischen Grundlagen der Umsatzbesteuerung, die detaillierte Analyse der Kriterien des § 2b UStG und die praktische Operationalisierung dieser Anforderungen für die kommunale Ebene.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Umsatzsteuer, Unternehmereigenschaft, § 2b UStG, öffentliche Gewalt und Tax Compliance geprägt.
Die Schwierigkeit liegt darin, dass der Begriff im Gesetz nicht präzise definiert ist, was zu erheblichen Unsicherheiten bei der Berechnung der Umsatzgrenze von 17.500 Euro führt.
Bei Fehlern droht nicht nur die Nachzahlung der Umsatzsteuer von 19 Prozent, sondern auch die Belastung mit Nachzahlungszinsen sowie mögliche Haftungsrisiken für die Verantwortlichen.
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