Masterarbeit, 2018
141 Seiten, Note: 2,7
0 Ausgangslage – § 16 h SGB II – der Text
1 Einleitung
2 Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage
2.1 Wann ist wer für Bürger*innen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zuständig
2.2 Einordnung vom sozialstaatlichen Grunde her
3 Analyse der Zielgruppe nach § 16 h SGB II
3.1 Die Menge junger Menschen im Vogtlandkreis – die potentielle Zielgruppe
3.2 Eingrenzung anhand von Systemzugehörigkeiten
3.3 Das Verhältnis der Verbleibenden zur Arbeitsvermittlung
3.4 Unsicherheit sowie Mangel an Bedürfnisbefriedigung
3.5 Das Verhältnis der potentiellen Zielgruppe zur Kriminalität
3.6 Das Verhältnis der potentiellen Zielgruppe zu Drogen und Sucht
3.7 Lebensweltexpertise – Gespräch mit einem ,Betroffenen'
3.8 Expert*innen befragt – Perspektiven des Hilfesystems
3.9 Zwischenfazit: Die Zielgruppe des § 16 h SGB II im Vogtlandkreis
4 Potentiale des vorhandenen Unterstützungsnetzwerkes
4.1 Politischer Wille zur Lösung der Herausforderung im Vogtlandkreis
4.2 Bestehende Angebote im öffentlichen Hilfesystem – das potentielle Netzwerk
4.3 Potentiale im Jobcenter Vogtland
5 Anregungen zur erfolgversprechenden Ausgestaltung eines Angebotes
5.1 Ambulante Beratungsangebote und Streetwork
5.2 Repressive Pädagogik überwinden
5.3 Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
5.4 Partizipation der jungen Menschen am Unterstützungsprozess
5.5 Werkzeug Netzwerk – niedrigschwellig – erfolgsorientiert – zeitintensiv
5.6 Realisierung mit S.M.A.R.T.`en Zielen
5.7 Anforderungen an die Infrastruktur
6 Fazit
Die Arbeit untersucht den Bedarf und die Gestaltungsmöglichkeiten für niedrigschwellige Unterstützungsangebote nach § 16 h SGB II für „schwer zu erreichende“ junge Menschen im Vogtlandkreis, um deren gesellschaftliche Teilhabe und Arbeitsmarktintegration zu fördern und Langzeitarbeitslosigkeit präventiv entgegenzuwirken.
3.7 Lebensweltexpertise – Gespräch mit einem ,Betroffenen'
Am 9. Mai 2018 sprach ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit als Sozialpädagoge in der Wohnungslosenhilfe mit einem ,Kumpel' eines Betreuten. Dieser berichtete von seinen Erfahrungen mit dem Jobcenter Vogtland. Als ich ihn nach seinem Alter befragte, antwortete er: „fünfundzwanzig.“ Und so kam ich mit ihm zum Thema dieser meiner Erarbeitung ins Gespräch.
Das gemeinsam geführte Gespräch entspricht im wissenschaftlichen Sinn keinem Interview, welches ich als Transskript wiedergeben könnte. Die Unterhaltung hatte eher den Charakter des Ero-epischen-Gesprächs, einer Methode die von Roland Girtler entwickelt, gelehrt und praktiziert wurde (Girtler 2001: 147ff). Bei dieser Methode treten Wissenschaftler*in und Gesprächspartner*in über das zu erforschende Thema in einen offenen Austausch ein. Jede Seite berichtet vom eigenen Anliegen.
Der junge Mann ist vor mehreren Jahren aus der Wohnung seiner Mutter ausgezogen. Als er ausziehen wollte, hat das Jobcenter einen Mann beauftragt, bei ihm zu Hause nachzusehen. Er bekam die Genehmigung auszuziehen sofort. Der Grund: Sein Stiefvater hat zum Zeitpunkt des Hausbesuches mit grimmigem Gesichtsausdruck am Küchentisch gesessen und den begutachtenden Mann scharf angesprochen.
Später kam der junge Mann ins Gefängnis. Wofür er verurteilt worden ist, erzählt er nicht. Er lebt jedenfalls seit vielen Jahren in der vogtländischen Stadt Plauen, nimmt aber seit vielen Monaten an den gesellschaftlichen Zwecksystemen nicht mehr teil. Seinen Lebensunterhalt bestreitet der junge Mann, indem er ,arbeiten geht', was bedeutet, dass er von Schwarzarbeit und sonstigen illegalen Geschäften lebt. Sein Einkommen beziffert er auf siebzig Euro pro Tag, wobei offen bleibt, ob diese Summe an jedem Wochentag, jedem Werktag oder an den Tagen, an denen er aktiv wird, erzielt wird. Als Wohnung nutzt er die Wohnung eines Freundes, der als Kraftfahrer arbeitet und sich nur sehr selten in der Stadt befindet.
0 Ausgangslage – § 16 h SGB II – der Text: Stellt den rechtlichen Wortlaut des § 16 h SGB II zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen dar.
1 Einleitung: Führt in die Problematik der Exklusion junger Menschen ein und definiert das Ziel der Arbeit, Lernprozesse bei Trägern im Vogtlandkreis anzustoßen.
2 Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage: Analysiert die Einbettung des Paragraphen in das Hilfesystem und die sozialstaatliche Verantwortung gegenüber Betroffenen.
3 Analyse der Zielgruppe nach § 16 h SGB II: Untersucht mittels statistischer Annäherung und qualitativer Expertengespräche die Lebenslagen der Zielgruppe im Vogtlandkreis.
4 Potentiale des vorhandenen Unterstützungsnetzwerkes: Identifiziert Akteure der Jugend- und Wohnungslosenhilfe sowie Bildungsträger als Netzwerkpartner für künftige Angebote.
5 Anregungen zur erfolgversprechenden Ausgestaltung eines Angebotes: Liefert methodische und organisatorische Empfehlungen wie Streetwork und Case Management für ein passgenaues Angebot.
6 Fazit: Fasst die Notwendigkeit und Realisierbarkeit eines solchen Angebots im Vogtlandkreis zusammen und betont die Anforderung an das Personal.
§ 16 h SGB II, Vogtlandkreis, schwer zu erreichende junge Menschen, Jugendhilfe, Wohnungslosenhilfe, Jobcenter, Sozialraumorientierung, Lebensweltorientierung, Niedrigschwelligkeit, Case Management, Streetwork, Partizipation, Arbeitsmarktintegration, Soziale Arbeit, Vernetzung
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und Ausgestaltung von Unterstützungsangeboten für junge Menschen im Vogtlandkreis, die schwer durch das bestehende Hilfesystem erreicht werden.
Zentral sind die rechtliche Rahmensetzung des § 16 h SGB II, die Lebenslagen der betroffenen Zielgruppe, die Vernetzung der Akteure vor Ort sowie die praktische Umsetzung von aufsuchender Sozialarbeit.
Das Ziel ist es, den Bedarf im Vogtlandkreis zu erheben und Anregungen für die Entwicklung eines niedrigschwelligen Angebotes zu geben, das jungen Menschen den Zugang zu Hilfesystemen ermöglicht.
Es wurden statistische Daten analysiert sowie qualitative Expertengespräche mit Akteuren der Jugend- und Wohnungslosenhilfe geführt und ein Epo-episches Gespräch ausgewertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der rechtlichen Ausgangslage, die Bestimmung der Zielgruppengröße, die Untersuchung bestehender Netzwerkpotentiale und die Erarbeitung konkreter Anregungen zur Angebotsgestaltung.
Wichtige Begriffe sind § 16 h SGB II, Vogtlandkreis, Niedrigschwelligkeit, Sozialraumorientierung, Partizipation und die Zielgruppe der schwer zu erreichenden jungen Menschen.
Es handelt sich um junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren, die aufgrund vielfältiger Probleme (psychisch, sozial, delinquent) aus dem Hilfesystem herausfallen oder dieses aus Angst, Misstrauen oder schlechten Erfahrungen meiden.
Die Arbeit identifiziert fehlende Zulassungen nach dem SGB III bei den Trägern sowie eine Überforderung der bestehenden Strukturen bei der aktiven, proaktiven Ansprache dieser Personengruppe.
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